Bitcoin wird "Status eines Gold-Ersatzes" erreichen

KI-Zusammenfassung

: Welche Rolle Bitcoin künftig im Finanzsystem spielen kann, fragt der Startbeitrag mit Blick auf Wertspeicher gegen Inflation und kleine Portfolio-Beimischung.

Welche Rolle Bitcoin künftig im Finanzsystem spielen kann, fragt der Startbeitrag mit Blick auf Wertspeicher gegen Inflation und kleine Portfolio-Beimischung.

  • Mehrere Beiträge sehen knappes digitales Geld mit Netzwerkeffekten und wachsender institutioneller Nachfrage, während Kritiker Bitcoin als spekulatives Gut ohne laufende Erträge oder inneren Wert einordnen.
  • Aus der Community kommen praktische Hinweise zu kleinen Positionen, starker Volatilität und sicherer Verwahrung über Seed-Phrasen oder Hardware-Wallets.
  • Viele Beiträge behandeln begrenzte Beimischung eher als spekulative Option denn als risikoarme Standardanlage oder Ersatz für Gold, Aktien oder ETFs.
  • Spannend finde ich auch, dass man jetzt wohl in dem Entwurf versucht, zwischen Stablecoins und anderen Kryptowerten zu differenzieren, um mit der bestehenden Fremdwährung-Regelung nicht in Konflikt zu geraten. Immerhin ein Fortschritt im Vergleich zur MiCAR-Regelung. Kann man nur hoffen, dass sie auch den Unterschied zwischen Bitcoin und Altcoins irgendwann kapieren.

    Aktuell sieht es so aus, aber es kann noch viel passieren. Mal schauen, wie die Bundesregierung 2028 überhaupt aussieht ^^ – Sollten Bestände, die vor 2027 gekauft wurden, tatsächlich auf alle Ewigkeit steuerfrei bleiben, könnte man auch überlegen, gegen Ende des Jahres noch mal kräftig nachzukaufen ...

    Was meinst du mit dem "Unterschied zwischen Bitcoin und Altcoins"? Wo soll der Unterschied liegen? Beides sind doch Kryptos....oder?

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    Wann Du Bitcoin haben solltest
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  • Der Versuch Kryptowerte mit Aktien in einen Topf zu werfen, wird aus meiner Sicht spätestens vor Gericht scheitern. Ich kaufe trotzdem weiter fleissig, egal wie die Besteuerung aussehen wird. Der Analogie folgend müsste man dann auch sagen, dass Gold das gleiche Schicksal ereilen müsste, da Gold teilweise volatiler als ein Welt ETF war.

    Um ehrlich zu sein, glaube ich nicht, dass die derzeitige Bundesregierung das Vorhaben überhaupt noch umsetzen kann, weil (trotz Sitzfleisch des Kanzlers) Neuwahlen vor Ablauf der 4 Jahre anstehen werden.

    Aber wir schauen, was kommt. :)


    An der Stelle möchte ich mich selbst zitieren:

    Zitat

    "Ich stelle mal 2 Thesen auf: Entweder es bleibt, wie es ist oder es wird wie Aktien behandelt und vor Gericht gekippt. Szenario 1 halte ich für realistischer, da es zunehmend schwierig wird, Merz als Kanzler zu halten."

  • Was meinst du mit dem "Unterschied zwischen Bitcoin und Altcoins"? Wo soll der Unterschied liegen? Beides sind doch Kryptos....oder?

    Klar, beides sind Kryptos. Aber „Krypto“ beschreibt zunächst einmal nur die technische Kategorie und sagt noch ziemlich wenig darüber aus, was das jeweilige Asset wirtschaftlich eigentlich ist.
    Bei Bitcoin wird häufig von „Geld“ oder „Wertspeicher“ gesprochen. Das sind für mich aber eher zugeschriebene, behauptete Funktionen als bewiesene Eigenschaften. Ein Asset, das von 15.000 auf 120.000 steigen und anschließend wieder auf 60.000 fallen kann, ist jedenfalls kurzfristig kein besonders verlässlicher Wertspeicher sondern in erheblichem Maß ein Spekulationsobjekt.
    Unter den Altcoins gibt es ähnliche Coins, die ebenfalls hauptsächlich alternatives Geld oder Wertspeicher sein wollen. Dann gibt es Memecoins, gewissermaßen die Kaugummikugeln des Kryptomarktes, deren Preis fast ausschließlich aus Aufmerksamkeit und Spekulation entsteht.
    Und daneben gibt es Token, die tatsächlich Bestandteil eines produktiven Systems sind. Sie werden für Netzwerkgebühren, Staking, Netzwerksicherheit, DeFi, Infrastruktur oder andere Dienstleistungen gebraucht.
    Deshalb halte ich es nicht hilfreich, Bitcoin, Dogecoin, ETH, LINK und einen DeFi-Token wirtschaftlich einfach in einen Topf zu werfen, nur weil alles Krypto ist. Einen 50-Euro-Schein, eine Siemens-Aktie und eine Kaugummikugel behandelt man schließlich auch nicht gleich, nur weil man für alle drei irgendwann Geld bezahlt hat. 🙂

