GRV ungleich Investment

  • KaffeeOderTee

    Mir geht es nicht um die Abschaffung der Witwenrente, da ich es eher nicht als versicherungsfremde Leistung sehe. Ein gutes Beispiel pro Witwenrente ist die von dir genannte Vorgehensweise bei privaten Rentenversicherungen, dass zumindest für einen gewissen Zeitraum die Rente weiter an die Hinterbliebenen gezahlt wird.

    Mit geht es eher darum, dass ein User hier massiv die (teilweise durchaus berechtigte) Eindampfung von Leistungen der GRV fordert, aber die Altersbezüge bei Beamten sakrosant sind. Es gibt aber durchaus Leistungen der GRV, die ein Pendant bei den Beamten hat. Dazu zählt die Hinterbliebenenrente, da es auch bei Beamten sowohl für die Waisenrente (hier Waisengeld genannt), als auch die Witwen-/Witwerrente (hier Witwen-/Witwergeld genannt) gibt. Wenn also die eine Leistung in der GRV aus irgendwelchen Gründen entfallen soll, muss dies folgerichtig auch für die Beamtenversorgung gelten.


    Und noch zum Thema "Hausfrauenehe" (auch wenn es hier nicht wirklich rein gehört, da es kein Thema der GRV ist). Gerade bei Beamten dürfte der Anreiz für eine solche Ehe noch viel größer sein, da der Beamte einfach so mit der Hochzeit mehr Geld bekommt. Und für Kinder gleich nochmal (zusätzlich zum Kindergeld). Im Endeffekt fördert das die Hausfrauenehe und wenn man ganz extrem ist, die traditionelle Rollenverteilung deutlich stärker, als es eine Witwenrente je tun könnte (da die monatlichen Zuschläge massiv steigen, wenn es mehr als 3 Kinder sind). Überspritzt formuliert: Die Frau hat zu Hause Kinder zu gebären und zu betreuen, während der Vater das Familieneinkommen nach Hause bringt.

    Nur am Rande

    Erst dürften die Frauen nicht arbeiten, dann konnten sie arbeiten - jetzt müssen sie arbeiten.

  • Das Alimentationsprinzip gilt aber gegenüber dem Beamten, nicht gegenüber dem Partner des Beamten.

    Das Alimentationsprinzip gilt gegenüber dem Beamten und seiner Familie. Deshalb gibt es auch Familienzuschläge.

    Du stimmst mir aber zu, dass, wenn die Witwenrente die "Hausfrauenehe" unterstützt, das Witwengeld es in gleichem Maße tut, oder?

    Das sehe ich auch so.

    Wieso sollen gemeinsam erwirtschaftete Rentenansprüche komplett verfallen, wenn einer der Lebenspartner verstirbt? Unabhängig davon, ob es eine "Hausfrauenehe" war, dann wäre es eine Kürzung der Einkünfte - bei gegebenen Ausgaben und Zahlungsverpflichtungen.

    Wieso gemeinsam erwirtschaftet? Wenn Ehepartner A gearbeitet hat und Ehepartner B nicht, sind es ausschließlich die Ansprüche von Ehepartner A. Falls Ehepartner B auch arbeitet, hat er auch einen eigenen Anspruch.

    Noch einmal der Hinweis: auch bei einer privaten Kapitallebensversicherung gibt es Begünstigte und da streicht auch nicht die Versicherung im Todesfall die eingezahlten Beträge ein.

    Ja, da kann ich das so vereinbaren. Vergleichbar wäre aber eher eine Private RV, und da enden die Zahlungen im Regelfall mit dem Tod des Versicherten.

    Und wir hatten schon einmal die Diskussion, ob man Ehepartner zwingen können sollte, jeweils zu gleichen Teilen zu arbeiten, selbst wenn sie sehr unterschiedlich Leistungsfähigkeit, Qualifikation und somit auch unterschiedliches Gehalt und unterschiedliche Möglichkeiten, über die GRV Rentenansprüche zu erwerben, haben.

    Da wären wir aber wieder bei der Diskussion: Sollte jemand, der nie eingezahlt hat, zu Lasten aller anderen eine Leistung erhalten?

    Und die Witwen-/Witerrente richtet sich nach den Restpunkten des Verstorbenen?

    Äh, ja? Waisenrente liegt bei 10% (Halbwaise) bzw. 20% (Vollwaise) der Rente, die der Verstorbene bekommen hätte.

