Wohngeld trotz Vermögen beantragen

  • Hallo,

    bald bin ich in einer für mich nicht ganz einfachen finanziellen Situation. Aus privaten Gründen erwarte ich, dass mein Einkommen vorübergehend für zwei bis drei Jahre erheblich geringer sein wird als bisher. Leider zahle ich eine vergleichsweise hohe Miete, was mich finanziell belasten wird. Laut Wohngeldrechner könnte ich wohl mit etwas Wohngeld rechnen, das mich entlasten würde. Vor einigen Jahren habe ich begonnen mit Aktien-ETFs mir ein kleines finanzielles Polster aufzubauen, das insbesondere langfristig als Altersvorsorge dienen soll. Außerdem habe ich noch einen größeren Geldbetrag auf einem Tagesgeldkonto für unvorhergesehene Ausgaben. Das Problem ist nun, dass ich nun mit den ETFs, dem Tagesgeld und meinem Auto über die 60000 € Vermögensgrenze komme. Ich habe also erhebliches Vermögen und wäre damit nicht wohngeldberechtigt. Über die gezahlten Kapitalerträge usw. sollte die Wohngeldstelle schnell herausfinden können, wie viel Geld ich habe, oder?

    Mich würde eure Meinung zu folgenden Optionen interessieren:

    - Wäre es sinnvoll einen Teil der ETFs in einen Rentenfonds oder vergleichbar zu übertragen, auf den ich vor meiner Rente keinen Zugriff habe? Laut Infos zum Wohngeld wird Vermögen, das für die Altersvorsorge bestimmt ist und auf das ich vor der Rente keinen Zugriff habe, nicht angerechnet. Allerdings käme ich dann wirklich nicht mehr vor der Rente an das Geld ran und könnte es auch nicht in eine Wohnung oder ähnlich als Altersvorsorge stecken. Außerdem wäre die Rendite geringer, als bei "normalen" ETFs, oder?

    - Wenn ich einen großen Anteil des Geldes vom Tagesgeldkonto an Verwandte, die nicht in meinem Haushalt leben, verschenke, wäre mein Vermögen unterhalb der Grenze. Es zählt ja nur das Vermögen, das ich bei der Antragsstellung habe. Später könnten mir die Verwandten ja wieder zurückgegeben. Wäre das legitim oder ist so eine Vermögensverschiebung nicht erlaubt bzw. könnte man das überhaupt herausfinden?

    - Sollte ich einfach alles Vermögen angeben und eine Ablehnung erwarten auf die ich dann mit Widerspruch reagiere? Es gibt wohl individuelle Entscheidungen, wo Vermögen oberhalb der 60000 € Grenze nicht angerechnet wurde. Aber da müsste ich dann wohl auf mein Glück hoffen, oder?

    Ich würde mich sehr über eure Einschätzung freuen und ich denke andere, die in einer ähnlichen Situation stecken, sind auch dankbar. Gibt es vielleicht noch andere Optionen, an die ich bisher nicht gedacht habe?

    Freundliche Grüße
    Peter

  • Bald bin ich in einer für mich nicht ganz einfachen finanziellen Situation. Aus privaten Gründen erwarte ich, dass mein Einkommen vorübergehend für zwei bis drei Jahre erheblich geringer sein wird als bisher.

    Du möchtest aus privaten Gründen zwei bis drei Jahre nicht mehr oder nicht mehr viel arbeiten. Das ist kein großes Problem, denn Du hast Ersparnisse, mit denen Du diese Zeit überbrücken kannst.

    Du möchtest Dein eigenes Geld dafür aber nicht einsetzen, sondern suchst nach Möglichkeiten, Staatsknete zu bekommen, damit Du Deine eigenen Reserven nicht angreifen mußt.

    Ich fürchte, dabei kann ich Dir nicht helfen.

  • Wenn ich einen großen Anteil des Geldes vom Tagesgeldkonto an Verwandte, die nicht in meinem Haushalt leben, verschenke, wäre mein Vermögen unterhalb der Grenze. Es zählt ja nur das Vermögen, das ich bei der Antragsstellung habe. Später könnten mir die Verwandten ja wieder zurückgegeben. Wäre das legitim oder ist so eine Vermögensverschiebung nicht erlaubt bzw. könnte man das überhaupt herausfinden?

