Risikominderung im Falle Pflegebedürftigkeit der Eltern + Erbe?

  • Syndro: Habe nur Denen Beitrag Nr. 1 gelesen und bin zudem Finanz-Laie (wenn auch ein an solchen Themen Interessierter). Da ich in meinem familiären Umfeld seit fast 30 Jahren verschiedene Pflegefälle hatte (und immer noch welche habe), erlaube ich mir einige Anmerkungen.


    Vorab: Auch wenn mir die Konstellation der eigenen zwar "lastenfreien Immobilie" im Alter als eine Art "goldener Käfig" mangels adäquatem "freiem Vermögen" diverse Male begegnet ist - eine solche Konstellation

    Dieser Elternteil verfügt also nun (alleine) über eine eigene Immobilie (Marktwert ca. 850.000€) und maximal 10.000€ Eigenkapital (Angespartes Kontoguthaben).

    die Ratio "Immobilienwert" (0,85 Mio.) vs "freie Mittel" (nur 10 Tsd.) betreffend ist mir noch nicht begegnet ... ? Wie soll das bei einer solchen Immobilie allein schon mit Instandhaltungen hinkommen ?

    Strategische Finanzplanung (insbesondere auch das Alter betreffend - Stichworte: Altersvorsorge und Ruhestandsplanung) finde ich immer und generell wichtig und daher gut. Dazu gehört aber auch - neben dem angestrebten finanziell auskömmlichen Ruhestand - frühzeitig bzw. rechtzeitig den unangenehmen aber nicht ganz so seltenen Fall einer (auch ggf. längeren) Pflegebedürftigkeit mitzudenken. Jedenfalls wollte ich - ganz persönlich - schon immer weder jemand in meinem näheren Umfeld noch der Allgemeinheit in so einem Fall finanziell zur Last fallen oder gar von diesen finanziell abhängig sein. Die soziale (gesetzliche) Pflegeversicherung (SPV) bietet bestenfalls eine Art "Teilkasko-Schutz". Was meines Erachtens damals bei Einführung (1995 m. W.) von der Politik nicht adäquat kommuniziert wurde.

    Einfaches Motto: Entweder das ist absehbar im Ernstfall aus (zu erwartendem) monatlichem Cashflow und/oder dem Vermögen zu leisten - oder man denkt rechtzeitig über eine zusätzliche diesbezügliche Absicherung nach (Beispiel: Private Pflegezusatzversicherung mit Pflegetagegeld). In aller Regel (bin kein Assekuranz-Experte) ist eine solche Versicherung umso günstiger einkaufbar, desto jünger (und gesünder) man ist und zudem wird bei späteren Dynamisierungen (so man dieser zustimmt) keine weitere Gesundheitsprüfung erforderlich. Wer sich eine solche Versicherung leisten kann, sollte ernsthaft darüber nachdenken (jedenfalls, wenn Einkommen und/oder Vermögen im Alter für den Fall der Fälle nicht reichen werden). Nicht zuletzt, weil das Sichern einer oftmals gewünschten (Rest)Lebensqualität - je nach Pflegeheim - in solchen Fällen ziemlich ins Geld gehen kann - und das Monat für Monat.

    Zumal gelten dürfte: So mau und fragil sprich defizitär wie die GKV bzw. SVP schon jetzt aufgestellt ist, scheint es mir fraglich, ob die langjährig bestehende 10-Jahresgrenze (Rückabwicklung von Schenkungen seitens des Sozialamtes) sowie die neuere (m. W. 2019 Neuregelung Elternunterhalt) Grenze (erst ab 100.000 brutto können Kinder herangezogen werden - ohne Berücksichtigung deren Vermögen) in der Form weiterbestehen werden.

    Mit Gestaltungen die Steuern betreffend - im Rahmend der Gesetze selbstverständlich - habe ich keine Probleme ("Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, der hat auch das Recht, Steuern zu sparen"; Helmut Schmidt (SPD), ehemaliger Bundeskanzler). Erst recht, wenn zwischen "hat" und "Steuern" noch das Wort "hohe" zu ergänzen ist.

