Prof. Walz würgt (zurecht) Finanzfluss eine rein (Netto-Police)

  • Man muss hier schon sagen: Walz hat in seinem Video Aussagen aus dem Zusammenhang gerissen und suggeriert, dass Finanzfluss unterschwellig Werbung für Netto-Polizzenanbieter macht, da sie einen "NettoPolizzenVergleichsrechner" veröffentlicht haben und dort Empfehlungen für Produkte abgeben. Analog Depot Vergleich.

    Es sollte sich jeder selbst ein Bild davon machen, das Video ansehen und die Stellungnahme von Finanzfluss unter dem Video miteinbeziehen.

  • So pauschal ist diese Aussage nicht richtig.
    Jedem Menschen steht auch eine private AV in gewisser pfändungsgeschützter Höhe zu. Dazu muss die private AV aber bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Eine davon ist u.A., dass die Auszahlung ausschließlich in Form einer monatlichen Rente erfolgt.

    Wie so oft von dir wieder einmal ein realitätsfremder und m.E. gefährlicher Beitrag.

    Wirklich pfändungssicher nach §851c sind nur zertifizierte Altersvorsorgeprodukte (Riester, Rürup). Aber auch dann nur in der Ansparphase. Nicht zertifizierte Verträge benötigen eine Nichtkündbarkeitsklausel und/oder keinen Rückkaufswert. Das gibt es bei Fondspolicen faktisch nicht.

    Zitat von monstermania

    Wenn man also absehen kann, dass es im Leben auf Bürgergeldbezug hinaus läuft, kann man so eine Fondspolice entsprechend vertraglich anpassen.

    Sorry. Das ist einfach nur Quatsch. Genauso gut könntest du einem Anleger mit Depot raten vor dem Bürgergeldbezug alles zu verkaufen und abzuheben. Was auch Quatsch wäre.


    Zitat von monstermania

    Insbesondere für Selbständige, die keinen Rürup-Vertrag wollen, kann so eine ETF-Nettopolice durchaus Sinn ergeben um sich ein gewisses sicheres Grundeinkommen im Alter zu sichern, falls es doch irgendwann mit der Selbstständigkeit scheitert und in die Insolvenz geht.

    Nein. Das funktioniert nicht. Trotzdem interessant, dass du das Risiko einer Insolvenz beim Selbständigen siehst und nicht bei der Gesellschaft.

  • Man muss hier schon sagen: Walz hat in seinem Video Aussagen aus dem Zusammenhang gerissen und suggeriert, dass Finanzfluss unterschwellig Werbung für Netto-Polizzenanbieter macht, da sie einen "NettoPolizzenVergleichsrechner" veröffentlicht haben und dort Empfehlungen für Produkte abgeben. Analog Depot Vergleich.

    Es sollte sich jeder selbst ein Bild davon machen, das Video ansehen und die Stellungnahme von Finanzfluss unter dem Video miteinbeziehen.

    Welche Aussagen hat er konkret aus dem Zusammenhang genommen?

    Welche Relevanz hat die Nennung eines Maklers im Video bei der sachlichen Gegenüberstellung der Vor- und Nachteile eine Nettopolice?

    Warum wurden mehrere Nachteile einer Nettopolice in diesem Video nicht genannt, aber im letzten Video ohne Maklerverbindung schon?

    Ich rate jedem nach der Stellungnahme von Finanzfluss auch die Antwort von Prof. Walz zu lesen.

  • Also zum Thema Bürgergeld kann ich Expertise dazu beitragen. Da ich hier in dem BEreich arbeite und "mein" Jobcenter da auch juristisch vertete.

    Zwar will die Bundesagentur für Arbeit meiner Meinung nach das Halbwissen vermitteln, das nur Riester und Rürup geschützt wären, aber der Gesetzeswortlaut ist da ganz eindeutig § 12 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 - 1. Halbsatz "Nicht zu berücksichtigen sind .... für die Altersvorsorge bestimmte Versicherungsverträge; ..."

