Wie gesagt, kann gelöscht werden. Ich habe eine Anfrage danach als PM bekommen und die Antwort versehentlich in das falsche Fenster kopiert.
Und nun regt euch bitte ab.
KI-Zusammenfassung
: Dürfen beim Kindesunterhalt theoretische Gewinne oder Erträge aus einem thesaurierenden ETF mit rund 300.000 € Vermögen zusätzlich zu etwa 8.500 € Bruttogehalt als Einkommen zählen? Die Community sieht Kapitalerträge grundsätzlich als möglichen Teil des unterhaltsrelevanten Einkommens, unterscheidet aber vom bloßen Vermögen. Uneinig bleibt, wie nicht ausgeschüttete Wertsteigerungen und die Vorabpauschale zu behandeln sind. Mehrere Beiträge verweisen auf den Einzelfall, die Leitlinien des zuständigen Oberlandesgerichts und eine familienrechtliche Prüfung.
Dürfen beim Kindesunterhalt theoretische Gewinne oder Erträge aus einem thesaurierenden ETF mit rund 300.000 € Vermögen zusätzlich zu etwa 8.500 € Bruttogehalt als Einkommen zählen? Die Community sieht Kapitalerträge grundsätzlich als möglichen Teil des unterhaltsrelevanten Einkommens, unterscheidet aber vom bloßen Vermögen. Uneinig bleibt, wie nicht ausgeschüttete Wertsteigerungen und die Vorabpauschale zu behandeln sind. Mehrere Beiträge verweisen auf den Einzelfall, die Leitlinien des zuständigen Oberlandesgerichts und eine familienrechtliche Prüfung.
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