Angebot Kauf der Mietwohnung

  • Es tut mir leid, der Hinweis auf deine Einwände - zugegeben, irgendwie ist mir der Beitrag durch die Lappen gegangen

    Absolut "No Problem" ! Wollte nur kurz aufzeigen (s. Nr. 31), daß viele Deiner (aus meiner bescheidenden Sicht übrigens völlig berechtigten !) Fragen bzw. Einwände allein in einem einzigen Beitrag schon angerissen wurden. Und weitere (wichtige) Fragen bzw. Punkte in Beiträgen anderer Nutzer.

    Generell: Aus meiner Sicht versuchen hier (mehr oder weniger) kundige aber interessierte Laien mit (mehr oder weniger praktischer eigener Erfahrung) sowie auch einige Halb- und (eher wenige) Vollprofis (vermutlich noch weniger mit langjährigen praktischen eigenen Erfahrungen zum jeweiligen Themengebiet) dem Fragenden engagiert, freiwillig und völlig unentgeltlich und nach (meist) bestem Wissen und Gewissen zu helfen. Zudem insoweit zumindest unabhängig und neutral, daß (in aller Regel jedenfalls) damit kein Eigeninteresse (Stichwort: Akquisition) verbunden ist. Damit da kein falscher Tenor aufkommt: Finde ich auch in Ordnung, so lange dies offen gelegt und kommuniziert wird. So wie wohl in Deinem Fall. Das sollte man zumindest - nach meinem Dafürhalten - immer auf dem Schirm haben, wenn man dazu (recht sportlich-forsche) Bewertungen abgibt.

    Siehe beispielsweise auch hier ...

    Ja, Gefasele, Gehadere und spekulatives Zeugs.

    Für meinen Teil habe ich beispielsweise zugegebenermaßen eher sehr bescheidenes Finanz-Wissen (von einigen Themen vielleicht mal abgesehen samt dort gemachter praktischer Erfahrungen). Aber auch das ist immer alles relativ, wie ich im Laufe meines Lebens gelernt habe - und mit dem Blick darauf was andere so wissen bzw. auch nicht wissen ...

    Aufgrund einiger Deiner Beiträge (an die ich mich noch grob erinnere) schätze ich Dich als absoluten Fachmann sprich Profi im Bereich "Baufi" ein mit zudem sehr langjähriger Praxiserfahrung. Diese Deine fachlichen Maßstäbe (als sozusagen "Benchmark") kann man vermutlich aber nicht automatisch und an jeden Beitrag in einem anonymen Forum im Internet anlegen. Zudem ging es wohl dem Fragenden auch nur um eine erste grobe (Preis)Einschätzung (auch bzw. eher vor dem Hintergrund der Sorge vor Mieterhöhungen und einer eventuellen Eigenbedarfskündigung). Zudem können (manchmal) allgemeine (Nach)Fragen gerade bei diesem Thema (Mieten versus Kaufen; gerade beim Selbstnutzer) genau so wichtig für die finale Entscheidungsfindung sein, wie die fachlich-technische Ebene der reinen Baufi und der finanziellen Machbarkeit bzw. Umsetzung.

    lässt die Situation und die Ausgangslage des TE kein Stück besser einschätzen, bewerten. Rat und Hilfe bleibt so weiterhin nicht möglich!

    Dem muß ich (leider) zustimmen. Wenn aber die relevanten Daten nahezu sämtlich fehlen (teilweise anfangs schon die absoluten Basics) dann bleiben eben nur "Spekulationen", "Stochern im Nebel" bzw. dem Fragenden die Infos sukzessive "aus der Nase" zu ziehen.

    Um nur mal ein Thema aus sicherlich gut einem Dutzend anzusprechen: Vermutlich hat der Fragende keine Vorstellung zum (nicht unerheblichen) Spread der Zinsen iVm dem sog. Beleihungsauslauf - um, wie gesagt, nur ein einziges Beispiel zu nennen.

    Also, nix für ungut.