    Heißt die ETF-netto-Police wäre dann vor dem Jobcenter sicher, wenn eine Auszahlung erst zum Renteneintrittsalter vorgesehen ist (früher galt da in der Regel auch das 60. Lebensjahr als ausreichend) und im Bestfall eine Rentenoption wählbar wäre. So ganz langsam gibt es zu dem Thema ein Rechtsprechung in der ersten Instanz (SG Landshut, Urteil vom 31.01.2025 - S 11 AS 160/23)

    Der ETF-Sparplan im Depot wäre hingegen für den Normalbürger - sofern über den Freibeträgen - zu verbrauchen. Alleine ein langjährig hauptberuflich Selbständiger -der von der Versicherungspflicht befreit war- könnte hier noch nach § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 SGB II, da den Stempel geschütze Altersvorsorge draufhauen.

    Das Video von Finanzfluss sehe ich da relativ unkritisch, in den Beispielen wird gut erklärt, dass die Steuervorteile meistens nicht wirklich spürbar zum tragen kommen. Aber das Thema Risiko bei Pleite der Versicherungsgesellschaft hätte hier definitiv reingehört.

    Prof. Dr. Hartmut Waltz, habe ich hier zum ersten mal gesehen, aber das ist aus meiner Sicht kein gutes Reaction Video, er hat da jetzt nicht direkt viel aus dem Kontext gerissen, aber eben nur unvollständige Aussgagen von Finanzfluss gezeigt, er behauptet schon sehr intensiv, dass Finanzfluss auf den Steuervorteilen herumreiten würde, zeigt aber nicht, dass das Finanzlfuss in den Beispielen schon differenziert darstellt.

  • Es gibt sehr günstige Nettopolicen.

    Condor ist z.B. sehr gut, manche Vermittler wollen nur ca. 150 Euro einmalig. Bruttotarife kosten oftmals mehrere Tausende über die Vertragsdauer. Wenn man doch noch niedrige Monatsbeiträge vereinbart und mit Einmalzahlungen arbeitet kann man sehr günstig den Versicherungsmantel bekommen und kriegt dafür die Steuervorteile.

    Das Hauptproblem bei den ganzen ETF-Sparern ist, dass die meisten Leute nicht die notwendige Disziplin zum langfristigen Sparen haben. 2 Mausklicks und die Altersvorsorge ist futsch, weil man seine ETFs verkauft und irgendwelche Memeaktien kauft wegen FOMO, etc.

    Gab in der Vergangenheit genug Fälle, auch bei Wirecard. Auf Reddit hat vor 2 Tagen jemand 2x200k in irgendwelche KO-Zertifikate gesteckt und verloren "Affenkönig" nennen die ihn.

    Daraus hätte man generational wealth machen könenn.

    Das Versicherungsprodukt kann man nicht von heute auf Morgen mit 2 Mausklicks loswerden.

    Eine Nettopolice kann sich daher rechnen, wegen der Steuervorteile und wegen dem Selbstschutz. Ob das hier besprochene Produkt die niedrigen Kosten hat, kann ich nicht beurteilen da ich das PID nicht gelesen habe. Da muss man sehr genau hinschauen. Ist aber wie immer Eigenverantwortung.

  • § 12 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 - 1. Halbsatz "Nicht zu berücksichtigen sind .... für die Altersvorsorge bestimmte Versicherungsverträge; ..."

    danke für das heraussuchen des paragraphen genau so hatte ich das auch in errinerung, weswegen ich dies auf der vorigen seite auch so geschrieben hatte, dass diese auserhalb des üblichen schonvermögens behandelt werden könnnen.

    hier dann auch der passende link

    § 12 SGB 2 - Einzelnorm


    dass ist da aber tatsächlich nicht sonderlich klar formuliert. und wird wohl erst vernünftig geklärt sein wenn da höhere gerichte dass specifizieren...

