GRV ungleich Investment

  • Bis Erreichen der Regelaltersgrenze ist die Vollrente unschädlich, außer für den Krankengeldanspruch, den Du aus dem Minijob ohnehin nicht hast. ;)

    Der zusätzlichen Rentensteigerung wegen brauchst Du keinen eigenen Beitrag zahlen. Da reden wir über 6 EUR Rentensteigerung nach einem Jahr mit eigenem Beitrag gegenüber 5 EUR ohne eigenen Beitrag. :/

    Da kannst Du besser ab Erreichen der Regelaltersgrenze auf monatlich 20 Cent verzichten (bei 2.000 EUR Rente nach Kranken- und Pflegeversicherung) und Dir die 20 EUR monstlichen Rentenbeitrag sparen, aber trotzdem die 5 EUR zusätzlichen Rentenzuwachs mitnehmen. :)

    Du musst nur klären, wie Deine Betriebsrente auf den Bezug einer Teilrente reagiert. ?(

  • Ich bin aber doch schon seit über einem Jahr in Vollrente. Die Frage ist also noch offen. Habe ich einen rentenerhöhenden Vorteil davon, wenn ich für meinen Minijob in Zukunft eigene SV-Beiträge abführe bzw. ist dies überhaupt möglich?

    Machen kann man viel.

    Wie schon erwähnt, spielt es eine Rolle, ob Du die gesetzliche Altersgrenze erreicht hast oder nicht.

    Ein weiterer Aspekt ist, daß Du Dich bei Beginn des Minijobs erklären mußt, ob Du aufzahlen willst oder nicht. Früher war das Aufzahlen Option, heute ist das Nicht-Aufzahlen Option. Das heißt: Wenn Du nichts machst, zahlst Du auf. Bitte kläre, wie Du das bei der Aufnahme des aktuellen Minijobs entschieden hast. Du kannst diese Entscheidung hinterher nicht mehr ändern. Hast Du also für Nicht-Aufzahlen optiert, bleibt das so, solange der Vertrag gilt. Willst Du das ändern, müßtest Du den Job aufgeben und neu anfangen. Wenn das beim gleichen Arbeitgeber sein sollte, sollten mindestens zwei Monate Pause zwischen den beiden Tätigkeiten sein, die bekannte juristische Sekunde reicht also nicht.

  • Bitte kläre, wie Du das bei der Aufnahme des aktuellen Minijobs entschieden hast. Du kannst diese Entscheidung hinterher nicht mehr ändern. Hast Du also für Nicht-Aufzahlen optiert, bleibt das so, solange der Vertrag gilt. Willst Du das ändern, müßtest Du den Job aufgeben und neu anfangen. Wenn das beim gleichen Arbeitgeber sein sollte, sollten mindestens zwei Monate Pause zwischen den beiden Tätigkeiten sein, die bekannte juristische Sekunde reicht also nicht.

    Dann ist dies schon mal geklärt, ich hatte mich für Nicht-Aufzahlen entschieden.
    Also ist die Sache erledigt.
    Hätte ich mich besser vorher hier informieren sollen. ;)

    Was ich noch nicht verstehe, ist die gesetzliche Altersgrenze. War ich mit 64 Jahren und 5 Monaten nun drüber, oder ist diese Grenze erst mit 67 Jahren erreicht? Ggf. für andere interessant.

  • Was ich noch nicht verstehe, ist die gesetzliche Altersgrenze. War ich mit 64 Jahren und 5 Monaten nun drüber, oder ist diese Grenze erst mit 67 Jahren erreicht? Ggf. für andere interessant.

    Du bist nicht drüber.
    Und auch die 67 wird nicht deine Regel-Renten-Altersgrenze sein.

    Es gibt da genaue Listen nach Geburtsjahr, wann wer seine Altersgrenze erreicht:
    Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner

    Bei mir: geboren 02/1959 war diese Altersgrenze nach 66 Jahren und 2 Monaten erreicht. Also hatte ich meine Renten-Altersgrenze am 1.5.2025 erreicht.

    Ich meine zu wissen:
    vor 1947 geboren - Altersgrenze mit 65 Jahren erreicht.
    ab 1964 geboren - Altersgrenze mit 67 Jahren erreicht.