    Ein gutes Beispiel pro Witwenrente ist die von dir genannte Vorgehensweise bei privaten Rentenversicherungen, dass zumindest für einen gewissen Zeitraum die Rente weiter an die Hinterbliebenen gezahlt wird.

    Wenn das explizit vertraglich vereinbart und durch höhere Beiträge erkauft wurde...

    Mit geht es eher darum, dass ein User hier massiv die (teilweise durchaus berechtigte) Eindampfung von Leistungen der GRV fordert, aber die Altersbezüge bei Beamten sakrosant sind.

    Dazu hat das BVerfG ja schon geurteilt - die sind tatsächlich noch immer zu niedrig.

    Im Endeffekt fördert das die Hausfrauenehe und wenn man ganz extrem ist, die traditionelle Rollenverteilung deutlich stärker, als es eine Witwenrente je tun könnte (da die monatlichen Zuschläge massiv steigen, wenn es mehr als 3 Kinder sind). Überspritzt formuliert: Die Frau hat zu Hause Kinder zu gebären und zu betreuen, während der Vater das Familieneinkommen nach Hause bringt.

    Tatsächlich nicht, weil zum einen der Ehepartner arbeiten kann und sich das nicht auf das Einkommen auswirkt - im Gegensatz zur Witwenrente, bei der Einkommen angerechnet wird. Zum anderen kostet jedes Familienmitglied einen eigenen Beitrag in der PKV.

    Aber was solls, das Beamtenthema habe ich oft genug erklärt und es wird bewusst wieder missverstanden - von daher halte ich es da mittlerweile mit Gustav von Rochow:

    "Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen"

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.

    Grover Norquist

  • Wenn Du das konsequent durchziehst, dann müsstest Du am Ende erzwingen, dass der Ehepartner mehr arbeitet, der weniger verdient (Qualifikation, Leistungsfähigkeit), als der Ehepartner, der einen höheren Stundenlohn hat. Damit der, der weniger verdient, adäquate Rentenansprüche erwerben kann.

    Damit würdest du der Wirtschaftsgemeinschaft "Ehe' auch die Handlungsfreiheit entziehen, darüber zu entscheiden, wie sie bezahlte Arbeit aufteilen und z.B. Arbeit im Haushalt, für Kinder und Eltern zu sorgen.

    Dann soll aber bitte auch der Beamtenstatus in der Bevölkerung rotieren - und jeder darf/muss mal Beamter sein.

  • Wenn Du das konsequent durchziehst, dann müsstest Du am Ende erzwingen, dass der Ehepartner mehr arbeitet, der weniger verdient (Qualifikation, Leistungsfähigkeit), als der Ehepartner, der einen höheren

    Arbeit sollte einfach immer zu einer auskömmlichen Rente führen.

    Dann soll aber bitte auch der Beamtenstatus in der Bevölkerung rotieren - und jeder darf/muss mal Beamter sein.

    Das ist sogar im Grundgesetz geregelt. Der Zugang steht jedem offen, der Eignung, Befähigung und fachliche Leistung mitbringt.

    Du schriebst, die Witwenrente setzt Anreize nicht zu arbeiten, bei der Waisenrente wurde das in Zweifel gezogen. Wenn wir den Zweifel jetzt ausgeräumt haben, dann sind wir ja schon ein Stück weitergekommen.

    Welche Zweifel? Waisenrente bekommen Kinder und Menschen in Ausbildung. Dass wir in Deutschland keine Kinderarbeit wollen, ist hoffentlich Konsens. Dass eine Ausbildung einer ungelernten Tätigkeit vorzuziehen ist, hoffentlich auch. Ich verstehe also deine Aussage da nicht.

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.

    Grover Norquist

  • Wieso gemeinsam erwirtschaftet? Wenn Ehepartner A gearbeitet hat und Ehepartner B nicht, sind es ausschließlich die Ansprüche von Ehepartner A. Falls Ehepartner B auch arbeitet, hat er auch einen eigenen Anspruch.

    Hätte Ehepartnern A in dem Umfang überhaupt arbeiten können, wenn Ehepartnern B sich nicht um die Kinder und den Haushalt gekümmert hätte? Oder anders gefragt: Du zweifelst an, dass unbezahlte Carearbeit eine Arbeitsleistung darstellt?