    In solchen Konstellationen sehe ich das aber anders. Zum einen aus einer rein persönlichen Haltung heraus (siehe oben). Zum anderen aber auch aus dem generellen Gedanken der Selbstbestimmung und Eigenverantwortung. Wer finanziell in der Lage ist, daß aus eigener Tasche zu zahlen, sollte nach meinem Dafürhalten dafür nicht die Solidargemeinschaft aufkommen lassen. Ohne jetzt gleich von "Umgehungstatbeständen" oder "Gestaltungsmißbrauch" zu sprechen (die Rechtlage ist eben (noch jedenfalls) so, wie sie ist). Man sollte sich dann - nach meinem Dafürhalten - aber auch nicht ganz bewußt in eine Lage bringen (Beispiel: Schenkungen), in der man dann im Pflegefall bedürftig ist.

    Unabhängig davon würde es sich mir nicht erschlie0en, wie jemand erst eine Schenkung vom Schenkenden kassiert, dann aber nicht eine bestmögliche Versorgung des Schenkenden im Pflegefall organisiert und ggf. auch dafür aufkommt.

    Aber auch bei dem Thema agiert vermutlich "jeder Jeck anders".

  • Wer Vermögen hat, sollte selbst zahlen (und das nicht auf die Solidargemeinschaft abwälzen). Einerseits.

    Andererseits muss man ja auch sagen: Es gibt Leute, die haben ihr Leben lang wirklich gespart wo sie konnten, um ihr Haus abzuzahlen und ihren Kindern was hinterlassen zu können. Ist das dann ungerecht, wenn seit der Schenkung 10 Jahre vergangen sind und die Gesellschaft zahlen muss?

    Wenn jemand sein Leben lang nie gespart sondern alles verlebt hat, zur Miete gewohnt hat und das angesparte überschaubare Geldvermögen in der Rente verjubelt hat (Weltreise, teures Auto usw...), zahlt für den am Ende genauso die Gesellschaft.

    Wer sein Geld verjubelt hat, hat auf seinen Konsum Steuern bezahlt und somit zur Finanzierung des Gemeinwesens beigetragen. Ich Sparer habe das nicht (bzw. nur im reduzierten Maß).

    Ist es gerecht, jemandem, der sein Leben lang sparsam war, am Ende das Ersparte wegzunehmen, während jemand, der sein Geld mit vollen Händen ausgegeben hat, am Ende einfach so alles bezahlt bekommt?

    Ich finde das schwierig.

    Diese Frage stellt sich kein Fiskus. Der fragt sich nur: Hat er Geld, dann kann ich es besteuern. Einem nackten Menschen kann man nicht in die Tasche greifen.

    Und Thema Elternunterhalt: 100.000 EUR Bruttoeinkommen klingt viel, ist es aber nicht zwingend. Das Bundesjustizministerium (BMJ - Elternunterhalt) sagt, unterhaltspflichtigen Kindern wird ein Selbstbehalt von mindestens 2.000 EUR zugestanden, vom darüberliegenden Einkommen müsse nur (!) die Hälfte für den Unterhalt eingesetzt werden. Bei 100.000 EUR brutto hat man bei Steuerklasse 4 ... ca. 4.800 EUR Netto-Einkommen. Abzüglich Selbstbehalt bleiben 2.800 EUR, davon die Hälfte wären 1.400 EUR. Das heißt, 30% des Netto gehen als Unterhalt ab.

    Das ist schon viel. Zumal die wenigsten Leute bei ihrer Lebensplanung diesen Fall berücksichtigen dürften und es viele in einer Lebensphase trifft, wo viele Weichen für die Zukunft gestellt werden (Familiengründung etc.).

    Mal angenommen, das Elternteil wird mit 85 pflegebedürftig, da könnten die Kinder zwischen 55 und 65 sein. Wir leben in einer Zeit, in der viele Erben bereits Rentner sind.

    Es mag Leute mit 45 treffen, die dann noch kleine Kinder haben (Wer hat heute noch Kinder, also mehrere?), das dürften aber halt nicht die meisten sein.

