Mein Vater und seine PKV

  • Hallo,


    ich bin neu im Forum und möchte mich zunächst herzlich für die Möglichkeit dieses Forum benutzen zu können, bedanken.

    Aber auch schon jetzt dafür bedanken, dass sie meine geschriebenen Zeilen lesen und mir vielleicht bei

    meinem Problem (etwas) weiterhelfen können.


    Mein Vater ist vor kurzem 73 Jahre alt geworden (GB 1950) und ist nach einem langen arbeitsreichen

    Leben in selbständiger Arbeit mit 65 in die Rente gegangen.

    Ich kann gar nicht schreiben wie lange, aber es müssen mehrere Jahrzehnte sein, in der sich mein Vater in der

    der PKV befindet.

    Bis heute habe ich mich nie über die finanziellen Dinge meines Vaters interessiert aber heute erzählte er mir,

    dass er einen monatlichen Beitrag von 700€ an seine PKV entrichtet und er eine Rente in Höhe von 350€ erhält.

    Er besitzt außerdem noch ein Barvermögen von ca 140000€ durch Erbschaft und sonstigen Ersparnissen

    und wohnt in Miete und besitzt sonst keine sonstigen Vermögenswerte.


    Ich frage mich an dieser Stelle, wie es sein kann, dass der Monatsbeitrag seiner PKV doppelt so hoch ist als

    er an Rente bezieht? Ist das überhaupt zulässig und falls ja wie kann mein Vater finanziell entlastet werden?

    Muss er nun sein restliches Barvermögen aufgebraucht haben bis er in eine GKV kommt und Wohngeld beantragen

    darf? Könnte das Geld nicht jetzt verschenkt oder vererbt werden?

    An wen könnte er sich wenden? Steuerberater?


    Über Google habe ich erfahren, dass Versicherte jahrelang "betrogen" wurden und Beitragserhöhungen nicht rechtens

    waren und diese in bestimmten Fällen zurück erstattet werden können.


    Ich bin leider mit solchen Thematik überhaupt nicht vertraut, daher entschuldigt meine laienhafte und vielleicht auch naive Darstellung.


    Liebe Grüße

  • Hallo.


    In der pKV ist die Einkommenshöhe für die Beitragsbemessung völlig unerheblich.


    Die gKV wird der Vater, wenn nicht über die Familienversicherung, nicht mehr kommen.


    Die Beitragshöhe erscheint mir jetzt nicht abwegig. Ich fürchte aber, dass in der Vergangenheit Entscheidungen getroffen wurden, die sich aus heutiger Sicht als eher nachteilig auswirken.


    Dazu, was da an Möglichkeiten in Sachen Krankenversicherung besteht, kann ggf. Dr. Schlemann mehr sagen.

  • Da hat der Vater wohl viel falsch gemacht => arbeitsreiches Leben und jetzt 350 € Rente. Ich habe dazu schon in anderen Fäden meine Meinung geschrieben. Mal wieder ein Beispiel eines (vermutlich auch) Soloselbständigen der es nicht "gepackt" hat seine Altersvorsorge auskömmlich zu gestalten. Ich (69 Jahre) zahle für meine PKV incl. PV mtl. 631 €, ich bin seit 1986 (!) privat krankenversichert (kann mir die Versicherung leisten und bin froh das ich nicht in der GKV bin, Gründe zu nennen erspare ich an dieser Stelle).

  • Hallo AstraGOLF und Herzlich-Willkommen im FT-Forum,

    was Du schreibst ist zunächst mal völlig richtig so.

    Dein Vater ist offenbar seit vielen Jahrzehnten PKV versichert. Selbstverständlich bleibt er auch als auch als Rentner PKV-Versichert. Er profitiert so auch weiterhin von den besseren Leistungen der PKV.


    Dein Vater könnte sich in der PKV in einen sog. Basistarif umstellen lassen, wenn der die Beiträge nicht mehr zahlen kann. Ob das allerdings jetzt schon geht (Vermögen) und welche Nachteile sich daraus ergeben vermag ich nicht zu sagen.

    https://www.finanztip.de/pkv/pkv-basistarif/

  • Mein Vater ist vor kurzem 73 Jahre alt geworden (GB 1950) und ist nach einem langen ... Leben in selbständiger Arbeit mit 65 in die Rente gegangen.


