Minijobregelung in Zukunft

  • Ich erweitere die Frage einmal. Meine Frau hat auch einen Minijob und hat sich von der Beitragspflicht zur RV befreien lassen, damit sie höhere freiwillige Beiträge leisten kann. Was passiert damit? Zwangsverbeitragung?

  • Ich erweitere die Frage einmal. Meine Frau hat auch einen Minijob und hat sich von der Beitragspflicht zur RV befreien lassen, damit sie höhere freiwillige Beiträge leisten kann. Was passiert damit? Zwangsverbeitragung?

    Das bleibt abzuwarten.

    Nach heutigem Recht würde das Recht zur freiwilligen Versicherung entfallen.

    Das scheint mir bei Deiner Frau aber auch eine sehr nischige Konstellation zu sein.

  • Ob es eine Nische ist, kann ich nicht beurteilen. Eher dachte ich, dass diese Befreiungsoption unter anderem für diese Fälle ist. Warum hat man es ansonsten so gestaltet?

    Bleibt dann wohl nur ggf. den Job aufzugeben, um weiterhin die Rente spürbar zu erhöhen.

  • Die VBL erhöht um die berüchtigten 1%, zahlen aber nur 99,99% aus, solange die DRV auch nur 99,99% zahlt. (Wir reden hier über Cent-Beträge.)

    Ich kann dir im Gedankengang nicht folgen... ich bin in Vollrente und erhalte sowohl von der VBL als auch von der DUK eine Zusatzrente.
    Ich denke, ich werde einfach abwarten, was nun mit der Entlohnung und Bezahlung mit meinem Minijob passiert.
    Wenn der Gesetzgeber da was ändern will, muss er ja auch die entsprechenden Gestaltungsmöglichkeiten an die Hand geben. Die Arbeit bleibt ja und nicht nur bei mir, sondern auch bei ungefähr 6,8 Mio weiteren Minijobbern. Die Zahlen sind vom März 2026

    Anzahl von Minijobbern

    Bei der Minijob-Zentrale sind 6.807.248 Minijobberinnen und Minijobber gemeldet: 6.554.876 im Gewerbe und 252.372 in Haushalten.

    Quelle

  • Ich kann dir im Gedankengang nicht folgen... ich bin in Vollrente und erhalte sowohl von der VBL als auch von der DUK eine Zusatzrente.
    Ich denke, ich werde einfach abwarten, was nun mit der Entlohnung und Bezahlung mit meinem Minijob passiert.
    Wenn der Gesetzgeber da was ändern will, muss er ja auch die entsprechenden Gestaltungsmöglichkeiten an die Hand geben. Die Arbeit bleibt ja und nicht nur bei mir, sondern auch bei ungefähr 6,8 Mio weiteren Minijobbern. Die Zahlen sind vom März 2026

    Anzahl von Minijobbern

    Bei der Minijob-Zentrale sind 6.807.248 Minijobberinnen und Minijobber gemeldet: 6.554.876 im Gewerbe und 252.372 in Haushalten.

    Deine DRV-Rente wird zur Regelaltersgrenze neu berechnet und wird etwas höher. (Beiträge des AG von Rentenbeginn bis Regelaltersgrenze)

    Ab Regelaltersgrenze zahlt der AG weiter Beiträge, die an Deiner Rente aber nichts mehr ändern.

    Wenn Du bei der DRV auf 0,01% verzichtest (die VBL zahlt dann auch 0,01% weniger, die DUK zahlt wahrscheinlich unverändert weiter), dann wird sich Deine Rente zum 01.07.2027 nochmals erhöhen. (Wegen der Beiträge des AG.) Wenn Du den Job irgendwann aufgibst, dann teilst Du der DRV mit, dass Du wieder 100% Rente haben willst. Die VBL setzt es dann gleichermaßen um.

  • @Börsenfeger, wenn du wie gesagt deine Regelarbeitszeit erreicht hast (66 Jahre und 4 Monate) kannst du doch ab jetzt bis 2000€ steuerfrei mit der Aktivrente dazu verdienen, warum willst du den Mini Rentenpunkte sammeln ?

  • Ich bin schon in Vollrente und das ist wohl ein Ausschlusskriterium,

    Vollrente ist kein Ausschlusskriterium für Aktivrente.

    @Börsenfeger, wenn du wie gesagt deine Regelarbeitszeit erreicht hast (66 Jahre und 4 Monate) kannst du doch ab jetzt bis 2000€ steuerfrei mit der Aktivrente dazu verdienen, warum willst du den Mini Rentenpunkte sammeln ?

    Man kann auch mit 2000 Euro steuerfrei als Aktivrentner weiterhin Rentenpunkte sammeln.

  • Mit meinem alten Job habe ich abgeschlossen und so, wie es ist, ist alles gut. Ich werde jetzt einfach abwarten, was nun wie umgesetzt und dann schauen wir mal. Wenn sich dann Handlungsbedarf meinerseits ergibt, werde ich einen Termin bei der Rentenversicherung vereinbaren. Ist hier in der Stadt. Danke für euren Input. :thumbup:

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