GRV ungleich Investment

  • Nette Idee, aber zu kompliziert gedacht (wenn man eine grobe Idee haben will) bzw. zu einfach gedacht (wenn man es genau haben will).

    Alleine die Tatsache, daran zu arbeiten, hilft mir ein besseres Verständnis und eine Überblick zu bekommen. Ein wesentliches Manko meines Spreadsheet in #1.657 war das Fehlen einer Spalte für

    • Rentenpunkte (Gehalt)
    • Rentenpunkte (Andere) !!!

    um dann in der Auswertung mit einer weiteren Spalte

    • Rentenpunkte (Gesamt)

    zu arbeiten.

    Und damit komme ich dann zu einer weiteren Frage:

    Gibt es irgendwo eine (komplette) Übersicht über die verschiedenen Typen von "Art der Zeit, Anmerkungen" (aus dem Versicherungsverlauf) wie

    • Schulausbildung
    • Hochschulausbildung
    • Beitragszeit mit Pflichtbeiträgen
    • Beitragszeit mit Pflichtbeiträgen wegen Kindererziehung
    • Beitragszeit mit Pflichtbeiträgen wegen ...
    • Überbrückungszeit
    • Übergangszeit
    • etc

    ...mit Informationen, wie diese gewertet werden, d.h.

    • ob sie relevant für die 35 Jahre Anwartschaft für die Option einer vorgezogenen Rente mit Abschlägen sind
    • ob sie relevant für die 45 Jahre Anwartschaft für die Option einer vorgezogenen Rente ohne Abschläge sind
    • ob sie eine fixen Wert für "Rentenpunkt pro Monat" haben
    • ob sie einen "Rentenpunkt pro Monat" bezogen auf das Jahresgehalt in Relation zum durchschnittelichen Jahresgehalt haben
    • ...
  • Ja, die Informationen finden sich im SGB 6 über die Paragraphen 35 bis 38; 50 bis 52; 54 bis 58 und 70 bis 74 verteilt.

    Sechstes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung... - dejure.org

    https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/06_SGB_VI/pp_0051_75/gra_sgb006_p_0074.html

    Der erst Link ist die gesetzliche Grundlage, der zweite Link ein wenig Erläuterung dazu.

    Irgendwo sollten sich da auch entsprechende Tabellen finden lassen.

    Es ist nicht ganz so übersichtlich. ;)

  • Gibt es irgendwo eine (komplette) Übersicht über die verschiedenen Typen von "Art der Zeit, Anmerkungen" (aus dem Versicherungsverlauf) wie

    • Schulausbildung
    • Hochschulausbildung
    • Beitragszeit mit Pflichtbeiträgen
    • Beitragszeit mit Pflichtbeiträgen wegen Kindererziehung
    • Beitragszeit mit Pflichtbeiträgen wegen ...
    • Überbrückungszeit
    • Übergangszeit
    • etc

    ...mit Informationen, wie diese gewertet werden.

    Deine Renteninformation?

    Letztlich ist es für Dich egal, ob es eine solche Aufstellung gibt, gerade für die Vergangenheit. Die Rentenversicherung hat schließlich Deinen Versicherungsverlauf, und Du kannst im nachhinein nichts mehr daran ändern.

    Eine kleine Ausnahme möchte ich machen: Man kann für seine Schulzeit Beiträge nachzahlen. Das geht aber nur bis zum 45. Lebensjahr, also bis zu einer Zeit, zu der sich viele Leute keine großen, vor allem keine präzisen Gedanken über die Altersvorsorge machen. So mancher könnte in späteren Lebensjahren denken: Ach, wenn ich jetzt noch nachzahlen könnte!

    Am Wochenende bin ich in einer privaten Veranstaltung in ein Gespräch über die Rente geraten. Die Beteiligten waren alle um die 55. Ich war erstaunt, wie wenig die Leute über das Thema wußten. Grob 10 Jahre vor dem Ruhestand sollte man meines Erachtens diesbezüglich schon informiert sein. Vielleicht gehe ich bei dieser Einschätzung aber auch irrig von mir selber aus, der sich für solche Dinge (Geld allgemein) interessiert. Mag sein, daß meine Wahrnehmung etwas verbogen ist.

