Abschaffung Steuerklassen III/V

  • Ja, wer profitiert denn nun davon?

    Die Ehefrauen. Sie werden mit Steuerklasse IV mit Faktor in Zukunft bei sonst gleichen Bedingungen mehr Nettoeinkommen haben (und auch prozentual mehr von ihrem Bruttoeinkommen behalten können).

    Was sie sicherlich nicht in der eigenen Tasche / auf dem eigenen Konto behalten werden, da:

    Entweder man hat strikte Kontentrennung, dann wird man eh nicht auf 3/5 gehen. Oder man hat ein Gemeinschaftskonto, dann ist die Steuerklassenaufteilung eh egal. Oder man hat ein Mischding, dann stehen evtl. harte Umverteilungsdiskussionen ins Haus.

    Theorie und Praxis.

  • Ich habe weiter oben mal eine Tabelle mit konkreten Zahlen gepostet. Mit III/V zahlt der Steuerzahler mit Steuerklasse V (oft die Frau) eine rabiat hohe Steuer, so daß der Gedanke sehr nahe liegt: "Wozu arbeite ich überhaupt? Ich arbeite wohl nur für die Steuer!" (siehe oben: Psychologie). Auch bekommt der Klasse-V-Steuerpflichtige Tränen in die Augen, wenn er seine Steuerlast im Vergleich zur Steuerlast des Ehepartners sieht.


    All das ist sicher kein Problem in Ehen, in denen es fair mit dem Geld zugeht.


    Wieviele sind das?

  • Warum verlinkst du so viel Focus-Artikel? Verlierer sind auch deren Leser.

    Hier ist ein Inhaltsschwerer Artikel von einer anderen Zeitung:


    Steuern, Bürgergeld, Bürokratie: So viel Bluff steckt im neuen Ampel-Paket
    Die Ampel will die Konjunktur ankurbeln, mit einem 31-Seiten-Papier für mehr Wachstum in Deutschland sorgen! BILD checkt, wann was kommen könnte.
    www.bild.de

    Zitat

    Neue Steuerklasse für Ehepaare

    Die Steuerklassen III und V für Ehepaare sollen durch die Steuerklasse IV ersetzt werden.


    BILD-Prognose: kommt definitiv nicht 2025.

    Wenn man nicht so viel lesen will, dann kann man sich den Inhalt auch anhören

    - oder auf den Film warten.

  • Mal als Beispiel: Die Frau hat nun mehr, der Mann hat weniger. Folglich wird man neu aushandeln müssen, wer wie viel Geld in den gemeinsamen Topf einzahlt. Warum sollte die Frau nun glücklicher sein, wenn sie zwar mehr netto hat, den Mehrbetrag aber 1:1 in den Topf zahlen muss?


    Und ganz nebenbei bin ich fest davon überzeugt, dass ein großer Teil der Frauen den Mann immer noch als Haupternährer sieht. Mach nur mal eine Umfrage, wer beim ersten Date die Rechnung bezahlen sollte bzw. ob eine Kostenübernahme positiv gesehen wird. ;)


    Ich sehe hier mehr Konfliktpotential als Vorteile. Das ist für mich alles nur Augenwischerei.

  • Und ganz nebenbei bin ich fest davon überzeugt, dass ein großer Teil der Frauen den Mann immer noch als Haupternährer sieht. Mach nur mal eine Umfrage, wer beim ersten Date die Rechnung bezahlen sollte bzw. ob eine Kostenübernahme positiv gesehen wird. ;)

    Oha. Irgendwie fehlt da die Überleitung zwischen den beiden Sätzen.

  • Hier ein detaillierter Artikel zum Thema:


    Abschaffung Steuerklassen 3 & 5: Was sich beim Ehegattensplitting ändert


    Darin steht allerdings auch:

    Zitat

    Wann und warum wird das Ehegattensplitting abgeschafft?

    Perspektivisch soll das Ehegattensplitting in der aktuellen Form also tatsächlich mit der Aufhebung der Steuerklassen 3 und 5 abgeschafft werden. ...

    ... mit weiteren Details und Verweis auf https://www.bundesfinanzminist…StG-II-2024/0-Gesetz.html


    Allerdings hat dieselbe Zeitung am 29. Februar 2024 noch festgestellt:


    Steuerreform: Wie hängen Steuerklasse und Splitting-Tarif zusammen?


    Zitat

    Bedeutet die Steuerklassenreform die Abschaffung des Ehegattensplittings?