  • Was meinst du mit dem "Unterschied zwischen Bitcoin und Altcoins"? Wo soll der Unterschied liegen? Beides sind doch Kryptos....oder?

    Altcoins sind am Ende Fintech-Projekte mit einer einem Unternehmen oder einem Gründerteam im Hintergrund, das auf die Entwicklung und teilweise auch auf die Verteilung der Coins erheblichen Einfluss hat.

    Bei Bitcoin gibt es genau diese zentrale Instanz nicht. Kein Unternehmen, keinen CEO, keinen Emittenten. Die Regeln kann niemand im Alleingang ändern, und die maximale Menge von 21 Millionen Bitcoin steht fest.

    Technisch kann man beides unter „Krypto“ einsortieren. Aber strukturell und ökonomisch sind das schon ziemlich unterschiedliche Dinge. Nicht umsonst sortiert die CFTC Bitcoin als Rohstoff ein: https://www.cftc.gov/sites/default/…nbasics0218.pdf

    Das wertvollste Produkt, das man sich mit Geld kaufen kann, ist ein leerer Kalender.

  • Interessant ist auch die Begründung des Finanzministeriums: Kryptowerte würden inzwischen zunehmend als Kapitalanlage genutzt und seien aufgrund ihrer Liquidität und spekulativen Verwendung eher mit klassischen Vermögensanlagen als mit sonstigen Wirtschaftsgütern vergleichbar.

    Klar, beides sind Kryptos. Aber „Krypto“ beschreibt zunächst einmal nur die technische Kategorie und sagt noch ziemlich wenig darüber aus, was das jeweilige Asset wirtschaftlich eigentlich ist.
    Bei Bitcoin wird häufig von „Geld“ oder „Wertspeicher“ gesprochen.

    Die meisten BTC-Umsätze dienen sicherlich der Anlage/Spekulation.

    Gibt es denn Kryptos, bei denen die Umsätze überwiegend aus Zahlungen für Wirtschaftsgeschäfte bestehen?

  • Als Unbeteiligter würde ich in letzter Instanz auf den Bundesfinanzhof tippen.

    Der Bundesfinanzhof prüft, ob die angewendeten Steuergesetze mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Hält er ein Gesetz für verfassungswidrig, setzt er das Verfahren aus und holt eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ein. Also ist der BFH nicht die letzte Instanz.

    Gegen welchen Artikel des GG soll dieses Steuergesetz denn verstoßen?

  • Die meisten BTC-Umsätze dienen sicherlich der Anlage/Spekulation.

    Gibt es denn Kryptos, bei denen die Umsätze überwiegend aus Zahlungen für Wirtschaftsgeschäfte bestehen?

    Ich glaube, wir reden da eigentlich über zwei verschiedene Arten von Spekulation. Wer Bitcoin kauft, hofft im Wesentlichen darauf, dass Bitcoin künftig stärker nachgefragt wird und irgendwann jemand mehr dafür bezahlt als man selbst.
    Bei einem produktiven Token spekuliert man natürlich genauso auf steigende Kurse, aber zusätzlich drauf, dass die wirtschaftliche Aktivität des jeweiligen Systems den Token wertvoller macht. Das gibt es heute schon.
    HYPE ist wahrscheinlich eines der bekanntesten Beispiele. Auf Hyperliquid wird tatsächlich gehandelt, dabei entstehen Gebühren und ein Teil dieser Einnahmen fließt wieder in HYPE.
    PENDLE verdient an seinem Markt für zukünftige Erträge und verwendet Einnahmen für Rückkäufe.
    SKY hängt an einem Kredit- und Stablecoin-System, das reale Einnahmen erwirtschaftet und daraus ebenfalls Token zurückkaufen kann.
    LINK wird für Chainlink-Dienste gebraucht, etwa Datenfeeds und die Kommunikation zwischen verschiedenen Blockchains. Da wird also tatsächlich eine Dienstleistung verkauft und nicht bloß ein Coin hin und her geschoben. Und bei ETH ist der Zusammenhang noch direkter. Wer Ethereum benutzt, braucht ETH für die Gebühren und ein Teil dieser Gebühren wird verbrannt.

