Depot für erwachsene Kinder als Atersvorsorge

  • ….tja… das ist eigentlich die Steilvorlage für einen interessanten Krimi im öffentlich-rechtlichen Fernsehen.


    Das sagt zumindest ein bekannter Regisseur, mit dem ich gerade in Baden-Baden bei einer Familienfeier war.

    Der hat übrigens sogar auch Tatort gedreht und musste über diese Konstellation leicht schmunzeln. Passt einfach in den typischen deutschen Krimi.

    Vielleicht sagt das aber auch viel mehr über deutsche TV-Krimis als über die Frage des Anfragenden. ;)

  • Vielleicht sagt das aber auch viel mehr über deutsche TV-Krimis als über die Frage des Anfragenden. ;)

    Natürlich sagt es etwas über das Niveau der Krimis.

    Stell dir doch den Beginn des Krimis einfach mal vor.

    Der 60-jährige reiche Typ liegt erschlagen in seinem Privat-Büro in der Villa…


    Das ermittelnde Kriminalistenpärchen erfährt dann, dass die vier Kinder jeweils ein Riesenvermögen unter strengsten, gnadenlosen Bedingungen bekommen haben, auf dass sie aber keinesfalls zugreifen dürfen und können.

    Dann irrt noch ein seltsamer Notar herum, der gerade erst wieder einmal das Testament vor Ort in der Villa ändern sollte.

    Viel Spaß bei der Knobelei. Eines eint die vier Kinder allerdings: der Vater galt als extrem geizig und patriarchalisch und war eigentlich ein Arsch, der es immer auf die Hausbediensteten abgesehen hatte…

  • So ein "Thiel und Boerne"-Ding?

  • Mein Ratschlag war gerade deshalb sachlich zur Fragestellung. Die Hintergründe kenn ich nicht, be- oder verurteilen will ich auch niemanden.


    Ich erinnere mich noch an meine allererste Frage hier im Forum ... ich bekam zwar eine Antwort, die mich weiter brachte, aber erst nachdem sich mehrere Moralapolstel ausgelassen hatten, über unsere offensichtlich asoziale Situation - was sie weder war noch ist.


    Es mag für Außenstehende irritierend klingen, dass den Kindern (bei 30 Jahre Anlagehorizont sind diese so Mitte 30) zwar was überlassen werden soll, aber nicht bedinungslos.

    Aber es gibt sicher Konstellationen, da ist es einfach so. Punkt.

    Wird nicht jede 2. Ehe geschieden? Bei zwei Kindern heißt das statistisch eine Ehe hält die andere nicht. Manch einer mag sein Vermögen vor vermeintlichen Erbschleichern schützen. Ich erlaube mir darüber kein Urteil.

  • Das hat doch mit dem Moralapostel überhaupt nichts zu tun.

    Es geht schlicht einfach darum, dass es sich um eine kauzige Idee handelt, die am besten bei einer versierten NotarIn aufgehoben ist.

  • Das hat doch mit dem Moralapostel überhaupt nichts zu tun.

    Es geht schlicht einfach darum, dass es sich um eine kauzige Idee handelt, die am besten bei einer versierten NotarIn aufgehoben ist.

    Du magst das kauzig finden - ich würde diese Situation wahrscheinlich (ich vermute ähnlich wie du) komplett anders handhaben.


    Aber nach 7 Zeilen Fragestellung einer mit unbekannten anonymen Person geht es mich nichts an ob da der Oberkauz persönlich eine Frage hat. Wenn ich mit einer Antwort/Meinung/Ansicht/Idee weiterhelfen kann, tu ich das.


    Das selbe wünsche ich mir nämlich, wenn ich eine Frage habe.

    Ich lasse mich auch nicht gern in eine Schublade stecken von Leuten, die mich und meine Situation nicht kennen.

  • Nur am Rande aber in dem Kontext

    Passt einfach in den typischen deutschen Krimi.

    Wie wird der "typische deutsche Krimi" definiert bzw. was kennzeichnet den ?


    Und wie unterscheidet der sich der vom "typischen" österreichischen, italienischen, belgischen, Schweizer usw. Krimi ?

  • Vielleicht mal der Versuch einer sachlichen Antwort: was der TE vorhat, wäre für einen Notar bei der Überlassung von Immobilien Tagesgeschäft - Hintergrund für ein solches Anliegen ist in der Regel die Ersparnis von Erbschaftssteuer. Bei Immobilien kann sich der Überlassende Rückforderungsrechte für bestimmte Fälle einräumen lassen und diese durch eine Rückauflassungsvormerkung im Grundbuch auch dinglich sichern lassen - auch das ist (neben einem Nießbrauchsrecht) ganz übliche Praxis. Ich würde mir nicht anmaßen, darüber ein moralisches Unwert-Urteil auszudrücken.