    Ich habe keine Überblick, was da aktuell gerade gilt, anscheinend gibt es diverse unterschiedliche Urteile zu diversen Einzelfällen, was abzugsfähig ist bei den 100.000 EUR und was nicht, wie hoch der Selbstbehalt im Einzelfall ist usw. Das macht es aber auch nicht besser. Wie soll man sich denn auf sowas einstellen, wenn noch nichtmal rechtlich abschließend geklärt ist, nach welchen Kriterien die 100.000 EUR-Grenze berechnet wird und wie genau die Höhe der Unterhaltsverpflichtung berechnet wird, wenn man unterhaltspflichtig ist?

    Und: Eine solche Regelung trifft Aufsteiger unverhältnismäßig stark.

    Sie trifft - mit Verlaub - Reiche. Die 100-T€-Grenze gilt noch nicht lang, vorher mußte jeder seine Verhältnisse beim Sozialamt offenlegen und sich vorrechnen lassen, was er von seinem Einkommen behalten durfte und was er für seine Eltern abgeben mußte. Das war eine ganze Ecke schärfer.

    4800 € netto ist eine ganze Menge, für Ledige ist das noch über dem 95% Perzentil. Einer von zwanzig. Und etliche von denen haben auch wohlhabende Eltern, deren Vermögen erst einmal dran ist.

    Stichtagsregelungen und feste Grenzen sind immer ungerecht, aber halt einfach. Man könnte vielleicht eine Gleitzone schaffen, aber die ultimative Gerechtigkeit wird man nicht schaffen.

    Wenn ich mal etwas vom Weg abweichen dürfte: Angenommen, ein Ehepaar bewohnt ein eigenes Haus irrevanter Größe und einer von beiden kommt ins Pflegeheim, dann ist steht beider Geldvermögen auf dem Spiel (mit Ausnahme eines Schonvermögens von 10.000 €). Das Haus bleibt außen vor, auch wenn es eine Villa von 5 Millionen ist. Ist das gerecht?

    Man wird meines Erachtens niemals zu einer für alle Fälle gerechten Lösung kommen können, mit aller deutschen Bürokratie nicht.

  • 12345

    Deswegen habe ich mein Posting auch eher vorsichtig formuliert.

    Wenn ich vor 10 Jahren ein bescheidenes Reihenhaus für 300 k€ gekauft habe, weiß ich ich nicht, was das in 20 oder 30 Jahren wert ist, wenn ich pflegebedürftig werde. Das ist virtuelles Vermögen, dessen Anhäufung nie das Ziel war, die Immobilie war zur Eigennutzung geplant und wurde auch so genutzt.

    Letztlich besteht dieses Problem auch beim Vererben. Durch extreme Wertsteigerungen wird auf einmal Steuer fällig. Es ist aber kein Geld da, um die Steuer zahlen zu können. Haus verkaufen um Steuern auf virtuelles Vermögen zu zahlen? Ist nicht wie ein Depot, was man praktisch punktgenau teilweise verkaufen kann, um Steuern zahlen zu können.

    Andererseits - warum soll die Allgemeinheit, auch ohne schon vorher übertragenes Haus - die Pflege zahlen?


    Und die Einkommensgrenze 100 k€… auch schwierig. Das schreit förmlich danach, durch Teilzeit darunter zu kommen. Und dann wird es auch ungerecht und mE auch nicht haltbar, dass jemand mit 100 k€ zahlen muss, jemand mit 99.999€ aber nicht. Wenn, dann müsste da irgendwas abgestuftes her, wie beim Unterhalt für die Kinder und klare Regelungen, was wie abziehbar ist.


    Mich würde tatsächlich interessieren, wie hoch der Beitrag zu einer kostendeckenden Pflegeversicherung wäre, in die man während der Berufstätigkeit einzahlt und danach seine Ruhe hat.

  • Das Haus bleibt außen vor, auch wenn es eine Villa von 5 Millionen ist. Ist das gerecht?

    Bei den 100.000 EUR geht es ja auch nur um Brutto-Jahreseinkommen, nicht um Vermögen. Wer 3 Mio. Vermögen in thesaurierenden ETFs hat, aber unter 100.000 EUR laufendes Einkommen, hat Glück gehabt.

