Depot für erwachsene Kinder als Atersvorsorge

  • Ich bin auch der Ansicht, dass hier im Forum weniger die Moral-Keule geschwungen werden sollte.

    Ich bin der Ansicht, dass wir in einem freien Land leben in dem Meinungsfreiheit gilt und jeder, der sich in einem öffentlichen Forum aus dem Fenster lehnt, Kritik aushalten muss. Pseudo-Argumente, die auf Befindlichkeiten beruhen, lehne ich ab. Meine Meinung ist weiterhin, dass die Ansichten des TE unangebracht sind. Vernünftige Gegenargumente oder eine Erklärung kamen nicht.

  • Diese Terminologien (nachträglich gefettet von mir)

    die so etwas auch nur ansatzweise rechtfertigen würden...

    Gegendarstellungen sehe ich keine.

    hat mich nicht überzeugt.

    assoziiere ich eher mit Gerichtsverhandlungen ...


    Auch wenn sich da der vorsitzende Richter im Allgemeinen mit allzu strammen Zuschreibungen eher zurückhält wie

    Gruselig.

    ist so ziemlich das Schlechteste was man machen kann.

    Es gibt wohl nichts Schlimmeres als Eltern


    Jedenfalls bis zur Urteilsverkündung ...

  • Micho liegt völlig richtig.

    Es gibt auch eine Ethik und nicht jeder kauzige Anfrage muss in stoischer Apathie beantwortet werden.


    Gerade weil heute viele glauben, sie könnten alles rauslabern, ohne zumindest dafür kritisiert zu werden.

  • Ich bin der Ansicht, dass wir in einem freien Land leben in dem Meinungsfreiheit gilt und jeder, der sich in einem öffentlichen Forum aus dem Fenster lehnt, Kritik aushalten muss.

    Da hast du Recht, deine Meinung darfst du dir bilden ... aber nach der war doch gar nicht gefragt. Der Fragesteller wollte gar nicht wissen, was wir hier von seiner Idee halten.

    Deshalb halte ich Kritik an den Plänen in diesem Thema für unangebracht.

    Das wäre anders, wenn die Frage gelautet hätte: "Was würdet ihr machen? Ist die Idee gut? ..."

  • Da hast du Recht, deine Meinung darfst du dir bilden ... aber nach der war doch gar nicht gefragt. Der Fragesteller wollte gar nicht wissen, was wir hier von seiner Idee halten.

    Deshalb halte ich Kritik an den Plänen in diesem Thema für unangebracht.

    Das wäre anders, wenn die Frage gelautet hätte: "Was würdet ihr machen? Ist die Idee gut? ..."

    Ich glaube du hast Artikel 5 nicht verstanden. Ob nach einer Meinung gefragt wird, ist irrelevant.

  • Vielleicht kann man die Diskussion hier ja wieder etwas runterfahren. Generell finde ich es gerade gut an einem Forum wie hier, dass Fragen nicht nur ganz eng gefasst beantwortet werden, sondern auch noch mal nachgefragt wird was denn eigentlich die Intention hinter der Sache ist, und ob neben den finanziellen Aspekten denn auch mögliche emotionale Konsequenzen bedacht wurden.


    Das grundsätzliche Ansinnen kann man ja total verstehen: Der Nachwuchs soll möglichst „bombensicher“ abgesichert werden, geschützt auch bei Scheidung und vor eigenen (oder vielleicht durch den Partner forcierten) schlechten Entscheidungen.


    Wie ich oben schon geschrieben habe finde ich die angedachte Umsetzung aber eher problematisch. Denn eigentlich wäre das gar keine richtige Schenkung, sondern erst mal nur ein Steuerkniff. Die faktische Verfügungsgewalt hätten die Beschenkten nach deinem Regelwerk ja erst wenn du verstirbst. Von daher, bis auf die etwaige Steuer, gar nichts anderes als wenn du es vererben würdest.


    Dafür hast du dann ein kompliziertes Konstrukt geschaffen, das ich als Beschenkter schon etwas komisch fände (vorsichtig ausgedrückt).


    Ich persönlich würde es einfach selbst behalten und im Testament festlegen, wer was bekommen soll. Wenn du dann in der Zwischenzeit zu dem Schluss kommst, dass nun doch der richtige Zeitpunkt ist um alles oder einen Teil „einfach so“ zu übergeben, dann kannst du das jederzeit flexibel tun.