  • Zwar will die Bundesagentur für Arbeit meiner Meinung nach das Halbwissen vermitteln, das nur Riester und Rürup geschützt wären, aber der Gesetzeswortlaut ist da ganz eindeutig § 12 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 - 1. Halbsatz "Nicht zu berücksichtigen sind .... für die Altersvorsorge bestimmte Versicherungsverträge; ..."

    Heißt die ETF-netto-Police wäre dann vor dem Jobcenter sicher, wenn eine Auszahlung erst zum Renteneintrittsalter vorgesehen ist (früher galt da in der Regel auch das 60. Lebensjahr als ausreichend) und im Bestfall eine Rentenoption wählbar wäre. So ganz langsam gibt es zu dem Thema ein Rechtsprechung in der ersten Instanz (SG Landshut, Urteil vom 31.01.2025 - S 11 AS 160/23)

    Wenn der Vertrag seit Beginn so läuft und er keinen Rückkaufswert (verwertbares Vermögen) hat, ist das möglich. Das wäre aber dann keine normale Fondspolice, sondern im Endeffekt eine Rürup-Police (mit allen erheblichen Nachteilen - nur wegen dem Risiko auf Bürgergeld zu fallen? ).

    Wenn man aber, wie monstermania erwähnt hat, den Vertrag umstellt ,,wenn es aufs Bürgergeld hinausläuft" grenzt das an den Versuch des Sozialbetrugs (einmal ganz davon abgesehen, dass so eine Umstellung schwierig bis kaum möglich ist). Das BSG hat nämlich festgestellt, dass eine gezielte Umgehung der Verwertbarkeit vor Antragstellung als rechtsmissbräuchlich gewertet werden kann und das LSG Stuttgart, dass eine kurzfristige Änderung eines Versicherungsvertrags in eine angeblich nicht verwertbare Altersvorsorge nicht anerkannt wird, weil „die Verwertbarkeit nur scheinbar ausgeschlossen wurde.

    Ich wäre mit solchen ,,Ratschlägen" (s.u) sehr vorsichtig:

    Zitat von monstermania

    Wenn man also absehen kann, dass es im Leben auf Bürgergeldbezug hinaus läuft, kann man so eine Fondspolice entsprechend vertraglich anpassen.

    Das grenzt ja an Anstiftung zum Sozialbetrug.

    Und das ist nur die rechtliche Seite. Moralisch würde ich jemanden, der versucht durch Vertragsumstellung sein Vermögen zu verstecken als ,,asozial mit Ausrufezeichen" einordnen.

  • Prof. Dr. Hartmut Waltz, habe ich hier zum ersten mal gesehen, aber das ist aus meiner Sicht kein gutes Reaction Video, er hat da jetzt nicht direkt viel aus dem Kontext gerissen, aber eben nur unvollständige Aussgagen von Finanzfluss gezeigt, er behauptet schon sehr intensiv, dass Finanzfluss auf den Steuervorteilen herumreiten würde, zeigt aber nicht, dass das Finanzlfuss in den Beispielen schon differenziert darstellt.

    Über die Produktionsqualität und Art der Reaction kann man sicherlich streiten und auch kritisieren. Nun muss man aber dennoch berücksichtigen, dass Herr Walz nicht gerade als berufsmäßiger Youtuber bekannt ist. Auch das nur selektive Zitate ausgewählt wurden, kann man durchaus kritisieren. Aber inhaltlich gibt es aus meiner Sicht nichts daran auszusetzen.

    Was der Mann bräuchte wäre einen guten Cutter im Hintergrund, der die Videos auf einen höheren Standard bringt. Ich glaube dafür ist sein Kanal allerdings noch zu klein.

    Die Stellungnahme seitens Finanzfluss zeigt mir, dass da keine Einsicht kommen wird, nichtmal ein bisschen. Finanzfluss werde ich ab sofort mit erhöhter Vorsicht genießen.

