Ich verweise auf:
(Aus Parallelthread übernommen.)
Hallo,
inzwischen habe ich recherchiert. Die GRV und die PVs haben sich diese Berechnung nicht selbst einfallen lassen: https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/44…icationFile&v=1
„Die Anhebung des bundeseinheitlichen Beitragssatzes nach Absatz 1 um 0,2 Prozentpunkte gegenüber dem am 31. Dezember 2024 geltenden Beitragssatz kann auf Renten der gesetzlichen Rentenversicherung …Monate Januar bis Juni 2025 in der Weise abgegolten werden, dass der Beitrag im Monat Juli 2025 einmalig 4,8 Prozent der im Juli 2025 beitragspflichtigen Rente des Rentenbeziehers …“
War noch das Wirken von Herrn Lauterbach.
Gruß Pumphut