Arbeitsrechtsschutz & Berufsrechtsschutz Wie Du Dich bei einem Streit mit Deinem Chef schützt

Henriette Neubert
Finanztip-Expertin für Ver­si­che­rungen

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei einem Arbeitsrechtsverfahren zahlt generell jede Partei - also Arbeitnehmer wie Arbeitgeber - die eigenen Rechtsanwaltskosten in der ersten Instanz selbst, egal wer vor Gericht gewinnt.
  • Die Kosten eines solchen Rechtsstreits deckt für Dich als Arbeitnehmer die Ar­beits­rechts­schutz­ver­si­che­rung ab.
  • Arbeitsrechtsschutz gibt es nicht als einzelne Ver­si­che­rung, sondern als einzelnen Baustein in der Rechts­schutz­ver­si­che­rung – meist in Kombination mit dem Baustein Privatrechtsschutz.

So gehst Du vor

  • Überlege Dir genau, ob Du eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung brauchst oder ob Du rechtliche Unterstützung zum Beispiel über Deine Gewerkschaft erhalten kannst.
  • Wenn Du eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung abschließen möchtest, prüfe die Leistungen für alle Bausteine, die Du absicherst, also auch Privatrechtsschutz.
  • Schließe die Ar­beits­rechts­schutz­ver­si­che­rung ab, bevor sich erster Ärger anbahnt, da es eine dreimonatige Wartezeit gibt. Erst danach greift der Schutz.
  • Wir haben Rechts­schutz­ver­si­che­rungen mit den Bereichen Privat, Beruf und Verkehr getestet. Das beste Preis-Leistungsverhältnis boten die Tarife WGV PBV Optimal, Arag Aktiv Komfort und Huk-Coburg PBV Plus. Alle drei Tarife gibt es auch ohne Verkehrsrecht.

Niemand hat gern Ärger mit seinem Arbeitgeber oder seiner Arbeitgeberin. Doch der kann leider vorkommen: Dir wird mit Kündigung gedroht, Dein Chef will die restlichen Urlaubstage aus dem Vorjahr nicht gewähren oder ist mit Lohnzahlungen im Rückstand. Möchtest Du Dein Recht durchsetzen, kannst Du die finanziellen Folgen eines solchen Rechtsstreits mit einer Ar­beits­rechts­schutz­ver­si­che­rung zumindest teilweise abfedern. Was Du über die Arbeitsrechtschutzversicherung wissen solltest, sagen wir Dir hier.

Sind Arbeitsrechtsschutz und Berufsrechtsschutz dasselbe?

Beide Begriffe sind häufig im selben Kontext zu finden, ihre Bedeutung ist aber nicht identisch. Die Ar­beits­rechts­schutz­ver­si­che­rung bietet verschiedene Leistungen rund um Ärger mit dem Arbeitgeber. Darauf gehen wir im nächsten Kapitel näher ein. 

Bei der Berufsrechtsschutzversicherung sind die Leistungen weiter gefasst. Diese Ver­si­che­rung schützt auch Beamte, Ärztinnen, Apotheker, Soldatinnen oder Anwälte, indem sie auch Disziplinarrechtsschutz oder Standesrechtsschutz bietet. Sie unterstützt Dich also auch, wenn Dir zum Beispiel ein schweres berufliches Vergehen als Beamter, Beamtin, Ärztin oder Rechtsanwalt vorgeworfen wird. Außerdem sind in der Berufsrechtsschutz Streitigkeiten an Sozialgerichten mitversichert.

Bei unserer Recherche haben wir mehrere Anbieter gefunden, die beide Begriffe synonym verwenden und auf ihren Webseiten darauf hinweisen. Wichtiger als die Bezeichnung sind daher die gebotenen Leistungen. Gute Versicherer bieten tatsächlich die umfangreicheren Leistungen im Berufsrechtsschutz, auch, wenn sie es Arbeitsrechtsschutz nennen.

