Bei Festgeld kannst Du über die Zinsen erst bei Endfälligkeit verfügen, weshalb sie auch erst dann als zugeflossen gelten.
Ich habe ein Festgeld, bei dem die Zinsen jeweils am 31.12. dem Festgeld gutgeschrieben werden. Ich kann also ganz offensichtlich solange nicht darüber verfügen, bis das Festgeld seine Fälligkeit erreicht hat.
Dennoch versteuert die Bank die Zinsen und zahlt den Betrag abzgl. Steuern auf das Festgeld ein.