Mir geht es nicht um die Abschaffung der Witwenrente, da ich es eher nicht als versicherungsfremde Leistung sehe. Ein gutes Beispiel pro Witwenrente ist die von dir genannte Vorgehensweise bei privaten Rentenversicherungen, dass zumindest für einen gewissen Zeitraum die Rente weiter an die Hinterbliebenen gezahlt wird.
Mit geht es eher darum, dass ein User hier massiv die (teilweise durchaus berechtigte) Eindampfung von Leistungen der GRV fordert, aber die Altersbezüge bei Beamten sakrosant sind. Es gibt aber durchaus Leistungen der GRV, die ein Pendant bei den Beamten hat. Dazu zählt die Hinterbliebenenrente, da es auch bei Beamten sowohl für die Waisenrente (hier Waisengeld genannt), als auch die Witwen-/Witwerrente (hier Witwen-/Witwergeld genannt) gibt. Wenn also die eine Leistung in der GRV aus irgendwelchen Gründen entfallen soll, muss dies folgerichtig auch für die Beamtenversorgung gelten.
Und noch zum Thema "Hausfrauenehe" (auch wenn es hier nicht wirklich rein gehört, da es kein Thema der GRV ist). Gerade bei Beamten dürfte der Anreiz für eine solche Ehe noch viel größer sein, da der Beamte einfach so mit der Hochzeit mehr Geld bekommt. Und für Kinder gleich nochmal (zusätzlich zum Kindergeld). Im Endeffekt fördert das die Hausfrauenehe und wenn man ganz extrem ist, die traditionelle Rollenverteilung deutlich stärker, als es eine Witwenrente je tun könnte (da die monatlichen Zuschläge massiv steigen, wenn es mehr als 3 Kinder sind). Überspritzt formuliert: Die Frau hat zu Hause Kinder zu gebären und zu betreuen, während der Vater das Familieneinkommen nach Hause bringt.
Nur am Rande
Erst dürften die Frauen nicht arbeiten, dann konnten sie arbeiten - jetzt müssen sie arbeiten.