    Das ist sowas von peinlich.

    Du willst dich selbst bedürftig machen und natürlich absichtlich die Schenkung verschweigen.

    Und dann den Staat hereinlegen..

    Alleine schon dur Idee ist voll daneben,

  • - Wenn ich einen großen Anteil des Geldes vom Tagesgeldkonto an Verwandte, die nicht in meinem Haushalt leben, verschenke, wäre mein Vermögen unterhalb der Grenze. Es zählt ja nur das Vermögen, das ich bei der Antragsstellung habe. Später könnten mir die Verwandten ja wieder zurückgegeben. Wäre das legitim oder ist so eine Vermögensverschiebung nicht erlaubt bzw. könnte man das überhaupt herausfinden?

    Was ist deine eigene Einschätzung....ist das okay für dich?

    Bzw. wäre das okay für dich, wenn das andere machen und du voll arbeiten musst für deine Miete?

  • Du möchtest aus privaten Gründen zwei bis drei Jahre nicht mehr oder nicht mehr viel arbeiten.

    Wo hast du denn gelesen, dass er das möchte? Da steht nur, dass er es erwartet.

    Davon abgesehen fände ich den Gedanken sich arm zu rechnen, wenn es denn gewollt ist weniger zu verdienen, ebenfalls nicht sehr prickelnd.

    Ich würde dem TE aber unabhängig davon erstmal dazu raten sich mit der Thematik nochmal gründlich auseinanderzusetzen. So gehört ein angemessenes (!) KFZ z.B. meines Kenntnisstandes nicht zum Schonvermögen.

  • Also mal weg vom Sozialschmarotzer, es gibt Gesetze die das regeln und wenn jemand das in Anspruch nehmen will/muss, kann er das tun. Ich versuche wertungsfrei zu antworten:

    - Vermögen an Verwandte schieben kommt raus, es gibt Datenabgleiche und dabei sieht man wo Kapitalerträge flossen und macht dabei natürlich Rückschlüsse aufs Vermögen. § 21 Abs. Nr. 3 Wohngeldgesetz ist da sehr deutlich "Wohngeldanspruch besteht nicht, soweit die Inanspruchnahme missbräuchlich wäre, insbesondere wegen erheblichen Vermögens". Dazu gibt es auch eine Verwaltungsvorschrift die noch mehr ins Detail geht.

    By the Way, Vermögen bei Antragstellung verschweigen, hätte auch eine strafrechtliche Relevanz die gerne und erfolgreich verfolgt wird.

    - in die Altersvorsorge damit? Also leider in eine Versicherung? siehe dazu 21.37 Abs. 5 Nr. 5 der Verwaltungsvorschrift. 1500 € pro Lebensjahr, maximal 90.000 €, aber geknebelt mit dem unwiderruflichem Verwertungsausschluss nach § 168 Abs. 3 VVG bis zum Renteneintritt. Geht theoretisch, aber ob man das will? Kommt auf die Wohngeldhöhe drauf an.

    - Die Ablehnung scheint mir beim derzeitigen Stand sicher zu sein ... aber um welchen potenziellen Wohngeldbetrag geht es denn? Hier mal der Rechner.


    Andere Option: ohne dazu aufzufordern, muss dieser Verwertungsausschluss beim Bürgergeld (§ 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 SGB II) nicht mehr gemacht werden, man könnte also alles in den Versicherungsmantel packen und kann auch vor Renteneintritt durch Kündigung der Versicherung wieder an das Geld rankommen. Die Versicherung sollte aber proforma bis zum Renteneintrittsalter laufen (und nicht z.B. schon mit dem 55. Lebensjahr fällig werden).

    Beim Bürgergeld wird sich allerdings die Frage stellen, ob Du das Einkommen ggf. in der Absicht reduzierst um Leistungen zu bekommen, das könnte zu einem Kostenersatz führen nach § 34 SGB II (heißt Leistungen zurückzahlen, wenn das Jobcenter es nicht auf einen Rechtstreit anlegt und die Mißbrauchskarte zieht).

    Beim Vermögen beim Bürgergeld spielt es evtl. auch eine Rollte ob Du längere Zeit hauptberuflich selbständig warst und von der Rentenversicherungspflicht befreit warst, dann gibt es da extra Regelungen die auch Tagesgeld schüzten könnten.

