Von einer Entnahme auszugehen und zu glauben, man könnte an ihr eine eventuelle Steuerpflicht festmachen, ist ein ungeeigneter Ansatz, da das maßgebliche Kriterium der im Wert der Entnahme steckende Gewinn ist. Und der ist nunmal sehr variabel.
Ich bin gerade verwirrt. Ich mach das genauso. Was könnte ich denn alternativ tun?
Man geht letztlich von dem Betrag aus, der steuerfrei ist, etwa dem (restlichen) Steuerfreibetrag oder dem Grundfreibetrag, und rechnet von diesem aus rückwärts. Als Zwischenergebnis erhält man den Kapitalertrag, der gerade eben noch steuerfrei ist, und rechnet von diesem aus weiter zurück auf die Zahl der Anteile, die man verkaufen will (wobei man sinnvollerweise eine Tabelle hat, aus der hervorgeht, wieviel Gewinn in jedem Anteil steckt, unter Berücksichtigung der Vorabpauschale, die rechnerisch den Einstandspreis erhöht. Die Depotbank hat eine solche Tabelle schließlich auch).
Es ist sinngemäß der gleiche Gedankengang, ob Du als Privatier unter der Steuerpflicht bleiben willst oder als Normalanleger am Jahresende ETF-Anteile rollst, um den Sparerfreibetrag auszunutzen.
Letztlich ist jede solche Rechnung individuell. Es paßt also nicht, wenn man allgemeingültig sagt: "Um unter dem Grundfreibetrag zu bleiben, kannst Du für x Euro ETF-Anteile liquidieren."
Ich hab bspw. schon sehr lange Zeit LU0274210672 im Depot. Der ist in den letzten 15 Jahren extrem gut gelaufen. Wenn ich davon heute etwas verkaufe, bin ich etwa bei 80% Gewinnanteil.
Es ist aus Steuergründen sinnvoll, dasjenige Papier zuerst zu verkaufen (bzw. diejenige Tranche), das am wenigsten Gewinn enthält, weil Du so für einen vorgegebenen Betrag Gewinn ein Maximum an Auszahlung bekommst.
Wie man das im Detail bewerkstelligt, haben wir schon oft besprochen. Es gibt dazu mehrere Methoden.
Allerdings: Irgendwann kriegt der Fiskus Dich (oder spätestens Deine Erben). Irgendwann ist die Steuer fällig, Du kannst sie nur gestalten.