    Und: Nur meine bescheidene persönliche Meinung

  • In einem bekannten Forum werden all diese Informationen erfragt und auch beantwortet, so hat jeder die Informationen, als dass eine rege Diskussion möglich ist und den Hilfesuchenden mit Rat und Tat zur Seite gestanden werden kann.

    Würde dieses "bekannte Forum" (das mir unbekannt ist), explizit genannt, könnte sich jeder selbst davon überzeugen.

    Ich kenne es nicht anders, als daß man in jedes Forum mit einer gut polierten Kristallkugel gehen muß, weil die Regelanfrage nämlich derart fragmentarisch ist, daß man sie ohne Kristallkugel nicht beantworten kann. Das Finanztip-Forum ist diesbezüglich Regel, nicht Ausnahme.

  • Würde dieses "bekannte Forum" (das mir unbekannt ist), explizit genannt, könnte sich jeder selbst davon überzeugen.

    Ich kenne es nicht anders, als daß man in jedes Forum mit einer gut polierten Kristallkugel gehen muß, weil die Regelanfrage nämlich derart fragmentarisch ist, daß man sie ohne Kristallkugel nicht beantworten kann. Das Finanztip-Forum ist diesbezüglich Regel, nicht Ausnahme.

    Die Anfragen kommen im Finanz-Forum im Themengebiet Baufinanzierungen in Teilen genauso an und wenn man insbesondere Threads aus der Hochphase des Zinstiefs liest, dann stellt man fest, dass in den threads auch aufgrund der Nachfragen nach und nach einiges klarer wurde. In der Regel aber wurde - auch aufgrund der Muster anderer threads aufgrund hoher Akzeptanz und Vertrauen - schon im Eingangspost die jeweilige Ausgangslage gut und umfangreich beschrieben.

    Ich darf hier für das Forum keine Werbung betreiben, da ich dann gesperrt werde, das ist hier nicht erwünscht, abgemahnt wurde ich schon.

  • Die Anfragen kommen im Finanz-Forum im Themengebiet Baufinanzierungen in Teilen genauso an und wenn man insbesondere Threads aus der Hochphase des Zinstiefs liest, dann stellt man fest, dass in den threads auch aufgrund der Nachfragen nach und nach einiges klarer wurde. In der Regel aber wurde - auch aufgrund der Muster anderer threads aufgrund hoher Akzeptanz und Vertrauen - schon im Eingangspost die jeweilige Ausgangslage gut und umfangreich beschrieben.

    Das klingt dann doch wieder ganz anders. Anderswo wachsen die Bäume offensichtlich auch nicht in den Himmel. Vereinzelt gibt es in jedem Forum gute Anfragen. Auf eine solche kann der Frager eine gute Antwort erwarten und bekommt sie auch.

    In der Regel muß man hier und anderswo den Anfragern aber jedes Detail aus der Nase ziehen, und oftmals ziert sich der Anfrager, weil ihm die Nachfrage zu privat ist. Würden sich die Anfrager bei Dir im Laden so zieren wie hier, könntest Du denselben dicht machen.

  • Wir erstellen kostenlos 4 Wertexpertisen mit 4 renommierten Wertermittlungsprogrammen (Sprengnetter, VDP Research, Value und IWA). Eine Einwertungsanfrage wird bei uns kein Lead der verkauft wird und wird als reine Dienstleistung angesehen.

    Wollte das noch mal loswerden und auch wenn das nach Werbung klingt, so sehen wir dieses als Hilfe und Unterstützung an, da diese Wertexpertisen oftmals Licht ins Dunkle bringen und schnell als Grundlage für weitere Entscheidungen und Überlegungen dienen !

  • Dienstag 28.11.2023

    Hallo liebe Forumsfreunde

    Hier kommt jetzt auch noch ein Kommentar zur ursprünglichen Frage

    Soll ich meine Mietwohnung kaufen?

    Bei all den interessanten Kommentaren habe ich noch einen wichtigen Punkt nicht gefunden:

    Der Eigentümer einer vermieteten Wohnung hat beim Verkauf ein riesiges Problem.