  • Die Stellungnahme seitens Finanzfluss zeigt mir, dass da keine Einsicht kommen wird, nichtmal ein bisschen. Finanzfluss werde ich ab sofort mit erhöhter Vorsicht genießen.

    Es ist natürlich schon etwas lustig wenn sich Finanzfluss und Prof. Weber wegen einer Netto-Police streiten. Zum einen weil das Produkt im Vergleich zu den 99% anderen Produkten aus der Finanzindustrie zu den rationaleren und akzeptablen Produkten gehört. Zum anderen weil eigentlich beide Parteien auf der guten Seite der Macht stehen.

    Man frägt sich schon, ob es nicht andere und wichtigere ,,Schlachtfelder" für Walz und Finanzfluss gibt. Strukturvertriebe und Banken schreiben seit Jahren immer neue Rekordergebnisse und zocken praktisch Millionen von Kunden ab und hier streitet man sich über eine Belanglosigkeit. Würde jeder, der bei einer Bank oder einem Strukki kauft, stattdessen eine Nettopolice kaufen, wären wir deutlich weiter. Auch wenn ein ETF im Depot noch besser wäre.

  • Das Hauptproblem bei den ganzen ETF-Sparern ist, dass die meisten Leute nicht die notwendige Disziplin zum langfristigen Sparen haben. 2 Mausklicks und die Altersvorsorge ist futsch, weil man seine ETFs verkauft und irgendwelche Memeaktien kauft wegen FOMO, etc.

    In der Theorie sollte es so sein. In der Praxis werden allerdings über 70% der Fondspolicen lange vor ihrem Ende gekündigt (siehe Video). Meistens mit erheblichen (zusätzlichen) Kosten.

  • Es ist natürlich schon etwas lustig wenn sich Finanzfluss und Prof. Weber wegen einer Netto-Police streiten. Zum einen weil das Produkt im Vergleich zu den 99% anderen Produkten aus der Finanzindustrie zu den rationaleren und akzeptablen Produkten gehört. Zum anderen weil eigentlich beide Parteien auf der guten Seite der Macht stehen.

    Man frägt sich schon, ob es nicht andere und wichtigere ,,Schlachtfelder" für Walz und Finanzfluss gibt. Strukturvertriebe und Banken schreiben seit Jahren immer neue Rekordergebnisse und zocken praktisch Millionen von Kunden ab und hier streitet man sich über eine Belanglosigkeit. Würde jeder, der bei einer Bank oder einem Strukki kauft, stattdessen eine Nettopolice kaufen, wären wir deutlich weiter. Auch wenn ein ETF im Depot noch besser wäre.

    Ich glaube Herr Walz hatte noch andere Motive für diese Reaction.

    Unter anderem ist Finanzfluss der größte Fintuber in Deutschland und genießt viel Vertrauen.

    Und wenn da im Hintergrund mit Kooperationen gemauschelt wird und da Nettopolicen mit "Weniger Flexibilität ist Vorteil" "Du hast deinen ETF FÜRS LEBEN noch nicht gefunden" mehr oder weniger angepriesen wird, kann man das durchaus anprangern.

    Aber ja , du hast Recht es gäbe wichtigere Schlachten.

    DVAG 2,5 Millarden Umsatz in 2024. Provisionsverbot wurde gekippt. Leider ist da die Fianzlobby sehr mächtig.

  • Wenn man aber, wie monstermania erwähnt hat, den Vertrag umstellt ,,wenn es aufs Bürgergeld hinausläuft" grenzt das an den Versuch des Sozialbetrugs (einmal ganz davon abgesehen, dass so eine Umstellung schwierig bis kaum möglich ist). Das BSG hat nämlich festgestellt, dass eine gezielte Umgehung der Verwertbarkeit vor Antragstellung als rechtsmissbräuchlich gewertet werden kann und das LSG Stuttgart, dass eine kurzfristige Änderung eines Versicherungsvertrags in eine angeblich nicht verwertbare Altersvorsorge nicht anerkannt wird, weil „die Verwertbarkeit nur scheinbar ausgeschlossen wurde.

