Gefeuert
Bild: IMAGO / Westend61

Was kannst Du tun, wenn Du Ärger hast im Job? Wenn es gar zur Kündigung kommt? Dann gilt es, einen kühlen Kopf zu bewahren.

Eine mündliche Kündigung gilt nicht

Falls Deine Chefin im Ärger ruft „Sie sind gefeuert!“, kannst Du gelassen abwarten, ob sie sich beruhigt. Eine Kündigung bedarf der Schriftform. Übrigens auch dann, wenn Du als Mitarbeiter selbst kündigen willst (§ 623 BGB).

 

Vor der Kündigung kommt die Abmahnung

Wenn Du nicht gerade Deinen Chef oder Kollegen schlägst oder etwas stiehlst, dann muss Dein Chef Dich zunächst abmahnen. Erst im Wiederholungsfall darf er Dir kündigen – sofern er das bei der ersten Mahnung bereits angedroht hat. Das nennt man verhaltensbedingte Kündigung.

 

Betriebsbedingte Kündigung

Häufiger kommt es zu einer betriebsbedingten Kündigung. Die ist möglich, wenn Dein Job wegfällt und Du nicht anderswo im Betrieb weiterbeschäftigt werden kannst. Arbeiten mehrere Kollegen in derselben Position, muss die Firma eine Sozialauswahl vornehmen und die entlassen, für die der Jobverlust weniger hart ist (§ 1 Abs. 3 KSchG).

Karton
Bild: monkeybusinessimages / GettyImages

 

Keine Kündigung während Schwangerschaft, Mutterschutz oder Elternzeit

Eine Schwangere ist ab dem ersten Tag der Schwangerschaft vor Kündigung geschützt – selbst in der Probezeit. Das Gleiche gilt auch im Mutterschutz bis zu zwölf Wochen nach der Geburt. In der Elternzeit darf der Arbeitgeber ebenfalls nicht kündigen. In der Pflegezeit für nahe Angehörige bist Du ebenfalls bis zu sechs Monate lang vor Kündigungen gefeit.

 

Nichts unterschreiben, Anwältin nehmen

Falls Dir gekündigt wird, bewahre einen kühlen Kopf. Unterschreibe nichts und lass Dich von einer Arbeitsrechtlerin oder Deiner Gewerkschaft beraten. Oft ist es möglich, mit dem Unternehmen einen Aufhebungsvertrag zu vereinbaren – und eine Abfindung auszuhandeln. Im Kündigungsschutzgesetz hält der Gesetzgeber als Abfindung pro Jahr, das Du dort beschäftigt warst, ein halbes Monatsgehalt für angemessen (§ 1a KSchG). Oft lässt sich aber deutlich mehr raushandeln – verlange mindestens einen Monatslohn pro Jahr. Und achte darauf, die Abfindung hinterher auch klug zu versteuern.

 

Du hast nur drei Wochen Zeit zur Klage

Wenn Dir gekündigt wurde, darfst Du die Frist für eine Kündigungsschutzklage nicht verpassen. Sonst hast Du kein Druckmittel mehr gegen Deinen Arbeitgeber. Die Klage muss innerhalb von nur drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung eingereicht werden. Und zwar beim Arbeitsgericht am Arbeitsort. In erster Instanz musst Du Deine Kosten selbst tragen, auch wenn Du gewinnst. Eine Rechtsschutzversicherung oder eine Mitgliedschaft in der Gewerkschaft kann sich also lohnen. Beide beraten Dich vorab und vertreten Dich vor Gericht. Und in beiden Fällen musst Du mindestens drei Monate vor der Kündigung dabei sein, damit Du Rechtsschutz erhältst.

Zum Ratgeber

 

Die Finanztip-Serie zum Arbeitsrecht:

1. Arbeiten nach der Pandemie
2. Verkauf Dich nicht zu billig!
3. Überstunden bezahlt bekommen
4. Teilzeit arbeiten – so geht‘s
5. Was im Job geht und was nicht
6. Das solltest Du beachten, wenn Du krank wirst
7. So  wehrst Du Dich bei einer Kündigung

 

Matthias Urbach
Autor

Stand:

Matthias Urbach war von 2014 bis 2022 stellvertretender Chefredakteur von Finanztip. Als Diplomphysiker und Absolvent der Henri-Nannen-Schule kombiniert er analytisches und redaktionelles Know-how. Zuvor war er unter anderem als Verlagsdirektor beim SpringerNature-Wissenschaftsverlag und als Leiter von taz.de tätig.

* Was der Stern bedeutet:

Wir wollen mit unseren Empfehlungen möglichst vielen Menschen helfen, ihre Finanzen selber zu machen. Daher sind unsere Inhalte kostenlos im Netz verfügbar. Wir finanzieren unsere aufwändige Arbeit mit sogenannten Affiliate-Links. Diese Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen (*).

Bei Finanztip handhaben wir Affiliate-Links aber anders als andere Websites. Wir verlinken ausschließlich auf Produkte, die vorher von unserer unabhängigen Experten-Redaktion empfohlen wurden. Nur dann kann der entsprechende Anbieter einen Link zu diesem Angebot setzen lassen. Geld bekommen wir, wenn Du auf einen solchen Link klickst oder beim Anbieter einen Vertrag abschließt.

Ob und in welcher Höhe uns ein Anbieter vergütet, hat keinerlei Einfluss auf unsere Empfehlungen. Was Dir unsere Experten empfehlen, hängt allein davon ab, ob ein Angebot gut für Verbraucher ist.

Mehr Informationen über unsere Arbeitsweise findest Du auf unserer Über-uns-Seite.