    Vermietete Wohnungen sind viel schlechter zu verkaufen als leer stehende.

    Kein Käufer will sich das Problem mit einer Eigenbedarfskündigung antun.

    Weder aus menschlichen Gründen noch aus den rechtlichen Erfahrungen.

    Siehe hierzu andere Forumsthemen wo die Erfahrungen mit Eigenbedarfskündigrung ausführlich beschrieben sind.

    Daher wäre es für den Eigentümer ein GLÜCKSFALL wenn der Mieter die Wohnung kauft.

    Ein Preisabschlag für den Mieter ist daher nichts anderes als ein Preisabschlag den jeder Käufer auch fordert bei einer vermieteten Wohnung.

    Wie schon mehrfach hier geschrieben ist diese hier beschriebene Wohnung für Kapitalanleger uninteressant.

    Dafür ist die Miete zu niedrig oder der Kaufpreis zu hoch, das passst nicht zusammen

    Auch das Thema Vorkaufsrecht ist vermutlich nur so dahingesagt.

    Vermujtlch will der Eigentümer dem Mieter nur VORAB die Gelegenheit geben, die Wohnung zu kaufen bevor er die Wohnung am Markt anbietet.

    Das ist aber völlig normal und hat nichts mit einem echten Vorkaufsrecht zu tun.

    Ein echtes Vorkaufsrecht wäre eine hohe Wertminderung.

    Beim Vorkaufsrecht bekommt der Berechtigte NACH ABSCHLUSS eines Kaufvertrages mit einem anderen Käufer die Kopie des Kaufvertrages zugeschickt und kann dann innerhalb einer Frist zu denselben Bedingungen anstelle des Käufers in den Kaufrvertrag eintreten.

    Kein Käufer will eine Wohnung kaufen, Finanzierung machen, zum Notar gehen und dann hinterher 4 Wochen warten ob der Mieter nicht anselle von ihm in den Kaufvertrag einsteigt und seine ganze Mühe war umsonst.

    Daher dieses Thema schnell vergessen.

    Obwohl ich selbst über 30 Jahre aktiv in der Immobiliebranche tätig war, kann ich über den echten Wert einer vermieteten Wohnung hier von Sutttgart aus nichts sagen.

    Viel Glück wünscht McProfit

  • [...]

    Vermujtlch will der Eigentümer dem Mieter nur VORAB die Gelegenheit geben, die Wohnung zu kaufen bevor er die Wohnung am Markt anbietet.

    Das ist aber völlig normal und hat nichts mit einem echten Vorkaufsrecht zu tun.

    [...]

    Soweit mir bekannt ist der Vermieter gesetzlich verpflichtet, einem Mieter beim geplanten Verkauf einer Immobilie diese ihm zuerst anzubieten, bevor er sie bei Ablehnung durch seinen Mieter auf dem freien Markt anbietet...

  • Soweit mir bekannt ist der Vermieter gesetzlich verpflichtet, einem Mieter beim geplanten Verkauf einer Immobilie diese ihm zuerst anzubieten, bevor er sie bei Ablehnung durch seinen Mieter auf dem freien Markt anbietet...

    (nachträglich gefettet von mir)

    Nur aus Interesse: Auf welchem Paragraph beruht diese gesetzliche Verpflichtung ?

    Aus meiner Erinnerung greift dieser Fall (beim Verkauf einer Immobilie muß diese zuerst dem Mieter derselben angeboten werden) nur, wenn entweder ein dingliches bzw. eingetragenes Vorkaufsrecht im Grundbuch (der besagten Immobilie) steht oder eine bestehende Mietwohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt wird ... ?

    Von einer allgemeinen gesetzlichen Pflicht dem Mieter der Immobilie diese (im Fall des Verkaufes) immer zuerst zum Kauf anzubieten, war mir bislang nix bekannt.

  • Soweit mir bekannt ist der Vermieter gesetzlich verpflichtet, einem Mieter beim geplanten Verkauf einer Immobilie diese ihm zuerst anzubieten, bevor er sie bei Ablehnung durch seinen Mieter auf dem freien Markt anbietet.