    Das heißt natürlich nicht, dass solche Token automatisch gute Investments sind, aber es gibt eben einen zusätzlichen fundamentalen Werttreiber, nämlich echte Nutzung.
    Wenn du mit Wirtschaftsgeschäften aber ganz klassisch Bezahlen meinst, also Bäcker, Auto, Rechnung oder Überweisung, dann sind dafür eigentlich Stablecoins die passendere Kryptokategorie. Die funktionieren eher wie digitales Geld. Bei HYPE, PENDLE, SKY, LINK oder ETH geht es um etwas anderes, da wird nicht mit dem Token beim Bäcker bezahlt, sondern das Netzwerk oder Protokoll erbringt eine Leistung und die wirtschaftliche Aktivität kann auf den Token zurückwirken.
    Genau deshalb finde ich diese Schublade bitcoin gegen Altcoins ziemlich unbrauchbar. Unter Altcoins steckt vom bitcoin-ähnlichen Geldersatz über Stablecoins und Memecoin-Kaugummikugeln bis hin zu produktiven Token mit echtem wirtschaftlichem Unterbau alles Mögliche. Technisch ist das alles Krypto, wirtschaftlich sind das aber völlig verschiedene Dinge.

  • Das würde bedeuten, dass Deutschland eigentlich erst mal eine Art "Clarity Act" bräuchte, wie gerade in den USA angedacht, welches genau definiert, welcher Krypto ein Wertpapier(mit Emittenteneigenschaften wie Anteil an einem echten Untenehmen, dass Divdende ausschütted, Gewinne erwrtschaft und einen rechtlich greifbaren Herausgeber/Emittent hat) und welcher Krypto ein "Rohstoff"/Wirtschaftsgüter im Sinne von Gold etc. ist, bevor man anfängt, über die Haltefrist zu entscheiden....

    Generell zur geplanten Abschaffung der einjährigen Haltefrist folgender Gedanke. Die Abgeltungssteuer(Kapitalertragsteuer) funktioniert deshalb verfassungskonform, weil Banken sie automatisch einbehalten und anonym an den Staat abführen(können). Bei dezentralen Wallets, ausländischen Börsen ohne BaFin-Sitz oder DiFi-Protokollen könnte der deutsche Staat dies wohl kaum. Der Staat würde ein Gesetzt erlassen wollen, bei dem er technisch einen (großen?) Teil der Marktteilnehmer wahrscheinlich nicht kontrollieren kann. Wahrscheinlich würde das Bundesverfassungsgericht das Gesetzt wegen Ungleichbehandlung des ehrlichen Steuerzahlers für verfassungswidrig erklären....

  • Der Bundesfinanzhof prüft, ob die angewendeten Steuergesetze mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Hält er ein Gesetz für verfassungswidrig, setzt er das Verfahren aus und holt eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ein. Also ist der BFH nicht die letzte Instanz.

    Stimmt, an die Möglichkeit habe ich gestern Nacht nicht mehr gedacht; das wäre auch ein denkbarer Verfahrensweg einer möglichen Klage.

  • Das würde bedeuten, dass Deutschland eigentlich erst mal eine Art "Clarity Act" bräuchte, wie gerade in den USA angedacht, welches genau definiert, welcher Krypto ein Wertpapier(mit Emittenteneigenschaften wie Anteil an einem echten Untenehmen, dass Divdende ausschütted, Gewinne erwrtschaft und einen rechtlich greifbaren Herausgeber/Emittent hat) und welcher Krypto ein "Rohstoff"/Wirtschaftsgüter im Sinne von Gold etc. ist, bevor man anfängt, über die Haltefrist zu entscheiden....