    Ich bin gewiss kein Verfechter der Hausfrauenehe, aber ich kann auch deshalb meinen Job mit der Stundenanzahl machen, weil meine Frau in Teilzeit arbeitet und sich um die Kinder kümmert. Und im Fall der Scheidung profitiert sie von meinen Rentenpunkten, warum also nicht nach meinem Tod?

    Ja, da kann ich das so vereinbaren. Vergleichbar wäre aber eher eine Private RV, und da enden die Zahlungen im Regelfall mit dem Tod des Versicherten.

    Auch bei privaten RV ist es oft die Regel, dass eine Leistungserbringung an die Hinterbliebenen erfolgt. Allerdings nur innerhalb fester zeitlicher Grenzen (meist für max. 10 Jahre und auch abhängig davon, wie lange der Leistungsbeginn her ist - wenn ich es richtig im Kopf habe).

    Tatsächlich nicht, weil zum einen der Ehepartner arbeiten kann und sich das nicht auf das Einkommen auswirkt - im Gegensatz zur Witwenrente, bei der Einkommen angerechnet wird.

    Klar, die Familienzuschläge gibt es auch, wenn der Partner arbeitet. Trotzdem ist es "leistungsloses Zusatzeinkommen", welches es für Heirat und das Gebären von Kindern gibt. Damit sinkt automatisch der Anreiz, (Vollzeit) arbeiten zu gehen.

    Der Familienzuschlag ist aber auch ein ganz anderer Einflussfaktor auf die Hausfrauenehe als die Witwenrente. Weil dafür muss zum einen der Partner ja erstmal ins Gras beißen, sprich ich profitieren in der Regel erst im Alter davon. Die Fälle, wo eine Witwenrente zu einem frühen Zeitpunkt innerhalb des Erwerbslebens gezahlt wird, ist vergleichsweise überschaubar.


    Zum anderen kostet jedes Familienmitglied einen eigenen Beitrag in der PKV.

    Auch dem Beamten steht es offen, sich in der GKV zu versichern und damit die Familienversicherung in Anspruch zu nehmen. Wieso macht der Beamte es nicht? Weil die PKV die günstigere Lösung ist.

    Achja, wenn der Ehepartner selber arbeitet (und nicht selbst verbeamtet ist), dann ist er in der Regel in der GKV versichert. Also funktioniert diese Begründung für den Familienzuschlag für Verheiratete nicht. Oder er müsste abgeschafft werden, wenn der Partner selbst berufstätig ist.

    Und der Gutverdiener in der freien Wirtschaft, der sich für die PKV entschieden hat, bekommt nicht zusätzlich Geld vom Arbeitgeber, obwohl auch er für den Rest der Familie die PKV bezahlen muss.

  • ...

    Ich bin gewiss kein Verfechter der Hausfrauenehe, aber ich kann auch deshalb meinen Job mit der Stundenanzahl machen, weil meine Frau in Teilzeit arbeitet und sich um die Kinder kümmert. Und im Fall der Scheidung profitiert sie von meinen Rentenpunkten, warum also nicht nach meinem Tod?

    ...

    Ich nehme mal diesen Punkt von dir raus. Erstmal bin ich bei dir das der Ehepartner auch nach dem Tod des anderen Partners weiterhin versorgt werden muss. Nur wird das Thema hier immer mehr verwässert was versicherungsfremde Leistungen der GRV sind, und diese gehören dazu. Eine Hinterblieben Rente muss dann durch den Staat weiterbezahlt werden und nicht mehr durch die GRV. Bei Beamten wird ja alles durch den Staat finanziert ohne Rücklagen, da gibt es komischerweise keinen Aufschrei. Nochmal, ich bin dafür das die GRV auch nur das bezahlt was auch durch Beiträge direkt erworben wurde, alles andere sind Sozialleistungen des Staates und müssen auch durch diesen finanziert werden. Dann hören vielleicht auch mal die ganzen Wahlgeschenke wie z.B. die Mütterrente auf.