    Es müssen mehrere Jahrzehnte sein, in der sich mein Vater in der PKV befindet.


    Heute erzählte er mir, dass er einen monatlichen Beitrag von 700€ an seine PKV entrichtet und er eine Rente in Höhe von 350€ erhält.

    Selbständige bauen sich ihre Altersversorgung selber auf (oder halt nicht). Das ist einTeil ihrer Selbständigkeit. Dein Vater gehört vermutlich zur zweiten Kategorie, der hat die Altersversorgung offensichtlich weitgehend auf Lücke gesetzt.

    Er besitzt außerdem noch ein Barvermögen von ca 140.000€ durch Erbschaft und sonstige Ersparnisse, wohnt in Miete und besitzt sonst keine sonstigen Vermögenswerte.

    Da mag das Geld also in nicht allzuferner Zeit knapp werden.

    Ich frage mich an dieser Stelle, wie es sein kann, dass der Monatsbeitrag seiner PKV doppelt so hoch ist als er an Rente bezieht? Ist das überhaupt zulässig und falls ja wie kann mein Vater finanziell entlastet werden?

    Da hast Du ganz offensichtlich das Wesen einer Versicherung nicht vor Augen und verwechselst eine Versicherung mit einer Sozialversicherung. Bei einer Versicherung zahlt man einen dem versicherten Risiko entsprechenden Beitrag; daß der Beitrag vom Einkommen abhängig ist, gibts nur bei Sozialversicherungen. Das hat sich Dein Vater aber vermutlich vor vielen Jahren bewußt so ausgesucht.


    700 € dürfte der Beitrag einer hochklassigen PKV mit entsprechend guten Leistungen sein.

    Übrigens: eine GKV kann teurer sein als das.


    Wieso sollte ein solcher PKV-Beitrag nicht zulässig sein? Eventuell kann man auch in einen weniger luxuriösen Tarif wechseln, der dann billiger ist.


    Entlastung gibts ggf. beim Sozialamt, das wird allerdings sagen: Erstmal das eigene Geld aufbrauchen.

    Muss er nun sein restliches Barvermögen aufgebraucht haben, bis er in eine GKV kommt und Wohngeld beantragen darf?

    So ähnlich. Gerade haben sich diesbezüglich die Bedingungen geändert, man hat "Hartz IV" abgeschafft und dafür ein "Bürgergeld" eingeführt, bei dem die Vermögensanrechnung anders (schonender läuft). 140 Mille ist aber auch dafür zuviel. Ich halte das auch für in Ordnung, daß erst eigenes Vermögen eingesetzt werden muß, bevor die Gemeinschaft zahlt.


    In die GKV wird er wohl nicht mehr kommen, aber es gibt auch PKV-Tarife auf Sozialhilfeniveau, die dann der Staat zahlt.

    Könnte das Geld nicht jetzt verschenkt oder vererbt werden?

    An wen könnte er sich wenden? Steuerberater?

    Sozialamt. Vermögen zu verschenken, damit ein Anspruch auf Sozialhilfe entsteht, das gibt Ärger (Ich finde das auch gut so). 140 T€ reichen nicht so richtig weit, wenn man davon leben muß. Es kann schon sein, daß Dein Vater in späteren Jahren noch Sozialhilfe braucht, aber bitte, erst dann.

  • ...aber es gibt auch PKV-Tarife auf Sozialhilfeniveau, die dann der Staat zahlt.

    Andersherum: Bei Bezug von Sozialhilfe eines PKV-Mitglieds wird für die Krankenversicherung maximal der Betrag des Basistarifs bei Hilfebedürftigkeit gezahlt.


    Basis- und Standardtarif der PKV werden https://www.finanztip.de/pkv/pkv-basistarif/ kurz umrissen. Es lohnt sich aber auf jeden Fall, andere Tarifwechsel- oder sonstige Optimierungsmöglichkeiten innerhalb der PKV in den Blick zu nehmen, zumal die möglichen Kosteneinsparungen beim Wechsel in Standard- oder Basis in diesem Fall nicht allzu groß sind. Die Leistungseinschränkungen sind nach meiner Erfahrung gravierender als es die harmlos anmutende Tabelle unten im Beitrag vermuten lässt.