    So würde ich das machen, und mir nicht von der Steuer die Konstruktion diktieren lassen.

  • Ich glaube du hast Artikel 5 nicht verstanden. Ob nach einer Meinung gefragt wird, ist irrelevant.

    Na holla, jetzt wird es langsam wild ^^

    Wir drehen uns denke ich im Kreis.


    Deine Meinungsäußerung wollte ich dir natürlich nicht verbieten.

    Nur kritisch in Frage stellen, ob man das Privilleg der Meinungsfreiheit bei diesem Thema so in Anspruch nehmen muss, wie du es getan hast. Nicht mehr, nicht weniger.


    Wir sind unterschiedlicher Meinung und keiner kann den anderen offensichtlich davon überzeugen, seine Meinung abzuändern. Auch nicht schlimm ;)


    Ich denke, es ist alles gesagt. Oder?

  • Nicolaus Braun und Stefan Heringer betreiben einen Blog mit ganz interessanten Beiträgen zu diesem Thema.


    Z.b.

    https://www.neunundvierzig.com…jEuMTczOTEwODY5OC4wLjAuMA..

    Danke! Das ist der Beitrag, den ich oben gemeint habe:


    [Zitat]

    Nein, es macht keinen Sinn, wenn 73-jährige Erben die Vermögensnachfolge ihrer mit 96 verstorbenen Vorfahren antreten. Ein Unsinn, den der eine oder andere Erblasser noch dadurch verschärft, indem er mitunter für schier endlose Zeiträume eine Testamentsvollstreckung anordnet. Wie uns eine der beiden am Gespräch beteiligten Anwältinnen berichtete, vertrete sie im Moment einen 67-jährigen Erben, der mit allen Mitteln versuche, seinen Testamentsvollstrecker vorzeitig loszuwerden. Der Mandant stehe nach dem Willen seines verstorbenen Vaters noch für die nächsten fünf Jahren unter Kuratel. Bis dahin – so hoffte der verstorbene Patriarch – würde der Jungspund sich endlich die Hörner abgestoßen haben …

  • Ich bin der Ansicht, dass wir in einem freien Land leben in dem Meinungsfreiheit gilt und jeder, der sich in einem öffentlichen Forum aus dem Fenster lehnt, Kritik aushalten muss. Pseudo-Argumente, die auf Befindlichkeiten beruhen, lehne ich ab. Meine Meinung ist weiterhin, dass die Ansichten des TE unangebracht sind. Vernünftige Gegenargumente oder eine Erklärung kamen nicht.

    Analog zu dem, was Du weiter oben geschrieben hast: So wie Dir aus dem Stegreif zehn Dinge einfallen, die man anständigerweise mit dem eigenen Geld nicht machen sollte, auch wenn es das eigene Geld ist, fallen mir spontan zehn Dinge ein, die man trotz grundsätzlicher Meinungsfreiheit anständigerweise nicht sagen sollte. Und tut man es dennoch … sagt es halt was über einen selbst aus.

  • Was [die] TE vorhat, wäre für einen Notar bei der Überlassung von Immobilien Tagesgeschäft - Hintergrund für ein solches Anliegen ist in der Regel die Ersparnis von Erbschaftssteuer. Bei Immobilien kann sich der Überlassende Rückforderungsrechte für bestimmte Fälle einräumen lassen und diese durch eine Rückauflassungsvormerkung im Grundbuch auch dinglich sichern lassen - auch das ist (neben einem Nießbrauchsrecht) ganz übliche Praxis


    Eine solche dingliche Sicherung geht bei einem ETF natürlich nicht so leicht. Eine Bank oder ein anderer Depotanbieter wird sich auf eine solche vertragliche Abrede kaum einlassen. Ich hätte auch Zweifel, ob sich andere Treuhänder für eine solche Konstruktion finden lassen.

    Daß das mit Immobilien üblich ist, wußte ich.


    Wie gestaltet man das aber mit Wertpapieren?

    Wenn eine dingliche Absicherung und eine Treuhandlösung praktisch nicht funktioniert, bleibt aus meiner Sicht nur ein Vertrag mit den Kindern. Da so etwas nicht beurkundet werden muss, ist das bei Notaren sicher kein Tagesgeschäft. Ein Notar könnte ggf. sein Muster für die Immobilien-Überlassung auf diese Konstellation anpassen - deine Rückforderungsrechte wären dann nur schuldrechtlich und nicht dinglich gesichert. Alternativ könntest du dich mit dem gleiche. Ziel nach einem Anwalt umsehen, der sich auf die Gestaltung von Vermögensnachfolgen spezialisiert hat. Solltest du in einem Bundesland mit Anwaltsnotaren leben, kann es sicher nicht schaden, wenn dieser Anwalt auch noch Notar ist.