  • Ich nehme mal diesen Punkt von dir raus. Erstmal bin ich bei dir das der Ehepartner auch nach dem Tod des anderen Partners weiterhin versorgt werden muss. Nur wird das Thema hier immer mehr verwässert was versicherungsfremde Leistungen der GRV sind, und diese gehören dazu. Eine Hinterblieben Rente muss dann durch den Staat weiterbezahlt werden und nicht mehr durch die GRV. Bei Beamten wird ja alles durch den Staat finanziert ohne Rücklagen, da gibt es komischerweise keinen Aufschrei. Nochmal, ich bin dafür das die GRV auch nur das bezahlt was auch durch Beiträge direkt erworben wurde, alles andere sind Sozialleistungen des Staates und müssen auch durch diesen finanziert werden. Dann hören vielleicht auch mal die ganzen Wahlgeschenke wie z.B. die Mütterrente auf.

    Jetzt mal nachgefragt:

    Was versteht Ihr unter Mütterrente?

    Es war mal das zusätzliche Jahr Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder, das es seit Mitte 2014 dazugibt.

    Mittlerweile scheint es aber ein Begriff für sämtliche Kindererziehungszeiten zu sein.

    Ist das jetzt einheitlich so?

  • Jetzt mal nachgefragt:

    Was versteht Ihr unter Mütterrente?

    Es war mal das zusätzliche Jahr Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder, das es seit Mitte 2014 dazugibt.

    Mittlerweile scheint es aber ein Begriff für sämtliche Kindererziehungszeiten zu sein.

    Ist das jetzt einheitlich so?

    Das was aktuell Söder einfordert.

    Ich kann das sogar verstehen das Söder das von der GRV fordert, Bayern liegt ja im Rentendurchschnitt besonders weit unten, besonders bei Frauen. Bayern ist halt noch dieses klassische "Hausfrauenland", auch wenn man meint Bayern sei Reich, aber die werden noch grosse Probleme mit Altersarmut bekommen.

  • Man könnte auch sämtliche Unterhaltsersatzleistungen durch Unterhaltsvorschuss ersetzen.

    Wäre aber wohl etwas irritierend, wenn die 85-jährige kinderlose Witwe einen Antrag beim Jugendamt stellen soll. (Vielleicht bleibt das doch besser eine Leistung der Rentenversicherung.)

  • Das was aktuell Söder einfordert.

    Ich kann das sogar verstehen das Söder das von der GRV fordert, Bayern liegt ja im Rentendurchschnitt besonders weit unten, besonders bei Frauen. Bayern ist halt noch dieses klassische "Hausfrauenland", auch wenn man meint Bayern sei Reich, aber die werden noch grosse Probleme mit Altersarmut bekommen.

    Also nur das letzte halbe Jahr für die "alten" Kinder? :/

  • Nur wird das Thema hier immer mehr verwässert was versicherungsfremde Leistungen der GRV sind, und diese gehören dazu. Eine Hinterblieben Rente muss dann durch den Staat weiterbezahlt werden und nicht mehr durch die GRV.

    [...]

    Nochmal, ich bin dafür das die GRV auch nur das bezahlt was auch durch Beiträge direkt erworben wurde

    Durch meine Beiträge habe ich doch einen Anspruch auf Rente erworben. Und ob ich diese Leistung direkt in Anspruch nehmen oder meine Frau, sollte erstmal keine Rolle spielen. Über eine zeitliche Befristung kann und sollte man dabei aber unbedingt sprechen. Außerdem muss man bei der Betrachtung (in meinen Augen) auch die zwei unterschiedlichen Arten der Witwenrente (Todesfall während des Erwerbslebens und Todesfall während des Rentenbezugs) unterscheiden. Gerade der zweite (durchaus häufigere Fall) gehört für mich zu den Versicherungsleistungen.


    Bei Beamten wird ja alles durch den Staat finanziert ohne Rücklagen, da gibt es komischerweise keinen Aufschrei.

    Oh doch, diesen Punkt kritisieren ich durchaus. Hier muss der Staat in meinen Augen gemäß der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ganz klar Rücklagen bilden. Wäre der Staat ein normales Unternehmen, dann hatte kein Jahresabschluss jemals ein Testat von einem Wirtschaftsprüfer erhalten ...

    Die Kritik wird aber gerade aus der betroffenen Gruppe mit entsprechenden Schlagworten weggedrückt (Alimentationsprinzip ist hier ganz wichtig) oder schlichtweg ignoriert.


    Dann hören vielleicht auch mal die ganzen Wahlgeschenke wie z.B. die Mütterrente auf.

