Gemeinsames Konto und Schenkungssteuer

  • Hallo zusammen,


    Ich habe mal eine grundsätzliche Frage zum Thema Gemeinschaftskonto. Ich wurde darauf hingewiesen das dies Problematisch bzgl. Schenkungssteuer sein kann. Habe nun ein wenig recherchiert aber wie meistens bei solchen Themen bin ich mir nie zu 100% sicher ob ich es richtig verstehe...


    Ich habe mit meiner Frau getrennte Einzelkonten wo jeweils das Gehalt einfließt. Dazu gibt es ein Gemeinschaftskonto, wo wir den Lebensunterhalt bestreiten.


    Früher haben wir beide das gleiche eingezahlt. Seit die Kinder da sind und meine Frau dadurch weniger arbeitet zahle aktuell nur ich ein, dazu kommt aber das Kindergeld das über meine Frau läuft.


    Ich interpretiere die Berichte, die ich im Web dazu finde, so, das es bzgl. Schenkungssteuer unkritisch ist, da wir damit erstens aktuell das gleiche einzahlen (sie über das Kindergeld) und zweitens in diesem Konto ausschließlich den Lebensunterhalt bestreiten. Es geht auch aus den abbuchungen eindeutig hervor das es ausschließlich Wasser, Strom, Telefon, Einkäufe, usw. davon weggehen.


    Nun hätte ich aber vor das ganze in unserer Kontolandschaft noch besser zu strukturieren. Das heißt, aktuell laufen ein paar "Lebensunterhaltthemen" noch über mein Konto (z.B. Kiga-Gebühr, Schulbetreuung) sowie nutzte ich beim Einkaufen meist mein Konto da es halt auf dem gemeinsamen Konto mittlerweile nicht mehr reicht. Dazu müsste ich aber meine Einzahlung erhöhen, ich würde dann ca. das doppelte wie das Kindergeld einzahlen.


    Wäre das dann bzgl. der Schenkungssteuer weiterhin unkritisch da es sich nach wie vor nur um Themen für den Lebensunterhalt handelt? Oder wäre zur Sicherheit eine schriftliche Vereinbarung notwendig wie in vielen Artikeln empfohlen (z.B: hier)?


    Mir ist klar das die Beträge hier eher marginal sind und das ganze durch den Freibetrag wenig relevanz hat. Der Punkt ist aber, mir gehört das Haus, und im Fall der Fälle wäre es blöd wenn man dafür später nicht die vollen Freibeträge hat wenn man hier dann einen sauberen Übergang planen möchte...

  • Xenia

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Es geht wirklich nur um ein gemeinsames Girokonto ohne horrende Ungleichheiten? Nicht etwa noch um ein Gemeinschaftsdepot, wo ein Verdiener übermäßig viel einzahlt? Ich kann dir keinen rechtlichen Rat geben, aber ich sehe das sehr entspannt. Wenn du selbst sagst, dass die Beträge eher marginal sind, würde ich mir keine Sorgen machen.


    Ich habe eine Immobilie via Kettenschenkung über meinen Mann an den Erben übergeben. Kein Mensch hat sich darum gekümmert, wann welche Freibeträge durch ein Gemeinschaftskonto zwischen uns angeknabbert worden wären.

  • Wenn aus dem Girokonto gemeinsame oder besser gesagt familiäre Ausgaben getätigt werden, gibt es es keine Probleme. Wenn natürlich eine große Ausgabe davon abgeht (Auto, Immobilie) die auf einen Namen läuft, sieht es natürlich anders aus.

  • Nein, die größeren Ausgaben sind auf den Einzelkonten. Ich würde nur gerne alle "familiären" Ausgaben auf das Konto schieben (also von meinem Konto weg), dann müsste ich aber ca. das doppelte Einzahlen wie meine Frau damit es hinhaut.

    Depot oder ähnliches läuft darüber auch nicht (jeder spart für sich quasi).


    Freibetrag ist mir bekannt, nur will ich den halt dann für andere Dinge wie z.B. Haus später voll ausnutzen können.


    Danke schonmal für eure Meinungen.

  • Für euren täglichen Lebensunterhalt dürfte ein Gemeinschaftskonto unkritisch sein.


    Problematisch bei einem Gemeinschaftskonto wird es wenn es um größer Summen geht z.b. wenn geerbt wird.

    Sollte ein Partner z.b. 200.000€ von seinen Eltern Erben oder geschenkt bekommen und dieser Betrag wird auf das Gemeinschaftskonto überwiesen, erhält der andere Partner automatisch eine Schenkung von 100.000€. Da dieser aber nur einen Freibetrag von 20.000€ hat fällt dann auf 80000€ Erbschaftssteuer an.

    Alleine schon aus diesen Gründen sollten beide Ehepartner ein eigenes Girokonto haben.