  • Ich würde dem TE aber unabhängig davon erstmal dazu raten sich mit der Thematik nochmal gründlich auseinanderzusetzen. So gehört ein angemessenes (!) KFZ z.B. meines Kenntnisstandes nicht zum Schonvermögen.

    angmessenes Kfz im Bürgergeld ist mit 15.000 € geschützt ... im Wohngeld habe ich nichts konkretes im Hinterkopf oder auf die schnelle gefunden was dort angemessen in € bedeutet.

  • Ganz herzlichen Dank für die hilfreiche Einschätzung DidiRich ! Die Idee mit dem Versicherungsmantel ohne Verwertungsausschluss werde ich mir genauer ansehen. Allerdings gilt das nur für Bürgergeld und nicht für Wohngeld, richtig?


    An die Moralaposteln hier im Forum ( Achim Weiss, Tomarcy, Haimei, BS.C) möchte ich folgendes mitteilen:

    Es tut mir leid, dass ich wie ein Sozialschmarotzer wirke, und ich habe grundsätzlich Verständnis für die ablehnende Haltung. Konkret bei diesem Thema habe ich allerdings keinerlei Gewissensbisse. Denn wenn ich mein Geld nicht, wie überall bei Finanztip empfohlen, in einen ETF, sondern in eine wenig lukrative private Rentenversicherung, beispielsweise Riester, gesteckt hätte, würde dieses Geld nicht als Vermögen zählen und ich hätte Anspruch auf Wohngeld. Hätte ich das Geld einfach ausgegeben und nicht gespart, hätte ich ebenfalls Anspruch auf Wohngeld. Auch selbst bewohntes Wohneigentum zählt nicht zum Vermögen. Ich finde es nicht fair, dass ich nun meine mühsam ersparte private Altersvorsorge einsetzen muss, um eine Phase zu überbrücken, die ich mir nicht selbst ausgesucht habe. Wohngeld soll ein Wohnkostenzuschuss sein, der mir bei hohen Wohnkosten (Stichwort: Gentrifizierung in Großstädten) über die Runden helfen würde für eine relativ kurze Zeit. Wie bereits erwähnt, hat diese Phase private Gründe, und es steht niemandem zu, darüber zu urteilen.

  • Ganz herzlichen Dank für die hilfreiche Einschätzung DidiRich ! Die Idee mit dem Versicherungsmantel ohne Verwertungsausschluss werde ich mir genauer ansehen. Allerdings gilt das nur für Bürgergeld und nicht für Wohngeld, richtig?

    Korrekt, bei Wohngeld ist die ETF-Police oder Rentenversicherung nur mit Verwertungsausschluss anrechnungsfrei.

    Hast Du noch Angehörige/Wohngeldberechtigte im Haushalt bei Dir? Wenn ja, hättest Du ja zusätzliche Vermögensfreibeträge (über 60.000 € hinaus).

  • An die Moralaposteln hier im Forum ( Achim Weiss, Tomarcy, Haimei, BS.C) möchte ich folgendes mitteilen:

    Es tut mir leid, dass ich wie ein Sozialschmarotzer wirke, und ich habe grundsätzlich Verständnis für die ablehnende Haltung.

    Na da sind aber alle froh, dass Du grundsätzlich damit übereinstimmst, dass es nicht OK ist sich trotz vorhandenem Vermögen Wohngeld zu erschleichen.:/

    Denn wenn ich mein Geld nicht, wie überall bei Finanztip empfohlen, in einen ETF, sondern in eine wenig lukrative private Rentenversicherung, beispielsweise Riester, gesteckt hätte, würde dieses Geld nicht als Vermögen zählen und ich hätte Anspruch auf Wohngeld. Hätte ich das Geld einfach ausgegeben und nicht gespart, hätte ich ebenfalls Anspruch auf Wohngeld. Auch selbst bewohntes Wohneigentum zählt nicht zum Vermögen.

    Warum tust Du das denn nicht einfach? :/
    Dann hätte doch auch niemand ein Problem damit.

    Ich finde es nicht fair, dass ich nun meine mühsam ersparte private Altersvorsorge einsetzen muss, um eine Phase zu überbrücken, die ich mir nicht selbst ausgesucht habe.