    Die kurze Antwort auf diese Frage lautet: Nein. Darauf deutet zumindest nichts hin. Denn das Ehegattensplitting besteht im Recht von Ehepartnern, dass sie gemeinsam so besteuert werden, als ob jeder von ihnen die Hälfte des gemeinsamen Einkommens verdient hätte. Dieses Recht besteht völlig unabhängig von den Lohnsteuerklassen.

    Und weiter:

    Zitat

    Was spricht für das Ehegattensplitting?

    Kritiker fordern teils eine ersatzlose Streichung des Ehegattensplittings. Dabei übersehen sie jedoch, dass die sich damit ergebende rein individuelle Besteuerung schon gegen einen Grundsatz des Steuerrechts verstoßen würde. Die Steuer soll sich nach der individuellen Leistungsfähigkeit richten. Bei Ehepartnern spiegelt das jeweils eigene Einkommen diese Leistungsfähigkeit aber nicht wieder. Denn sind sich gegenseitig sozialrechtlich zur Unterstützung verpflichtet, müssen also füreinander einstehen. Das Ehegattensplitting soll einen Ausgleich dafür darstellen.


    Die Steuerklassen III und V sind nur eine Vorwegnahme des Ehegattensplitting. Die Ehegemeinschaft wird im laufenden Jahr nicht höher besteuert, als ihr aufgrund des Ehegattensplitting zukommt, und muss nicht erst bis zur gemeinsamen Steuererklärung warten, um anderenfalls zuviel gezahlte Steuern zurückzuerhalten.

    Das ist eigentlich eine sinnvolle Regelung.


    Gegenargumente wie

    Zitat

    Ein anderer Nachteil des Ehegattensplittings ist eher psychologischer Art, er hat aber eine große gesellschaftliche Bedeutung: Durch das Ehegattensplitting nimmt für den Partner mit dem geringeren Einkommen der Anreiz ab, mehr zu verdienen. Er hat zumindest das Gefühl, dass vom Mehrverdienst kaum etwas übrig bleibt – vor allem bei Wahl der Steuerklasse 5 für den Lohnsteuerabzug.

    ... unterstellen, dass Ehepaare, die bei Wahl der Steuerklassen III / V eine gemeinsame Steuererklärung abgeben müssen, ihre Einkommensteuererklärung und den Einkommensteuerbescheid nicht verstehen. So eine gefühlter (psychologischer) Nachteil sollte man eher durch Information und Auflärung begegnen, als dass man eine sinnvolle Regelung deswegen aufhebt.

  • Mich würde interessieren, was beispielsweise 12345 oder Depotfee zum Thema sagen.

    Wie kommst du auf mich? Weil ich Steuerklasse 5 habe? ;)


    Von meiner Seite aus freue mich klammheimlich ein wenig, weil sich das natürlich pekuniär auf meiner Seite erfreulich niederschlagen würde, während dem werten Gatten ein größeres Häppchen verloren geht.


    Andererseits spielt es absolut keine Rolle, weil ich der Finanzmanager der Familie bin und ich wie ein Schießhund seit Jahrzehnten genau aufpasse, dass hier alles gerecht zugeht. Das klappt hundertprozentig, weil ich für alle Konten den Onlinezugang habe. 8)


    Jetzt bin ich aber nicht unbedingt der Regelfall, viele Frauen ducken sich vor allem weg, was mit Geld zu tun hat, weg "macht mein Mann". Einigen dürfte es wirklich helfen zu erkennen, wie groß ihr Anteil am Familieneinkommen wirklich ist und die Wichtigkeit ihrer Berufstätigkeit besser vor Augen führen.

  • All das ist sicher kein Problem in Ehen, in denen es fair mit dem Geld zugeht.


    Wieviele sind das?

    Ehen, in denen es fair mit Geld zugeht, haben jetzt schon Steuerklasse 4 mit Faktor. Denn da lohnt es sich für den wenig verdienenden, arbeiten zu gehen und die mehr verdienende kassiert nicht seinen Freibetrag, was bei 3/5 der Fall ist.

  • Mich würde interessieren, was beispielsweise 12345 oder Depotfee zum Thema sagen.

    Wie kommst du auf mich? Weil ich Steuerklasse 5 habe? ;)

    Aus anatomischen Gründen. Auch könnte es sein, daß Du persönlich betroffen bist.

    Von meiner Seite aus freue mich klammheimlich ein wenig, weil sich das natürlich pekuniär auf meiner Seite erfreulich niederschlagen würde, während dem werten Gatten ein größeres Häppchen verloren geht.

