Also z.b. bei der Deurag Versicherung gibt es Infos zur Kettenschenkung, dort taucht sogar auch der von der Schwester verwendete Begriff Schamfrist auf. Also hat die Schwester evtl gar nicht so unrecht, und eine Wartezeit von einem Jahr ist nicht verkehrt oder sogar hilfreich.
Nur hat die Schwester den Begriff nicht im Kontext der Kettenschenkung genutzt, sondern einfach nur dafür, der Mutter nach einem Jahr den restlichen Betrag zu schenken. Und das ist komplett sinnfrei. Dann kann man auch direkt alles schenken.
Die Schamfrist gilt für die Kettenschenkung. Also 20.000k an Person x und diese schenkt es dann ein Jahr später an die Mutter.