    Stichtagsregelungen und feste Grenzen sind immer ungerecht, aber halt einfach. Man könnte vielleicht eine Gleitzone schaffen, aber die ultimative Gerechtigkeit wird man nicht schaffen.

    Das ist immer so. Ich habe ja auch selbst gesagt, ich wüsste auch keine bessere / gerechtere Lösung.

    Mich würde tatsächlich interessieren, wie hoch der Beitrag zu einer kostendeckenden Pflegeversicherung wäre, in die man während der Berufstätigkeit einzahlt und danach seine Ruhe hat.

    Ich glaube, ein solches Angebot würden viele nutzen, wenn es ansatzweise bezahlbar wäre und man ihnen versprechen würde, dass dann ihre Kinder von der Unterhaltspflicht verschont bleiben. Das wäre für alle Beteiligten jedenfalls eine klarere / berechenbarere Lösung als diese Geschichten mit Schenkung und hoffen, dass 10 Jahre nichts passiert...

  • Letztlich besteht dieses Problem auch beim Vererben. Durch extreme Wertsteigerungen wird auf einmal Steuer fällig. Es ist aber kein Geld da, um die Steuer zahlen zu können. Haus verkaufen um Steuern auf virtuelles Vermögen zu zahlen?

    wohnst du auch in Oberbayern? ;) Hier höre ich dieses Argument ständig.

    Mein Einwand lautet aber: wenn du ein Haus erbst, und tatsächlich zukünftig selber nutzen möchtest (kommt tatsächlich eher selten vor, denn du hast ja schon ein schönes Haus/Wohnung, in dem sich deine Familie wohl fühlt und die Nachbarschaft schätzt), dann musst du sicherlich als allererstes mal ans Renovieren ran, denn keinesfalls willst deine Family in Oma/Opas vergilbte Rauhfasertapeten und undichte Fenster einziehen.

    Ergo: du brauchst Geld. Welches du in vergangenen Jahren ja schon diszipliniert per ETF Sparplan akkumuliert hast. ;)

    Wenn "du" aber bisher nichts gespart hattest, sondern alles verzockt (Gründe sind hierbei egal, war deine Entscheidung), wie "gerecht" ist es, dass du nun plötzlich ohne eigenes Zutun von den Leistungen deiner Vorfahren profitierst, während dein Nachbar/Kollege/Freund nichts bekommen wird?

    So, du brauchst also Geld für Steuer und Renovieren, vielleicht auch noch für Umzug und ein paar neue Möbel, die besser ins neue Heim passen?

    Deswegen gehst du zur Bank und nimmst einen günstigen Kredit auf (weil du als Immobilienbesitzer nämlich zu den Kunden mit geringen Risiko zählst). Die Kreditraten sind kein Problem für dich, denn du zahlst ja nun keine Miete mehr --> vermutlich hast du unterm Strich sogar mehr Cash in the Täsch?

    Versteh mich bitte nicht falsch: ich gönn Dir Erbe und Haus und ein glückliches Leben (könnte mich ja auch mal so treffen), aber mein Mitleid mit den "ich muss Erbschaftssteuer zahlen" Vertretern hält sich in Grenzen, die kleiner sind als die Bescheidenheit unseres geschätzten, bewunderten und geliebten Ministerpräsidenten. :whistling:

    PS: niemand MUSS Erbschaftssteuer zahlen, jeder DARF sein Erbe einfach ausschlagen. :whistling:

    und zum Abschluss pfeifen wir alle den Defiliermarsch :whistling: :S

  • Ich glaube, ein solches Angebot würden viele nutzen, wenn es ansatzweise bezahlbar wäre und man ihnen versprechen würde, dass dann ihre Kinder von der Unterhaltspflicht verschont bleiben. Das wäre für alle Beteiligten jedenfalls eine klarere / berechenbarere Lösung als diese Geschichten mit Schenkung und hoffen, dass 10 Jahre nichts passiert...

    Ja, das würde ich auch erwarten.

