Einkommsteuerbescheid - Gehalt Ehefrau vom FA kompletttt ignoriert

  • Hallo Zusammen,

    Ich bin etwas ratlos. Ich habe meine Einkommensteuererklärung mit Elster gemacht und die Gehälter für meine Frau und mich ordnungsgemäß eingetragen. Diese waren sogar über Belege abrufbar (jeweils nichtselbstständige Arbeit in etwa um das dt. Durchschnittseinkommen herum). Jetzt habe ich einen Bescheid, bei dem die Gehaltseingabe für meine Frau vom FA völlig ignoriert wurde. Dies steht auch ganz klar im Konflikt zur Elster-Vorabprognose. Jetzt habe ich 4000 EUR gegenüber der Prognose zu viel erhalten. Gibt es Vorschläge, wie ich mit dieser Situation umzugehen habe? Grundsätzlich war ich zuletzt im Dispo und habe hierdurch einen wirtschaftlich positiven Effekt.

    Viele Grüße David

  • Ja, spannende Frage, vielleicht findet sich jmd., der das beantworten kann. Wobei ich das Geld in der Praxis auf keinen Fall behalten werde. Ich finde, es wird sich sowieso viel zu selten bewusst gemacht, dass Steuergelder am Ende des Tages wichtig sind, um öffentliche Institutionen aufrecht zu erhalten.

  • Ich würde das gesamte Geld erstmal auf Seite legen und nicht anfassen. So lange der Steuerbescheid noch nicht rechtskräftig ist, kann jederzeit ein neuer Bescheid ins Haus flattern. Sobald der Bescheid rechtskräftig ist, kann dir grundsätzlich keiner mehr etwas (siehe auch den Artikel von Finanztip, den johu gepostet hat).

    Allerdings würde ich den Bescheid noch einmal auf alle Angaben hin prüfen. Evtl. wurden grundsätzlich auch nur die dir zugeordneten Posten berücksichtigt und das Finanzamt macht in eurem Fall keine gemeinsame Veranlagung, sondern eine Einzelveranlagung.

    Wenn du aber aus ethisch-moralischen Gründen das Geld nicht behalten möchtest, kannst du es auch einfach dem Bund schenken. Es gibt dafür eine extra Bankverbindung, auf die man Geld überweisen kann. Auch hier würde ich aber erst einmal die Rechtskräftigkeit des Bescheids abwarten.

  • Nein, du musst das Finanzamt nicht darauf hinweisen.

    Wenn du allerdings einen Fehler bei der Eingabe gemacht hast, dann wird das Finanzamt evtl. irgendwann darauf kommen und je nach Fehler die Sache berichtigen oder eine Steuererklärung von deiner Frau anfordern. Dann bist du die 4.000 Euro später los und ggfls. muss deine Frau sogar noch Verspätungszuschläge zahlen.

    Ich würde also alle Angaben in Elster noch einmal ganz penibel überprüfen, bevor ich das Geld dann bis auf weiteres auf ein Sparkonto lege.

  • Zur Vorbereitung trotzdem zuerst einmal die Steuererklärung genauer ansehen. Da wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit aus Versehen "getrennte Veranlagung" beantragt worden sein.

  • Fehler des FA können Fehler bestandskräftig werden. Vorausgesetzt es wurde alles richtig ausgefüllt. Auch Fehler des Steuerpflichtigen können bestandskräftig werden.

    Gab da mal z.B. ein Zahnlabor, welches Privatleistungen ohne es zu bemerken, doppelt als Einnahme angegeben hat, über 100.000 Euro zu viel Steuern gezahlt für mehrere Jahre, gab keine Rückzahlung nach x Jahren Prozessen.

    Auf der anderen Seite hat ein Steuerzahler mal 100.000 Euro vom Finanzamt geschenkt bekommen, weil es einen Fehler gemacht hat und zu spät bemerkt hat, Prozess gewonnen.

    Bei Interesse kann ich beide Aktenzeichen raussuchen.

    Bei fehlender Lohnsteuerbescheinigung kann mittlerweile ab dem Jahr 2017 § 175b AO greifen, da fehlerhafte Berücksichtigung der Datenübermittlung. Da hat das FA sehr lange Zeit den Fehler zu bemerken, dabei können hohe Zinsen anfallen.