WEG Eigentümer verhindert notwendige Baumaßnahme

  • Als Laie würde ich sagen:

    1. Beschluss zur Sanierung fassen. Sonderumlage und ggfls. neuen Wirtschaftsplan beschließen.

    2. Sofern einer die Sonderumlage nicht zahlt, sofort alle Rechtsmittel ausschöpfen.

    3. Tritt aufgrund der ausbleibenden Sanierung ein Schaden ein, ist der nicht zahlende Eigentümer gegenüber der WEG schadensersatzpflichtig.

    4. Die restlichen Eigentümer haben dann einen Schadensersatzanspruch gegenüber der WEG.

    https://www.hausundgrund-verband.de/aktuelles/einz…ersatz-zu-3550/

  • Hallo Max2,

    so wie Thebat es beschreibt, würde ich die Vorgehensweise grundsätzlich auch sehen. Aber hier ist für die rechtssichere Handlung schon die konkrete Gemeinschaftsordnung und Teilungserklärung heranzuziehen. Ganz ohne anwaltliche Beratung werden Sie nicht auskommen.

    Da gibt es in einer Dreier- WEG aber natürlich auch noch die menschliche Komponente. Ein Weg für den Dritten wäre ggf. auch der Verkauf gegen Wohnrecht oder Nießbrauch. Er kann weiter in seiner gewohnten Umgebung leben und kann trotzdem seinen Sanierungsanteil leisten. So wie es jetzt ist, kann es sicherlich nicht bleiben. Falls der Dritte dies nicht einsieht, bleiben wohl wirklich nur die rabiaten Methoden bis zur Zwangsversteigerung.

    Gruß Pumphut

  • Ich tippe trotz der KI-nahen Sätze zwischendurch auf einen richtigen Menschen und freue mich schon auf das erste Finanztip-Community-Treffen in RL, um meine Vermutung zu überprüfen. Ich muss aber gestehen, dass ich auf einige andere Kollegen noch gespannter bin.

    Meine Frage, wo und wann soll denn dieses Finanztip-Community-Treffen sein. Würde auch kommen, wenn es zeitlich passt!

  • Meine Frage, wo und wann soll denn dieses Finanztip-Community-Treffen sein. Würde auch kommen, wenn es zeitlich passt!

    Ich glaube, dass war nicht ganz ernst gemeint. Sowas ist nicht geplant.

    Wäre aber interessant.

    Allerdings brauchen wir dann zwei treffen die eine Hälfte hier scheint aus dem höheren Norden und die andere aus dem tieferen Süden zu kommen. Hessen, NRWler, Sachsen etc haben sich, glaub ich, noch nicht zu erkennen gegeben. ;)

  • Ich glaube, dass war nicht ganz ernst gemeint. Sowas ist nicht geplant.

    Wäre aber interessant.

    Allerdings brauchen wir dann zwei treffen die eine Hälfte hier scheint aus dem höheren Norden und die andere aus dem tieferen Süden zu kommen. Hessen, NRWler, Sachsen etc haben sich, glaub ich, noch nicht zu erkennen gegeben. ;)

    Naja, bei dem gesellschaftlichen Auftrag, den wir hier wahrnehmen und zwar grenzübergreifend, könnte uns die EZB schon einmal nach Frankfurt einladen. 8o

  • Ich denke, wir bekommen maximal ein 49-Euro-Ticket. (Flugscham etc.)

    Gut gespart. Und wie sieht es mit Schlafscham aus? Würde das Kempinski in DD reservieren oder eins der Schlösser. Und tagsüber im Drachenboot auf der Elbe. Da müssten sich alle auf den gleichen Schlag verständigen. Könnte schwierig werden mit der Truppe. Gefahr des Untergangs. ? Wer gibt den Trommler?

  • Ich glaube unser Altsachse kommt wirklich von dort.

    Na da bin ich doch heilfroh, dass er hier im Forum nicht auf sächsisch schreibt. Das wären wohl zu Viele 'O' für meine 'Ogen'. :D

    Ansonsten nen schöner Freitagsthread.