  • Die Rentenversicherung sendet auf Anforderung eine Rentenauskunft in Papierform zu. Diese ist sehr ausführlich (bei mir 18 Seiten) und beinhaltet alle relevanten Informationen.

    Nachtrag: die Rentenauskunft bekommen Versicherte ab 55 Jahren alle 3 Jahre automatisch per Post zugesandt. Aus ihr ist auch der Punktestand des Rentenkontos ersichtlich.

    Diese kann man auch online anfordern, man bekommt sie nach Anforderung per Post: https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/

  • Es ist nicht ganz so übersichtlich.

    Hat mir beispielsweise in UK immer besonders gefallen: Die ganz spezielle Art des englischen Humors - verkörpert auch und insbesondere als typisch britisches Understatement in der gewählten sprachlichen Formulierung, oft bis meist subtil aber dennoch de facto als exorbitante Untertreibung daher kommend.

    Obige Aussage könnten Kundigere, als ausgerechnet meine Wenigkeit diesbezüglich, daher vielleicht auf das gesamte deutsche SGB anwenden ...

    Am Wochenende bin ich in einer privaten Veranstaltung in ein Gespräch über die Rente geraten. Die Beteiligten waren alle um die 55. Ich war erstaunt, wie wenig die Leute über das Thema wußten.

    Für mich ebenfalls hierzulande immer wieder ein Faszinosum. Auch und insbesondere (leider) beim Thema Rente. Aber eben (leider) auch bei vielen sonstigen Finanzthemen. Der Anteil, der auch nur halbwegs gut Informierten oder gar Kundigen dürfte eher ziemlich überschaubar sein - in Relation zur Gesamtbevölkerung jedenfalls (wobei vermutlich ein Finanz-Forum wie dieses ohnehin nicht repräsentativ sein wird).

    Grob 10 Jahre vor dem Ruhestand sollte man meines Erachtens diesbezüglich schon informiert sein.

    Sehe ich ähnlich. Wobei dann grob "nur" noch 10 Jahre Zeit ("nur" in Anbetracht einer Aufgabe wie Altersvorsorge bzw. Ruhestandsplanung) einen eher sehr überschaubaren Zeitraum darstellt, um dabei dann erkennbare eventuelle Lücken noch zu schließen (für den Normalbürger und Durchschnitts-Sparer bzw. -Anleger jedenfalls).

    Es wäre daher - nach meinem Dafürhalten - spätestens mit dem Einstieg in das Berufsleben angezeigt, sich etwas grundlegender und eingehender mit solchen Themen zu beschäftigen (wie Geld, Währung, Währungsunion, Sparen, Anlegen, Anlageklassen usw. aber auch den unterschiedlichen Systemen der Altersvorsorge hierzulande von Pensionen über den Öffentlichen Dienst und die berufsständigen Versorgungswerke bis hin zur "Gesetzlichen Rente" - aber auch den Möglichkeiten der eigenverantwortlichen und selbst bestimmten Privaten Altersvorsorge).

    Vielleicht gehe ich bei dieser Einschätzung aber auch irrig von mir selber aus, der sich für solche Dinge (Geld allgemein) interessiert. Mag sein, daß meine Wahrnehmung etwas verbogen ist.

    Der Gedanke hat sich mir bezüglich meiner Wenigkeit auch schon hin und wieder aufgedrängt. Einerseits.

    An solchen Finanz-Themen kommt aber a) in praxi während seines Lebens kaum ein Mensch vorbei (es sei denn, er lebt als Selbstversorger im Dschungel), zudem sind b) manche Fragestellungen so evident, daß deren individuelle Beantwortung samt Umsetzung bzw. rechtzeitiger Weichenstellung (auf Grundlage eigener Recherche und eigener Schlußfolgerungen) eigentlich zwingend angezeigt sind und - last but not least - wird ja c) praktisch für jeden (hoffentlich sprich es sei denn, man stirbt vorher) das Thema "finanziell auskömmlicher Ruhestand" irgendwann relevant. Andererseits.

