Altersvorsorge in der Vermögensaufstellung

  • Hallo zusammen,


    eine für viele wahrscheinliche blöde Frage, weil vermutlich alle außer mir die Antwort kennen, aber - diejenigen unter Euch, die eine Vermögensaufstellung machen: Wie nehmt Ihr Renten- oder Pensionshöhen in der Vermögensaufstellung auf? Also, angenommen ich habe in x Jahren y Euro Rente … wie nehme ich das in die Vermögensaufstellung auf?


    Bislang habe ich da nur eine handgestrickte Lösung (im Excel-Sheet zwei Spalten, „Betrag“ und „mtl. Ansprüche im Alter“, und im ersten steht bspw. das Wertpapierdepot und im zweiten bspw. die Rentenprognose).


    Danke und Grüße,

    TamInvest

  • Du lässt dir ausrechnen wie alt du wirst:


    https://wie-alt-werde-ich.de/



    Dann nimmst du den Rentenrechner vom Onkel Walz:


    https://hartmutwalz.de/mein-excel-geschenk-fuer-sie/


    da trägst du dann deine Lebenserwartung ein und deine Rente/bzw. Pension und schon hast du einen Barwert. Fertig. Auf den letzten Schnaps kommt es auch nicht an, aber eine ganz brauchbare Rechengrösse hast du dann schon mal.


    Viel Spaß beim Rechnen.

  • Hi @TamInvest


    Ich habe einfach eine Excel, wo ich die garantierten Renten reinschreibe von gesetzlicher Rente und dem privaten Krimskrams.

    Wie gehst du mit dem Thema Brutto/netto um?

    Trotz Auflistung dieser Summen ist man doch genauso schlau wie vorher, da man nicht weiß, was da unterm Strich in Zukunft übrig bleibt oder?

  • Wie gehst du mit dem Thema Brutto/netto um?

    Trotz Auflistung dieser Summen ist man doch genauso schlau wie vorher, da man nicht weiß, was da unterm Strich in Zukunft übrig bleibt oder?

    Brutto minus 50%


    Wie die Steuern in 20 Jahren sind, weiß niemand. Wenn sie etwa so sind wie heute, passt es so einigermaßen. Doppelte KV/PV-Beiträge, dafür weniger Steuern als heute.


    Aber klar, ganz exakt geht es mE nicht.


    Erhöhungen der gesetzlichen Rente könnte man noch prognostizieren, Inflation abziehen..

  • Wie nehmt Ihr Renten- oder Pensionshöhen in der Vermögensaufstellung auf? Also, angenommen ich habe in x Jahren y Euro Rente … wie nehme ich das in die Vermögensaufstellung auf?

    Also ich will mich weder reich/er noch arm/ärmer rechnen ;) und nehme die Altersrentenansprüche sowas von überhaupt nicht in die Ermittlung meines Nettovermögens auf. In meiner Vermögensübersicht stehen lediglich Sach- und Geldwerte abzüglich eventueller Verbindlichkeiten in Form von Krediten... und letztere stehen mit einer glatten Null in der Liste.


    Seit vielen Jahren erstelle ich mir Jahresbudgets (vorläufig) mit allen bekannten Einnahmen und Ausgaben. Dauraus leite ich Monatsbudgets (vorläufig) ab und auch eine Liquiditätsübersicht übers Jahr gesehen. Diese Budgets aktualisiere ich dann im Laufe des Jahres, wenn nötig oder sinnvoll, z.B. dann, wenn Einnahmen oder Ausgaben hinzukommen. Ab Rentenbeginn werden dann die Rente(n) die bekannten Einnahmen darstellen, die ich mit Dividenden und/oder einem Polster (Geldwerte) etwa aus Aktienverkäufen ergänzen werde.

  • Danke für alle Beiträge! Habe jetzt schon ein paar Ideen für den Umgang bekommen. Danke!

  • Ursprünglich habe ich pauschal einfach die erste Jahresrente mal 20 gerechnet. Das war lange mehr als ausreichend genau.


    Inzwischen (kurz vor Rentenbeginn) habe ich in Excel eine Cashflowübersicht. In der sind alle Produkte enthalten, jeweils mit dem erwarten CF pro Jahr. Egal ob Rente, Einmalzahlung, Mieteinnahmen oder Depoterträge. Meist konservativ geschätzt.

    Zunächst brutto, dann abzgl. Steuer und ggf. Sozialversicherung. Das ist ja sehr unterschiedlich von Produkt zu Produkt.


    Zum Schluss errechne ich daraus auch einen Barwert. Der ist aber eher unwichtig für mich.

  • Ich nutze die prognostizierten Brutto Monatswerte für Rente für eine Einahmen- / Ausgabenrechnung zur Ermittlung der zu erwartenden Lücke und aktualisiere diese einmal im Jahr, um zu schauen, ob die getroffenen Annahmen noch halbwegs passen.