    Die IG BCE hat vor Jahren Careflex Chemie verhandelt. Monatlich 30 € ergeben 1000 €. Klar, nicht kostendeckend im Pflegefall, aber eine Richtung ist erkennbar.

  • R. Schonwieder

    Mit eurem „Super-Maggus“ habe ich nichts zu schaffen, weder örtlich noch politisch. :)

    Mich stört bei der Erbschaftssteuer als solches höchstens, dass sie auf mittlere Werte anfällt, sehr hohe aber draußen sind. Mein Gerechtigkeitsempfinden würde es genau umgekehrt erwarten.

    Bei den Immobilien stört mich, dass virtueller Wert besteuert wird. Und ich bezog mich auf den Fall, dass der Erbe selbst einzieht. Wenn er verkauft, ist das Geld für die Steuer sowieso da.

  • Mich stört bei der Erbschaftssteuer als solches höchstens, dass sie auf mittlere Werte anfällt, sehr hohe aber draußen sind. Mein Gerechtigkeitsempfinden würde es genau umgekehrt erwarten.

    da sind wir uns einig, sowohl bei der UnGerechtigkeit bzgl grosser Erbschaften, als auch in der Einschätzung des Super-Maggus.

    BTW: der ist Frange, keiner von "uns" Oberbayern ;)

  • AFAIK muss man überhaupt keine Erbschaftssteuer auf die ererbte Immobilie der Eltern bezahlen, sofern man die ererbte Immobilie selbst bewohnt!

    Warum Kinder schnell entscheiden sollten, wenn es um das Elternhaus geht
    Bestimmen Erben die Immobilie erst nach der Sechsmonatsfrist zu ihrem Wohnsitz, ist die Befreiung von der Erbschaftsteuer schwierig.
    www.haufe.de

    Also ganz einfach.

    In das ererbte Elternhaus einziehen und die eigene Immobilie verkaufen/vermieten. ;)

  • ... und meines Wissens 10 Jahre dort wohnen bleibt.

    Leichte Übung, wenn man bisher in Hamburg wohnte und das Elternhaus am Tegernsee steht, Oberbayern soll einen hohen Freizeitwert haben!

  • Wer sein Geld verjubelt hat, hat auf seinen Konsum Steuern bezahlt und somit zur Finanzierung des Gemeinwesens beigetragen. Ich Sparer habe das nicht (bzw. nur im reduzierten Maß).

    Vielleicht habe ich einen Denkfehler:

    Konsum = 19% MwSt. bezahlt

    Sparen = 25% Abgeltungssteuer bezahlt (Kirche und Soli sowie Freibetrag mal außen vor)

    Also hat der Sparer dem Staat doch gutes getan, oder?

  • Vielleicht habe ich einen Denkfehler:

    Konsum = 19% MwSt. bezahlt

    Sparen = 25% Abgeltungssteuer bezahlt (Kirche und Soli sowie Freibetrag mal außen vor)

    Also hat der Sparer dem Staat doch Gutes getan, oder?

    Wer das Geld nur zur Seite legt, zahlt keine Steuer (Steuer auf Vorabpauschale nicht berücksichtigt).

  • Vielleicht habe ich einen Denkfehler:

    ...

    Sparen = 25% Abgeltungssteuer bezahlt (Kirche und Soli sowie Freibetrag mal außen vor)

    die 25% werden ja erst bei Verkauf fällig,

    und weil dem Staat das Warten darauf zu lange dauerte, hat er die Vorabsteuerpauschale (Vorabpauschalsteuer?) eingeführt. Die wird jetzt in den nächsten Tagen fällig. Ist aber nur der berühmte Tropfen und macht den grossen Stein nicht feucht.


    AFAIK muss man überhaupt keine Erbschaftssteuer auf die ererbte Immobilie der Eltern bezahlen, sofern man die ererbte Immobilie selbst bewohnt!

    my bad, da hast du natürlich vollkommen Recht!