  • Es wäre daher - nach meinem Dafürhalten - spätestens mit dem Einstieg in das Berufsleben angezeigt, sich etwas grundlegender und eingehender mit solchen Themen zu beschäftigen (wie Geld, Währung, Währungsunion, Sparen, Anlegen, Anlageklassen usw. aber auch den unterschiedlichen Systemen der Altersvorsorge hierzulande von Pensionen über den Öffentlichen Dienst und die berufsständigen Versorgungswerke bis hin zur "Gesetzlichen Rente" - aber auch den Möglichkeiten der eigenverantwortlichen und selbst bestimmten Privaten Altersvorsorge).

    Bäh, ein vernünftiger Mensch (aka Mann 8o ) wird sich in jungen Jahren mit ziemlicher Sicherheit nicht mit solchen Themen beschäftigen. Mir sind da ganz andere Dinge erinnerlich, die ich als junger Mensch verfolgt habe. Hatte mehr etwas mit dem anderen Geschlecht oder Geschwindigkeit zu tun.

    Und die, die Sicherheit woll(t)en, die wurden halt Beamte und fuhren Jetta. ;)

    PS: Ist ein verspäteter oder verfrühter Freitagspost! :saint:

  • Bäh, ein vernünftiger Mensch (aka Mann 8o ) wird sich in jungen Jahren mit ziemlicher Sicherheit nicht mit solchen Themen beschäftigen.

    Sehe ich ähnlich. Nur: Das eine schließt doch das andere nicht aus ... ?!

    Zudem: Umso besser und früher so profane Dinge wie das Finanzielle auf das "Gleis gesetzt" wurden - desto besser, intensiver und unbeschwerter kann man sich den anderen (je nach Alter "wichtigeren") Themen doch widmen ... !?

    Mir sind da ganz andere Dinge erinnerlich, die ich als junger Mensch verfolgt habe. Hatte mehr etwas mit dem anderen Geschlecht oder Geschwindigkeit zu tun.

    (Generell: Siehe schon oben "Das eine schließt das andere nicht aus" ...).

    Mir auch. Zu dem von Dir ins Spiel gebrachten Themenfeld "das andere Geschlecht" möchte ich mich - schon aus Diskretionsgründen - nicht näher einlassen.

    Um das von Dir letztgenannte Thema "Geschwindigkeit", wenn auch nur ganz kurz aber dennoch konkret, aufzugreifen: Austin Healey 3,0 Liter, Triumph TR 5, Renault Alpine A 310 sowie 911er G-Modell zuletzt als 930 Turbo (Historie bis zum 40. - weil ab da "die jungen Jahren" wohl definitiv vorbei sein dürften ...) - womit man wieder bei (s. o.) Satz 1 wäre.

    Für Dich (als Motorrad-Fan und Fahrer ?): Parallel dazu auch einige Jahre Yamaha XT 500.

    Und die, die Sicherheit woll(t)en, die wurden halt Beamte und fuhren Jetta

    Das lasse ich mal so stehen. Wobei ich damals einen für die KfW tätigen Banker bzw. Händler kannte, der täglich mit (für damalige Verhältnisse) gigantischen Summen hantierte - und einen älteren gebrauchten (Farbe: Helles mausgrau metallic) VW Jetta 1,3 Liter mit 54 PS erworben hatte und auch täglich fuhr ... (weiß allerdings nicht zuverlässig, ob da noch anderes Automobiles zu Hause in der Garage im Hochtaunuskreis schlummerte bzw. lauerte).


    Würde ich zwar nicht vollumfänglich aber jedenfalls (leider aus Erfahrung) von der Richtung her teilen:

    Als ich jung war, glaubte ich, Geld sei das Wichtigste im Leben.

    Jetzt, wo ich alt bin, weiß ich, daß es das Wichtigste ist.

    (Oscar Wilde, 1854 - 1900)

    Anmerkung: Oscar Wilde starb verarmt und hinterließ noch dazu relativ hohe Schulden in Höhe von etwa 400 Pfund (entsprach damals etwa drei durchschnittlichen Jahreseinkommen), die sein Freund und Verwalter des literarischen Nachlasses, Robert Ross, übernahm und für ihn beglich.