    Edit: Ich sehe gerade, dass monstermania das schon verlinkt hatte.


    Als kleine Strategie fällt mir nur ein, die PKV unter vertretbaren Leistungseinschränkungen kostenmäßig zu optimieren und danach notgedrungen das Vermögen so weit aufzubrauchen, bis die Grenze des Schonvermögens für Wohngeld von mindestens 60.000 € erreicht ist. Dann mit Wohngeldunterstützung weitermachen und ggf. nochmals die PKV optimieren. Wenn am Ende die PKV immer teurer wird, kommt der Umstieg auf Sozialhilfe und Basistarif. Dabei sollte man keinerlei Unterstützung durch die Krankenkasse erwarten oder gar aktive Hinweise auf eine günstigere Möglichkeit.

  • Bezüglich Wohngeld, hier ein ähnlicher Fall: https://www.juraforum.de/forum…vermoegen-urteile.724006/


    Man müsste argumentieren, dass das Mindesteinkommen durch die Entnahmen aus dem Vermögen erreicht wird und dass deshalb auch die 140.000€ kein erhebliches Vermögen sind, weil sie eben der Altersvorsorge dienen. Wenn das jetzt noch nicht anerkannt wird, dann vielleicht in wenigen Jahren, wenn ein Teil des Vermögens verbraucht ist. Siehe auch https://www.fachanwalt.de/ratg…auschal,7%20K%203042%2F21). Danach geht es, solange das Vermögen nicht 86.920 Euro überschreitet.

  • Andersherum: Bei Bezug von Sozialhilfe eines PKV-Mitglieds wird für die Krankenversicherung maximal der Betrag des Basistarifs bei Hilfebedürftigkeit gezahlt.

    Für jemanden, der überhaupt keine Ahnung von der Sache hat, war meine Darstellung gut genug.


    Deine Darstellung ist nicht etwa "andersherum", sondern sinngemäß gleich: Stellt das Sozialamt die Hilfebedürftigkeit des Betreffenden fest, zahlt es "maximal" den Betrag des Basistarifs. Sollte der Hilfebedürftige somit einen billigeren PKV-Tarif haben (was wohl eher weniger wahrscheinlich ist), zahlt das Sozialamt nur den billigeren Tarif.

  • Hallo AstraGOLF ,


    ich kann verstehen, dass Sie über diese Situation verwundert und unglücklich sind. Im Fall Ihres Vaters ist der PKV Beitrag im Verhältnis zur Rente natürlich sehr hoch.


    Zur Einordnung der Situation für Mitlesende möchte ich kurz erwähnen, dass ein PKV Beitrag von 700 EUR als Rentner völlig im Rahmen liegt bzw. - je nach Qualität des Tarifs - sogar sehr günstig ist. Bei "normalen" Altersbezügen eines Gutverdieners (nur solche sollten als Selbstständige in die PKV wechseln) würde die GKV mit rund 1.007 EUR deutlich mehr kosten.


    "Fehlerursache" könnte hier entweder sein, dass Ihr Vater besser nie in die PKV gewechselt wäre (z.B. als "geringverdienender" Selbstständiger) oder dass seine Einnahmen (inkl. einer beträchtlichen aufsummierten Ersparnis gegenüber den GKV Beiträgen mit Zinseszins über viele Jahre) auf andere Weise aufgezehrt wurden. Mir ist aber schon klar, dass solche Erwägungen jetzt auch nicht mehr helfen.


    Ich sehe drei Möglichkeiten:

    • Umstellung des Tarifs auf Minimal-Niveau, d.h. entweder ein leistungsschwächerer Tarif, ein hoher Selbstbehalt (je nach Gesundheit) - bzw. beides - oder Standardtarif (da vermutlich bereits vor 2009 privat versichert).
    • "Den Karren an die Wand fahren": Geld ausgeben, Grundsicherung plus PKV Sozialtarif bzw. sogar PKV Notlagentarif als Nichtzahler mit Kosten zwischen 100 und 125 EUR im Monat.
    • Optimierung des Tarifs (Verzicht auf einige Leistungen, Erhöhung SB, Reduzierung Beitrag) plus Unterstützung durch die Familie.

