GRV ungleich Investment

  • Könnt Ihr Euch für Gedankenspiele über Parteienverbote eine andere Spielwiese suchen?

    Wieso? Ist dieser höchst unübersichtliche Thread mit fast 3.500 Postings denn keine geeignete Spielwiese? Der Bezug zum hochpolitischen Thema "Rente" läßt sich schließlich zu jeder Partei finden.

    Als Finanzthema geht das nicht durch und der Zusammenhang zur Rente ist auch mehr als fragwürdig.

    Das sehe ich gegenteilig.

    Irgendein Sammelbecken braucht jedes Forum, und da paßt dieser Megathread ganz gut. Das Thema "Rente" ist schließlich vielfältig.

    Mach Deinen Lieblingsthread doch einfach zu und zwinge die Diskutanten auf andere Wege! Als offizieller Saaldiener kannst Du das ja.

    In diesem Megathread wurde über die Jahre eine ganze Menge sinnvoller Dinge geschrieben, die ich für findenswert halte. Aber wie sollte man sie denn finden in diesem Heuhaufen von 3.500 Postings unter dem nichtssagenden Titel "GRV ungleich Investment"? Wenn Du den Thread schließt, müßten sich Diskutanten einen sprechenden Titel für ihre Anfrage ausdenken, unter dem man den dann hoffentlich deutlich kürzeren Thread auch finden könnte.

    Sachichmalso.

    :)

  • Wieso? Ist dieser höchst unübersichtliche Thread mit fast 3.500 Postings denn keine geeignete Spielwiese? Der Bezug zum hochpolitischen Thema "Rente" läßt sich schließlich zu jeder Partei finden.

    Nicht ganz von der Hand zu weisen.

    Zumal dieser Strang keinem speziellen Finanzthema zugeordnet ist - sondern meines Wissens unter der ganz allgemeinen Rubrik "Gesprächsecke" lauft ...

  • Alles, was nicht versicherungsfremd ist, gehört ausschließlich aus Beiträgen finanziert.

    Dazu müßte man sich zunächst einmal einig sein, welche Leistungen denn versicherungsfremd sind. Ich glaube nicht, daß sich diesbezüglich Konsens finden läßt.

    So schwer ist das nicht: Alles außer Altersrente, der ein eigener Beitrag gegenübersteht.

    Das hat monstermania neulich mal auch geschrieben, unter anderem: Hinterbliebenenversorgung weg (Witwen- und Waisenrente), Reha-Leistungen weg. Wie sieht es mit Erwerbsunfähigkeitsrenten aus?

    Klar: Die Rente eines Zuwanderers z.B. aus der Sowjetunion unter Anerkennung der dort abgeleisteten Arbeitszeit ist in der Rentenversicherung versicherungsfremd, auch die Mütterrente. Die rentenrelevante Anerkennung von Ausbildungszeiten ist deutlich zusammengestrichen worden, für Zeiten der Arbeitslosigkeit zahlen die Arbeitsämter Beiträge. Wie es bei Sozialhilfe ist (oder wie die gerade heißt), weiß ich nicht. Prinzipiell ließen sich dafür analog zum Arbeitslosengeld Beiträge zahlen.

    Aber das alles reicht nicht für die Wünsche der alternden Bevölkerung nicht, denn eine Reduktion der Rentenansprüche (gemeint ist: ein langsames Gleiten nach unten, wie es beispielsweise bei Versorgungswerken stattfindet) darf in der gesetzlichen Rente nicht sein. Die heiligen 48% müssen stehen, wenn die SPD ihre Wahlchancen auch nur einigermaßen erhalten will.

    Zurück nochmal zur Hinterbliebenenrente. Wie würdest Du sie finanzieren? Aus Beiträgen (so daß Unverheiratete solidarisch Verheiratete unterstützen) oder aus Steuergeldern? Wie würdest Du Reha-Maßnahmen finanzieren? Wenn man es schafft, mittels einer Reha-Maßnahme einen Kranken wieder ins Arbeitsleben zu bringen, so daß er keine Erwerbsunfähigkeitsrente bezieht (oder später) könnte sich per saldo die Geldausgabe für die Reha für die Rentenversicherung lohnen.

    Du persönlich bist natürlich völlig außen vor, denn Du stehst ja in einem ganz besonderen, außergewöhnlichen Dienstverhältnis zu unserem Staat, aus dem Du erst mit den Füßen voraus ausscheiden wirst. Lediglich wird der Staat irgendwann mal auf Deine Arbeitsleistung verzichten, was den Alimentationsanspruch aber nicht außer Kraft setzt.

  • Auch wenn wir hier noch ewig diskutieren, es gibt immer ein für und wider für jeden einzelnen Punkt. Wichtig ist, dass der Rentner, der teilweise 45 und mehr Jahre, den Laden am laufen gehalten hat, eine angemessene Rente bekommt. Ob das nun einen Beamten, der Null für seine Pension bezahlt hat, gefällt oder nicht. Ob nun die komplette Leistung oder nur die Leistungen die nichts unmittelbar mit der Rente zu tun haben, mit Steuermitteln unterstützt werden, kommt am Ende auf das selbe raus. Die Fehler liegen in der Vergangenheit und werden weiterhin durchgezogen.