    Klar. Ich kenne Dich hier als Frau, die sehr wohl mir Zahlen umzugehen weiß (was Du in Deinem Posting ja bestätigst). Und dennoch magst auch Du das Stirnrunzeln ob der Tatsache bekommen, daß man Dir von Deinem mutmaßlich geringeren Gehalt aufgrund der Steuerklasse mehr Steuer abzieht als Deinem Ehemann mit seinem höheren Gehalt. Ich habe alles Verständnis für dieses Stirnrunzeln, selbst wenn der Lohnsteuerabzug temporär ist und in der Einkommensteuererklärung unabhängig von der Steuerklasse das gleiche herauskommt (Sonderfälle ausgenommen).

    Andererseits spielt es absolut keine Rolle, weil ich der Finanzmanager der Familie bin und ich wie ein Schießhund seit Jahrzehnten genau aufpasse, dass hier alles gerecht zugeht. Das klappt hundertprozentig, weil ich für alle Konten den Onlinezugang habe. 8)


    Jetzt bin ich aber nicht unbedingt der Regelfall, viele Frauen ducken sich vor allem weg, was mit Geld zu tun hat, weg "macht mein Mann". Einigen dürfte es wirklich helfen zu erkennen, wie groß ihr Anteil am Familieneinkommen wirklich ist und die Wichtigkeit ihrer Berufstätigkeit besser vor Augen führen.

    Darum dürfte es vordringlich gehen (Auch von Seiten des Staates).

    In meinen Augen ist die Änderung überfällig.

  • Was ich bei dieser Diskussion mal eine spannende Info fände: Wie wirkt sich die Abschaffung kurz und langfristig auf den Bundeshaushalt aus. Anscheinend gab es im April dazu aber noch keine genaueren Zahlen:


    DIP


    Bei den Lohnersatzleistungen sollte es schon ein gewisses Sparpotenzial geben...

  • Ich sehe ein weiteres Bürokratie-Monster auf uns zukommen.

    Es muss ja bekannt sein, mit welchen Einkünften man im Jahr rechnet, um den Faktor korrekt berechnen zu können. Wie wollen Sie diese Daten erheben? Klar, sie können das Vorjahr heranziehen, aber Gehälter schwanken doch teilweise enorm (Jobwechsel, Gehaltserhöhungen, Bonus etc pp). Auf welcher Datengrundlage wollen die den Faktor berechnen?


    Ob sie das wirklich "unbürokratisch" (ich musste lachen, als ich das gelesen habe) lösen können, wie jetzt versprochen, wage ich zu bezweifeln. Vor allem, wenn wieder jeder Einzel- und Sonderfall berücksichtigt wird.


    Grundsätzlich finde ich die Abschaffung von III/V gut. Meine Frau und ich haben seit Jahren 4 mit Faktor. Bei uns lag es daran, dass sich meine Frau mit Steuerklasse 5 tatsächlich nicht wertgeschätzt gefühlt hat, ob den enormen Steuerabzügen. Und klar, haben wir uns am Anfang etwas Liquidität genommen, aber das regelt sich nach einem Jahr dann ja wieder (wenn man nicht wie sonst eine Nachzahlung ans FA leisten muss).


    Heute auf Arbeit haben wieder alle geschimpft. "Die erhöhen wieder die Steuer", "der Staat nimmt uns das Geld" usw. Da kannste hundertmal erklären, dass die Steuerklassen nichts an der Steuer ändern, sondern lediglich wie eine Art Abschlag zu sehen sind. Das dringt bei der Mehrheit schlicht nicht durch.

    Diese Fehlinformation aus den Köpfen rauszubekommen, alleine dafür lohnt sich die Abschaffung von III /V.

  • Ich sehe ein weiteres Bürokratie-Monster auf uns zukommen.

    Es muss ja bekannt sein, mit welchen Einkünften man im Jahr rechnet, um den Faktor korrekt berechnen zu können. Wie wollen Sie diese Daten erheben? Klar, sie können das Vorjahr heranziehen, aber Gehälter schwanken doch teilweise enorm (Jobwechsel, Gehaltserhöhungen, Bonus etc pp). Auf welcher Datengrundlage wollen die den Faktor berechnen?

    Auf Basis des Vorjahrs, so wie es beispielsweise mit Vorauszahlungen auch gehandhabt wird.

    Grundsätzlich finde ich die Abschaffung von III/V gut. Meine Frau und ich haben seit Jahren 4 mit Faktor. Bei uns lag es daran, dass sich meine Frau mit Steuerklasse 5 tatsächlich nicht wertgeschätzt gefühlt hat, ob den enormen Steuerabzügen. Und klar, haben wir uns am Anfang etwas Liquidität genommen, ...