    D'accord, Wahlgeschenke haben nichts in der GRV zu suchen und wenn die GRV die Auszahlung vornehmen soll, dann muss das Geld dafür 1:1 aus Steuermitteln zugeschlossen werden (natürlich mit der entsprechenden Transparenz).

  • Man könnte auch sämtliche Unterhaltsersatzleistungen durch Unterhaltsvorschuss ersetzen.

    Wäre aber wohl etwas irritierend, wenn die 85-jährige kinderlose Witwe einen Antrag beim Jugendamt stellen soll. (Vielleicht bleibt das doch besser eine Leistung der Rentenversicherung.)

    Klar, man kann sich überall ein Problem hin malen, dann muss man auch nix tun. Schreib doch einfach das du nix ändern möchstest und alles so bleiben soll wie es ist. Vielleicht gründen wir hier die Gruppe "Fridays for Boomer", die letzte Party wird gefeiert, die Jugend kann es ja ausbaden, wir sind dann mal weg bis dahin....

  • Welche Zweifel? Waisenrente bekommen Kinder und Menschen in Ausbildung. Dass wir in Deutschland keine Kinderarbeit wollen, ist hoffentlich Konsens. Dass eine Ausbildung einer ungelernten Tätigkeit vorzuziehen ist, hoffentlich auch. Ich verstehe also deine Aussage da nicht.

    Die von Dir in #3479 genannten Zweifel, dass der Bezug einer Waisenrente einer Beschäftigung entgegensteht. (In #3480 von mir zitiert.)

  • Eine ähnlich Assoziation hatte sich mir mal vor Jahren in anderem Kontext aufgedrängt

    Nur am Rande

    Erst dürften die Frauen nicht arbeiten, dann konnten sie arbeiten - jetzt müssen sie arbeiten.

    Nur am Rande

    Erst "durfte" Homo6ualität (Schreibweise ist der Zensur hier geschuldet; "zensierte Worte") nicht stattfinden (und war sogar unter Strafandrohung gestellt (§ 175)), dann "konnten" Männer sogar heiraten (ab 2017 nach meiner Erinnerung) - fehlt nur noch das "müssen" ...

    Hoffe also - ganz persönlich - das wird nicht irgendwann zur Pflicht ...


    Spaß beiseite: Seit der Ehe für alle (ab 2017) könnten da - aus meiner Laiensicht - die gleichen Regeln gelten wie für hetero6uelle (Schreibweise; siehe oben) Paare - sprich Witwenrenten sind auch unter den gleichen Voraussetzungen zu erhalten, wenn ein Partner verstirbt .... ? Wäre zumindest - aus rein juristischer Sicht - kohärent und folgerichtig.

  • Oh doch, diesen Punkt kritisieren ich durchaus. Hier muss der Staat in meinen Augen gemäß der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ganz klar Rücklagen bilden.

    Diese Rücklagen gibt es doch?

    Die von Dir in #3479 genannten Zweifel, dass der Bezug einer Waisenrente einer Beschäftigung entgegensteht. (In #3480 von mir zitiert.)

    Da hast du etwas missverstanden. Der Bezug einer Witwenrente mindert den Anreiz zu arbeiten, bei der Waisenrente ist das so, wie es ist, in Ordnung.

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.

    Grover Norquist

  • Zitat

    aber die Altersbezüge bei Beamten sakrosant sind.

    Diese wurden bereits von 75% auf 71,75% eingedampft und damals hat das BVerfG durchblicken lassen, dass es eine weitere Absenkung kritisch sehen würde.

    Die 71,75% entsprechen auch quasi GRV+Betriebsrente.

    Eine kluge Politik würde die Anzahl der Beamten massiv verringern. Lehrer blasen den Beamtenapparat unnötig auf.

  • [Ein Beamter bekommt im Rahmen des Alimentationsprinzips einen Gehaltsaufschlag dafür, daß er verheiratet ist, und zwar unabhängig davon, ob der Ehepartner arbeitet oder nicht. Ist der Ehepartner auch verbeamtet, bekommen beide je die Hälfte des Gehaltsaufschlags.

    Ein Beamter bekommt auch für jedes Kind einen Gehaltsaufschlag, zusätzlich zu Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag.]

    Auch dem Beamten steht es offen, sich in der GKV zu versichern und damit die Familienversicherung in Anspruch zu nehmen. Wieso macht der Beamte es nicht? Weil die PKV die günstigere Lösung ist.

