GRV ungleich Investment

  • Aktivwerden im Sinne von dem Arbeitgeber Bescheid geben?
    M. E. rechnet sich das auch dann noch, wenn bei voller Weiterarbeit der AG die Hälfte dazugibt, oder?

    Genau. Automatisch tritt mit Erreichen der Regelaltersgrenze und Bezug einer Vollrente Versicherungsfreiheit ein. Auf die kann aber verzichtet werden, durch eine Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber. Der zieht einem dann weiter den Arbeitnehmeranteil vom RV-Beitrag ab. (Den Arbeitgeberanteil muss er ja so oder so dazugeben.)

    Wenn man den eigenen Teil dazugibt, dann wirken sich beide Beitragsteile rentensteigernd aus. (Immer zum Juli des Folgejahres.)

    Zahlt man den Eigenanteil nicht, dann werden keine zusätzlichen Entgeltpunkte erwirtschaftet und der Arbeitgeberanteil landet im großen Topf und stärkt so das finanzielle Fundament der Rentenversicherung.

  • Wenn man den eigenen Teil dazugibt, dann wirken sich beide Beitragsteile rentensteigernd aus. (Immer zum Juli des Folgejahres.)

    Zahlt man den Eigenanteil nicht, dann werden keine zusätzlichen Entgeltpunkte erwirtschaftet und der Arbeitgeberanteil landet im großen Topf und stärkt so das finanzielle Fundament der Rentenversicherung.

    Was ist der Stichtag für die neu erworbenen Rentenpunkte, die im nächsten Juli berücksichtigt werden? Ende des Vorjahres oder später?

    Wusste gar nicht, dass der AG trotzdem in die Rentenkasse einzahlt, auch wenn ich es nicht mehr täte.

  • Was ist der Stichtag für die neu erworbenen Rentenpunkte, die im nächsten Juli berücksichtigt werden? Ende des Vorjahres oder später?

    Wusste gar nicht, dass der AG trotzdem in die Rentenkasse einzahlt, auch wenn ich es nicht mehr täte.

    Es war einmal das Rotkäppchen. Es geht mit dem Henkelkorb los und sammelt die Entgeltpunkte ein:

    1. Von Anfang des Versicherungsverlaufes bis Rentenbeginn,

    2. vom Rentenbeginn bis Erreichen der Regelaltersgrenze,

    3. von Erreichen der Regelaltersgrenze bis zum Jahresende,

    4. vom 01.01. bis zum 31.12.,

    5. siehe 4.,

    6. siehe 4.,

    .

    .

    .

    Der Arbeitnehmer im Rentenbezug soll nicht günstiger sein als der Arbeitnehmer ohne Rente. (So vermute ich den gesetzgeberischen Gedankengang hinter dieser Regelung.)

  • Danke. So ein schönes Märchen. Das erzähl ich mal meinen Enkeln. 😀

  • Zum Themenkomplex "Rente vs. Pension" schiebe ich das hier noch einmal nach:

    https://www.ihre-vorsorge.de/rente/nachrich…cht-sachgerecht

    Ich musste erst mal überlegen, welchen Zweck, die offensichtliche Beschreibung des Bildes unter demselben erfüllt:

    Zitat

    Das Bild zeigt zwei Frauen, die Einmachgläser mit Geld vor ihrem Bauch in Händen halten.

    Das ist wohl für sehbehinderte, die ein System nutzen, das ihnen den Text auf der Seite vorliest? Oder andere, die sich den Text aus anderen Gründen vorlesen lassen, z.B. Nachrichten aus dem Internet auf der Autofahrt.

    Das sehe ich zum ersten mal. Das ist eine gute Idee.

    Aber ich finde nur ein Symbol auf der Seite, über das man sich den Artikel in Gebärdensprache in YouTube anzeigen lassen kann. Gibt's da auch ein Symbol, das ich übersehen habe, um sich den Artikel vorlesen zu lassen?

  • Alt Tags sind ein System um Blinden zu helfen Bilder „lesen“ zu können

    Um den Rest vorlesen zulassen nutzen diese Screen Reader

    Wie Jaws, NVDA und den Narrator, Voice over (appel) oder orca (Linux),


    für mobil gibt es für ios nur VoiceOver. Auf Android gibt es TalkBack und Voiceview auf Amazon-Geräten (wobei letzteres im Prinzip auch nur talkback ist)

  • Hier ein Artikel zur Vergrößerung der Altersvorsorgelücke für junge Menschen durch das Rentenpaket II: https://www.handelsblatt.com/finanzen/vorso…/100043886.html. :)

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Hier ein Artikel zur Vergrößerung der Altersvorsorgelücke für junge Menschen durch das Rentenpaket II:

    Na, wer da wohl mitgewirkt hat? ;)

    Der Artikel enthält leider auch falsche Schlussfolgerungen.