    Das gilt dann, wenn ein bisheriges Mehrfamilienmietshaus rechtlich in einzelne Wohnungen aufgeteilt wird, die dann einzeln verkauft werden sollen. Dieser Fall ist hier nicht gegeben.

  • Das gilt dann, wenn ein bisheriges Mehrfamilienmietshaus rechtlich in einzelne Wohnungen aufgeteilt wird, die dann einzeln verkauft werden sollen. Dieser Fall ist hier nicht gegeben.

    577 BGB. Das sind aber Fälle, in denen ein Mietshaus in Eigentumswohnungen aufgeteilt wird.

    Daher auch schon mein Beitrag Nr. 51 Abs. 2. ("Umwandlung bestehender Wohnung in ETW")

    Nordnordlicht spricht aber von einer allgemeinen "gesetzlichen Pflicht" (s. Nr. 50), die demnach in jedem Fall greift. Das war mir so nicht bekannt. Daher hatte ich nach dem entsprechenden Paragraph gefragt, der dies normiert.

  • Hallo zusammen

    ich habe in 30 Jahren aktiver Immobilientätigkeit nie ein echtes Vorkaufsrecht das im Grundbuch eingetragen ist erlebt.

    Das wäre eine Wertminderung für die Immobilie.

    Kein Eigentümer wird OHNE NOT einem solchen Nachteil zustimmen.

    Kein Kauf-Interessent beschäftigt sich mit einem solchen Angebot, weil er bei einem Vorkaufsrecht erst einen echten Kaufvertrag beim NOTAR machen muss.

    Der Notar schickt dann dem MIETER eine Kopie des abgeschlossenen Kaufvertrages (nicht nur vom Entwurf) und der Mieter kann dann innerhalb einer Frist von 4 Wochen erklären ob ER, der Mieter, anstelle des Käufers in den Kaufvertrag eintritt.

    Er muss dann alle Bedingungen des Kaufvertrages erfüllen, Preis, Übergabe, Sondervereinbarungen. Zahlungstermine usw.

    Bevor sich ein Kauf-Interessent darauf einlässt, kauft er lieber eine andere Wohnung.

    Daher bin ich sicher, dass es sich bei dieser Wohnung um KEIN ECHTES Vorkaufsrecht handelt sondern nur um einen schlauen Schachzug des Eigentümers weil er weiß, dass es schwer ist eine Wohnung mit einem bestehenden Mietvertrag zu verkaufen.

    Wenn Du als Mieter echt Interesse an der Wohnung hast musst Du diesen Vorteil voll ausnutzen und Dein Kaufangebot weit unter den ortsüblichen Preis machen.

    Noch ein Tipp:

    Wenn Du die Wohnung wirklich GÜNSTIG, also deutlich billiger kaufen willst, dann ist es nicht so, dass der Eigtentümer HURRA schreit und sofort mit einem niedrigeren Preis einverstanden ist.

    Bei einem deutlich niedrigeren Preisangebot musst Du dem Eigentümer sagen dass Du bereits auf der Bank warst und dass die Finanzierung geklärt ist und wenn er mit DEINEM Preisangebot einverstanden wäre dann könntet ihr bereits in wenigen Tagen zum Notar gehen und er wäre den ganzen Ärger mit einem Verkauf einer vermieteten Wohnung los.

    Wenn der Eingentümer den Kaufpreis benötigt dann habe ich schon erhebliche Preissprünge erlebt die man kaum für möglich gehalten hätte.

    Private Verkäufer werden schnell nervös wenn sich der Verkauf hinauszögert und da wird auch schon mal der Verstand ausgeschaltet.

    Viel Glück wünscht McProfit

  • Private Verkäufer werden schnell nervös wenn sich der Verkauf hinauszögert und da wird auch schon mal der Verstand ausgeschaltet.

    Allerdings! Zumindest was die Nervosität angeht.