    Wie würde so ein Vertrag mit Kindern denn aussehen?


    Man überträgt die Papiere auf die Kinder und schreibt in den Vertrag hinein, daß sie jährlich Bericht erstatten müssen, ob die Schenkungsbedingungen eingehalten sind?


    Welche Möglichkeiten hätte der Schenker, gegen den Beschenkten vorzugehen, wenn dieser die Vertragsbedingungen nicht einhält?


    Mir fällt da keine praktikable Möglichkeit ein.


    Indirekt geht das: Wenn der Beschenkte, der prospektive Erbe, sich dem Willen des Schenkers nicht fügt, geht die zweite Tranche nicht an die Kinder, sondern an den Tierschutzverein. Aber das ist eine eher informelle Möglichkeit, die nichtsdestoweniger funktioniert.


    Ich kenne als Motiv für größere Schenkungen zu Lebzeiten die Erbschaftsteuerersparnis. Alle 10 Jahre kann man seinen Kindern steuerfrei 400 T€ zuwenden. Wir hatten das schön öfter. Die TE nennt dieses Motiv aber nicht. Ihr scheint es primär darum zu gehen, den Kindern zwar etwas zuzuwenden, aber die Kontrolle dafür nicht aus der Hand zu geben.


    Testamentsvollstrecker gibt es, was ein solcher Mensch tut, weiß ich. Man bräuchte für die gewünschte Wirkung also einen Schenkungsvollstrecker. Google kennt den Begriff aber nicht. :(


    Vielleicht läßt sich der gewünschte Zweck ja über eine Stiftung realisieren?


    Ich bleibe bei meiner obigen Meinung: Schenken heißt aus der Hand geben. Wer schenken will, muß das in Kauf nehmen. Wer das nicht will, behält sein Geld, die Kinder bekommen es dann zu vermutlich ähnlicher Zeit, wenn die TE sie nicht enterbt. Daß die Kinder dann ggf. mehr Erbschaftsteuer zu bezahlen haben, sollte ihr eigentlich egal sein. Wenn der Erbfall eintritt, sitzt sie ja schon mit der Harfe auf einer Wolke.

  • Das grundsätzliche Ansinnen kann man ja total verstehen: Der Nachwuchs soll möglichst „bombensicher“ abgesichert werden,

    also ich kann das Ansinnen nicht verstehen, ich kann es tatsächlich noch nicht einmal wirklich erkennen, weil es von der TE nicht erklärt wurde.


    Die erwachsenen Kinder sind vermutlich irgendwas zwischen 25-40 Jahre alt, die werden schon wissen, was sie mit einem Geldsegen am Besten anfangen können. Vielleicht haben die auch Ideen, die nichts mit Altersvorsorge zu tun haben (Hausbau, Weltreise, Studium der Kindeskinder etc) für die aber heute und die kommenden 30 Jahre das Kleingeld fehlt?


    Und das Bedürfnis meine Kinder "abzusichern" habe ich aufgegeben, als sie alt genug wurden um auf wirtschaftlich eigenen Beinen zu stehen. Jetzt kann man bei Gelegenheit mal unter die Arme greifen, aber ihr Leben leben, dass müssen sie schon selber. Die Vorstellung meinen Kinder ihre Rentenbezüge zu sichern, bevor sie überhaupt Gelegenheit hatten das eigene Leben zu gestalten (inklusiver der Möglichkeit ihre eigenen Fehler zu machen!), finde ich äusserst absonderlich. Vielleicht finden die ja die tollsten Jobs und verdienen mehr als genug für Rente, bAV und ETF Sparplan und brauchen dann gar kein zusätzliches Polster mehr?


    Ein bißchen mehr Zutrauen und Lebensmut wäre angesagt!

  • estelou5

    Solche Dinge lassen sich am ehesten innerhalb einer Versicherungslösung (ETF-Nettopolice) umsetzen. Hier ist wohl vertraglich eine ganze Menge möglich.


    Du wirst dazu aber die Unterstützung eines entsprechenden Spezialisten benötigen.