    Eine solche dingliche Sicherung geht bei einem ETF natürlich nicht so leicht. Eine Bank oder ein anderer Depotanbieter wird sich auf eine solche vertragliche Abrede kaum einlassen. Ich hätte auch Zweifel, ob sich andere Treuhänder für eine solche Konstruktion finden lassen.


    Außerdem soll das Guthaben im Falle einer Scheidung an mich zurück gehen und somit nicht in den Zugewinn fallen.

    Kurz dazu: die ETFs mit dem Wert zum Übertragungszeitpunkt werden beim Zugewinnsausgleich nicht berücksichtigt - § 1374 Abs. 2 BGB. Die von Dir angesprochene Problematik beschränkt sich daher auf den Vermögenszuwachs danach - das kann aber trotzdem natürlich erheblich sein; gerade wenn die Ehe erst 29 Jahre nach der Übertragung geschieden wird.


    Ist so etwas machbar? Wie? Wer kann mich hier beraten? Fachanwalt oder Notar?

    Wenn eine dingliche Absicherung und eine Treuhandlösung praktisch nicht funktioniert, bleibt aus meiner Sicht nur ein Vertrag mit den Kindern. Da so etwas nicht beurkundet werden muss, ist das bei Notaren sicher kein Tagesgeschäft. Ein Notar könnte ggf. sein Muster für die Immobilien-Überlassung auf diese Konstellation anpassen - deine Rückforderungsrechte wären dann nur schuldrechtlich und nicht dinglich gesichert. Alternativ könntest du dich mit dem gleiche. Ziel nach einem Anwalt umsehen, der sich auf die Gestaltung von Vermögensnachfolgen spezialisiert hat. Solltest du in einem Bundesland mit Anwaltsnotaren leben, kann es sicher nicht schaden, wenn dieser Anwalt auch noch Notar ist.

  • Ich möchte meinen erwachsenen Kindern ein Guthaben in Form eines ETFs auf den MSCI World für ihre eigene Altersvorsorge schenken. Sie sollen 30 Jahre lang keinen Zugriff erhalten. Ausnahmen: Ich stimme zu, es handelt sich um einen Notfall, oder ich bin bereits verstorben.

    Außerdem soll das Guthaben im Falle einer Scheidung an mich zurück gehen und somit nicht in den Zugewinn fallen.

    Warum legen Sie nicht einfach bei einem Broker auf Ihren eigenen Namen je Kind ein ETF an und vermerken das im Testament welcher ETF an welches Kind vererbt wird. Zudem können Sie, falls nach Ihrer Ansicht eine Kind vorher schon an das Geld ran soll, es jeder Zeit an das Kind übertragen.


    Und wenn das Testament dann zum Einsatz kommt, kann es Ihnen egal sein, ob sich eins Ihrer Kinder ( welches dann wohl um die 50-60 Jahr alt sein wird) scheiden lässt oder nicht.


    Es ist zwar nicht 100% was Ihre Eingangsfrage war, aber es ist eine annähernde und sehr einfache Kostengünstige Lösung.



    An die ganzen Meckerer…

    Ich sehe hier kaum einen Unterschied zu all denjenigen, die Geld für Ihre Kinder haben, es aber erst mit dem Tod vererben. Die haben es auch nicht vorher aus der Hand gegeben.

  • An die ganzen Meckerer…

    Ich sehe hier kaum einen Unterschied zu all denjenigen, die Geld für Ihre Kinder haben, es aber erst mit dem Tod vererben. Die haben es auch nicht vorher aus der Hand gegeben.

    tolle Logik: was bedeutet denn „Geld für ihre Kinder haben ? „

    Bei der Thematik bin ich 100 % auf Achims Seite.

  • Machen kann man viel. Ich würde mich fragen, was wirklich das Ziel dieser Aktion ist. Ich bin in der Hinsicht simpel gestrickt, für mich gibt es nur 3 saubere Konstellationen:


    1) ich schenke etwas ohne irgendwelche Bedingungen

    2) ich schenke unmittelbar zweckgebunden, z.B. für den direkt anstehenden Kauf einer bestimmten Immobilie

    3) Ich schenke nicht, halte es in meinem Bestand und schenke ggf. später oder testamentarisch


    Was du vorhast kann ich da nicht einsortieren, deshalb scheint es mir keine gute Idee

  • tolle Logik: was bedeutet denn „Geld für ihre Kinder haben ? „

    Bei der Thematik bin ich 100 % auf Achims Seite.

