GRV ungleich Investment

  • Kurze Antwort: die Witwenrente würde ich abschaffen, Waisenrente aus Beiträgen.

    Längere Antwort: Die Witwenrente ist aus der Zeit gefallen. Sie sollte ursprünglich Hausfrauen absichern, deren Alleinverdiener vor ihnen gestorben ist. Heute ist es üblich, dass die Frau eigene Rentenansprüche erwirbt.

    Trotzdem finde ich es nicht in Ordnung, einen Anreiz für "Hausfrauenehen" aufrecht zu erhalten. Aber kann man auch anders sehen, das ist richtig.

    Wie stehst du denn zum Witwengeld? (Die Frage hat Referat Janders dir auch schon gestellt und du hast sie gekonnt ignoriert)

    Das müsste demnach analog auch abgeschafft werden, da es ja die "Hausfrauenehe" fördert. Oder ist ein Beamter da jetzt wieder gleicher als gleich?

  • ..im Prinzip ja; wenn die Waisen-Rente den Abstand zwischen Ausbildungsvergütung und einem Verdienst im ungelernten Job (Hilfstätigkeit) nicht schließt, dann nicht.

    An anderer Stelle wird oftmals (nicht von mir) argumentiert, jeder Euro, der nicht aus Erwerbsarbeit, sondern aus öffentlichen Kassen kommt, den Leistungswillen erlahmen lässt.

    Schön, dass das hier anders gesehen wird.

  • Achtung Satire:

    Dann doch auch Krankengeld- und den ganzen anderen sozialen Quatsch abschaffen!

    Bild weiß mehr …..alles nur noch auf eine Leistung vereinfachen.

    Nennen wir es mal gnädig: Gnadengeld.

    Witwen bekomme nichts, Waise nichts…alles verkaufen und wenn dann später was Geld alle ist, das Gnadengeld von täglich 10 Euro.

  • Man könnte auch mal anfangen im Krankheitsfall erst ab dem dritten Tag mit der Lohnfortzahlung zu beginnen, vor allem nicht nur bei Gewerblichen, sonder auch bei Beamten. Gerade diese ein oder zwei Tage Krank zur Gestaltung eines langen Wochenendes sind eigentlich nicht mehr finanzierbar auf Kosten der Allgemeinheit.

  • Wie stehst du denn zum Witwengeld?

    Die Frage hatte ich überlesen.

    In diesem Thread gehts zwar um die GRV, aber falls eine Abschaffung des Witwengelds möglich ist (vermutlich nicht, weil Alimentationsprinzip), wäre das natürlich sinnvoll.

    Waisenrente wird bis 18 gezahlt, danach nur wenn eine Ausbildung vorliegt.

    Damit liegt doch ein Anreiz vor, eher eine Ausbildung anzustreben als eine Erwerbsarbeit, oder nicht,

    Ja. Und das ist doch unbestritten sinnvoll. Ich verstehe deinen Punkt jetzt nicht.

    An anderer Stelle wird oftmals (nicht von mir) argumentiert, jeder Euro, der nicht aus Erwerbsarbeit, sondern aus öffentlichen Kassen kommt, den Leistungswillen erlahmen lässt.

    Was ja auch korrekt ist, deshalb braucht es Sanktionen. Effektiver wäre übrigens, den Arbeitsmarkt komplett staatlich zu organisieren. Unternehmen A meldet bei der AfA, es wird ein Bürokaufmann gebraucht, diese teilt Bürokaufmann B mit, dass zum 15.09. eine Abeitsaufnahme bei Unternehmen A erfolgt und das ALG/BG zu diesem Zeitpunkt eingestellt wird. Eine Kündigung ist erst nach drei Monaten möglich.

    Man könnte auch mal anfangen im Krankheitsfall erst ab dem dritten Tag mit der Lohnfortzahlung zu beginnen, vor allem nicht nur bei Gewerblichen, sonder auch bei Beamten.

    Kann man so machen, gibt halt mal wieder die Klatsche vor dem BVerfG.

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.

    Grover Norquist

  • Die Frage hatte ich überlesen.

    In diesem Thread gehts zwar um die GRV, aber falls eine Abschaffung des Witwengelds möglich ist (vermutlich nicht, weil Alimentationsprinzip), wäre das natürlich sinnvoll.

    Das Alimentationsprinzip gilt aber gegenüber dem Beamten, nicht gegenüber dem Partner des Beamten. Daher dürfte es verfassungstechnisch schwierig werden, die Witwenrente abzuschaffen, wenn das Witwengeld bestehen bleibt.