    Ich hatte das Thema schon mal hier erwähnt:


    Allerdings kannst Du damit keinen bereits 'bestehenden ETF vererben', sondern nur Geld zu 'Deinen Bedingungen' neu in ETF im Versicherungsmantel anlegen.

  • estelou5

    Solche Dinge lassen sich am ehesten innerhalb einer Versicherungslösung (ETF-Nettopolice) umsetzen. Hier ist wohl vertraglich eine ganze Menge möglich.

    Ich finde die ganze Anfrage seltsam. Eine 60jährige, die somit in dem Alter ist, in dem sich andere Leute über die eigene Altersvorsorge Gedanken machen, macht sich Gedanken darüber, wie sie ihren Kindern Geld schenken können, aber so, daß diese die nächsten 30 Jahre nicht drankommen.


    Sie hat in der Vergangenheit schonmal nach Anlagen für sich selbst gefragt und dabei Beträge genannt, die vermuten lassen, daß ihr Kinder im Erbfall keine Probleme mit der Erbschaftsteuer bekommen werden, die Erbschaft also vermutlich unter 800.000 € (für 2 Kinder) liegen wird.


    In diesem Fall ist die Lösung doch ganz einfach: Sie behält das Geld (und damit die Kontrolle) ganz einfach selber.


    Würde man das Geld auf Sicht von 30 Jahren in eine Versicherungspolice stecken mit dem Ziel der Erbschaftsteuerersparnis, würde man in diesen 30 Jahren sicherlich mehr an die Versicherungsgesellschaft zahlen als an das Finanzamt an Steuer. Wirtschaftlich vernünftig ist das also nicht.


    Wie oben schon geäußert, halte ich das komplette Ansinnen für wenig sinnvoll.

  • Sie hat in der Vergangenheit schonmal nach Anlagen für sich selbst gefragt und dabei Beträge genannt, die vermuten lassen, daß ihr Kinder im Erbfall keine Probleme mit der Erbschaftsteuer bekommen werden, die Erbschaft also vermutlich unter 800.000 € (für 2 Kinder) liegen wird.

    da gab es doch auch noch einen (Ehe-?) Mann, bei entsprechendem Testament liessen sich also ganz problemslos 1,6 Millionen steuerfrei vererben.


    Eine 60jährige, die somit in dem Alter ist, in dem sich andere Leute über die eigene Altersvorsorge Gedanken machen, macht sich Gedanken darüber, wie sie ihren Kindern Geld schenken können, aber so, daß diese die nächsten 30 Jahre nicht drankommen.

    Nicht zu vergessen, das es für die "Altersvorsorge der Kinder" geplant ist. 🧐

  • Die hier geäußerten persönlichen Kritiken an der Person des Fragestellenden lassen mich einmal mehr dazu raten, gleich zu sagen: "Ich frage für einen Freund!"


    Tatsächlich kann ich mir vorstellen, dass dieser 'Freund' zwei oder mehr Kinder hat.


    Eins davon hat auch Kinder, also Enkelkinder. Da kann man in etwa von ausgehen, dass das selbst ererbte und vergrößerte Vermögen, das man im hohen Alter partout nicht ausgeben konnte, in der Familie bleibt.


    Aber schon bei dem anderen kinderlos verheirateten Kind möchte man vielleicht nicht, dass das mit warmer Hand an dieses Kind (ca. 30) verschenkte Vermögen im Todesfall an die ungeliebte Schwiegertochter fällt und anschließend dann noch an die noch unbeliebtere Verwandtschaft dieser Schwiegertochter.


    Da würde es der 'Freund' vorziehen, dass das Vererbte und vorweg Geschenkte im Todes- oder auch Scheidungsfall dieses Kindes an seine Geschwister, deren Kinder oder auch an ihn (inzwischen 90) zurückfällt.


    berghaus 10.02.25

  • Ja, das ist menschlich alles verständlich und war in vielen Jahrhunderten Thema von Literatur und auch Verfilmungen.

    Das ist ja auch eine grauenhafte Vorstellung für einen empfindsam Menschen, dass der Geliebte kinderlose Sohn dahingerafft wird und die widerwärtige Schwiegertochter nun das ganze Geld kassiert.

    Nicht einmal ein Pflichtteilsanspruch hat man mehr, weil der geliebte Sohn natürlich ein korrektes Testament gemacht hat und somit auch die gesetzliche Erbfolge nichts mehr bringt.


    Da menschelt es eben.