  • Die Fehler liegen in der Vergangenheit und werden weiterhin durchgezogen.

    Wie wahr (leider).

    Und zwar liegen in diese Fehler in der fernen Vergangenheit - und werden offensichtlich auch bis in die ferne Zukunft durchgezogen.

    Welche Schlüsse kann man daraus für das Thema im Allgemeinen und für sich selbst im Speziellen ziehen ... ?! Insbesondere auch als Urteil über eine Politik, die das Land auf diese Art und Weise regiert (oder versucht so zu regieren) ... ?!

  • Hinterbliebenenversorgung weg (Witwen- und Waisenrente), Reha-Leistungen weg. Wie sieht es mit Erwerbsunfähigkeitsrenten aus?

    Von alles weg redet ja keiner. Man könnte natürlich schauen, was noch sinnvoll ist. Witwenrente z.b. gibt es auch Gründe dagegen.

    Der Rest darf dann gerne aus Steuern finanziert werden.

    Aber das alles reicht nicht für die Wünsche der alternden Bevölkerung nicht, denn eine Reduktion der Rentenansprüche (gemeint ist: ein langsames Gleiten nach unten, wie es beispielsweise bei Versorgungswerken stattfindet) darf in der gesetzlichen Rente nicht sein. Die heiligen 48% müssen stehen, wenn die SPD ihre Wahlchancen auch nur einigermaßen erhalten will.

    Auch davon spricht niemand. Es geht nur um den Topf, aus dem das Geld kommt.

    Zurück nochmal zur Hinterbliebenenrente. Wie würdest Du sie finanzieren? Aus Beiträgen (so daß Unverheiratete solidarisch Verheiratete unterstützen) oder aus Steuergeldern?

    Kurze Antwort: die Witwenrente würde ich abschaffen, Waisenrente aus Beiträgen.

    Längere Antwort: Die Witwenrente ist aus der Zeit gefallen. Sie sollte ursprünglich Hausfrauen absichern, deren Alleinverdiener vor ihnen gestorben ist. Heute ist es üblich, dass die Frau eigene Rentenansprüche erwirbt.

    Waisenrente würde ich aus Beiträgen zahlen, da der eigentliche Beitragszahler ja eingezahlt hat und nicht in den Genuss einer Auszahlung kommt.

    Wie würdest Du Reha-Maßnahmen finanzieren? Wenn man es schafft, mittels einer Reha-Maßnahme einen Kranken wieder ins Arbeitsleben zu bringen, so daß er keine Erwerbsunfähigkeitsrente bezieht (oder später) könnte sich per saldo die Geldausgabe für die Reha für die Rentenversicherung lohnen.

    Eine Reha-Maßnahme würde ich als Darlehen ausgestalten, dass nur zurückgezahlt werden muss, wenn man ins Erwerbsleben zurückkehrt und mehr als Summe x verdient.


    Wichtig ist, dass der Rentner, der teilweise 45 und mehr Jahre, den Laden am laufen gehalten hat, eine angemessene Rente bekommt.

    Absolute Zustimmung.

    Ob nun die komplette Leistung oder nur die Leistungen die nichts unmittelbar mit der Rente zu tun haben, mit Steuermitteln unterstützt werden, kommt am Ende auf das selbe raus.

    Nein, kommt es nicht. Beiträge zahlt zur Hälfte der Arbeitgeber, Steuern der Beschäftigte allein.

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.

    Grover Norquist

  • Das hat monstermania neulich mal auch geschrieben, unter anderem: Hinterbliebenenversorgung weg (Witwen- und Waisenrente), Reha-Leistungen weg. Wie sieht es mit Erwerbsunfähigkeitsrenten aus?

    Von alles weg redet ja keiner. Man könnte natürlich schauen, was noch sinnvoll ist. Witwenrente z.b. gibt es auch Gründe dagegen.

    Der Rest darf dann gerne aus Steuern finanziert werden.

    Du hättest Politiker werden sollen!

    Es geht in diesem Teilthread um "versicherungsfremde Leistungen", die aus Steuergeldern bezahlt werden, so daß die Beiträge allein den Versicherten vorbehalten bleiben.

    Die Altersrente eines Versicherten ist ohne Zweifel eine Versicherungsleistung. Die sollte zweifellos aus Beiträgen bezahlt werden.

    Wie sieht es mit der Witwenrente aus (die ja statistisch viel häufiger ist als die Witwerrente)?

    Waisenrenten hältst Du für eine Versicherungsleistung, denn der eigentlich versicherte konnte seine eigenen Beiträge nicht oder nur gering in Anspruch nehmen. Letzteres ist eigentlich kein Argument, sondern Kern jeder Versicherung. Sie lebt davon, daß alle zahlen, aber nur ein Teil der Versicherten Leistungen bekommt, dafür relativ viele. Dein Argument könnte man auch für die Witwenrente gelten lassen: Der Ehemann stirbt, bevor er "seine Beiträge" "zurückbekommen" hat, also sollte wenigstens seine Witwe etwas davon haben.