    Du stimmst mir aber zu, dass, wenn die Witwenrente die "Hausfrauenehe" unterstützt, das Witwengeld es in gleichem Maße tut, oder?

  • Das Alimentationsprinzip gilt aber gegenüber dem Beamten, nicht gegenüber dem Partner des Beamten. Daher dürfte es verfassungstechnisch schwierig werden, die Witwenrente abzuschaffen, wenn das Witwengeld bestehen bleibt.


    Du stimmst mir aber zu, dass, wenn die Witwenrente die "Hausfrauenehe" unterstützt, das Witwengeld es in gleichem Maße tut, oder?

    Wieso sollen gemeinsam erwirtschaftete Rentenansprüche komplett verfallen, wenn einer der Lebenspartner verstirbt? Unabhängig davon, ob es eine "Hausfrauenehe" war, dann wäre es eine Kürzung der Einkünfte - bei gegebenen Ausgaben und Zahlungsverpflichtungen.

    Noch einmal der Hinweis: auch bei einer privaten Kapitallebensversicherung gibt es Begünstigte und da streicht auch nicht die Versicherung im Todesfall die eingezahlten Beträge ein.

  • Wieso sollen gemeinsam erwirtschaftete Rentenansprüche komplett verfallen, wenn einer der Lebenspartner verstirbt? Unabhängig davon, ob es eine "Hausfrauenehe" war, dann wäre es eine Kürzung der Einkünfte - bei gegebenen Ausgaben und Zahlungsverpflichtungen.

    Noch einmal der Hinweis: auch bei einer privaten Kapitallebensversicherung gibt es Begünstigte und da streicht auch nicht die Versicherung im Todesfall die eingezahlten Beträge ein.

    Und wir hatten schon einmal die Diskussion, ob man Ehepartner zwingen können sollte, jeweils zu gleichen Teilen zu arbeiten, selbst wenn sie sehr unterschiedlich Leistungsfähigkeit, Qualifikation und somit auch unterschiedliches Gehalt und unterschiedliche Möglichkeiten, über die GRV Rentenansprüche zu erwerben, haben.

  • P.S. es heisst doch "...bis dass der Tod uns scheidet"

    Findet da eigentlich ein impliziter Versorgungsausgleich statt?

    Und die Witwen-/Witerrente richtet sich nach den Restpunkten des Verstorbenen?

    Oder sollten sich Eheleute - falls an der Witwen-/Witwerrente gerüttelt wird - explizit scheiden lassen, wenn einer von beiden absehbar stirbt?

  • KaffeeOderTee

    Mir geht es nicht um die Abschaffung der Witwenrente, da ich es eher nicht als versicherungsfremde Leistung sehe. Ein gutes Beispiel pro Witwenrente ist die von dir genannte Vorgehensweise bei privaten Rentenversicherungen, dass zumindest für einen gewissen Zeitraum die Rente weiter an die Hinterbliebenen gezahlt wird.

    Mit geht es eher darum, dass ein User hier massiv die (teilweise durchaus berechtigte) Eindampfung von Leistungen der GRV fordert, aber die Altersbezüge bei Beamten sakrosant sind. Es gibt aber durchaus Leistungen der GRV, die ein Pendant bei den Beamten hat. Dazu zählt die Hinterbliebenenrente, da es auch bei Beamten sowohl für die Waisenrente (hier Waisengeld genannt), als auch die Witwen-/Witwerrente (hier Witwen-/Witwergeld genannt) gibt. Wenn also die eine Leistung in der GRV aus irgendwelchen Gründen entfallen soll, muss dies folgerichtig auch für die Beamtenversorgung gelten.


    Und noch zum Thema "Hausfrauenehe" (auch wenn es hier nicht wirklich rein gehört, da es kein Thema der GRV ist). Gerade bei Beamten dürfte der Anreiz für eine solche Ehe noch viel größer sein, da der Beamte einfach so mit der Hochzeit mehr Geld bekommt. Und für Kinder gleich nochmal (zusätzlich zum Kindergeld). Im Endeffekt fördert das die Hausfrauenehe und wenn man ganz extrem ist, die traditionelle Rollenverteilung deutlich stärker, als es eine Witwenrente je tun könnte (da die monatlichen Zuschläge massiv steigen, wenn es mehr als 3 Kinder sind). Überspritzt formuliert: Die Frau hat zu Hause Kinder zu gebären und zu betreuen, während der Vater das Familieneinkommen nach Hause bringt.