Hallo aus Hamburg, der Jahrgang 1967 soll nach meiner Kenntnis ein Wackelkandidat sein, was den Rentenbeginn nach den bisherigen Plänen ausmacht. Soll ich ab Januar noch in das neue geplante Vorsorgeangebot einsteigen?
Altersvorsorge ab 2027
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Neustaedter -
21. Oktober 2026 um 10:34 -
Unerledigt
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Referat Janders
21. Oktober 2026 um 10:53 Hat das Thema freigeschaltet. -
Ja, das ist grundsätzlich sinnvoll.
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Hast Du noch konkretere Fragen?
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Warte bis geklärt ist, ob tatsächlich 12 Jahre Mindestvertragslaufzeit gelten werden, weil sonst bist du 72 bis zur Entnahmephase.
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Warte bis geklärt ist, ob tatsächlich 12 Jahre Mindestvertragslaufzeit gelten werden, weil sonst bist du 72 bis zur Entnahmephase.
Was ist denn überhaupt für eine Mindestvertragslaufzeit?
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Was ist denn überhaupt für eine Mindestvertragslaufzeit?
Du weist ziemlich genau was ich meine, besser "Haltedauer"
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Du weist ziemlich genau was ich meine, besser "Haltedauer"
Nein, das verstehe ich ganz konkret nicht.
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Warte bis geklärt ist, ob tatsächlich 12 Jahre Mindestvertragslaufzeit gelten werden, weil sonst bist du 72 bis zur Entnahmephase.
Du wirfst hier verschiedene Dinge durcheinander.

Die 12 Jahre betreffen nicht den geförderten Sparbetrag im AV-Depot!
Die 12/6x-Regel gilt nur für ungeförderte Beträge im AV-Depot (Halbeinkünfteverfahren). -
Ich werde im Januar 63 und habe mich noch für das AVD bei Trade Republic angemeldet. Die KI hat ausgespuckt, dass auch das noch Sinn macht wegen der Zulagen.
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Klar, siehe monstermania. Erst einmal noch die Zulagen mitnehmen. 👍
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Du kannst im Jahr des Rentenbeginns den Vertrag abschließen, einzahlen und im Jahr nach Rentenbeginns (nach Verbuchung der Zulage) den Bumms zur Auszahlung bringen (als Einmalzahlung).
Steuern (max. 42%) werden unterhalb der Zulagenquote (50% auf die ersten 360 EUR) sein, wenn die Abschlusskosten stimmen, hat man fetten Gewinn gemacht.
Irgendwo weiter oben habe ich einmal übertrieben, nur wo?

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Du wirfst hier verschiedene Dinge durcheinander.

Die 12 Jahre betreffen nicht den geförderten Sparbetrag im AV-Depot!
Die 12/6x-Regel gilt nur für ungeförderte Beträge im AV-Depot (Halbeinkünfteverfahren).ok Danke dann hatte ich das falsch verstanden.
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Es mag besondere Konstellationen geben, wo es sich nicht lohnt. Wichtig ist es im Rentenbezug nicht mehr Steuern zu zahlen als zum Zeitpunkt der Sparraten. Schlecht wäre beispielsweise eine kleine Teilzeittätigkeit in der Sparphase bei später vergleichsweise hoher Altersrente + Betriebsrente(n) mit relativ hohem Steuersatz.
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