Szenario:
Ein Handwerker (*02.06.1960) hat sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen und anschließend nur freiwillige Mindestbeiträge gezahlt, um den Schutz in Sachen Erwerbsminderung bzw. Berufsunfähigkeit aufrecht zu erhalten.
Daher hat er zum 01.07.2023 die Möglichkeit mit 12% Abschlägen in Rente zu gehen.
Entgeltpunkte bis hierhin: 19,9468 Dies entspricht einer Bruttorente von 750,00 Euro. (ohne Abschläge)
Variante A:
Er hört auf freiwillige Beiträge zu zahlen, da im Fall der Fälle jederzeit eine Altersrente möglich wäre, plant aber insgeheim erst in Rente zu gehen, wenn diese abschlagsfrei ist.
Variante B:
Er beantragt die Rente mit 12,0% Abschlägen, zahlt aber die volle ausgezahlte Rente als freiwillige Beiträge direkt wieder bei der Rentenversicherung ein.
In beiden Fällen läuft der Handwerksbetrieb bis Erreichen der Regelaltersgrenze (01.11.2026) weiter, somit besteht bis dann weiterhin die Versicherung als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse.
Jetzt vergleichen wir die Rentehöhen für beide Varianten ab dem 01.11.2026.
Berechnungsgrundlagen:
vorläufiges Durchschnittsentgelt '23: 43.142
'24 bis '26: 45.358
akt. Rentenwert: 37,60 Euro
(keine Rentenanpassungen berücksichtigt)
Beitragssatz RV: 18,6%
Beiträge KV/PV aus der Rente: 11,4%
Beitragszuschuss: 8,1%
Variante A:
Bruttorente ab 01.11.2026
19,9468 Entgeltpunkte × 37,60 = 750,00 Euro
Variante B:
Bruttorente ab 01.07.2023
1,9468 Entgeltpunkte × 0,88 = 17,5532 pers.
Entgeltpunkte × 37,60 = 660,00 Euro
nach KV/PV: effektiv 638,22 Euro
Die ausgezahlte Rente wird zu (aktuell) 83% versteuert, die Rentenversicherungsbeiträge können zu 100% steuerlich geltend gemacht werden, dies ist hier nicht berücksichtigt. (Bin kein Steuerberater.)
Aus den monatlich 638,22 Euro an Beiträgen werden an Entgeltpunkten ermittelt:
2023: 0,4772
2024: 0,9544
2025: 0,9544
2026: 0,7565
Summe: 3,0493
Die Entgeltpunkte wirken sich erst ab 01.12.2026 aus und haben daher keinen Abschlag.
Ab 01.12.2026 gilt dann:
11,7021 + 3,0493 = 20,6025 pers. Entgeltpunkte × 37,60 = 774,65 Euro
In dem Fall sieht es eher nach vorgezogener Rente aus. (Rente 3,29% höher, zuzüglich Steuervorteile)
Aber: Rente ungleich Investment