  • Die Rentenversicherung sendet auf Anforderung eine Rentenauskunft in Papierform zu. Diese ist sehr ausführlich (bei mir 18 Seiten) und beinhaltet alle relevanten Informationen.

    Aber - wie weiter oben schon gesagt - keine Aufschlüssslung darüber, wann wofür welche Rentenpunkte angefallen sind.

    Z.B.:

    Ich bin mir nicht sicher - aber irgendwann gab's ein Rentenstabilisierungsgesetz, bei dem - glaube ich - z.B. auch Punkte für die Hochschulausbildung (Studium) plötzlich gestrichen wurden. Soweit ich weiss(?) gab's da keinen Bestandschutz und keine Übergangsregelung für diejenigen, die das Studium schon absolviert hatten - oder?

    Wie soll man so etwas ohne detaillierte Aufschlüsselung mitbekommen/nachvollziehen können?

    Nachtrag: hier habe ich noch einen link dazu gefunden: https://rentenbescheid24.de/rentenverluste…ochschulzeiten/

  • Aber - wie weiter oben schon gesagt - keine Aufschlüssslung darüber, wann wofür welche Rentenpunkte angefallen sind.

    Z.B.:

    Ich bin mir nicht sicher - aber irgendwann gab's ein Rentenstabilisierungsgesetz, bei dem - glaube ich - z.B. auch Punkte für die Hochschulausbildung (Studium) plötzlich gestrichen wurden. Soweit ich weiss(?) gab's da keinen Bestandschutz und keine Übergangsregelung für diejenigen, die das Studium schon absolviert hatten - oder?

    Wie soll man so etwas ohne detaillierte Aufschlüsselung mitbekommen/nachvollziehen können?

    Nachtrag: hier habe ich noch einen link dazu gefunden:

    Die Rentenauskunft mit Anlagen bietet diese Aufschlüsselung. (Wobei die Zuordnung deutlich unwichtiger als die Summierung ist.)

    Im Versicherungsverlauf werden Tatsachen gespeichert (gearbeitet, Schule besucht, krank gewesen, Kind erzogen, ...), wie diese einzelnen Sachverhalte zu bewerten sind, wird erst abschließend entschieden, wenn der Rentenantrag bearbeitet wird. Es wird nach dem dann (zum Zeitpunkt des Rentenantrages) gültigen Recht entschieden, ob Sachverhalt XY sich rentensteigernd auswirkt oder eben nicht.

    Zur Bewertung von Schule und Studium:

    § 263 SGB VI - Gesamtleistungsbewertung für beitragsfreie und... - dejure.org

  • Im Versicherungsverlauf werden Tatsachen gespeichert (gearbeitet, Schule besucht, krank gewesen, Kind erzogen, ...), wie diese einzelnen Sachverhalte zu bewerten sind, wird erst abschließend entschieden, wenn der Rentenantrag bearbeitet wird. Es wird nach dem dann (zum Zeitpunkt des Rentenantrages) gültigen Recht entschieden, ob Sachverhalt XY sich rentensteigernd auswirkt oder eben nicht.

    Das kann ich inhaltlich verstehen. Aber ich finde es nicht gut, wenn man seine persönliche Lebensgestaltung nach Bedingungen ausgerichtet hat, wie sie zu dem jeweiligen Zeitpunkt gegeben waren und sich dann rückwirkend da dran etwas ändert.

    Ähnliches ist mir mit dem Bafög-Darlehen widerfahren. Da haben sich die Rückzahlungsbedingungen ("Rabatt" bei kompletter Ablösung) mittendrin wesentlich geändert.

    Für mich als Laie beisst sich das mit dem, was ich unter "Vertragstreue" verstehe.