    Generell zur geplanten Abschaffung der einjährigen Haltefrist folgender Gedanke. Die Abgeltungssteuer(Kapitalertragsteuer) funktioniert deshalb verfassungskonform, weil Banken sie automatisch einbehalten und anonym an den Staat abführen(können). Bei dezentralen Wallets, ausländischen Börsen ohne BaFin-Sitz oder DiFi-Protokollen könnte der deutsche Staat dies wohl kaum. Der Staat würde ein Gesetzt erlassen wollen, bei dem er technisch einen (großen?) Teil der Marktteilnehmer wahrscheinlich nicht kontrollieren kann. Wahrscheinlich würde das Bundesverfassungsgericht das Gesetzt wegen Ungleichbehandlung des ehrlichen Steuerzahlers für verfassungswidrig erklären....

    Da bin ich ungefähr zur Hälfte bei dir. Dass Krypto als eine einzige Schublade inzwischen ziemlich albern ist, sehe ich genauso. Bitcoin, Stablecoins, ETH, HYPE, LINK oder irgendein Memecoin sind wirtschaftlich einfach komplett verschiedene Tiere. Nur weil alles auf Blockchain läuft, muss man es steuerlich nicht automatisch gleich behandeln. Dazu braucht es aber gar keinen Clarity Act, das kann MiCa schon.
    Bei der Sache mit der Staat kann das bei Wallets und ausländischen Börsen nicht richtig kontrollieren, also dürfte das verfassungswidrig sein gehe ich aber nicht mit. Dafür reicht es eben nicht, dass man eine Steuer leichter umgehen oder verstecken kann. Sonst hätten wir bei Bargeld schon ganz andere Probleme. Und bei Krypto haben die Gerichte bisher eher gesagt, dass es kein grundsätzliches Vollzugsproblem gibt. Dazu kommen inzwischen DAC8 und die ganzen Melderegeln, also weniger Kontrolle wird es eher nicht.
    Was ich viel spannender finde, ist die andere Baustelle. Wenn Krypto irgendwann dauerhaft steuerpflichtig sein soll, während Gold, Fremdwährungen oder andere private Wirtschaftsgüter nach einer Haltefrist steuerfrei werden können, dann muss man schon ziemlich sauber erklären, warum Krypto plötzlich die Extrawurst bekommt. Genau da würde ich eher ansetzen.
    Also ja, mehr Differenzierung bei Krypto wäre sinnvoll. Aber nicht überall automatisch kontrollierbar, deshalb wahrscheinlich verfassungswidrig ist mir deutlich zu kurz gesprungen.

  • Wenn Krypto irgendwann dauerhaft steuerpflichtig sein soll, während Gold, Fremdwährungen oder andere private Wirtschaftsgüter nach einer Haltefrist steuerfrei werden können, dann muss man schon ziemlich sauber erklären, warum Krypto plötzlich die Extrawurst bekommt.

    Ich kaufe 2 Wohnungen. Die eine nutze ich selbst, die andere vermiete ich. Die eine ist sofort steuerfrei, die andere nach 10 Jahren. Wenn ich sie über eine GmbH kaufe, möglicherweise nie.

    Ist hier nach Deiner Meinung ziemlich sauber erklärt, warum manche Wohnungen plötzlich die Extrawurst bekommen? Oder ist das einfach so, weil es halt so im Gesetz steht?

  • Ich kaufe 2 Wohnungen. Die eine nutze ich selbst, die andere vermiete ich. Die eine ist sofort steuerfrei, die andere nach 10 Jahren. Wenn ich sie über eine GmbH kaufe, möglicherweise nie.

    Ist hier nach Deiner Meinung ziemlich sauber erklärt, warum manche Wohnungen plötzlich die Extrawurst bekommen? Oder ist das einfach so, weil es halt so im Gesetz steht?

    Das wurde doch vor kurzem erst erklärt. Bitcoin isoliert zu besteuern wäre aktuell ein Verstoß gegen das Grundgesetz, da Bitcoin unter „sonstige Wirtschaftsgüter" fällt. Solange Gold und Co. nicht besteuert werden, Bitcoin allerdings schon, verstößt man gegen Art. 3 Abs. 1 GG.

    Einundzwanzig
    5. August 2026 um 10:16

    Das wertvollste Produkt, das man sich mit Geld kaufen kann, ist ein leerer Kalender.

  • Ich kaufe 2 Wohnungen. Die eine nutze ich selbst, die andere vermiete ich. Die eine ist sofort steuerfrei, die andere nach 10 Jahren. Wenn ich sie über eine GmbH kaufe, möglicherweise nie.