    Was ist schon fair?
    Ich spare/investiere Geld, damit ich es später ausgeben kann, wenn ich es benötige. Ob das nun in der Rente ist oder früher spielt doch eigentlich keine große Rolle. Hauptsache ist doch, dass ich mein Erspartes überhaupt für mich ausgeben kann!
    Soll ja Menschen geben, die am Tag vor Ihrem Rentnerstart sterben und ein paar Millionen auf dem Konto haben. Das Leben ist eben nicht fair.

  • An die Moralaposteln hier im Forum

    Bei so was lese ich gar nicht weiter, normalerweise.

    Aber schau mal und überlege.

    Dein Anliegen ist grundsätzlich nachvollziehbar: Du stehst vor einer schwierigen finanziellen Phase, und das Wohngeld könnte dich entlasten. Allerdings wirft dein Beitrag – insbesondere die Überlegungen zur gezielten Vermögensverschiebung – einige kritische Fragen auf, die man nicht einfach unter dem Begriff „Moralapostel“ abtun kann.

    Staatliche Unterstützungsleistungen wie das Wohngeld beruhen auf Solidarität: Sie sind dafür da, Menschen zu helfen, die sich in einer tatsächlichen, nicht selbst herbeigeführten Notlage befinden. Wenn du bewusst überlegst, wie du dein Vermögen „verschwinden lassen“ kannst – sei es durch Schenkungen mit späterer Rückgabeabsicht oder durch Verschiebungen in schwer zugängliche Anlageformen – dann ist das keine legale oder faire Gestaltung, sondern schlicht Umgehung und in vielen Fällen Betrug.

    Du hast bereits ein ordentliches Vermögen, das – auch wenn es für später gedacht ist – aktuell real verfügbar ist. Es geht hier nicht nur darum, ob die Wohngeldstelle das herausfindet oder nicht, sondern um die Integrität des Systems. Wenn immer mehr Menschen versuchen, auf diese Weise Leistungen zu erschleichen, wird das Vertrauen und die Funktionsfähigkeit sozialer Hilfen untergraben.

    Statt Tricksereien würde ich dir raten, ehrlich deine Situation zu schildern. Vielleicht gibt es doch individuelle Spielräume – wie du selbst schreibst –, bei denen ein Teil des Vermögens nicht angerechnet wird, etwa bei klarer Altersvorsorgebindung. Und wenn nicht: Du bist nicht mittellos, sondern in der glücklichen Lage, auf Erspartes zurückgreifen zu können, das genau für solche Lebensphasen gedacht sein sollte.

    Fairness heißt auch, Verantwortung für das eigene Handeln zu übernehmen – nicht nur in guten Zeiten.

  • Beim Thema Moral denke ich an all die Fälle in Finanz-Foren - allgemein gesprochen -, wo haarklein irgendwelche Grenzen hin- und hergerechnet werden, um möglichst viel herauszuholen. Mir fallen z. B. die Frührentner ein: da wird die Abfindung so geschoben, daß man das Maximum an Arbeitslosengeld, sprich aktuell 2 Jahre, herausholt. Meistens ist man dann auch zu alt für den Arbeitsmarkt, so daß man nach den zwei Jahren gleich in Rente gehen kann.

    Oder wieviele in unserem Land verzichten auf die Heirat, weil sie dann keine Unterstützung vom Staat oder vom Ex bekämen.

    Und da gibt es noch viele Beispiel, wo der Gestaltungsspielraum sehr weit gedehnt wird.

  • Hallo peterreiche

    Wenn Du etwas gesetzlich legales machst dann hat da niemand was dagegen.

    Wenn der Staat das unterbinden will, dann muss er nur die Gesetze anpassen.

    Wenn Du aber den Staat überlisten willst z.B. mit Schein-Schenkungen die später wieder zurückkommen sollen oder mit falschen Angaben dann rate ich Dir dringend davon ab.

