Wie verbreitet ist eigentlich eine Art der Ballungsraumzulage?
Gibts wahrscheinlich nur im Beamtentum.
Nö. In der gewerblichen Wirtschaft heißt diese "Zulage" einfach "Gehalt".
Wenn ein Arbeitgeber Arbeitskräfte finden will, muß das gebotene Gehalt so hoch sein, daß der Arbeitnehmer davon leben (mit anderen Worten: ein angemessenes Leben führen) kann. Bietet er ein solches Gehalt nicht, bekommt er keine Leute.
Ich wohne in der Oberpfalz und bekomme ein Angebot aus München, bei dem ich für etwa den gleichen Job 700 € mehr verdiene. Ich überlege mir das und stelle dabei fest, daß sich meine Wohnkosten in München um 1000 € erhöhen würden. Vermutlich würde ich angesichts dessen mich gegen einen Wechsel entscheide
Das ist bei Beamten anders: Die kann ihr Arbeitgeber auch an einen Ort mit beispielsweise sehr hohen Wohnkosten versetzen, etwa den Polizisten aus der fränkischen Provinz nach München.
Ich bin in diesem Forum bisher sicherlich nicht als Verteidiger von Beamtenprivilegien aufgefallen. Es gibt in meinen Augen beispielsweise keine Berechtigung für eine Verheiratetenzulage oder eine Kinderzulage (wohlgemerkt: Über den steuerlichen Splittingvorteil und Kindergeld/Kinderfreibetrag hinaus). Eine Wohnzulage in passender Form ist aber sehr wohl nötig, wenn die Wohnkosten am Zielort besonders hoch sind. Früher gab es das mal, früher war Teil eines Gehalts im öffentlichen Dienst der "Ortszuschlag" (der dann aber degeneriert ist und am Schluß nicht vom Ort, sondern vom Familienstand abhängig war). Wie man einen solchen Ausgleich gestaltet, ist sekundär: Man könnte dem Beamten eine Zulage zahlen oder halt eine subventionierte Dienstwohnung stellen.
Für alle anderen gilt: In München ist das Wohnen teuer. Das Gehalt muß stimmen, sonst ziehe ich dort nicht hin.