  • Dann ist dies schon mal geklärt, ich hatte mich für Nicht-Aufzahlen entschieden.
    Also ist die Sache erledigt.
    Hätte ich mich besser vorher hier informieren sollen. ;)

    Es kommt halt drauf an, wie lange Du diesen Job auszuführen gedenkst.

    Wenn Du das partout ändern willst, setzt Du halt mal 2 Monate aus (oder arbeitest über der Minijob-Grenze) und kehrst dann in den Minijob zurück. Mit einem verständigen Arbeitgeber geht viel.

    Was ich noch nicht verstehe, ist die gesetzliche Altersgrenze.

    Die hängt am Geburtsjahr. Sie ist bei einem Menschen, der 1960 geboren ist, mit 66 Jahren und 4 Monaten erreicht, bei Dir also Mitte des nächsten Jahres. Wer 45 Jahre voll hat, darf exakt 2 Jahre früher "ohne Abzüge" gehen. Auch diese Grenze hängt vom Geburtsjahrgang ab.

  • Dann ist dies schon mal geklärt, ich hatte mich für Nicht-Aufzahlen entschieden.
    Also ist die Sache erledigt.
    Hätte ich mich besser vorher hier informieren sollen. ;)

    Was ich noch nicht verstehe, ist die gesetzliche Altersgrenze. War ich mit 64 Jahren und 5 Monaten nun drüber, oder ist diese Grenze erst mit 67 Jahren erreicht? Ggf. für andere interessant.

    Man zahlt den Eigenanteil nicht wegen der zusätzlichen Rentensteigerung (ca. 1 EUR pro Jahr Minijob), sondern wegen der anderen Faktoren, die aber nicht mehr von Belang sind, sobald man bereits eine Altersrente bezieht.

    Einzig wenn man eine Witwen-/Witwerrente bezieht sieht es anders aus.

  • Wenn die Politik hierzulande schon adäquate sprich umfassende, strukturelle Reformen beim Thema "GRV" scheut - inklusive einer solchen, nach meinem Dafürhalten, schlichten Notwendigkeit die Rahmenbedingungen der für einen finanziell auskömmlichen Ruhestand immer wichtiger werdenden privaten Altersvorsorge betreffend (siehe beispielsweise schon hier):

    Obwohl die demographische Zeitbombe in der Gesetzliche Rente (Umlageverfahren ohne Kapitaldeckung) seit rund 40 Jahren unüberhörbar tickt (und das über die Jahrzehnte hinweg immer lauter ...) hat es der Staat bzw. die Politik (und alle Regierungen) bis heute beispielsweise nicht einmal vermocht, in der (meist langen) Vermögensaufbauphase ein für jedermann (und Frau) - jedenfalls bis zur Auszahlung/Entnahme ab einer definierten Altersgrenze (z. B. 65) - steuerfreies Depot zu schaffen und innerhalb dieser Phase auch steuerfreie Umschichtungen zu ermöglichen.

    Nennt man zielführende Rahmenbedingungen und Setzung von Anreizen ...

    könnte unsere Regierung zumindest mal prioritär die wirtschaftliche Entwicklung in den Fokus ihrer Bemühungen rücken, um dort (endlich) für bessere Rahmenbedingungen zu sorgen. Über diesen Kanal (Wirtschaftswachstum, Beschäftigung, Beitragseinnahmen, Steuereinnahmen usw.) kann gerade ein solches Umlagesystem (GRV) auch signifikant stabilisiert und nachhaltig besser finanzierbar gehalten werden.

    Raum für diesbezügliche Verbesserungen gibt es beim Blick auf die Zahlen und auch Prognosen reichlich. Am Dienstag hatte beispielsweise der IWF (Internationaler Währungsfonds) seinen "World Economic Outlook" vorgelegt u. a. mit der Prognose zum "Wachstum in großen Volkswirtschaften" für das Jahr 2025:


    China: 4,8%

    Saudi-Arabien: 4,0%

    ...

    Vereinigte Staaten: 2,0%

    Vereinigtes Königreich: 1,3%

    ...

    Euroraum 1,2%

    ...

    Mexico: 1,0%

    Frankreich: 0,7%

    Russland: 0,6%

    ...

    Deutschland: 0,2%