    Ich habe "früher" wo die Devise galt: "Nur BARES ist WAHRES.." erlebt wie viele Menschen nur um ein bissle Steuer zu sparen Risiken eingegangen sind,

    Handwerker wurde bar bezahlt (Mwst gespart!!)

    oder bei mir in der Immobilienbranche wurde ein Haus statt offiziell für 300.000 Euro für 200.000 verkauft und der Käufer gab dem Verkäufer die Differenz von 100.000 Cash, er sparte Grunderwerbsteuer, Notar,

    und mancher Käufer kontte damal das noch häufiger vorhandene sogenannte Schwarzgeld "weiß´" machen.

    Ich kenne aber zahlreiche Geschichtetn wo das gehörig schief ging und die Beteiligten hätten lieber Steuer beazahlt.

    Hier ein krasser Fall von solchen Schlaubergern die auf die Nase gefallen sind

    Käufer und Verkäufer von einem Haus vereinbarten einmal 400.000 Euro obwohl der offizielle Preis 550.000 Euro gewesen wäre. die Different wurde vor dem Notartermin in der einer Supermarkt-Tüte übergeben.

    Dumm nur, dass die Gemeinde wegeneiner Straßenverbreiterung ein gestzliches Vorkaufsrecht geltend machte und in diesem Fall sagt das Gesetz:

    Die Gemeinde kann zudenselben Bedingungen anstelle des Käufers das Haus zum offiziellen Kauvertragspreis kaufen

    (der Bürgermeister wusste ja nicht dass der notarielle Preis nicht echt war)

    Fazit für den Käufer. 150.000 Euro weg - und kein Haus!!

    Ich habe damals dann eine Lösung gefunden. Der Käufer ist mir heute noch dankbar.

    FAZIT

    Lass die Finger von Steuertips die nicht legal sind, irgendwann fällt es Dir auf die Füße,

    es eibt viele Varianten was alles schief gehen kann,

    ich könnte ein Buch über solche Schlauberger schreiben.

    Viele Grüße McProfit

  • ich könnte ein Buch über solche Schlauberger schreiben.

    Das hat mit Schlauberger nix zu tun, sondern ist schlichtweg Betrug und/oder Steuerhinterziehung. Man darf das Kind ruhig beim Namen nennen.
    Und genau weil solche Dinge an der Tagesordnung sind bzw. waren, führen die Staaten immer mehr Kapitalkontrollen ein bzw. versuchen Bargeschäfte in der Höhe zu begrenzen bzw. die Herkunft des Bargeldes zu kontrollieren.

  • Moral und Sozialleistungen, ich will da jetzt gar nicht auf eine bestimmte Antwort eingehen.

    Sozialleistungsmissbrauch gibt es und der wird nach § 263 StGB -als Betrug- mit bis zu 5 Jahren bestraft, auch der Versuch ist strafbar. In der Realität und bei Ersttätern verhängen die Richter oft sehr gnädige Geldstrafen.

    Aber was Gestaltungsmöglichkeiten angeht, naja, die gibt es im Steuerrecht für Menschen die es sich leisten können, warum sowas also als Sozialleistungsempfänger nicht nutzen? Als Behörde bin ich aktiv nicht verpflichtet jemand die Gestaltungsmöglichkeit (wie hier gemacht) aufzuzeigen, aber in diesem Rahmen hier ist das für mich OK.

    Man stelle sich nur die Frage, warum im Bürgergeld Rentenversicherung (jederzeit kündbar) als Altersvorsorge akzeptiert und geschützt werden, aber ein ETF-Sparplan nicht ... mit dem Argument, das Geld kann man ja sofort verbrauchen und ist nicht per se für die Altersvorsorge erkennbar?! Ich hätte mal gemutmaßt "Grüße aus der Versicherungslobby". So eine Unterscheidung macht in meinen Augen wenig Sinn (vielleicht haben da auch die Abgeordneten/Regierungsmitglieder keine Ahnung von?), weshalb ich ohne schlechtes Gewissen dazu raten kann hier zu "gestalten".

    peterreiche muss ich Dir sagen, mach Dir Gedanken und informiere Dich. Auto dürfte vermutlich nicht reinzählen zum Vermögen. Der Rest in Cash und Depot über 60.000 € und Du bist alleine im Haushalt, dann halte 60.000 € in Cash und Depot und gebe nur den Rest in einen Versicherungsmantel (bietet sich ja fast nur die netto-ETF-Police an ... wenn das der Prof. Walz liest 8o:S:evil:).

