Sondertilgung oder Anlegen

  • Wie lange geht denn Deine Zinsbindung noch?

    Die Zinsbindung würde noch einige Jahre bestehen. Durch die Sondertilgungen, welche ich in der Niedrigzinsphase die letzten Jahre jährlich geleistet habe bin ich wesentlich früher fertig als gedacht. Das Thema kann man also ausklammern.


    Der FSA ist (leider oder glücklicherweise :) ) ausgereizt. Würdet ihr die 6750€ für 2024 also zu 4 Prozent anlegen, oder die Sondertilgung bevorzugen? Was rechnet sich eher?

  • Würdet ihr die 6750€ für 2024 also zu 4 Prozent anlegen, oder die Sondertilgung bevorzugen? Was rechnet sich eher?

    Du kennst doch deine Zahlen genau. Warum rechnest du es dir nicht einfach aus? Die Entscheidung musst du fällen und verantworten.

  • Oder ausführlich gerechnet:


    6.750 Euro nicht getilgte Schulden kosten pro Jahr bei 1,88 % Zins: 126,90 Euro.


    6750 Euro bringen angelegt zu 4 % Zins: 270,00 Euro.


    Musst Du auf die 270 Euro Steuern zahlen … da ich nicht weiß, ob Du Kirchensteuer zahlst oder nicht, sagen wir - Pi mal Daumen - 27,5 Prozent, bleiben hiervon: 195,75 Euro.


    195,75 minus 126,90 = 68,85 Euro.

  • Der FSA ist (leider oder glücklicherweise :) ) ausgereizt. Würdet ihr die 6750€ für 2024 also zu 4 Prozent anlegen, oder die Sondertilgung bevorzugen? Was rechnet sich eher?

    Ich würde das Geld anlegen. Selbst mit ausgereiztem Freistellungsauftrag bleibt noch ein Plus.


    Siehe z.B. hier: https://www.zinsen-berechnen.de/zinsrechner.php


    1) Du gibst einmal 6.750 EUR an, 1,88% Zinsen, 1 Jahr, ohne Berücksichtigung von Steuer --> Da siehst Du, was Du an Zinsen im Rahmen des Darlehens ohne Sondertilgung mehr zahlst.


    2) Dann gibst Du 6.750 EUR an, 4% Zinsen, 1 Jahr und bei der Steuer den Freibetrag auf 0 EUR setzen --> Da siehst Du dann, was Du nach Steuer erwirtschaftest, wenn Du den Betrag anderweitig anlegst.


    Wenn die Zinsen bei 2) nach Steuer größer sind als bei 1) lohnt sich die anderweitige Anlage.

  • Ist bereits häufer gesagt worden, mit Excel oder einer vergleichbaren Tabellenkalkulation geht das wirklich einfach.


    In die Zelle B2 schreibst du dir die Restschult rein, also 6750.

    In der nächsten Spalte in Zelle C2 schreibtst du rein =B2*0,0188/12

    In die Zelle B3 schreibst du rein =B2-C2


    Jetzt markierst du einfach die Zelle B3 und ziehst sie mit der Maus nach unten

    Anschließend markierst du die Zelle C2 und ziehst sie mit der Maus nach unten


    Falls du noch Fragen haben solltest einfach melden.

  • Die Frage ist nur, wie genau rechnet man das?

    Ich kann ja nicht einfach nur den Zins vergleichen, da unterschiedliche Werte (Zins wird ja von der gesamten Restschuld berechnet) vorliegen.

    Hab ich doch in #7 schon vorgerechnet. Und dann haben wir darüber diskutiert, dass die Restschuld egal ist. Aber nochmal von vorne. Deine Rate ist ja fix, sagen wir 1000€/Monat. Davon geht ein Teil (abhängig von der Restschuld) in den Zins und der Rest in die Tilgung. Mit einer Sondertilgung verringert sich die Restschuld um einen Betrag X (z.B. 5000€) und der Tilgungsanteil erhöht sich. Die Einsparung der Zinsen entspricht genau der Verzinsung deiner Sondertilgung mit dem Darlehenszins, in diesem Beispiel also 1,88% von 5000€. Legst du dein Geld dagegen an, bekommst du eine bestimmte Verzinsung, z.B. 3,6% von 5000€. Das ist vollkommen unabhängig von der Restschuld und jetzt muss die Anlage nach Steuern nur noch höhere Renditen abwerfen als der Kredit kostet.

  • Mein Hinweis bezog sich ... auf den potenziell möglich Fall. dass die Zinsen (bei Tagesgeld) in Zukunft fallen könnten.

    Es ist oftmals sinnvoll, die aktuellen Verhältnisse zu diskutieren und nicht irgendwelche anderen, die in der Zukunft möglicherweise irgendwann einmal eintreten könnten.