  • Da dieser aber nur einen Freibetrag von 20.000€ hat fällt dann auf 80000€ Erbschaftssteuer an.

    Alleine schon aus diesen Gründen sollten beide Ehepartner ein eigenes Girokonto haben.

    Da passt doch irgendwas nicht zusammen, oder?

    Unter Ehepartners sollte doch 500k der Freibetrag sein.

    Wenn die beiden in eheähnlicher Gemeinschaft, aber NICHT verehelicht oder gesetzlich verpartnert sind, dann gilt doch nur der 20k Freibetrag. :/

  • Da passt doch irgendwas nicht zusammen, oder?

    Unter Ehepartners sollte doch 500k der Freibetrag sein.

    Wenn die beiden in eheähnlicher Gemeinschaft, aber NICHT verehelicht oder gesetzlich verpartnert sind, dann gilt doch nur der 20k Freibetrag. :/

    Da liegst du meines Erachtens falsch, möglich ist das Erbe an das leibliche Kind und danach eine Schenkung an den Ehepartner(in).

  • Trotzdem:

    Wenn ich 10k pro Monat aus nichtselbstständiger Arbeit verdiene und dies auf unser Gemeinschaftkonto überweisen lasse, hat meine Frau finanztechnisch NICHT 5k aus nichtselbstständiger Arbeit verdient, sondern eine Schenkung von 5k erhalten.

    Genauso muß es doch auch mit dem Erbe sein.

    Ehepartner A erbt 200k, dann verschenkt er 100k an Ehepartner B.


    Anders, also so wie Du angemerkt hast, wäre es eigentlich nur, wenn der Elternteil von Ehepartner A sein Erbe zu gleichen Teilen an Ehepartner A und Ehepartner B aufgeteilt hätte. Dann hätte Ehepartner B nur 20k Freibetrag.

  • Im Normalfall ist das Kind der Erbe und nicht der Ehepartner, Erbe und Einkommen werden verschieden gewertet, sonst wäre jede Hausfrau auf Schenkung angewiesen, was nun wiederum völliger Unsinn wäre. Bei der Regelung der Erbschaft gibt Tante Google genau Auskunft.

  • Hier wird irgendwie Erbe und Schenkung in einen Topf geworfen.


    Häufig ist doch gerade ein Fall der Schenkung: Eltern möchten ihrem Sohn / ihrer Tochter was zum Kauf eines Eigenheims dazugeben.

    - Überweisen die Eltern 100.000 EUR auf ein Konto, das nur ihren Sohn / ihrer Tochter gehört, und der / die überweist es weiter auf ein Gemeinschaftskonto mit Ehepartner/in, sind beide Schenkungen jeweils deutlich unterhalb der Freibeträge (Eltern --> Kind = 400.000 EUR, Ehepartner --> anderer Ehepartner = 500.000 EUR).

    - Überweisen die Eltern aber 100.000 EUR auf ein Gemeinschaftskonto von Sohn bzw. Tochter und dessen/deren Ehepartner/in, schenken sie quasi 50.000 EUR ihrem Kind (abgedeckt vom Freibetrag) und 50.000 EUR ihrer Schwiegertochter bzw. ihrem Schwiegersohn (nicht abgedeckt vom Freibetrag, der beträgt bei Schwiegerkindern nur 20.000 EUR).

  • Ich denke, du bist auf dem Holzweg.

    Das Kind erbt. Damit ist der Vorgang "Erbschaft" beendet.


    Was danach mit dem Geld gemacht wird, ist ein separater finanzieller Vorgang.

    Nichts anderes habe ich geschrieben, daher sollte das Erbe auf ein Konto des Erben überwiesen werden.

  • Zurück zum ursprünglichen Fall: Ein Gemeinschaftskonto für Lebenshaltungskosten sollte unkritisch sein. Da würde ich mir nicht so viele Gedanken machen.


    Im Notfall kannst Du immer noch behaupten, dass Du mehr einzahlen musstest, weil Du von jedem gekauften Brot 2/3 gegessen hast ...

  • Im Notfall kannst Du immer noch behaupten, dass Du mehr einzahlen musstest, weil Du von jedem gekauften Brot 2/3 gegessen hast ...

    Das ist unerheblich im Rahmen der üblichen Schenkungssteuer Freibeträge ist das aber üblicherweise kein Problem die sind hoch genug.

  • Das ist unerheblich im Rahmen der üblichen Schenkungssteuer Freibeträge ist das aber üblicherweise kein Problem die sind hoch genug.

    Die Freibeträge will ich eben nicht "aufbrauchen". Selbst bei 500 EUR im Monat würden in 10 Jahren 60.000 EUR zusammenkommen. Das würde schon wehtun wenn ich dann meine Immobilie anteilig übertragen möchte.


    Aber die Meinungen hier scheinen sich ja einig zu sein das dies im konkreten Fall kein Problem darstellen sollte.