    Mein Rechenbeispiel wird damit noch attraktiver für den Selbstnutzer. Hamburger haben wir hier noch nicht, aber Berliner, die gar nicht mehr weg wollen ;)

    Und im Falle der Vermietung (nach Renovierung), finanziert dann der Mieter mit seinem Mietzins den beanspruchten Kredit.

    Egal wie, dem Immobilienerben wird's hinterher schon besser gehen.

    ^^

  • Wer sein Geld verjubelt hat, hat auf seinen Konsum Steuern bezahlt und somit zur Finanzierung des Gemeinwesens beigetragen. Ich Sparer habe das nicht (bzw. nur im reduzierten Maß).

    Nicht jeder verjubelt sein Geld in D. Oder er investiert alles in Wirecard.

    So ist das halt allgemein in D. Sobald jemand kein Geld mehr hat, zahlt die Allgemeinheit. Völlig egal, warum das Geld weg ist. Schon die eigene Absicherung lohnt sich kaum, die für die Kinder schon mehrmals nicht.

    Mal angenommen, das Elternteil wird mit 85 pflegebedürftig, da könnten die Kinder zwischen 55 und 65 sein. Wir leben in einer Zeit, in der viele Erben bereits Rentner sind.

    Genau, und nicht jeder dieser zukünftigen Renter hat schon 30 Jahre in ETFs investiert.

    Nur weil hier im Forum allgemein und völlig ungeprüft BAV und Private RV verhasst sind wie die Pest, gilt das für alle Personen dieser Alterklasse.

    Da hat man mit 55 also gerade sein eigenes Haus abbezahlt und das Einkommen nun für die eigene Altersvordsorge vorgesehen. Und schwups, ist man leider eine Tarifstufe zu hoch und muss das Geld für den Elternunterhalt abtreten.

    Ich glaube, ein solches Angebot würden viele nutzen, wenn es ansatzweise bezahlbar wäre und man ihnen versprechen würde, dass dann ihre Kinder von der Unterhaltspflicht verschont bleiben.

    Das Angebot gibt es seit Jahrzehnten (damals gab es sogar noch die Quelle-Versicherungen).

    Wer im Alter damit rechnet, einen nicht pflegebedürftigen Partner zu haben, der vom Haushaltseinkommen weiterhin gut leben möchte, sollte sowas durchaus vorher mal überdenken. Oder man läasst sich früh genug scheiden lassen und lebt danach getrennt.

    Die IG BCE hat vor Jahren Careflex Chemie verhandelt. Monatlich 30 € ergeben 1000 €. Klar, nicht kostendeckend im Pflegefall, aber eine Richtung ist erkennbar.

    Die wurde vor nicht ganz 3 Jahren (2022) eingeführt, und sie diente eher als nicht zu zahlende Gehaltserhöhung für den AG.

    Man muss dort mitmachen, völlig unabhängig davon, ob man bereits privat vorgesorgt oder nicht (im Gegensatz zur optionalen BU). Dazu endet die Versicherung mit Ende des Arbeisvertrages und kann dann zu "irgendwelchen" Bedingungne weiter geführt werden. Schon damals gab es bei uns die Aussagen, dass man damit im Alter mind. bei 50€ Beitrag im Monat landet (mag aber bei Kollegen, die mit 15 Jahren ihre Ausbildung in der Chemie beginnen und bis 67 bleiben, Dank "Altersrückstellungen" anders aussehen).

    Die Careflex Chemie zahlt bei stationärer Pflege ab Pflegegrad 2 im Monat 1000€, das wars. Auch bei Pflegegrad 5 bleibt es bei den 1000€. Bei häußlicher Pflege gibt es nur 300€/Moant.

    Ich warte schon darauf, dass die ERGO (die hat den Quelle-Vertrag damals übernommen) pleite geht, weil sie mit der Zusatz-PV meiner Mutter miese machen muss. Oder die Carelex ist mit den (auch sehr jungen) Zwangsmitgliedern viel zu teuer.

    Es wurde seit 1999 (damal war meine Mutter 59 Jahre alt) ca. 60 DM im Monat gezahlt, später 33,40€.