    Ich wäre mit solchen ,,Ratschlägen" (s.u) sehr vorsichtig:

    Das grenzt ja an Anstiftung zum Sozialbetrug.

    Und das ist nur die rechtliche Seite. Moralisch würde ich jemanden, der versucht durch Vertragsumstellung sein Vermögen zu verstecken als ,,asozial mit Ausrufezeichen" einordnen.

    Jede Fondspolice ist erstmal eine Rentenversicherung, wenn man die Steuervorteile nutzen möchte (z.B. Halbeinkünfteverfahren). :rolleyes:
    Man nutzt nur ein 'Schlupfloch' und setzt das Rentenalter im Vertrag sehr hoch an (z.B. 85), um dann vor der Verrentungsphase regelmäßig Kapital aus der Fondspolice entnehmen zu können. Das Geld, was zum Rentenalter noch in der Fondspolice steckt, muss ohnehin verrentet werden. :rolleyes:

    Und natürlich kann man eine Rentenversicherung vertraglich anpassen. Habe ich mit meiner alten Versicherung auch schon gemacht. Natürlich nur im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Möglichkeiten. So kann ich selbstverständlich das Rentenalter anpassen und auch die vorzeitige Möglichkeit der Kapitalentnahme streichen.

    Und es sollte jedem klar sein, dass zwischen einer solchen Vertragsumstellung und einer möglichen finanziellen Notlage (z.B. Privatinsolvenz) ein entsprechender Zeitabstand vorhanden sein muss! Aber i.d.R. kündigt sich ein solches Ereignis ja vorher an bzw. ist absehbar.

    Wenn der Vertrag seit Beginn so läuft und er keinen Rückkaufswert (verwertbares Vermögen) hat, ist das möglich. Das wäre aber dann keine normale Fondspolice, sondern im Endeffekt eine Rürup-Police (mit allen erheblichen Nachteilen - nur wegen dem Risiko auf Bürgergeld zu fallen? ).

    Nein!
    Rürup ist etwas völlig anderes. Die Beiträge zu einer Fondspolice kannst Du auch dann nicht von der Steuer absetzten, wenn Du auf die vorzeitige Kapitalentnahme verzichtest! Die Versteuerung ist auch komplett anders als bei Rürup.:rolleyes:

    Es gibt Vermögensgrenzen, was die Vermögenssicherung im Rahmen einer privaten Rentenversicherung angeht. Wer glaubt auf diesem Wege ein Millionenvermögen vor Gläubigern 'sichern' zu können um sich dann im Alter einen 'fetten' machen zu können liegt falsch!

    Irving
    Ich weiß nicht, warum Du hier so einen Stuss zusammen schreibst! :/
    Hier nochmal zum nachlesen mit Verweis auf die Betragsgrenzen und die genauen Voraussetzungen: https://www.lv1871.de/private-renten…agen/pfaendbar/

  • Kannst du das mal vom hier diskutierten Fall abgesehen ausführen?

    Hatte eigentlich ein sehr gutes Bild von Finanzfluss (darüber bin ich zu ETFs gekommen und gestartet) und schaue da gerne Videos.

    Finanzfluss hat wohl einfach eine Zielgruppe, zu der ich nicht gehöre. Für jemanden, der herausfinden will, was ein ETF ist und was man damit anstellt, für den bieten die ein grundsätzlich solides Angebot.

    Wenn es aber um andere Themengebiete geht, da schlackern einem auch schon einmal die Ohren. Das Thema Rentenversicherung habe ich mir draufgeschafft, daher kann ich da etwas zu sagen. Bei den bisherigen Beiträgen von Finanzfluss dazu habe ich nicht nur eine beschämend unzureichende Recherche ausmachen können, auch habe ich den Eindruck gewonnen, dass kein wirkliches Verständnis zu dem Thema besteht und es einfach als zusätzliches Investmenttool gesehen wird.