    Die Sicherung des Rentenniveaus bis Juni 2040 sorgt für ein höheres Absicherungsniveau bis dahin, diese Wirkung setzt sich darüber hinaus ebenso fort.

    Das höhere Rentenniveau sorgt für höhere Rentenanpassungen, die ja aufeinander aufsatteln. Eine unterlassene Rentenanpassung im Jahr 2025 trifft die Rentner im Jahr 2025, die künftigen Rentner aber ebenfalls.

    Wenn das Netto des Arbeitnehmers niedriger ausfällt, weil der Rentenversicherungsbeitrag höher ist oder anderweitig mehr Vorsorge betrieben wird, so wird das verfügbare Einkommen und damit der "erlernte" Lebensstandard niedriger, folglich auch der Basiswert für spätere Erwartungen.

  • Zum Themenkomplex "Rente vs. Pension" schiebe ich das hier noch einmal nach:

    https://www.ihre-vorsorge.de/rente/nachrich…cht-sachgerecht

    Deine Lieblingsquelle.

    Ich bin mit Sicherheit kein Parteigänger der AfD, aber die Frage, die sie hier aufgeworfen hat, war berechtigt. Die Bundesregierung ist in gewohnter Weise ausgewichen, mir scheint die Antwort O-Ton Beamtenbund zu sein.

    Es ist in der Tat "systemimmanent", daß Pensionen im Durchschnitt höher liegen als Renten, da heutzutage Beamte (anders als früher) vorwiegend höhere Chargen sind. Dieser Vergleich ist somit bewußt nicht fair, wie auch der Vergleich von gesetzlichen Renten mit Versorgungswerksrenten nicht fair ist.

    Fair wäre ein Vergleich von Mitarbeitern gleicher Dienststellung, und die gibt es ja vielfach: In vielen Amtsstuben sitzen am gleichen Schreibtisch gleichrangige Mitarbeiter, der eine Tarifangestellter und der andere Beamter. Seit einer gravierenden Tarifumstellung anno 2006 sind die Vergütungsgruppen viel leichter zuzuordnen als früher, weil nunmehr die Bezeichnungen ähnlich sind. Ein studierter Mitarbeiter etwa würde im höheren Dienst mit A13 eingestellt; sein angestelltes Äquivalent würde nach E13 bezahlt, anderer Buchstabe, gleiche Zahl.

    Bei diesem Vergleich zeigt sich halt, daß der Beamte in der aktiven Zeit in der Regel das höhere Gehalt hat, wobei der Unterschied mit der Dienststellung steigt (Wirkung des Krankenversicherungsbeitrags).

    Ein Rat (A13) bezieht als Lediger zwischen 3500 und 4300 € netto netto (je nach Alter), ein gleichgestellter Angestellter nach E13 bezieht zwischen 2600 und 3500 € netto (je nach Berufserfahrung, in erster Näherung auch alter). Fairerweise muß man beim Beamten noch den Eigenanteil der Krankenversicherung berücksichtigen. Das habe ich oben bereits eingerechnet. Ein Beamter bekommt in dieser Vergütungsgruppe also schon deutlich mehr als sein gleichgestellter angestellter Kollege.

    Die Pension ist komplexer zu errechnen, das sprengt hier den Rahmen. Man darf davon ausgehen, daß die Alterseinkünfte des Beamten mindestens 50% höher sind als die Einkünfte des gleichgestellten Angestellten im öffentlichen Dienst. Die Altersversorgungen von Beamten und Angestellten laufen schon seit Jahrzehnten auseinander. Man hat daher im öffentlichen Dienst eine verpflichtende Betriebsrente eingeführt, die ganz ursprünglich mal vom Arbeitgeber bezahlt wurde. In der Zwischenzeit zahlt der Angestellte nach einem komplexen Schema erhebliche Beiträge selber, die Leistungen der Betriebsrente wurden vor etwa 20 Jahren etwa halbiert, weil die Zusatzversorgungskasse sonst ihre Leistungen nicht mehr hätte zahlen können. Nach wie vor gehört es zu den Standardaussagen der mächtigen Lobbyorganisation dbb (Deutscher Beamtenbund), daß die Zusatzversorgung den Unterschied egalisieren würde. In der Sache stimmt diese Aussage nicht.

  • Wenn das Netto des Arbeitnehmers niedriger ausfällt, weil der Rentenversicherungsbeitrag höher ist oder anderweitig mehr Vorsorge betrieben wird, so wird das verfügbare Einkommen und damit der "erlernte" Lebensstandard niedriger, folglich auch der Basiswert für spätere Erwartungen.

