Selbstanzeige - Abgegebene Jahre

  • Hallo Zusammen,

    A hat seit 2011 keine Steuererklärung abgegeben obwohl er Mieteinnahmen hatte.

    A war bei einem Steuerberater und hat eine Selbstanzeige fertigen lassen, der Berater hat jetzt die Jahre 2015-2024 abgegeben - passt das so? Man muss ja mind. die letzten 10 Jahre angeben.
    Die Begründung im Nachhinein, dass die Software nicht weiter zurück gehen kann, hat mich etwas nervös gemacht.


    Es geht insgesamt um Steuern in Höhe von 15k, ich war lange Student und hatte nur einen kleinen Nebenjob.

    Laut Berater wird das FA die restlichen Erklärungen gfs. auch noch anfordern.



    Vielen Dank !

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  • Kater.Ka 28. Mai 2026 um 16:41

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Hallo A,

    bei Steuerfragen mit leichter strafrechtlicher Note würde ich mich garantiert nicht auf eine Laiencommunity verlassen. Wenn Sie Ihrem Steuerberater misstrauen oder einfach eine zweite Meinung möchten, gibt es inzwischen diverse Internetportale, die für kleines Geld eine Rechtsberatung durch Anwälte anbieten.

    Gruß Pumphut

  • Anna T. 5. Juni 2026 um 09:08

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Anna T. 5. Juni 2026 um 09:27

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Die Begründung im Nachhinein, dass die Software nicht weiter zurück gehen kann, hat mich etwas nervös gemacht.

    Das Argument, dass er nur 10 Jahre rückwirkend anzeigt, weil die Software nicht mehr kann, kommt mir auch merkwürdig vor.
    Aber ich habe im Kopf, dass Steuerstraftaten in der Regel nach 10 Jahren verjähren. Das wäre dann ein valides Argument, nur 10 Jahre rückwirkend anzuzeigen.

  • Die Jahre vor 2015 sind verjährt. Der StB brauch auch somit keine "alte Software" mehr auf seinen Rechner.

    Warum feiern wir am 31.12. immer Silvester??? Da läuft die Verjährungsfrist immer ab.😁

  • Ich gehe mal davon aus, das A die Selbstanzeige nicht selbst "gebastelt" hat, sondern diese Aufgabe dem Steuerberater überlassen hat. Dieser sollte wissen was zu tun ist, es sei denn, er versteht nichts von seinem Job.

    In Fällen, bei denen man eine Selbstanzeige ausfertigen sollte (muss), empfiehlt es sich immer, fachlichen Rat einzuholen und solche Dinge dem Fachmann zu überlassen.
    Eine DIY (...do it yourself...) Anzeige ist keinesfalls anzuraten.

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