    Ist hier nach Deiner Meinung ziemlich sauber erklärt, warum manche Wohnungen plötzlich die Extrawurst bekommen? Oder ist das einfach so, weil es halt so im Gesetz steht?

    Der Vergleich mit den Wohnungen passt doch eigentlich ganz gut zu dem, was ich meine. Die werden ja nicht einfach willkürlich unterschiedlich besteuert, obwohl alles identisch wäre. Bei der einen nutze ich mein Eigentum selbst, bei der anderen erziele ich Mieteinnahmen und bei der GmbH liegt das Ding sogar im Betriebsvermögen einer eigenen juristischen Person. Das sind drei unterschiedliche Sachverhalte, deshalb gibt es dafür auch unterschiedliche Regeln.
    Genau darum geht es mir bei Krypto. Wenn der Gesetzgeber sagt, Gold und andere private Wirtschaftsgüter dürfen nach einer bestimmten Haltedauer steuerfrei verkauft werden, Krypto aber grundsätzlich nie mehr, dann kann er das natürlich beschließen. Er hat im Steuerrecht ziemlich viel Spielraum. Nur ist die Frage dann trotzdem legitim, was eigentlich der sachliche Grund dafür sein soll.
    Das BVerfG sagt ja selbst sinngemäß, dass der Gesetzgeber Steuern sehr frei gestalten darf, aber Unterschiede innerhalb eines einmal gewählten Systems eben einen sachlichen Grund brauchen.
    Und bei deiner Wohnung gibt es den ziemlich offensichtlich. Selbst genutzt, vermietet oder Betriebsvermögen sind nun mal unterschiedliche Dinge. Bei zwei privat gehaltenen Assets, bei denen das eine nach einem Jahr steuerfrei werden darf und das andere auf Lebenszeit steuerpflichtig bleiben soll, finde ich die Frage nach dem Unterschied deutlich interessanter.
    Genau deshalb sage ich auch gar nicht, das wäre sicher verfassungswidrig. Dafür ist der Spielraum des Gesetzgebers viel zu groß, ich sage aber, das steht halt so im Gesetz bei einer neuen Sonderbehandlung von Krypto für mich noch keine besonders überzeugende Begründung wäre. Ob das dann auch irgendwen beeindruckt, steht ja auf einem anderen Blatt. 😉

  • Das wurde doch vor kurzem erst erklärt.

    Und danach widerlegt (#4522)!

    Art. 3 Abs. 1 GG lautet: "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich." Das überträgt kein Jurist auf Bitcoin!

    Und Bitcoin zählt aktuell als „sonstige Wirtschaftsgut“. Das wird durch die Gesetzesänderung sicherlich geändert.

    Ich kann also keinen juristisch stichhaltigen Punkt erkennen, warum dude erwartet, dass das

    spätestens vor Gericht scheitern

    wird. Aber warten wir mal seine Antwort ab, vielleicht hat er ja einen Punkt.

  • Und danach widerlegt (#4522)!

    Art. 3 Abs. 1 GG lautet: "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich." Das überträgt kein Jurist auf Bitcoin!

    Dein Denkfehler wurde doch damals schon korrigiert:

    Natürlich schützt Art. 3 Abs. 1 GG nicht Bitcoin oder Gold als „Menschen“, sondern die Menschen, die durch ein Gesetz unterschiedlich belastet werden. Ob Bitcoin und Gold steuerrechtlich tatsächlich so vergleichbar sind, dass eine unterschiedliche Behandlung verfassungswidrig wäre, ist dann die eigentliche Diskussion. Aber daran scheitert es jedenfalls nicht, weil Bitcoin noch kein Mensch ist.

    Das wertvollste Produkt, das man sich mit Geld kaufen kann, ist ein leerer Kalender.

  • Menschen werden nicht unterschiedlich belastet, da jeder Mensch frei entscheiden kann, ob er Bitcoin oder Gold kauft. Nur das Asset wird unterschiedlich besteuert.

    So wie zukünftig das AVD anders versteuert wird, als ein normales Depot. Das ist auch keine unterschiedliche Behandlung der Menschen, die ein AVD haben bzw. nicht. Da bist Du wirklich auf einem Holzweg.

    Aber warten wir ab, was dude für Paragraphen liefert.

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