    Gibt's vielleicht sogar irgendwo einen Passus im SGB, der genau diese Hintertürchen offen lässt? Der quasi sagt, dass bis zur Rente nur Daten gesammelt werden, aber dass das, was dabei am Ende herauskommt, eine "Wundertüte" ist (vermutlich anders formuliert :) )

  • Das kann ich inhaltlich verstehen. Aber ich finde es nicht gut, wenn man seine persönliche Lebensgestaltung nach Bedingungen ausgerichtet hat, wie sie zu dem jeweiligen Zeitpunkt gegeben waren und sich dann rückwirkend da dran etwas ändert.

    Ähnliches ist mir mit dem Bafög-Darlehen widerfahren. Da haben sich die Rückzahlungsbedingungen ("Rabatt" bei kompletter Ablösung) mittendrin wesentlich geändert.

    Für mich als Laie beisst sich das mit dem, was ich unter "Vertragstreue" verstehe.

    Gibt's vielleicht sogar irgendwo einen Passus im SGB, der genau diese Hintertürchen offen lässt? Der quasi sagt, dass bis zur Rente nur Daten gesammelt werden, aber dass das, was dabei am Ende herauskommt, eine "Wundertüte" ist (vermutlich anders formuliert :) )

    § 149 SGB VI - Versicherungskonto - dejure.org

    Absatz 5 Satz 3

  • Es ist ja eine öffentliche Verwaltung, der Flexibilität wegen. 8o

    Ja, sie ist so flexibel, dass sie mir heute einen Rentenbescheid zugesandt hat, in dem nun aus den bisher nur berechenbaren 99 % Teilrente 99,99 % geworden sind. Fast 1 % mehr nach 9 Monaten - das läppert sich. :)

    Wie lange dauert es nach dem Jahreswechsel etwa, bis die zusätzlichen Beitragszeiten mit Pflichtbeiträgen aus dem Vorjahr wegen angestellter Arbeit einen neuerlichen Bescheid auslösen?
    Ab wann werden diese als Rente wirksam? Müsste doch rückwirkend erfolgen, oder?

  • Die Rentenversicherung sendet auf Anforderung eine Rentenauskunft in Papierform zu. Diese ist sehr ausführlich (bei mir 18 Seiten) und beinhaltet alle relevanten Informationen.

    Aber - wie weiter oben schon gesagt - keine Aufschlüsselung darüber, wann wofür welche Rentenpunkte angefallen sind.

    Ich habe hier eine Renteninformation in Papierform (3 Seiten), auf der die Zeiten genannt sind. Aus dem Netz der Netze habe ich mir die Durchschnittsverdienste der jeweiligen Jahre besorgt und die Beitragssätze. Daraus habe ich mir die Punkte ausgerechnet. Meine Rechnung hat bis auf 0,001 Entgeltpunkte gestimmt. Excel rUl3Z!

  • Wie lange dauert es nach dem Jahreswechsel etwa, bis die zusätzlichen Beitragszeiten mit Pflichtbeiträgen aus dem Vorjahr wegen angestellter Arbeit einen neuerlichen Bescheid auslösen?

    Ab wann werden diese als Rente wirksam? Müsste doch rückwirkend erfolgen, oder?

    Da müssen wir zwei Situationen unterscheiden.

    a) vor der Regelaltersgrenze

    Zwischen Rentenbeginn und Erreichen der Regelaltersgrenze wird alles "im Sinn mitgeschrieben", wirkt sich aber erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze aus.

    b) nach der Regelaltersgrenze

    Nach Erreichen der Regelaltersgrenze werden die zusätzlichen Entgeltpunkte auch "im Sinn mitgeschrieben" und wirken sich immer jahresweise zum 01.07. des Folgejahres aus.

    Beispiel:

    Rentenbeginn 01.01.2023

    Regelaltersgrenze 01.07.2024

    Entgeltpunkte von 01/2023 bis 06/2024 wirken sich ab 01.07.2024 aus.

    Entgeltpunkte von 07/2024 bis 12/2024 wirken sich ab 01.07.2025 aus (mit 6% Zuschlag).

    Entgeltpunkte von 01/2025 bis 12/2025 wirken sich ab 01.07.2026 aus (mit 12% Zuschlag).

    Entgeltpunkte von 01/2026 bis 12/2026 wirken sich ab 01.07.2027 aus (mit 18% Zuschlag).