    Ist diese Argumentation tatsächlich ernst gemeint?

    Wir nehmen den Leuten jetzt mehr weg, damit sie später weniger merken, dass die Rente zum Leben nicht reicht?


    Ein Rat (A13) bezieht als Lediger zwischen 3500 und 4300 € netto netto (je nach Alter), ein gleichgestellter Angestellter nach E13 bezieht zwischen 2600 und 3500 € netto (je nach Berufserfahrung, in erster Näherung auch alter). Fairerweise muß man beim Beamten noch den Eigenanteil der Krankenversicherung berücksichtigen. Das habe ich oben bereits eingerechnet. Ein Beamter bekommt in dieser Vergütungsgruppe also schon deutlich mehr als sein gleichgestellter angestellter Kollege.

    Richtig. Und das ist verfassungsrechtlich auch so gewollt, Stichwort Alimentationsprinzip.


    Die Pension ist komplexer zu errechnen, das sprengt hier den Rahmen. Man darf davon ausgehen, daß die Alterseinkünfte des Beamten mindestens 50% höher sind als die Einkünfte des gleichgestellten Angestellten im öffentlichen Dienst. Die Altersversorgungen von Beamten und Angestellten laufen schon seit Jahrzehnten auseinander. Man hat daher im öffentlichen Dienst eine verpflichtende Betriebsrente eingeführt, die ganz ursprünglich mal vom Arbeitgeber bezahlt wurde. In der Zwischenzeit zahlt der Angestellte nach einem komplexen Schema erhebliche Beiträge selber, die Leistungen der Betriebsrente wurden vor etwa 20 Jahren etwa halbiert, weil die Zusatzversorgungskasse sonst ihre Leistungen nicht mehr hätte zahlen können. Nach wie vor gehört es zu den Standardaussagen der mächtigen Lobbyorganisation dbb (Deutscher Beamtenbund), daß die Zusatzversorgung den Unterschied egalisieren würde. In der Sache stimmt diese Aussage nicht.

    Richtig, die Aussage stimmt nicht.

    Der Grund ist schlicht und einfach das verfassungsrechtliche Alimentationsprinzip, nach dem der Beamte eben lebenslang STANDESGEMÄß alimentiert werden muss.

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.

    Grover Norquist

  • Das habe ich nicht geschrieben.

    Dann habe ich das wohl falsch verstanden. Sorry...

    Das Argument "höhere Beiträge bestrafen die aktuellen Arbeitnehmer" greift nur, wenn man unterstellt, dass später keine Rente mehr gezahlt wird, aber mit der Logik wäre jede Beitragshöhe oberhalb von 0,0% ungerecht.

    Greift es nicht auch dann, wenn meinen höheren Beiträgen später eine (inflationsbereinigt) niedrigere Rente als der jetzigen Generation gegenübersteht?

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.

    Grover Norquist

  • Dann habe ich das wohl falsch verstanden. Sorry...

    Greift es nicht auch dann, wenn meinen höheren Beiträgen später eine (inflationsbereinigt) niedrigere Rente als der jetzigen Generation gegenübersteht?

    Wenn die höheren Beiträge zu höheren Rentenanpassungen in den nächsten Jahren führen, dann wird die eigene spätere Rente dementsprechend höher sein, selbst wenn das aktuelle Rentenniveau nicht erreicht wird.

    Wir hatten in den letzten Jahren ein sinkendendes Rentenniveau bei gleichzeitig steigenden Rentenzahlbeträgen.

    Jede ausgesetzte oder geringer ausgefallene Rentenanpassung schlägt auf jede laufende und künftige Rente durch.

    Wenn dieses Jahr nicht von 37,60 Euro auf 39,32 Euro angepasst würde, dann würde man nächstes Jahr nicht die 39,32 Euro mit z. B. 3% anpassen, sondern nur die 37,60 Euro.

  • Wenn die höheren Beiträge zu höheren Rentenanpassungen in den nächsten Jahren führen, dann wird die eigene spätere Rente dementsprechend höher sein, selbst wenn das aktuelle Rentenniveau nicht erreicht wird.

    Wir hatten in den letzten Jahren ein sinkendendes Rentenniveau bei gleichzeitig steigenden Rentenzahlbeträgen.

    Jede ausgesetzte oder geringer ausgefallene Rentenanpassung schlägt auf jede laufende und künftige Rente durch.

    Wenn dieses Jahr nicht von 37,60 Euro auf 39,32 Euro angepasst würde, dann würde man nächstes Jahr nicht die 39,32 Euro mit z. B. 3% anpassen, sondern nur die 37,60 Euro.

    Aber das kann doch rechnerisch schon nicht funktionieren.