Brauchst Du Arbeitsrechtsschutz? Diese Leistungen bietet er

Im Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber kann es zu verschiedenen Problemen kommen. Zu den wichtigsten arbeitsrechtlichen Fällen, die Du absichern kannst, zählen:

Folgende Leistungen und Kosten übernimmt die Ver­si­che­rung bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten:

  • eigene Anwaltskosten nach dem Rechts­an­walts­ver­gü­tungs­ge­setz,
  • Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten,
  • Zeugengelder,
  • Kosten für erforderliche Gutachten,
  • Kosten für Schlich­tungs­ver­fahr­en,
  • Kosten der Gegenseite, falls erforderlich,
  • Kosten für außergerichtliche Streitbeilegung wie Mediation.

Ob sich der Arbeitsrechtsschutz lohnt, hängt von Deiner beruflichen Situation ab und davon, wie hoch Du das Risiko eines Rechtsstreits einschätzt. Rentner, Freiberufler und Selbstständige haben in aller Regel keine arbeitsrechtlichen Probleme und brauchen den speziellen Arbeitsrechtsschutz nicht. Mitglieder einer Gewerkschaft haben häufig automatisch eine Berufsrechtsschutzversicherung.

Wenn Du nicht zu einem dieser Personenkreise gehörst und überlegst, eine Ar­beits­rechts­schutz­ver­si­che­rung abzuschließen, solltest Du mit dem Vertragsabschluss nicht warten, bis Ärger droht. Denn die Leistungen der Ver­si­che­rung kannst Du erst nach drei Monaten Wartezeit in Anspruch nehmen. Auch, wenn der Ärger während der Wartezeit beginnt, ist dieser Streit dann nicht vom Ver­si­che­rungs­schutz abgedeckt.

Eine Ar­beits­rechts­schutz­ver­si­che­rung kannst Du meist nicht als eigenen Vertrag abschließen. Versicherer bieten diese Leistungen meist nur in Verbindung mit dem allgemeinen Privatrechtsschutz an. 

Was ist durch den Arbeitsrechtsschutz eher nicht abgesichert?

Nicht alle Streitigkeiten mit Deinem Arbeitgeber oder Deiner Arbeitgeberin lassen sich versichern. Welche das zum Beispiel sind, haben wir Dir aufgelistet:

Allgemeine Anwaltsberatung - Häufig brauchen Arbeitnehmende eine rechtliche Einschätzung, ob der Chef oder die Chefin so handeln darf, wie sie oder er es in einem Mitarbeitergespräch hat anklingen lassen. Da kann es darum gehen, dass Dein Chef Urlaubstage streichen will, die Du nicht bis zum Jahresende genommen hast. Oder um die Frage, ob Dein Unternehmen einfach seinen Sitz und damit Deinen Arbeitsort in eine andere Stadt verlegen darf. Auch wenn Du von einer Abteilung in die andere versetzt werden sollst, kann die Frage aufkommen: Darf meine Firma das?

Eine allgemeine arbeitsrechtliche Beratung übernimmt die Ar­beits­rechts­schutz­ver­si­che­rung grundsätzlich nicht, da noch kein Ver­si­che­rungsfall vorliegt. Es gibt aber Ver­si­che­rungen, etwa unsere Emp­feh­lungen, die eine telefonische Beratung anbieten. Das kann hilfreich sein, auch wenn Du damit nicht den Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin Deines Vertrauens wählen kannst.

Unternehmen droht mit Kündigung - Im Normalfall muss die Abmahnung oder Kündigung schon ausgesprochen sein, damit der Rechtsschutz greift. Das bedeutet also: Hast Du allgemeinen Beratungsbedarf, weil Du ahnst, dass Dein Chef im anberaumten Personalgespräch über eine Kündigung oder einen Auf­he­bungs­ver­trag sprechen will, so ist das in der Regel noch kein Ver­si­che­rungsfall. Deshalb lehnt in diesen Fällen der Versicherer erst einmal ab.

Er darf nicht ablehnen, falls Du nachweisen kannst, dass Deine Chefin mit einer Kündigung gedroht hat, die rechtswidrig wäre (BGH, Urteil vom 19. November 2008, Az. IV ZR 305/07). Lehnt Deine Ver­si­che­rung die Kostenübernahme in einem solchen Fall ab, solltest Du diese auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) hinweisen und darlegen, dass ein Rechtsschutzfall bereits eingetreten ist.