    Wie sieht es mit der Erwerbsminderungsrente aus? Ist die für Dich Versicherungsleistung oder versicherungsfremde Leistung?

    Wie würdest Du Reha-Maßnahmen finanzieren? Wenn man es schafft, mittels einer Reha-Maßnahme einen Kranken wieder ins Arbeitsleben zu bringen, so daß er keine Erwerbsunfähigkeitsrente bezieht (oder später) könnte sich per saldo die Geldausgabe für die Reha für die Rentenversicherung lohnen.

    Eine Reha-Maßnahme würde ich als Darlehen ausgestalten, das nur zurückgezahlt werden muss, wenn man ins Erwerbsleben zurückkehrt und mehr als Summe x verdient.

    Das verstehe ich nicht. Am besten, ich mache ein Beispiel.

    Ein Arbeitnehmer, 63, hat einen Bandscheibenvorfall. Erstmal wird er krankgeschrieben und bekommt eine konservative Behandlung. Das zahlt die Krankenkasse. Die Sache zieht sich aber in die Länge, so daß die Frage aufkommt, ob er nicht besser in Rente geht. Aber erstmal steht eine Reha an. Bisher würde die Rentenversicherung diese zahlen.

    Wäre das in Deinen Augen eine Versicherungsleistung oder eine versicherungsfremde Leistung?

    Du würdest diese Leistung jedenfalls nur als Darlehen gewähren, im ersten Fall durch die GRV, im zweiten Fall durchs Finanzamt. Ganz schön teuer! 1000 € pro Tag dürfte eine realistische Schätzung sein, 3 Wochen Reha also um die 20 T€.

    Das Darlehen muß zurückgezahlt werden, wenn der Angestellte wieder ins Berufsleben zurückkehrt (und die Rentenversicherung erstmal Geld spart, denn dann wird mit 63 und wenig Plus ja keine Rente fällig). Wenn der Angestellte aber nicht wieder berufstätig wird, muß das Darlehen nicht zurückgezahlt werden. Hm. Da wird den meisten Leuten die Wahl wohl nicht schwerfallen.

    Habe ich Dich da richtig verstanden?

  • Wie sieht es mit der Witwenrente aus (die ja statistisch viel häufiger ist als die Witwerrente)?

    Siehe oben - abschaffen.

    Wie sieht es mit der Erwerbsminderungsrente aus? Ist die für Dich Versicherungsleistung oder versicherungsfremde Leistung?

    Die Frage stelle ich mal zurück, da muss ich mir erst Gedanken dazu machen.

    Habe ich Dich da richtig verstanden?

    Korrekt.

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.

    Grover Norquist

  • So manche Äußerungen hier sind auf jeden Fall schon einmal verfassungsrechtlich gar nicht möglich. Einen Rückfall in den Nachtwächterstaat durch Streichungen?

    Die sogenannte Witwenrente ist dann ein Beispiel.

    Skandinavische Staaten haben dieses System komplett abgeschafft, dafür aber Grundrenten implementiert.

  • So manche Äußerungen hier sind auf jeden Fall schon einmal verfassungsrechtlich gar nicht möglich.

    Mit welcher Begründung?

    Die sogenannte Witwenrente ist dann ein Beispiel.

    Sollte man vielleicht Frau Schnitzer einmal sagen...

    Oder Herrn Werding....

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.

    Grover Norquist

  • Beide fordern aber nicht die ersatzlose Streichung der Witwenrente, wie Du, sondern eine Reform der bisherigen Praxis. Geld sollen die Witwen/Wittwer auch weiter bekommen.
    Da gibt es dann schon einen Unterschied.;)
    Das dürfte dann aber insbesondere der CDU/CSU nicht gefallen, weil dadurch natürlich die 'traditionelle Rollenverteilung' in der Gesellschaft weiter geschwächt wird.

  • Beide fordern aber nicht die ersatzlose Streichung der Witwenrente, wie Du, sondern eine Reform der bisherigen Praxis. Geld sollen die Witwen/Wittwer auch weiter bekommen.
    Da gibt es dann schon einen Unterschied. ;)

    Trotzdem finde ich es nicht in Ordnung, einen Anreiz für "Hausfrauenehen" aufrecht zu erhalten. Aber kann man auch anders sehen, das ist richtig.

    Wie sieht es mit der Erwerbsminderungsrente aus? Ist die für Dich Versicherungsleistung oder versicherungsfremde Leistung?

    Ich würde sie tatsächlich als Rente ansehen, aber dafür plädieren, sie -analog zur BU- zu privatisieren.

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    Grover Norquist

  • Witwen/rrenten sowie Waisenrenten ersetzen beide Unterhalt, wieso sollen die unterschiedlich betrachtet werden?

    Weil die Witwenrente den Anreiz zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit verringert, während die Waisenrente das nicht tut.

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    Grover Norquist