    Gibt es dafür auch eine Zahl, damit man die Wirkung einschätzen kann?

    ... aber das regelt sich nach einem Jahr dann ja wieder (wenn man nicht wie sonst eine Nachzahlung ans FA leisten muss).

    Heute auf Arbeit haben wieder alle geschimpft. "Die erhöhen wieder die Steuer", "der Staat nimmt uns das Geld" usw. Da kannste hundertmal erklären, dass die Steuerklassen nichts an der Steuer ändern, sondern lediglich wie eine Art Abschlag zu sehen sind. Das dringt bei der Mehrheit schlicht nicht durch.


    Diese Fehlinformation aus den Köpfen rauszubekommen, alleine dafür lohnt sich die Abschaffung von III /V.

    Genau das.

  • Im DLF liefen mehrere Interviews mit Gesprächspartnern zu dem Thema.


    1) https://www.deutschlandfunk.de…tem-dlf-7e7af751-100.html


    2) https://www.deutschlandfunk.de…d-v-dlf-0a261531-100.html


    Demzufolge wird Steuerklassse IV mit Faktor für eine genauere unterjährige Besteuerung sorgen, so dass bei der Steuerklärung bzw. dem Steuerbescheid die Nachzahlung bzw. die Erstattung geringer ausfällt. Das Ehegattensplitting bleibt davon unberührt.

    Es gab noch ein drittes Interview mit einer Frau vom Bund der Steuerzahler, für das ich leider keine Aufzeichnung beim Deutschlandfunk gefunden habe. Darin waren zwei Punkte interessant.


    1. Die Frau vom Bund der Steuerzahler hat darauf hingewiesen dass ein Ehepaar derzeit nicht automatisch die Steuerklassenkombination III / V zugewiesen bekommt (sozusagen dazu "gezwungen" wird). Sondern es ist eine aktive Wahl, die Steuerklasen III und V anzunehmen (zu beantragen). Wer also mit dem Modell III / V nicht einverstanden ist, der muss es ja nicht wählen.


    2. Der Moderator hat an einer Stelle sinngemäß gesagt "auf das Thema Lohnersatzleistungen will ich gleich noch mal konkreter und detaillierter eingehen." Dieser Teil ist aber bei der wiederholten Sendung des Interviews nicht wiederholt worden, sondern fallengelassen worden (warum?)


    Falls jemand von euch dieses dritte Interview vom Deutschlandfunk mit der Frau vom Bund der Steuerzahler noch finden sollte, wäre es schön, wenn er/sie es hier verlinken würde.

  • 2. Der Moderator hat an einer Stelle sinngemäß gesagt "auf das Thema Lohnersatzleistungen will ich gleich noch mal konkreter und detaillierter eingehen." Dieser Teil ist aber bei der wiederholten Sendung des Interviews nicht wiederholt worden, sondern fallengelassen worden (warum?)

    Bezieht sich Dein "warum' auf die Frage warum das fallengelassen wurde, oder was mit dem Thema Lohnersatzleistungen gemeint ist?


    Es gibt einige Lohnersatzleistungen, die in Abhängigkeit der Steuerklasse berechnet werden. Bspw. Elterngeld.


    Das führt dann zu so Sachen, dass man zur Optimierung der Leistungen mal eben die Steuerklasse wechselt. Wir haben das bspw. fürs Elterngeld gemacht. Das ist natürlich grober Unfug und eigentlich unfair. Daher ist das ein starkes Argument gegen die Steuerklasse 3/5 und für 4/4 Faktor.

  • Demzufolge wird Steuerklassse IV mit Faktor für eine genauere unterjährige Besteuerung sorgen, so dass bei der Steuerklärung bzw. dem Steuerbescheid die Nachzahlung bzw. die Erstattung geringer ausfällt. Das Ehegattensplitting bleibt davon unberührt.

    Es gab noch ein drittes Interview mit einer Frau vom Bund der Steuerzahler, für das ich leider keine Aufzeichnung beim Deutschlandfunk gefunden habe. Darin waren zwei Punkte interessant.


    1. Die Frau vom Bund der Steuerzahler hat darauf hingewiesen dass ein Ehepaar derzeit nicht automatisch die Steuerklassenkombination III / V zugewiesen bekommt (sozusagen dazu "gezwungen" wird). Sondern es ist eine aktive Wahl, die Steuerklasen III und V anzunehmen (zu beantragen). Wer also mit dem Modell III / V nicht einverstanden ist, der muss es ja nicht wählen.

    Das ist jetzt aber nichts Neues und somit m.E. nicht erwähnenswert.