    Wenn wir knapp 2 Beitragszahler pro Rentner haben, lässt sich das System ohne Kürzungen nicht finanzieren.

    Deshalb gehe ich davon aus, dass es über kurz oder lang keine oder nur geringe Rentenanpassungen gibt.

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.

    Grover Norquist

  • Deshalb gehe ich davon aus, dass es über kurz oder lang keine oder nur geringe Rentenanpassungen gibt.

    Gibt ja den Vorschlag der Rentenexperten, dass Renten zukünftig nicht mehr mit der Lohnentwicklung, sondern nur noch mit der Inflation steigen.

    Ein Problem löst man aber damit nicht wirklich. Menschen die jetzt schon Renten unterhalb bestimmter Grenzen bekommen, können sich Zuschüsse wie Wohngeld holen oder bekommen z.B. die aufgestockte Grundrente. Die Kosten dafür müssen dann auch wieder von den Steuerzahlern aufgebracht werden. Und ob das wirklich wertschätzend für Menschen ist, die Ihr Leben lang gearbeitet und Beiträge geleistet haben sehe ich auch nicht!

    Viele angehende Rentner haben m.E. noch gar nicht richtig realisiert wie gering Ihre Rente sein wird.

    Wenn ich z.B. sehe, was meine Eltern an Rente bekommen und wenn ich dazu Ihre damaligen Löhne ins Verhältnis setze ist es irgendwo schon erschreckend was mir als zukünftigen Rentner nach >40 Jahren Beitragszahlung bei einem höheren Lohnniveau als Rentenanspruch übrig bleibt. :/

    Siehe auch diesen Beitrag:

    mehr/wert: Rentenplus: Was bedeutet es für die Jungen?
    Kräftiges Rentenplus ab 1.Juli, steigende Beiträge ab 2027. Die Reformpläne der Bundesregierung sind höchst umstritten. Wie gerecht und sicher ist unser…
    www.ardmediathek.de

    Wir hatten in den letzten Jahren ein sinkendendes Rentenniveau bei gleichzeitig steigenden Rentenzahlbeträgen.

    Genau so sieht es aus.

  • Ein Problem löst man aber damit nicht wirklich. Menschen die jetzt schon Renten unterhalb bestimmter Grenzen bekommen, können sich Zuschüsse wie Wohngeld holen oder bekommen z.B. die aufgestockte Grundrente. Die Kosten dafür müssen dann auch wieder von den Steuerzahlern aufgebracht werden. Und ob das wirklich wertschätzend für Menschen ist, die Ihr Leben lang gearbeitet und Beiträge geleistet haben sehe ich auch nicht!

    Eine Lösung wäre m.E., die Arbeitnehmer zu verpflichten, x% ihres Vermögens für die Altersvorsorge zurückzulegen. Darf auch gerne per ETF sein, den man dann -ähnlich wie VL- mit einer Sperrfrist versieht. Im Gegenzug dazu entfällt für Altersvorsorge dann die Vorabpauschale. Menschen, die frisch ins Berufsleben einsteigen, werden dann kein Mitglied der GRV mehr

    Die GRV wickelt man dann nach und nach ab. Das wäre zwar mittelfristig teuer für den Steuerzahler, aber besser für die künftigen Rentner.

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.

    Grover Norquist

  • Eine Lösung wäre m.E., die Arbeitnehmer zu verpflichten, x% ihres Vermögens für die Altersvorsorge zurückzulegen.

    Ja, wenn Du einen Arbeitnehmer hast, der ab Durchschnitt verdient mag das eine gangbare Lösung sein. Aber was machst Du mit dem Anteil der Menschen, die jetzt schon von der Hand in den Mund leben?

    Wer 1.200€ (Netto) verdient mag sich schwerer mit einer Verpflichtung zur privaten AV tun als jemand der 3.000 verdient. :/

    Und wer z.B. eine Immobilie gekauft hat tut ja auch etwas für seine AV. Der kann dann möglicherweise keine verpflichtende AV und Immobilienfinanzierung parallel leisten. :/

    Es bleibt kompliziert.

    Die GRV wickelt man dann nach und nach ab. Das wäre zwar mittelfristig teuer für den Steuerzahler, aber besser für die künftigen Rentner.

    Selbst das 'Land of the free' hat ein umlagefinanziertes Rentensystem.

    Ist halt wirklich nur eine Grundsicherung, aber immerhin. Eine komplette Abschaffung der GRV in Deutschland wäre daher m.E. ein völliger Irrweg. Aber andere Länder in Europa sind halt weiter was den Aufbau verpflichtender Vorsorge am Kapitalmarkt angeht (z.B. Schweden).

    Wie auch immer: Die nächsten 50 Jahre werden für die GRV herausfordernd.