Auf­he­bungs­ver­trag - Versicherer zieren sich oft, wenn sie die Anwaltskosten für die Beratung zu einem Auf­he­bungs­ver­trag übernehmen sollen. Ihre Begründung: Die Gestaltung von Verträgen sei nicht mitversichert oder es sei nicht ersichtlich, dass ein Rechtsschutzfall eingetreten ist. Sofern Dein Chef jedoch – wie in der Praxis oftmals üblich – mit der Kündigung droht, falls Du den Auf­he­bungs­ver­trag nicht unterschreibst, muss die Ver­si­che­rung die Beratungskosten übernehmen.

Du solltest zudem gegenüber Deiner Ver­si­che­rung erklären, dass die angedrohte Kündigung rechtswidrig wäre. Ansonsten besteht die Gefahr, dass sie die Anwaltskosten nicht übernimmt (OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 17. September 2014, Az. 7 U 102/13). Derartige Streitigkeiten lassen sich vermeiden, wenn der Rechtsschutzanbieter die Kosten für eine anwaltliche Beratung auch rund um Aufhebungsverträge übernimmt. Gute Tarife, wie alle unsere Emp­feh­lungen tun dies.

Streitigkeiten aus kollektivem Arbeits- oder Dienstrecht - Für solche Streitigkeiten übernimmt die Ver­si­che­rung in der Regel keine Kosten, etwa wenn es um betriebliche Mitbestimmung oder betriebliche Regelungen des Arbeitgebenden geht. Das Gleiche gilt für Fragen des Dienstrechts, etwa die Einordnung in die richtige Besoldungsgruppe.

Kündigung wegen einer Straftat - Die Ver­si­che­rung zahlt nicht, wenn der Ver­si­che­rungsnehmer oder die Ver­si­che­rungsnehmerin den Ver­si­che­rungsfall vorsätzlich und rechtswidrig herbeigeführt hat. Begeht der Arbeitnehmende also einen Diebstahl und erhält daraufhin eine fristlose Kündigung, dann besteht kein Rechtsschutz. Schwierig ist es immer dann, wenn es Zweifel hinsichtlich der Straftat gibt und der Arbeitgebende nur auf Verdacht gekündigt hat. Dann kommt es immer auf den Einzelfall an. Helfen kann hier die Leistung „erweitertes Strafrecht“ im Privatrechtsschutz, durch den Versicherte auch abgesichert sind, wenn ihnen eine Straftat vorgeworfen wird.

Keine Aussicht auf Erfolg - Die Ver­si­che­rung übernimmt nur dann die Kosten, wenn auch Erfolgsaussichten bestehen. Der Anbieter kann sich weigern, eine sogenannte Deckungszusage zu erteilen, falls er der Meinung ist, dass der Kunde den Streit nicht gewinnen kann. Lehnt die Ver­si­che­rung ab, die Kosten zu übernehmen, muss sie das begründen. Versicherte können diese Entscheidung dann mit einem sogenannten Stichentscheid oder einem Schiedsverfahren anfechten oder sich an die Ver­si­che­rungsombudsfrau wenden.

Was kann ein Streit vor dem Arbeitsgericht kosten?

Was an Gerichts- und Anwaltskosten ohne Arbeitsrechtsschutz auf Dich zukommen kann, hängt immer vom Streitwert ab. Das Gericht legt diesen nach den gesetzlichen Vorgaben fest und orientiert sich dabei am Streitwertkatalog der Arbeitsgerichtsbarkeit. Willst Du Deine Überstunden ausgezahlt haben, dann ist der Lohn für die Mehrarbeit der Streitwert. Geht es um eine Kündigung, beläuft sich der Streitwert in der Regel auf drei Brutto-Monatsgehälter (§ 42 Abs. 2 Gerichtskostengesetz).

Gewinnst Du vor dem Arbeitsgericht in erster Instanz, zahlst Du trotzdem Deinen eigenen Anwalt, wenn Du keine Ver­si­che­rung hast. Anders als bei einem Zivilprozess übernimmt die unterlegene Partei diese Kosten nicht (§ 12a Arbeitsgerichtsgesetz). Verlierst Du vor Gericht, zahlst Du außerdem die Gerichtskosten. Eine Kostenerstattung für die Gegenseite gibt es nicht. Bei einem gerichtlichen Vergleich fallen keine Gerichtsgebühren an, Dein Anwalt bekommt allerdings eine zusätzliche Gebühr.