  • Es ist oftmals sinnvoll, die aktuellen Verhältnisse zu diskutieren und nicht irgendwelche anderen, die in der Zukunft möglicherweise irgendwann einmal eintreten könnten.

    Oftmals ist es aber auch sinnvoll, seinen Blick über den Tellerrand zu heben und weiter zu denken als von der Wand zur Tapete.

  • tyshaunaleki: Mir ist ehrlicherweise nicht ganz klar, was du auf diese Weise aurechnest. Eine monatliche Tilgung von 0.1566%? Aber was hat das mit der Frage zu tun?


    Ich finde das von @TamInvest Geschriebene einleuchtender:

  • tyshaunaleki: Mir ist ehrlicherweise nicht ganz klar, was du auf diese Weise aurechnest. Eine monatliche Tilgung von 0.1566%? Aber was hat das mit der Frage zu tun?


    Ich finde das von @TamInvest Geschriebene einleuchtender:

    Ja, das ist eine monatliche Rückzahlung, bei der man zu jedem Datum genau sieht, wie hoch die Restschuld ist. Wenn das zu deailiert ist kann man es selbstverständlich auch mit einer jährlichen Rückzahlung machen.


    Wenn man jetzt noch die Alternativen daneben schreibt (in Excel), dann kann man vergleichen, wie die Bilanz aussieht.


    Das Schöne daran ist, dass man die Parameter beliebig anpassen und ein "Was wäre wenn" darstellen kann.


    Das habe ich gemacht, als wir unser Grundstück gekauft haben und nachdem wir das Haus gebaut haben. Immer im Vergleich, was ist besser, zu tilgen oder das vorhandene Kapital zu investieren.


    Bei uns kam noch erschwerend hinzu, dass wir das zweite Haus vermietet haben, da mussten wir genau rechnen, tilgen und mehr Steuern zahlen oder lieber nicht tilgen, aber die Miete mit der Steuer verrechnen. Mit der Tabellenkalkulation war das sehr einfach und übersichtlich.

  • Nur bis Erreichen der Beitragsbemessungsgrenze. ;)

    Vielleicht dumme Frage, aber: Das gilt nicht für "normale" Angestellte, richtig?

    Diese sind immer(?) Pflichtversichert, bis auf diejenigen, die über der JAG liegen und somit freiwilliges Mitglied der GKV sind.


    Um auch noch was zum Thema beizutragen:

    Ich persönlich habe dieses Jahr auch den Sondertilgungsbetrag in ein Festgeld gelegt, der bis kurz vor Ende der Zinsbindung läuft.


    Meine Konditionen:

    - Festgeld zu 3,8% (April/Mai 23 abgeschlossen)

    - Finanzierung läuft zu 0,9x%, sagen wir 1%


    Ich liege dauerhaft über den Sparer-Pauschbetrag somit:

    3,8 * ,75 = 2,85% nach Steuern

    2,85 - 1,0 (Finanzierung) = 1,85% Zinsdifferenzgeschäft


    Nach etwas Recherche war das für ein no-brainer, die nächste Tranche der Festgeldtreppe wird noch bis Jahresende angelegt.

  • Nicht notwendigerweise, aber wenn sie nicht aktiv werden, dann ja.

    Inwiefern kann man da aktiv werden, magst Du etwas ausholen?


    Ich persönlich wurde beim damaligen Jahreswechsel lediglich vom AG informiert, dass ich nun über der JAG liege und somit freiwilliges Mitglied der GKV bin.
    Ob da ein Hinweis in Richtung PKV war, wüsste ich aus dem Kopf heraus nicht mehr, geschweige den restlichen Inhalt.

  • Inwiefern kann man da aktiv werden, magst Du etwas ausholen?


    Ich persönlich wurde beim damaligen Jahreswechsel lediglich vom AG informiert, dass ich nun über der JAG liege und somit freiwilliges Mitglied der GKV bin.
    Ob da ein Hinweis in Richtung PKV war, wüsste ich aus dem Kopf heraus nicht mehr, geschweige den restlichen Inhalt.

    Ja, du bist auf der richtigen Spur.


    Dieser Hinweis des AG (wozu er verpflichtet ist) ist das Signal, dass du zum nächsten 1.1. die Wahl zwischen GKV und PKV hattest. Zum Verbleib in der GKV (nun als freiwilliges Mitglied) musstest du nichts unternehmen, für den Wechsel in die PKV hättest du aktiv werden müssen.


    Der AG bzw. der betreffende Personaler hat diesen Hinweis wohl etwas spärlich formuliert, z. B. ohne auf die grundsätzliche Wechselmöglichkeit zur PKV hinzuweisen.

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977