    Falls Du Fragen zum Bürgergeld hast, darfst mich gerne über Konversationen persönlich anschreiben. Hier aber ein kleiner Hinweis zum Thema , das dürfte die vorherrschende Meinung der Jobcenter sein, aber es gibt immer wieder ein paar Idioten in Jobcenter die solche Dinge vor die Gerichte treiben, weil die der Meinung sind nur Riester & Co wären geschützt.

  • Geld ist gedruckte Freiheit (Fjodor Dostojewski)


    Nur am Rande aber genau in dem Kontext

    Und genau weil solche Dinge an der Tagesordnung sind bzw. waren, führen die Staaten immer mehr Kapitalkontrollen ein bzw. versuchen Bargeschäfte in der Höhe zu begrenzen bzw. die Herkunft des Bargeldes zu kontrollieren.

    Das sieht die "Münze Österreich AG" (entstanden 1989 durch Umwandlung des Österreichischen Hauptmünzamtes in eine Aktiengesellschaft), eine Tochter der Österreichischen Nationalbank schon vom Grundsatz her anders. Um aus deren Website zu zitieren:

    In der öffentlichen Diskussion häufig genannte Vorteile einer Bargeldabschaffung wie weniger Kriminalität und Schattenwirtschaft oder Kosteneinsparungen stellen sich bei genauerer Betrachtung als unhaltbar heraus. So wird in der Schattenwirtschaft zurzeit eher digitalen Zahlungsmöglichkeiten Vorrang gegeben. Die enormen Aufwendungen für Betrugsfälle bei Kartenzahlung werden in so manchen veröffentlichten Kalkulationen gerne "vergessen". Somit ist Bargeld das bei weitem kostengünstigste Zahlungsmittel. Die volkswirtschaftliche Gesamtbilanz sprich für die Beibehaltung eines leistungsfähigen Bargeldwesens".

    Übrigens: Die Münze Osterreich AG (Tochter der Österreichischen Nationalbank) hatte daher zusammen mit diversen Partner und Unterstützern auch die Initiative "Bares ist Wahres" gestartet (zu den Partner und Unterstützern zählen u. a. der Verein für Konsumenteninformation VKI, die Dachorganisation der staatlich anerkannten Schuldenberatungen, der Fachverband Gastronomie, der Österreichische Städtebund, Prof. Dr. Friedrich Schneider (Universität Linz, einer der bekanntesten und renommiertesten Forscher zum Thema Schattenwirtschaft), Mag. Gabriele Zgubic (Konsumentenschützerin und Leiterin Konsumentenpolitik, Mag. Peter Aufreiter (Generaldirektor des Technischen Museums Wien, Dr. Matthis Schroth (Direktor Hauptabteilung Bargeld bei der Österreichischen Nationalbank), Prof. Dr. Ewald Nowottny (ehem. Gouverneur der Österreichischen Nationalbank), MMag. Dr. Gottfried Haber (Vizegouverneur der Österreichischen Nationalbank), LAbg. Ingrid Korosec (vorsitzende Seniorenratspräsidentin des Österreichischen Seniorenbundes), Dr. Walter Leiss (Generalsekretär des Österreichischen Gemeindebundes ... und weitere).


    Völlig schlüssig zur Haltung der Österreichischen Nationalbank daher auch

    Die österreichische Notenbank (OeNB) steigt mit eigenen Geldautomaten selbst und direkt in die Bargeldversorgung der Bürger ein.

    Zu den Hintergründen siehe schon hier:

    Bis zum Jahr 2027 will die österreichische Notenbank dafür 120 Ausgabegeräte für Banknoten aufstellen lassen. Nach meiner Erinnerung war die Versorgung mit Bargeld durch Geldautomaten insbesondere vor den Wahlen im vergangenen Jahr ein großes Thema in Österreich. Als Notenbank bzw. Zentralbank diese Bankdienstleistung (Bargeldversorgung) selbst anzubieten, stellt - meines Erachtens - allerdings einen bedeutsamen und bemerkenswerten Schritt dar. OeNB-Direktor Matthias Schroth wird wie folgt zitiert:

    "Wir möchten für so viele Menschen wie möglich einen einfachen, nahe gelegenen und gebührenfreien Zugang zu Bargeld gewährleisten. Denn eine breite Akzeptanz und die Verfügbarkeit von Bargeld seien wesentliche Pfeiler für die soziale Teilhabe und die wirtschaftliche Stabilität".