    In meinem Kontext bedeutet „Geld für ihre Kinder haben“ = Es ist Geld vorhanden, welches zum vererben vorgesehen ist und mit dem Tod vererbt wird.

  • Warum legen Sie nicht einfach bei einem Broker auf Ihren eigenen Namen je Kind ein ETF an und vermerken das im Testament welcher ETF an welches Kind vererbt wird. Zudem können Sie, falls nach Ihrer Ansicht eine Kind vorher schon an das Geld ran soll, es jeder Zeit an das Kind übertragen.

    Ich glaube dir Grundidee ist hier, die Erbschaftssteuer zu mindern. Das fällt bei Deiner Idee weg.

    Ich würde es unter 2 einsortieren. Zweckgebundene Schenkung für die Altersvorsorge.


    Ich kann den Gedanken grundsätzlich nachvollziehen und finde es nicht verwerflich. Auch wenn ich es selber vermutlich anders machen würde.


    Ich würde mich als Kind sehr drüber freuen. Wüsste ich jetzt, dass ich zur Rente sicher einen Betrag X hätte, ist das auf jeden Fall deutlich besser als zu hoffen, dass man irgendwann was erbt.

  • Ich würde mich als Kind sehr drüber freuen. Wüsste ich jetzt, dass ich zur Rente sicher einen Betrag X hätte, ist das auf jeden Fall deutlich besser, als zu hoffen, dass man irgendwann was erbt.

    Die Schenkung soll 30 Jahre gesperrt bleiben. Die Schenkerin ist aktuell 60/61 Jahre alt. Die Schenkung dürfte zu einer ähnlichen Zeit frei werden, wie der Erbfall eintritt.

  • Die Schenkung soll 30 Jahre gesperrt bleiben. Die Schenkerin ist aktuell 60/61 Jahre alt. Die Schenkung dürfte zu einer ähnlichen Zeit frei werden, wie der Erbfall eintritt.

    Oder auch nicht. Vielleicht geht auch alles für die Pflege drauf. Oder für Frauen und Koks. Auf einen möglichen Erbfall lässt sich jedenfalls keine Altersvorsorge sicher aufbauen. Auf eine Schenkung mit 30 jährigem zeitverzug schon deutlich eher.


    Und es soll hier Erbschaftssteuer gespart werden.

  • Die Hintergründe kenn ich nicht, be- oder verurteilen will ich auch niemanden.

    Der TE hatte ja mittlerweile die Möglichkeit über die Hintergründe zu schreiben. Außer Herzchen unter Beiträge zu setzen, die ihm nach dem Mund reden, kam nichts. ,,Scheidung in der Verwandtschaft" hat mich nicht überzeugt.


    Wo sind jetzt die tiefgreifenden Gründe, die eine solche Strategie rechtfertigen können?


    Ich sehe nur eine Person, die Steuern sparen will und den erwachsenen Kindern nicht vertraut. Gegendarstellungen sehe ich keine.

  • Der TE hatte ja mittlerweile die Möglichkeit über die Hintergründe zu schreiben. Außer Herzchen unter Beiträge zu setzen, die ihm nach dem Mund reden, kam nichts. ,,Scheidung in der Verwandtschaft" hat mich nicht überzeugt.


    Wo sind jetzt die tiefgreifenden Gründe, die eine solche Strategie rechtfertigen können?

    Was tun die zur Sache? Warum sollte sich der Fragesteller überhaupt "rechtfertigen" müssen?! Du kriegst deine Herzchen von den Beiden die deiner Meinung sind - ist das nicht egal?


    Ich sehe nur eine Person, die Steuern sparen will und den erwachsenen Kindern nicht vertraut. Gegendarstellungen sehe ich keine.

    Ja und? Deshalb hat diese Person kein Anrecht darauf, dass seine Frage beantwortet wird?



    Ich bin auch der Ansicht, dass hier im Forum weniger die Moral-Keule geschwungen werden sollte. Die jeweiligen Lebensumstände können so unterschiedlich sein, alles Private will man vielleicht im Internet auch nicht offenlegen. Lasst doch jeden hier mit seinem Geld machen was er will - in eigene Schubladen stecken kann man auch jemanden ohne einen Kommentar hier zu hinterlassen.