    Der Verstand hielt aber noch 14 Tage durch. Dann kam das Einlenken, und inzwischen gibts eine beiderseits unterzeichnete Reservierungsvereinbarung. Der Notar passt insoweit auch.

    Unabhängig davon: Deine Sicht der Dinge passt hinten und vorne.

    Gruß

    Alexis

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Bei all den interessanten Kommentaren habe ich noch einen wichtigen Punkt nicht gefunden:

    Der Eigentümer einer vermieteten [Einzel-]Wohnung hat beim Verkauf ein riesiges Problem.

    Vermietete [Einzel-]Wohnungen sind viel schlechter zu verkaufen als leer stehende.

    Kein Käufer will sich das Problem mit einer Eigenbedarfskündigung antun.

    Daher wäre es für den Eigentümer ein GLÜCKSFALL wenn der Mieter die Wohnung kauft.

    Stimmt.

    Ein Preisabschlag für den Mieter ist daher nichts anderes als ein Preisabschlag, den jeder Käufer auch fordert bei einer vermieteten Wohnung.

    Frage halt, ob der genannte Preis wirklich einen Preisabschlag enthält oder nur die Wunschvorstellung des Verkäufers ist, die er mit einem zusätzlichen Mondpreis schmackhaft machen möchte.

    Wenn die Leute einen Kühlschrank für 1000 € kaufen wollen, gehen sie vorher wochenlang auf Preisrecherche. Wenn ihnen eine Wohnung für das 300fache angeboten wird, kaufen sie aus der hohlen Hand.

    Wie schon mehrfach hier geschrieben ist diese hier beschriebene Wohnung für Kapitalanleger uninteressant. Dafür ist die Miete zu niedrig oder der Kaufpreis zu hoch, das passt nicht zusammen.

    Auch das Thema Vorkaufsrecht ist vermutlich nur so dahingesagt.

    Ein echtes Vorkaufsrecht wäre eine hohe Wertminderung.

    So ist es.

    Obwohl ich selbst über 30 Jahre aktiv in der Immobilienbranche tätig war, kann ich über den echten Wert einer vermieteten Wohnung hier von Stuttgart aus nichts sagen.

    Niemand kann es angesichts der spärlichen Angaben.

  • Das kann ich daraus aber nicht erkennen, das Gesetz spricht nicht von Mietshäusern: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__577.html ??‍♂️

    §577 Abs. 1:

    "Werden vermietete Wohnräume, an denen nach der Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum begründet worden ist oder begründet werden soll, an einen Dritten verkauft, so ist der Mieter zum Vorkauf berechtigt"

    Dabei ist es übrigens wohl völlig gleichgültig, ob es sich um eine einzelne Wohnung, ein Mehrfamilienhaus oder ganze Wohnblocks handelt.

    Genau das ("Bildung von Wohnungseigentum nach der Überlassung an den Mieter") war aber - meines Wissens jedenfalls - bei der her diskutierten Causa im Strang nicht der Fall (oder der Fragende mocky hätte dies - wie so manches andere auch - nicht offengelegt). Wird vom Eigentümer also eine Wohnung bei der bereits Wohnungseigentum besteht (Eigentumswohnung) an den Mieter überlassen (vermietet) - ist dies nicht der Sachverhalt des § 557. Jedenfalls nach meinem Verständnis.

    Daher hatte ich auf Deinen Hinweis hin zu einem generellen sprich "gesetzlichen Vorkaufsrecht" des Mieters

    Soweit mir bekannt ist der Vermieter gesetzlich verpflichtet, einem Mieter beim geplanten Verkauf einer Immobilie diese ihm zuerst anzubieten, bevor er sie bei Ablehnung durch seinen Mieter auf dem freien Markt anbietet.

    die folgende Frage gestellt

    Nur aus Interesse: Auf welchem Paragraph beruht diese gesetzliche Verpflichtung ?

    Mir ist immer noch nicht klar, auf welcher konkreten Regelung dieses allgemeine "gesetzliche Vorkaufsrecht" beruhen soll ?