    Auch Nationalbankgouverneur Robert Holzmann hebt die Bedeutung des Bargelds hervor:

    "Bargeld ist sicher, es schützt die Privatsphäre beim Bezahlen, und ist inklusiv". Deshalb sei es der Nationalbank ein zentrales Anliegen, auch im ländlichen Raum, weiterhin den öffentlichen Zugang zu Bargeld vor Ort zu ermöglichen".

    (Quelle: Österreichische Presse, mehrere Korrespondenten, FAZ usw.)

    Die seit über 10 Jahren insbesondere seitens der EU betriebene immer stärkere Ein- und Beschränkung des Bargelds (orchestriert auch von der EZB, die bereits im Jahr 2016 das Ende für den bis dato größten Geldschein (500 € Banknote) erklärte ...) geht aber in eine völlig andere Richtung.

    Für den Staat geht das endgültig in Richtung "gläserner Bürger" auf dem Weg in eine totale Kontrolle durch die Obrigkeit inklusive der völligen Informationskontrolle über die Menschen und deren Leben. In einem Staatswesen mit immer weniger oder ohne Bargeld droht statt dem "freien Bürger" der ständig überwachte, gelenkte und gemaßregelte "Untertan". Für die staatliche Notenbank eröffnet eine Welt mit weniger oder ganz ohne Bargeld den Weg zu Negativzinsen nach Belieben und in beliebiger Höhe und damit einer Geldpolitik ohne Grenzen. Die Banken können sich in einer solchen Welt nicht nur über Kosteneinsparungen freuen sondern können auch agieren ohne einen Bank-Run befürchten zu müssen (was sollte man als Bankkunde dann auch noch abheben bzw. in Sicherheiten bringen können ...). Die Kreditkarten-Unternehmen und Anbieter unbarer Zahlungsmöglichkeiten können sich über Mehrgeschäft bis hin zu einer Monopolstellung freuen. Und der Handel über ggf. mehr Konsumfreude der Verbraucher (es soll Menschen geben, die bei unbarer Zahlungsweise mehr konsumieren und/oder auch schneller und leichter den Überblick über ihr Ausgabeverhalten verlieren (Konsumschulden).


    War sonst noch was ? Ach ja, der Bürger ...

    Das Recht auf Informationelle Selbstbestimmung ist das Recht jeder Person, selbst über die Preisgabe und Verwendung ihrer personenbezogenen Daten zu entscheiden. Mithin damit auch über den Schutz der Privatsphäre. Nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG (dem höchstem deutschen Gericht) handelt es sich dabei um ein Datenschutz-Grundrecht (siehe u. a. auch Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)). Nur Barzahlung gewährleistet dieses Recht auf Informationelle Selbstbestimmung sicher und vollumfänglich. Dazu kommen - ganz unabhängig von der "volkswirtschaftlichen Gesamtbilanz" (der Österreichischen Nationalbank) - weitere Aspekte wie die Unabhängigkeit von technischen Systemen (und deren Ausfällen), der Schutz bei Bank-Runs oder Bail-Ins, der Schutz vor Negativzinsen, die Förderung eines bewußteren Umgangs mit Ausgaben (Konsumverhalten) usw.

    Die permanenten Ein- und Beschränkungen des Bargelds (Obergrenzen, Barzahlungsverbote, Herkunfts-, Nachweis- und Identifikationspflichten mit noch dazu sukzessive immer weiter abgesenkten Grenzen usw.) zielen jedenfalls in eine (ganz) andere Richtung als es das Bundesbank Gesetz (BBankG) normiert. Gemäß § 14 Abs. 1 Satz 2 BBankG sind "auf Euro lautende Banknoten das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel"

    Daher ist das Vorgehen der Deutschen Bundesbank (Gründung "Nationales Bargeldforum" Anfang 2024) ebenso schlüssig wie das Vorgehen der Österreichischen Nationalbank durch das Aufstellen und Betreiben eigener Geldautomaten die Bargeldversorgung der Bevölkerung zu sichern (siehe oben) - samt der Initiative "Bares ist Wahres"-


    Werter monstermania , es gibt also zu diesem Thema (Bargeld) auch differenziertere und/oder abweichende Meinungen (siehe obige Beispiele).

