Rendite soll zu Unterhaltszahlung herangezogen werden

  • Hallo,

    ein Arbeitskollege hat rund 300k in einem ETF. Er zahlt jeden Monat aus seinem Bruttogehalt von ca 8500 Euro Unterhalt an seine Ex für die drei Kinder. Jetzt fordert sie, dass der theoretische Gewinn aus dem thessaurierrnden ETF auf sein Gehalt aufgeschlagen wird. Ist diese Forderung berechtigt? Hat hier irgendjemand Erfahrung damit? Meine erste reflexhafte Antwort an meinen Kollegen war, dass Privatvermögen da nicht herangezogen werden kann, aber sicher bin ich mir da nicht. Habe ihm zu einem Anwalt geraten, aber er hat keine Lust mehr auf noch mehr Anwaltskosten... Was ich wiederum auch gut verstehen kann.

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  • Jetzt hast du aber Glück, dass du ihm eine Beratung empfohlen hast.
    Das Bauchgefühl sagt nicht so viel aus.

    Auch die Vermögenssituation spielt bei einem Unterhalt eine Rolle. Kommt es zur Auseinandersetzungen, schauen sich die Gerichte sehr genau die Vermögensverhältnisse an und ob hier eventuell Einkünfte aus Kapitalvermögen „versteckt“ werden.
    Es kommt darauf an, wie viel Vermögen er insgesamt hat. Thesaurierende ETF „schützen“ da nicht.
    Beraten lassen.

  • Meine erste reflexhafte Antwort an meinen Kollegen war, dass Privatvermögen da nicht herangezogen werden kann, aber sicher bin ich mir da nicht

    Mein Bauchgefühl sagt mir genau das Gegenteil. Nehmen wir mal einen extremen Fall an, der Kollege hat keine Erwerbseinkommen aber ein Vermögen von ein paar Millionen Euro. Nach der Logik müsste er dann keinen Unterhalt bezahlen, da es Privatvermögen ist. Klingt für mich ziemlich ungerecht.

    Von daher denke ich, dass Kapitalerträge ebenfalls herangezogen werden müssten.

  • https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseld…en-NRW-2026.pdf

    Da kann sich Dein Kollege unter Punkt 1.6 schon mal einlesen.

    Wie gesagt: er sollte sich beraten lassen.
    Es fängt schon mal damit an, wie man das ausrechnet.
    Wenn einer 300.000 € in eine Zehnjährige Bundesanleihe steckt, bekommt er schon mal über 9000 € im Jahr fröhlich brutto ausgezahlt.
    Das ist dann eben Einkommen.

  • Solange die Person den Unterhaltsanspruch zu 100% erfüllen kann, also kein Mangelfall ist, ist das Vermögen außen vor.

    Wenn das Vermögen allerdings Kapitalerträge, Mieteinnahmen etc abwirft, sind diese Einnahmen (nach Abzug von Kosten) Einkommen, was zur Unterhaltsberechnung zählt.

    Spannend ist beim thesaurierenden ETF die Frage, was die Vorabpauschale ist. Ist das unterhaltsrelevantes Einkommen oder nicht. Meine persönliche Meinung ist, dass das so ist, aber ausformuliert habe ich das bisher nirgends gefunden.

  • Wie gesagt: er sollte sich beraten lassen.
    Es fängt schon mal damit an, wie man das ausrechnet.
    Wenn einer 300.000 € in eine Zehnjährige Bundesanleihe steckt, bekommt er schon mal über 9000 € im Jahr fröhlich brutto ausgezahlt.
    Das ist dann eben Einkommen.

    Wenn der Kupon 3% ist, dann ist es so.

    Wenn er eine Nullzinsanleihe hat, bekommt er in der Laufzeit keine Zahlungen, hat also keine Einkünfte.

    Allerdings kommt der große Betrag an Gewinn bei der Fälligkeit in die Unterhaltsrechnung und ob das dann besser ist…

  • Wenn der Kupon 3% ist, dann ist es so.

    Wenn er eine Nullzinsanleihe hat, bekommt er in der Laufzeit keine Zahlungen, hat also keine Einkünfte.

    Allerdings kommt der große Betrag an Gewinn bei der Fälligkeit in die Unterhaltsrechnung und ob das dann besser ist…

    Ich denke mein Kollege wird den Unterhaltsanspruch zu 100% erfüllen. Das mit der Nullzinsanleihe ist spannend. Ich könnte mir allerdings vorstellen, dass die Gerichte dann sagen: Moment du hast Vermögen, also musst Du es auch verwenden, um Einnahmen zu generieren. Wir gehen davon aus, dass du 2 Prozent p.a. generieren kannst... Oder?

  • Ich weiß sicher, dass Mangelfälle mit hoher Priorität schauen müssen, dass sie den Mindestunterhalt zahlen können. Da würde ich annehmen, dass dazu auch gehört, eine angemessene Menge an Kapitalerträgen zu erzeugen.

    Ich wurde damals nur gefragt, was meine Kapitalerträge sind und das waren die Steuerbescheinigungen der Banken. Niemand wollte was anderes, auch nicht der Anwalt meiner Exfrau.

    Dein Kollege sollte einen Anwalt zur Beratung aufsuchen. Der kann ihm auch helfen, dass alle relevanten Abzüge reingerechnet werden.

  • Und gerade im Familienrecht, wo es immer um Einzelfälle geht, die auf OLG-Ebene unterschiedlich gehandhabt werden, helfen KI-Textwüsten null.

    Aus eigenem Erleben kenne ich genügend Beispiele, in denen zwei Anwälte einvernehmlich anders zum Ergebnis gekommen sind als Google.

  • Kurzes Glossar

    Wo ist die Quellenangabe?

    Finde es nicht in Ordnung, hier das Forum mit KI vollzumüllen mit dem Ergebnis, dass die nächste KI-Anfrage seinesgleichen zitiert. Das befördert Halluzinationskaskaden, Falschinformationen.

    M. E. müssen die Forenregeln geschärft werden. KI-Texte ohne Prompts und 'Verfasser'-Angabe sollten kommentarlos gelöscht werden.

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