Der Witz ist, dass Trade Republic nach Monaten dann wirklich eine annähernd korrekte Summe gutgeschrieben hat. Es fehlen jetzt nur noch ein paar Euro.
Du sprichst aber von Anleihen und ich schreibe über Stückzinsen
Diese Stückzinsen füllen den sogenannten Stückzinstopf. Von gezahlten Stückzinsen gibt es keine sofortige Gutschrift aus einer Steuerausgleichsrechnung, wie du sie offenbar erwartest.
Das hat nichts mit den Steuerausgleichsrechnung bei Aktien zu tun, da es sich um unterschiedliche Steuertöpfe" handelt.
Der Stückzinstopf wird beim Kauf von verzinslichen Wertpapieren und Investmentfonds mit folgenden Beträgen "aufgefüllt":
Stückzinsen auf Anleihen mit laufender Verzinsung und Zwischengewinne bei Investmentfonds
Erhält bzw. realisiert der Kunde im gleichen Kalenderjahr
- Zinseinnahmen aus verzinslichen Wertpapieren oder Dividenden (nicht Kursgewinne!) aus Aktien
- vereinnahmte Zwischengewinne bei der Rückgabe von Investmentanteilen
- Stückzinsen beim Verkauf von festverzinslichen Wertpapieren
- Kursgewinne aus Wertpapieren (jedoch nicht Aktien)
so wird der Stückzinstopf um diese Beträge reduziert, die Kapitalerträge steuerfrei ausgezahlt, bis der Stückzinstopf auf "null" steht. Darüber hinausgehende Kapitalerträge unterliegen der Abgeltungssteuer (sofern ein evtl. Freistellungsvolumen auch schon aufgebraucht ist).
Wenn am Ende des Kalenderjahres ein Restbetrag im Stückzinstopf besteht, ist dem Kunden die Verrechnung mit anderen Kapitalerträgen im Rahmen der Einkommensteuer-Erklärung möglich. Dafür gibt es dann eine entsprechende Steuerbescheinigung.
Darüber hinaus gibt es in der Tat die Möglichkeit eine Versteuerung von Erträgen in das kommende Kalenderjahr zu verschieben, wenn ich im alten Kalenderjahr noch eine Anleihe mit einem möglichst hohen Stückzinsanteil erwerbe. Dieses Verfahren ist hier im Forum bereits diskutiert worden und @gfusdt5 hat darauf eben noch einmal hingewiesen.