Der Online-Rechner des Arbeitsgerichts Hamm gibt einen schnellen Überblick über die möglichen Kosten eines Verfahrens. Du solltest Dir dieses Kostenrisiko vor Augen halten, das Du mit einer Ar­beits­rechts­schutz­ver­si­che­rung absichern kannst.

Beispiel: Gerichts- und Anwaltskosten bei einer Kündigung

Eine Arbeitnehmerin bekommt nach drei Abmahnungen die Kündigung und will sich dagegen wehren. Ihr monatliches Gehalt liegt bei 3.000 Euro brutto; der Streitwert beträgt somit 9.000 Euro. Je nach Ausgang des Verfahrens sehen die Kosten so aus (Stand: 21. Juni 2024):

  1. Für den Fall, dass die Arbeitnehmerin vor dem Arbeitsgericht in der ersten Instanz gewinnt, trägt sie nur die eigenen Anwaltskosten in Höhe von rund 1.684 Euro für Gebühren und Auslagenpauschale.
  2. Schließt die Arbeitnehmerin vor Gericht einen Vergleich, zahlt sie keine Gerichtsgebühren; ihr Anwalt verlangt aber eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 664 Euro. Ihre eigenen Anwaltskosten liegen dann bei einer Höhe von 2.348 Euro.
  3. Falls sie verliert, muss sie neben den eigenen Anwaltskosten in Höhe von 1.684 Euro auch noch die Gerichtsgebühren in Höhe von 490 Euro zahlen. Insgesamt sind das 2.174 Euro.

Alle Kosten sind ohne Mehrwertsteuer.

Worauf solltest Du beim Vertragsabschluss achten?

Möchtest Du Dich gegen die oben genannten Kosten absichern, kannst Du eine Ar­beits­rechts­schutz­ver­si­che­rung abschließen. Dies kannst Du jedoch nur in Verbindung mit einer Pri­vat­rechts­schutz­ver­si­che­rung. Bevor Du den Schutz abschließt, gibt es ein paar Details, auf die Du bei der Auswahl der Rechts­schutz­ver­si­che­rung mit dem Baustein Arbeitsrechtsschutz achten solltest:

Ver­si­che­rungs­sum­me - Bis zu dieser Höchstgrenze zahlt die Ver­si­che­rung im Streitfall die Kosten. Bei den Deckungssummen für die Privat- und Ar­beits­rechts­schutz­ver­si­che­rung gibt es erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen Anbietern. Bei einigen Anbietern beträgt die Deckungssumme lediglich 350.000 Euro, bei anderen ist sie unbegrenzt. Wir empfehlen eine generelle Ver­si­che­rungs­sum­me von mindestens 5 Millionen Euro.

Telefonberatung - Manchmal reicht eine telefonische Rechtsberatung bereits aus, um Deine Fragen zu klären. Eine solche Beratung sollte Deine Arbeitsrechtsschutz-Versicherung unbegrenzt häufig und kostenlos anbieten. Die Hotlines unserer beiden Hauptempfehlungen für die Bereiche Privat, Beruf und Verkehr, der WGV PBV Optimal und der Arag Komfort, decken bei der telefonischen Beratung alle Rechtsgebiete ab, also nicht nur die im Vertrag eingeschlossenen. Hast Du also nur Privat- und Berufsrechtsschutz, bekommst Du trotzdem auch Auskunft zu grundlegenden Fragen etwa zum Mietrecht.

Selbstbeteiligung - Viele Versicherer bieten einen reduzierten Beitrag an, wenn Du eine Selbstbeteiligung wählst. Wir raten zu einer Selbstbeteiligung bis 250 Euro. Bei vielen Ver­si­che­rungen entfällt die Selbstbeteiligung auch, wenn ein Streit nach einer Erstberatung beim Anwalt beigelegt ist und nicht vor Gericht geht oder wenn Du nur eine außergerichtliche Schlichtung in Anspruch nimmst. Bei unseren Emp­feh­lungen ist das der Fall.