    Anhand des Forennamens den Lebensmittelpunkt herausfinden... 8o

    Gibt es wieder ne Tüte Gummibärchen zu gewinnen?

  • Ich würde es anders formulieren: Zwei Eigentümer können in vielen WEG den dritten überstimmen.

    Das muss aber nicht so sein. Wenn z.B. keine abweichende Regelung getroffen wurde gilt das Prinzip der Einstimmigkeit. Wenn z.B. die Stimmzählung nach Bruchteilen erfolgt, kann eine sehr große ...

    Sorry, da hast du natürlich recht.

    Aber bei unserer (dreier) Konstellation können tatsachlich jeweils zwei, mit ihren Eigentumsanteilen, den dritten überstimmen.

    Vielen Dank für eure Tipps bisher.

    Und ja, der etwas klamme Nachbar (bzw seine Frau) hatten schon vor fünf Jahren fröhlich gezwitschert; "HaHa da müsst ihr uns verklagen und das kann dauern."

    Und leider sind wir ihnen entgegen gekommen (immer und immer wieder) und haben günstigere Lösungen gesucht. Und jetzt sind wir bei einem "billigen" Dach, aber zu dem Preis von vor fünf Jahren !

    Steuern sind Raub, immer ! :evil:

  • Der etwas klamme Nachbar (bzw seine Frau) hatte schon vor fünf Jahren fröhlich gezwitschert; "HaHa, da müsst ihr uns verklagen und das kann dauern."

    Und leider sind wir ihnen entgegengekommen (immer und immer wieder) und haben günstigere Lösungen gesucht. Und jetzt sind wir bei einem "billigen" Dach, aber zu dem Preis von vor fünf Jahren !

    Der Volksmund sagt: "In Gefahr und großer Not bringt der Mittelweg den Tod."


    Manchmal erweist sich der "Kompromiß" letztlich als faul.

    Ist nun die Frage, ob man die Maßnahme erstmal auf die eigene Kappe nimmt (und sie zu den Preisen von heute bekommt) oder erstmal auf den Ausgang des Prozesses wartet (und die Baumaßnahme dann zu den Preisen von dann bekommt). Braucht Ihr den Nachbarn denn in der Sache? Gemeint ist: Kann der Nachbar die Baumaßnahme torpedieren, indem er etwa den notwendigen Zugang nicht gewährt?

    Wie heißt es noch? "Eine Eigentumswohnung verbindet die Nachteile der Mietwohnung mit den Nachteilen des Wohneigentums."

  • Hallo zusammen,

    rechtlich sind sie gut informiert, zögern und zaudern in dieser Situation kostet Rendite. Sie wissen, dass Sie es rechtlich durchsetzen können, nachsichtig sein, in dieser Situation heißt Verluste einfahren. Der Gegner hat gelernt, dass er es mit Ihnen so machen kann. Eine klare Grenze Setzung ist erforderlich. Da das Recht auf ihrer Seite ist, spricht auch nichts dagegen. Ich wünsche Ihnen die nötige Durchsetzungskraft.

    Als rhetorischer Nachtrag formuliere ich es einmal so: was hindert sie an einer natürlichen Konsequenz.

    LG

  • Hallo zusammen,

    rechtlich sind sie gut informiert, zögern und zaudern in dieser Situation kostet Rendite. Sie wissen, dass Sie es rechtlich durchsetzen können, nachsichtig sein, in dieser Situation heißt Verluste einfahren. Der Gegner hat gelernt, dass er es mit Ihnen so machen kann. Eine klare Grenze Setzung ist erforderlich. Da das Recht auf ihrer Seite ist, spricht auch nichts dagegen. Ich wünsche Ihnen die nötige Durchsetzungskraft.

    Als rhetorischer Nachtrag formuliere ich es einmal so: was hindert sie an einer natürlichen Konsequenz.

    LG

    Was ist denn das für ein Schwachsinn?
    Kannst du mal dieses Automaten-Sprech lassen?