    Soweit finanziell möglich wäre die dritte Alternative m.E. der angemessene Umgang mit der Situation. Mit 350 EUR kommt Ihr Vater ja auch unabhängig von der PKV nicht sehr weit.


    Bei Bedarf empfehle ich Ihnen zur Tarifoptimierung gerne einen kompetenten Versicherungsberater. Schicken Sie mir dazu gerne eine PN. Wir bieten diese Dienstleistung selbst nicht an.


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    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • 350 € ist schon knapp, ich würde vor allem den Tipps der anderen Menschen hier folgen, den Vertrag möglichst optimieren zu lassen und erstmal abstand zu halten vom Standardtarif - dahin wechseln kann man immer noch.


    Meinem eigenen spontanen Gedanken folgend, würde ich mir schauen was ich mit den 140.000 € mache. Wenn ihr es vernünftig wo parkt und Zinsen generiert, könnte der Vater zusammen mit den Zinsen gut 500-600 € monatlich entnehmen über einen Zeitraum von 30 Jahren. Entnimmt er weniger wäre der Zeitraum länger. Wenn man mag, ich glaube mit 340 € Entnahme erreicht man dann die "Ewige Rente".


    https://www.zinsen-berechnen.de/entnahmeplan.php


    https://www.finanztip.de/altersvorsorge/auszahlplan/


    Natürlich gibt es auch Versicherer die gegen die Einmalzahlung eine "Sofort-Rente" ausschütten, ich habe mir mal spaßeshalber ausgerechnet. Da würde im Beispiel vielleicht 560 € rauskommen "lebenslang". Was ich hier aber halt schwierig finde ist vermutlich die Kapitalentnahme, der Abschlag bzw. die Vererbbarkeit des (Rest-)betrages. Kann also am Ende evtl. erheblich weniger rauskommen als wenn man es "selbst macht", aber von was müssen die Institute auch leben und die kalkulieren natürlich nicht so dass der Kunde unbedingt "gewinnt".


    Aber nehmen wir mal an 400 € aus Kapitalentnahmeplan und 350 € Rente sind ja schonmal 750 €, wenn man den Vertrag noch vernünftig runterregeln kann ohne auf die wichtigsten Leistungen zu verzichten. Wären vielleicht noch (keine Ahnung) 200 € für alles andere drin?

  • Eine Scheinehe wäre auch illegal.

    Gab es nicht vor einigen Jahren mal 2. Freundinnen (Rentnerinnen) , die nur geheiratet haben um Ihre gegenseitige Versorgungssituation zu verbessern? :/

    Ist es auch eine Scheinehe, wenn man die Ehe nicht aus Liebe schließt, sondern aus rein finanziellen Erwägungen?

    Wenn man darüber nachdenkt, wäre das doch eigentlich eine prima Geschäftsidee. Sozusagen Parship für Senioren 4.0 aka "Sichern Sie such gegenseitig die Witwenrente".

  • Saxum

    Die Frage wäre ja, ob man bzw. der Vater von AstraGOLF überhaupt eine ewige Rente benötigt.

    Ich würde lieber zusehen, dass ich mein Leben mit 73 noch einige Jahre genieße so gut es geht. Entweder geht es auf die letzte Reise bevor einem das Geld ausgeht, oder man wird halt zum Sozialfall.

    Wohngeld geht ja auch noch, spätestens wenn das Vermögen unterhalb der Grenzen liegt und irgendwann eben Bürgergeld.

    Ist halt der Vorteil, wenn man in einem Sozialstaat lebt. Man muss zumindest nicht hungern oder unter der Brücke schlafen. Die Fehler der Vergangenheit lassen sich mit 73 nicht mehr ausbügeln.

  • monstermania Durchaus sinnvoll und ja, jedoch kann das unter umständen anstregend sein wenn man den großartigen Sozialstaat beanspruchen muss. Vielleicht kann man ja aufsplitten machen, ein Teil für den Lebensabend verjubeln den anderen Teil zum Leben anlegen. Vielleicht 40.000 für die großartigen Reisen in den Lebensabend und 100.000 für die Restrente.