    Und wenn die Leute von Finanzfluss mit "Mindset" anfangen, dann bereitet mir die peinliche Berührung darüber körperliches Unwohlsein.

    Vor Jahren haben die sich mal mit einer eingesandten Frage beschäftigt, bei der es um Vermögensaufbau im laufenden Alg II-Bezug ging. Der erste Ratschlag war direkt das Mindset zu ändern.

    Danach (eigentlich auch bereits vorher) war für mich klar, dass ich Finanzfluss als Äquivalent zur "Bäckerblume" einsortiere und mich nach Möglichkeit nicht mehr mit denen befasse.

    Alle Jubeljahre schaue ich noch stichprobenhaft herein und bin jedes Mal wieder unterwältigt.

    Wie eingangs geschrieben, bin Ü25 und somit wohl nicht mehr Zielgruppe.

  • Es gibt ein neues Video von Finanzfluss zu diesem Thema:

    Neues Video Finanzfluss

    Hier gibt es eine Zusammenfassung von Google KI Gemini:

    Dieses Video ist eine detaillierte Analyse der steuerlichen Auswirkungen von ETF-Policen im Vergleich zu traditionellen ETF-Sparplänen. Der Moderator, Thomas von Finanzfluss, erläutert die komplexe Besteuerung von ETF-Policen basierend auf Community-Feedback [00:30].
    Das Video richtet sich an Personen, die den Kauf von ETFs in einem Versicherungsmantel in Erwägung ziehen, und weist darauf hin, dass dies ein Nischenprodukt ist und für die meisten ein Standard-ETF-Sparplan über einen Broker besser geeignet ist [01:06]. Eine wichtige Empfehlung für diejenigen, die sich für eine ETF-Police entscheiden, ist die Wahl einer "Nettopolice" ohne Vertriebsprovisionen, auch wenn dies eine Beratungsgebühr beinhaltet, da dies in der Regel kostengünstiger ist [01:48].
    Der Hauptfokus liegt auf dem Vergleich der steuerlichen Behandlung von ETF-Policen und traditionellen ETF-Sparplänen:
    * ETF-Policen unterliegen der progressiven Besteuerung nach dem individuellen Einkommensteuersatz [02:49]. Sie erhalten einen Rabatt von 15 % auf steuerpflichtige Gewinne, und wenn sie mindestens 12 Jahre und bis zum Alter von 62 Jahren gehalten werden, profitieren sie vom Halbeinkünfteverfahren, was bedeutet, dass nur die Hälfte der verbleibenden 85 % zum individuellen Satz besteuert wird [03:22].
    * ETF-Sparpläne unterliegen der Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) mit einem Pauschalsatz von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag [02:54]. Für Aktien-ETFs gibt es eine Steuergutschrift von 30 %, was zu einer Gesamtsteuerlast von 18,46 % (ohne Kirchensteuer) führt [03:01].
    Mehrere Faktoren beeinflussen, welche Option steuerlich vorteilhafter ist:
    * Persönliches Einkommen: Das Einkommen des Einzelnen zum Zeitpunkt der Realisierung von Gewinnen aus der Police [04:11].
    * Kumulierte Gewinne: Diese erhöhen das Einkommen und können die Steuerlast erhöhen [04:24].
    * Portfolio-Umschichtungen: Bei ETF-Policen sind Umschichtungen steuerfrei, während sie bei einem ETF-Sparplan steuerpflichtige Ereignisse auslösen [04:29].
    Das Video präsentiert drei Szenarien anhand eines Modellrechners (für die Zuschauer verfügbar) [04:54]:
    * Szenario mit geringem Einkommen (Rentner ohne steuerpflichtiges Einkommen): Nach 35 Jahren monatlicher Sparrate von 300 € erzielt ein ETF-Sparplan ein höheres Endkapital nach Steuern (430.000 €) im Vergleich zu einer ETF-Police (415.000 €), wenn keine Umschichtungen erfolgen [05:09]. Bei zwei Portfolio-Umschichtungen übertrifft die ETF-Police (415.000 €) jedoch den ETF-Sparplan (405.000 €) aufgrund der steuerfreien Umschichtungen innerhalb der Police [06:01].
    * Szenario mit mittlerem Einkommen (Durchschnittliches Renteneinkommen von 1.050 €): Der ETF-Sparplan führt immer noch zu 430.000 €, aber das Nachsteuerkapital der ETF-Police reduziert sich aufgrund der zusätzlichen Einkommensteuerbelastung auf 409.000 € [09:17].
    * Szenario mit hohem Einkommen (Erreichen des Spitzensteuersatzes): Der ETF-Sparplan bleibt bei 430.000 €, während das Endkapital der ETF-Police weiter auf 402.000 € sinkt. Bei zwei Umschichtungen liegt die ETF-Police immer noch leicht hinter dem ETF-Sparplan (402.000 € gegenüber 404.000 €), was darauf hindeutet, dass die ETF-Police mit höherem Einkommen weniger attraktiv wird [10:00].
    Das Video betont, dass der Vorteil einer ETF-Police mit der Häufigkeit und Intensität der Portfolio-Umschichtungen zunimmt und dass ein höheres Einkommen den Steuervorteil der Police negativ beeinflusst [11:00].
    Weitere wichtige Überlegungen über die Besteuerung hinaus sind:
    * Kosten: ETF-Policen sind in der Regel teurer als ETF-Sparpläne [16:11].
    * Flexibilität: ETF-Policen bieten aufgrund langfristiger Verpflichtungen gegenüber einem Versicherer weniger Flexibilität, im Gegensatz zu ETF-Sparplänen, bei denen Anbieter leicht gewechselt werden können [16:25].
    * Produktauswahl: ETF-Policen bieten eine begrenztere Auswahl an ETFs im Vergleich zu Brokern [16:52].
    * Sondervermögen: ETFs in einem Versicherungsmantel gelten nicht als Sondervermögen, was andere rechtliche Auswirkungen hinsichtlich des Anlegerschutzes hat als ETFs, die auf einem Brokerkonto gehalten werden [17:10].
    Schließlich skizziert das Video spezifische Gruppen, für die eine ETF-Police geeignet sein könnte:
    * Diejenigen, die einen "Zwangspareffekt" suchen: Die festen Sparraten einer Police können Disziplin bieten [18:08].
    * Personen, die sich im Entnahmealter unwohl fühlen, ihr Portfolio selbst zu verwalten: Policen können eine lebenslange Rente bieten, wodurch das Risiko des "Ruins" eliminiert wird [18:41].
    Das Video schließt mit Verweisen auf Ressourcen wie ihr Vergleichstool für Nettopolicen und den Open-Source-Rechner für weitere Analysen [19:15].

  • Die Annahmen von Finanzfluss sind so weit weg von der Realität in der Entnahmephase, dass es einfach nur weh tut. Dies könnte daran liegen, dass das Team die Problematik nicht wirklich verstanden hat. Alternativ kann man annehmen, dass man die Rechnungen absichtlich schief dargestellt hat mit viel zu hohen Steuern bei der Depot-Lösung. Im ersten Fall würde es für eine Mischung von Selbstüberschätzung und Unkenntnis sprechen, im zweiten Fall von verdeckter Werbung. Im Endeffekt ist beides von Nachteil für diejenigen, die anhand solcher Videos Entscheidungen treffen.

    Ich würde vermuten, dass eine ganz ähnliche Problematik beim Depotvergleich vorliegen kann. Die Kriterien nach denen gewertet wird sind für mich schwer nachvollziehbar und nicht objektiv.