Als Nutzungsentschädigung nach Ablauf der Kündigungsfrist kann das verlangt werden, was bei einer Neuvermietung als Miete zu erzielen wäre. Das wird in aller Regel mehr sein, oft sogar deutlich mehr, als der Bestandsmieter jetzt zahlt. Außerdem jede Verschlechterung der Mietsache, auch die durch den normalen Gebrauch, die mit der Miete abgegolten wäre, wenn das Mietverhältnis noch bestehen würde. Kosten, die dem Vermieter dadurch entstehen, dass er die Wohnung nicht nutzen kann. Und am Ende noch die Kosten für die Verwertung des Hausrats. Da kommt schon ordentlich etwas zusammen. Und was eine evtl. vorhandene Rechtsschutzversicherung angeht, die wird für die Berufungsinstanz erklärt haben wollen, warum die Rechtsverfolgung nicht aussichtlos ist. Vollstreckungskosten sind sowieso nicht gedeckt.
Und der Sohn zahlt in der Wohnubg der Eltern eine marktübliche Miete?
Da würde ich doch sehr gerne den Steuerbescheid sehen wollen, in dem diese Miete als Einnahme versteuert wird.
Dann schauen wir mal nach dem Schaden