    Rechenexempel.

    Es gab immer schon Beamte (z.B. mit vielen Kindern), die die Familienversicherung in Anspruch genommen haben. Allerdings bekamen diese bisher keinen Arbeitgeberzuschuß, sondern bezahlten den "doppelten Beitrag" (wie es in Arbeitnehmerkreisen gern heißt, also den kompletten Beitrag) aus eigener Tasche.

    Mittlerweile gibt es in immer mehr Bundesländern die Option der sog. "pauschalen Beihilfe", also praktisch die Wahl eines Arbeitgeberzuschusses zur GKV, wodurch Beamte, die diese Option ziehen, finanziell in dieser Hinsicht mit anderen Arbeitnehmern gleichgestellt sind.

    Achja, wenn der Ehepartner selber arbeitet (und nicht selbst verbeamtet ist), dann ist er in der Regel in der GKV versichert. Also funktioniert diese Begründung für den Familienzuschlag für Verheiratete nicht. Oder er müsste abgeschafft werden, wenn der Partner selbst berufstätig ist.

    Dieser Gedanke hat seine Logik. :)

    Und der Gutverdiener in der freien Wirtschaft, der sich für die PKV entschieden hat, bekommt nicht zusätzlich Geld vom Arbeitgeber, obwohl auch er für den Rest der Familie die PKV bezahlen muss.

    Auch nicht ganz.

    Der maximale Arbeitgeberbeitrag entspricht der Hälfte des durchschnittlichen GKV-Maximalbeitrags. Je nach PKV-Tarif passen auch Kinder-PKV-Tarife in diesen Rahmen. Das heißt: Eine junge Gutverdienerin oder ein junger Gutverdiener (die meisten Leute sind noch jung, wenn die Kinder ankommen) bekommt einen Arbeitgeberzuschuß zu ihrer PKV (der die Maximalgrenze noch nicht erreicht) sowie auch einen Arbeitgeberzuschuß für ein oder zwei Kinder. In jungen Jahren ist die PKV-Prämie meist geringer als der GKV-Beitrag. Wer als Angestellter die Wahl zwischen GKV und PKV hat, verdient ja über der Versicherungspflichtgrenze, somit auch über der niedrigeren Beitragsbemessungsgrenze.

    Aber klar: Einen Gehaltszuschlag für die Familie gibt es typischerweise nicht. Es gab ihn übrigens bis vor etwa 20 Jahren auch für Angestellte im öffentlichen Dienst (Er hieß mißweisend "Ortszuschlag"), er wurde aber im Rahmen einer Tarifreform abgeschafft, also eingespart.

  • Diese wurden bereits von 75% auf 71,75% eingedampft und damals hat das BVerfG durchblicken lassen, dass es eine weitere Absenkung kritisch sehen würde.

    Richtig. Und die 71,75% gingen auch nur durch, weil man im Gegenzug die Möglichkeit zum riestern geschaffen hat.

    Eine kluge Politik würde die Anzahl der Beamten massiv verringern. Lehrer blasen den Beamtenapparat unnötig auf.

    Von den Aufgaben her müssten sie keine Beamten sein, das stimmt. Ob die Eltern sich aber so freuen, wenn Lehrer Streikrecht haben?

    Ein sinnvoller Ansatz wäre eine staatliche Bestandsaufnahme, welche Leistungen der Staat selbst übernehmen muss und was man privatisieren könnte. Und dann aber richtig - die Bahn sollte ein mahnendes Beispiel sein.

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.

    Grover Norquist

  • Mittlerweile gibt es in immer mehr Bundesländern die Option der sog. "pauschalen Beihilfe", also praktisch die Wahl eines Arbeitgeberzuschusses zur GKV, wodurch Beamte, die diese Option ziehen, finanziell in dieser Hinsicht mit anderen Arbeitnehmern gleichgestellt sind.

    Bei der man allerdings - bei niedriger einstelliger Prozentzahl der Beamten, die sich dafür entscheiden - getrost von einem Rohrkrepierer sprechen kann. Der Beitrag ist halt nicht alles, die Leistungen und schnelle Termin sind auch etwas wert.

    Dieser Gedanke hat seine Logik. :)

    War auch schon in der Diskussion, wurde aber letztlich aus verschiedenen Gründen verworfen.

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.

    Grover Norquist