    Ansonsten habe ich die akkumulierten Netto Rentenzahlungen bis zum Alter von 95 in eine Gesamtübersicht aufgenommen, um mir und vor allem auch meiner Liebsten ein Gefühl dafür zu geben, das unser Depot als 100% Aktien ETF Depot nicht gleichbedeutend mit einem hohen Risiko für die Absicherung unserer Altersversorgung ist.

  • Ähnlich wie JDS rechne ich mich weder reich(er) noch ärmer.


    Meine Exceldatei beinhaltet folgendes:


    A = ETF

    B = Renten (Staatsanleihen + Geldmarktfond ETFs)


    C = Zinslose Konten


    D = Zinskonten (Tagesgeld, Trade Republic Verrechnungskonto)


    (Festgeld habe ich keine)


    Immobilien, Kapitallebensversicherungen, BaV, Pensionsansprüche werden nicht berücksichtigt in der Exceldatei.


    Vermögen = A+B+C+D


    Irgendwann habe ich definiert dass ich ETF:Risikoarm als 70:30 habe.


    Da habe ich Risikoarm wie folgt berechnet


    Risikoarm = ETF/70*30


    Der Wert von Rosikoarm bleibt konstant und wenn die Assetallokation weicht von 70:30 ab - dann wird „rebalanced“


    Mein Notgroschen wird dann wie folgt berechnet:


    Notgroschen = Vermögen - ETF - Risikoarm



    Gelegentlich wird dann im Verhältnis 70:30 investiert - Einmalanlagen nach Lust und Laune - manchmal bin ich ängstlich und manchmal bin ich sehr mütig.

    (Wenn ich ängstlich bin dann häuft sich die Fragen, die ich hier im Forum stelle - weil ich nach Bestätigung suche - es ist nie um andere Forumsfreunde zu provozieren)



    1 mal im Jahr wird „rebalanced“ wenn notwendig.


    Almost Lazy Portfolio

  • Hallo liebe Forumsfreunde

    ganz besonders @TamInvest

    Du hast eine Frage gestellt nach der Berechnung des VERMÖGENS

    Das hat mich zunächst gewundert,weil es in Deutschland ja zur Zeit keine Vermögenssteuer mehr gibt und man daher den Wert des VERMÖGENS (nicht des Einkommens) zumindest für die Steuer nicht mehr braucht.

    Der VERMÖGENS-Wert ist nur wichtig bei Schenkungen, weil dann ja die Schenkungssteuer greift.

    Oder bei einer Scheidung wenn die Ehefrau oder der Ehemann Anspruch auf das halbe VERMÖGEN seit Eheschließung hat sofern man vorher in der Zugewinngemeinschaft gelebt hat.

    Daher war Deine Frage für mich zunächst erstaunlich

    Da ich jedoch persönlich sowohl Schenkungen als auch Scheidungen schon erlebt habe, kann ich Dir gerne zu Deiner Frage der Berechnung des WERTES ein paar Anhaltspunkte geben.

    Normaleweise denkt man, dass eine PENSION oder eine onatliche Auszahlung aus einer Lebensversicherung oder eine Tantieme als Künstler ein Einkommen und KEIN VERMÖGEN ist.

    Wenn eine Einnahme aber sehr sicher ist oder gar staatlich garantiert ist dann kann man eine solche regelmäßige Einnnahme schon auch als VERMÖGENSWERT berechnen.

    Dabei wird meist der jährliche Betrag mit der statistischen Lebenserwartung hochgerechnet.

    Wenn zum Beispiel jemand ein Mietshaus VOR der Scheidung z.B. an seine Kinder verschenkt und sich den Nießbrauch vorbehält (also die Nutzung) dann fehlt das Haus logsicherweise in der Vermögensaufstellung weil es ihm ja nicht mehr gehört.

    Da er aber lebenslänglich im Grundbuch durch den Nießbrauch die Mieteinnahmen erhält stellt dieser Nießbrauch auch einen erheblichen Vermögenswert dar.

    Du siehst, der Teufel steckt im Detail.

    Daher sollten man bei öffentlichen Diskussionen zur Einführung der Vermögenssteuer darauf hinweisen wie kompliziert das ist weil es eben bei den meisten Vermögenswerten nur um Schätzwerte geht (Immoblien, Schmuck, Kunstk usw)

    Wenn der Staat schon meint er braucht mehr Steuern, dann eher bei der Einkommensteuer, da gibt es keinen Streit um die Bereichnungsgrundlage da wird nur der Prozentsatz erhöht.

    Die neue GRUNDSTEUER ist ja bereits auch eine Vermögenssteuer weil sie nicht die MIETE sondern den Wert der Immobilie besteuert.

    DA sieht man wie kompliziert das wird weil es ja schon Millionen von Ensprüchen gibt.

    Viel Glück wünscht Dir McProfit