Da sind die Klagen doch schon vorprogrammiert, wenn nur Gewinne aus dem Verkauf von Kryprowerten mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert werden sollen. Was ist denn mit Anlegern, die gar kein Einkommen haben, sondern ausschliesslich von Kapitalerträgen leben?
Der Antrag wurde ja auch recht eindeutig abgelehnt (außer von den Grünen und den Linken). Aber du hast recht, allein rechtlich wäre das vermutlich gar nicht durchsetzbar gewesen, es zeigt jedoch schön den Geist, der in dieser politischen Ecke schlummert.