Schadenfreiheitsbonus - Es gibt Versicherer, bei denen die Selbstbeteiligung sinkt, falls Du mehrere Jahre lang keinen Schaden meldest. Ideal ist es, wenn der Anbieter schadenfreie Jahre beim Vorversicherer anrechnet, sofern Du den Vertrag wechselst. Achte bei solchen Bonussystemen aber darauf, wie stark die Selbstbeteiligung nach einem Schaden wieder ansteigt. Es gibt Tarife, in denen der Eigenanteil im ungünstigsten Fall deutlich über die ursprünglich vereinbarte Summe steigt. Bei der Huk-Coburg PBV Plus ist dies der Fall. Hier kann die Selbstbeteiligung bis auf 550 Euro ansteigen. Daher ist sie eine Nebenempfehlung. Entscheidend sollte ein Bonusprogramm für die Wahl, einen bestimmten Tarif abzuschließen, nicht sein.

Wartezeit - Sei Dir im Klaren, dass beim Arbeitsrechtsschutz immer eine Wartezeit gilt. In der Regel sind das drei Monate nach Abschluss der Rechts­schutz­ver­si­che­rung. Für Streitigkeiten, die innerhalb dieses Zeitraums entstehen, gibt es keinen Ver­si­che­rungs­schutz. Allerdings kann die Wartezeit entfallen, falls Du bereits eine Ar­beits­rechts­schutz­ver­si­che­rung hast und nahtlos zu einem anderen Anbieter wechselst. Damit das klappt, darfst Du allerdings keinen Tag ohne Ver­si­che­rung gewesen sein.

Kündigung durch den Versicherer - Der Versicherer kann kündigen, wenn Du innerhalb eines Jahres zwei Ver­si­che­rungsfälle einreichst. Wie das Deine Ver­si­che­rung zählt, solltest Du in den Allgemeinen Ver­si­che­rungs­be­din­gungen unter „Kündigung nach Ver­si­che­rungsfall“ nachlesen.

WGV
PBV Optimal
  • Bestes Preis-Leistungsverhältnis in unserem Test.
  • Bietet umfangreiche Leistungen nach unseren Kriterien in den Bereichen Privat, Beruf & Verkehr zu einem günstigen Beitrag für Singles und Familien.
  • Besonders positiv in unserer Analyse waren Leistungen für Rechtsdienstleistungen, telefonische Rechtsberatung, Beratung im Familienrecht und für Kapitalanlagen.
Arag
Aktiv Komfort
  • Bietet sehr umfangreiche Leistungen nach unseren Kriterien im Bereich Privat, Beruf & Verkehr mit etwas höheren, aber konkurrenzfähigen Beiträgen.
  • Besonders gute Leistungen bei Kapitalanlagen, im Familienrechtsschutz sowie bei Zusatzleistungen wie telefonischer Erstberatung und Dokumentencheck.
HUK
Huk-Coburg PBV Plus
  • Bietet umfangreiche Leistungen nach unseren Kriterien im Bereich Privat, Beruf & Verkehr und hat im Vergleich günstige Beiträge.
  • Der Tarif hatte in unserer Analyse ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis.
  • Besonders positiv sind die Leistungen im Bereich Familienrechtsschutz, Leistungen im Widerspruchsverfahren, bei Kapitalanlagen und bei Erstberatungen sowie Dokumentencheck.
  • Wer die Ver­si­che­rung nutzt, kann unter Umstände auf bis zu 550 Euro Selbstbeteiligung rutschen.

Wie setzt Du den Arbeitsrechtsschutz von der Steuer ab?

Die Kosten, die der Versicherer für den Arbeitsrechtsschutz verlangt, kannst Du in der Steu­er­er­klä­rung als Werbungskosten in der Anlage N geltend machen. Eine entsprechende Aufschlüsselung der Ver­si­che­rungsprämie stellt Dir Deine Ver­si­che­rung aus. Was Du dabei beachten musst, findest Du in unserem Ratgeber: „Rechts­schutz­ver­si­che­rung von der Steuer absetzen“.

Emp­feh­lungen aus dem Ratgeber Rechts­schutz­ver­si­che­rung

Wir haben im Sommer 2023 Rechtsschutztarife mit den Bereichen Privat, Beruf und Verkehr untersucht. Das beste Preis-Leistungsverhältnis boten die Tarife

Wie wir getestet haben, erfährst Du ausführlich in unserem Ratgeber zu Rechts­schutz­ver­si­che­rungen

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