    Bei Pflegegrad 4 gibt es (bei Heimaufenthalt) ein Tagegeld von 20,45€, bei Pflegegrad 5 eins von 51,13€.
    Bei Pflegegrad 4 wurd der monatliche Beitrag auf 24,16€ verringert, ab Pflegegrad 5 ist sie beitragsfrei.

    Das Pflegeheim kostet derzeit 6307,52€ im Monat (Pflegegrad 5, Einzelzimmer, das 30,42€ im Monat extra kostet).
    PPV+Beihilfe zahlen 3.729,05 € (>3 Jahre Heimunterbringung, daher übernimmt die PV 75% des Eigenanteils an den Pflegekosten).
    Das sind also 75690,24€ im Jahr Heimkosten.
    Davon erstatten PPV+Beihilfe 44748,60€
    Die Pflege-Zusatzvers. zahlt 18662,45€, bleiben also noch 12279,19€ Eigenanteil.

    Die (G)PV dürfte insg. etwas weniger zahlen wie die Beihilfe (2096€ bei vollstatioärere Pflge in Pflegegrad 5 plus prozentualen Eigenanteil). Damit reichen die 1000€ der Careflex nur ab einer der oberen Chemie-Tarifstufen (wenn man hier schon als Reich gilt) und wenn man nicht wegen Elternunterhalt vorher 10 Jahre die Beiträge zu BAV komplett einstellen muss.

  • Zumal ... es viele in einer Lebensphase trifft, wo viele Weichen für die Zukunft gestellt werden (Familiengründung etc.). Wenn da plötzlich 30% des Nettogehalts fehlen, tut das richtig weh bzw. stellt den Betreffenden vor enorme Probleme.

    Mal angenommen, das Elternteil wird mit 85 pflegebedürftig, da könnten die Kinder zwischen 55 und 65 sein. Wir leben in einer Zeit, in der viele Erben bereits Rentner sind ...

    ... und in diesem Alter üblicherweise nicht vor der Familiengründung stehen.

    Nur weil hier im Forum allgemein und völlig ungeprüft bAV und private RV verhasst sind wie die Pest, gilt das für alle Personen dieser Alterklasse.

    Ts, ts! Seit wann soll ich etwa gegen Deine bAV und Deine private Rentenversicherung haben? Das ist doch Dein Geld, mit dem Du machen kannst, was Du willst.

    Da hat man mit 55 also gerade sein eigenes Haus abbezahlt und das Einkommen nun für die eigene Altersvordsorge vorgesehen. Und schwupps, ist man leider eine Tarifstufe zu hoch und muss das Geld für den Elternunterhalt abtreten.

    Du Armer! Immer geht es auf die Besserverdiener!

    Etwa 5% der Bevölkerung verdient über 100 T€/a; von denen noch einige, die knapp drüber verdienen, so daß sie etwas gestalten können. Ein Gutteil wird wohlhabende Eltern habe, die die Pflegekosten selber bezahlen können. Nur eine Minderheit wird arme Eltern haben und selber Bestverdiener sein. Diese dürfen meines aufrichtigen Bedauerns sicher sein.

  • ....

    Da hat man mit 55 also gerade sein eigenes Haus abbezahlt und das Einkommen nun für die eigene Altersvordsorge vorgesehen. Und schwups, ist man leider eine Tarifstufe zu hoch und muss das Geld für den Elternunterhalt abtreten.

    ...

    In welcher Branche geht denn der Tarif über 100k pro Jahr?

    Die Erhöhung der Grenze vor ein paar Jahren befreit doch die meisten vom Elternunterhalt.

  • Ich warte schon darauf, dass die ERGO (die hat den Quelle-Vertrag damals übernommen) pleite geht, weil sie mit der Zusatz-PV meiner Mutter miese machen muss. Oder die Carelex ist mit den (auch sehr jungen) Zwangsmitgliedern viel zu teuer.

    Ich kenne das Careflex-Konzept nicht im Detail, du scheinst dich damit intensiver befasst zu haben.

    Wenn man die Leistungen mit einem Jobwechsel verliert, dann ist das wohl auch ein Weg, dass die Versicherung Einnahmen generiert, denen keine Leistungsansprüche gegenüber stehen.