  • Das ist aber für mich meilenweit weg, von der Idee Geld in die Altersvorsorge zu stecken um diese nicht vorher schon verbrauchen zu müssen .... insbesondere wenn der Staat die regeln für dieses "verstecken" von Geld selbst geschaffen hat. Einzig der Zeitpunkt des "versteckens" ist bei peterreiche moralisch diskutabel. Aber wenn er das jetzt verballert und dafür im Alter vom Staat abhängig ist (Grundsicherung im Alter) ... was hätte der Staat davon?

    Bei deinem Fall mit den 150k € ... wer so ein Ding dreht ... das ist in meiner Welt der Schmarotzer, da es hier in Richtung Scheingeschäft geht. Grunderwerbsteuer sparen (hätte man auch mit höherer Bewertung von Inventar hinbekommen ... gemogelt genug). Notargebühren sparen (ist halt in Deutschland leider so) ... aber nicht zu Ende gedacht und auf die Schnauze gefallen. Hatte er ja Glück mit einem so nachsichtigen Helfer wie Dir :) ... ich helfe halt gerne Menschen am anderen Ende des Vermögens-/Einkommensspektrum.

    In meinen Augen ist der Sozialschmarotzer ein Witz gegenüber den wahren Schmarotzern (Vermögende die sich mit aller Gewalt der Besteuerung entziehen wollen), der Sozialschmarotzer hat aber halt leider keine Lobby, der andere Schmarotzer hat eher Kumpels in hohen Würden und Ämtern.

  • Lieber DidiRich

    ab alle Menschen die versuchen dem Finanzamt oder manchmal auch einer Versicherung mit falschen Zahlen gleich "Schmarotzer" sind, halte ich für zu heftig.

    Ich habe beruflich schon die Zeiten ab 1970 erlebt. Mindestens 1990 oder 2.000 war es oft gang und gäbe, dass man an seinem privaten Haus einen Handwerker ganz oder teilweise bar bezahlt hat.

    Der Handerker brauchte keine Rechnung mit Mwst schreiben, oder nur eine mit kleinerem Betrag und hatte selbst etwas flüssiges Geld. Der Kunde konnte oft einen Pauschalpreis vereinbaren der sogar noch etwas UNTER dem Betrag der Nettoechnung vor Mwst war.

    Auch in der GASTRONOMIE war Barzahlung üblich. Wenn bei einer Geburtstagsfeier mit 100 Personen im Nebenzimmer eines Restaurants eine Rechnung 5.000 ode 10.000 DM gemacht hat, dann hat manche Gastronom die Barzahlung gerne gesehen. Ob dann immer der volle Betrag am Monatsende damals in der Kassenabrechnung als Einnahme aufgetaucht ist, würde mich wundern. (Betonung auf DAMALS)

    Durch die moderne Buchhaltung und Kassensysteme in der Gastro ist das alles längst Geschichte.

    Beim Immobilienkauf war es bestimmt in vielen Fälle üblich, den Kaufpreis niedriger anzusetzen. Da ging es nicht nur um die Grundwerbsteuer von damals 7 - 10% vom Kaufpreis oder die Notarkosten. Da ging es auch darum dass bei einem Verkauf wo der Erlös steuerpflichtig war (z.B. Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist oder bei mehr als 3 Objekten in 5 Jahren) auch der VERKÄUFER erheblich wenige Steuer zahlen musste.

    Wenn das nicht häufiger prakatiziert wurde, dann nur deshalb, weil viele Käufer den Kaufpreis über die Bank finanzhiert haber und diese Käufer brauchten einen den VOLLEN Kaufpreis sonst wäre die Finanzierung nicht möglich gewesen. Die konnten der Bank ja nicht sagen: Ich habe mein Eigenkapital dem Verkäufer CASH gegeben damit der Kaufpreis niedriger wird.!!!

    Deine Idee statt einem niedrigen Kaufpreis das mitverkaufte Zubehör teurer anzusetzen wurde ja dennoch gemacht, sofern es bei einem alten Haus überhaupt möglich war. Außerdem sind beim Zubehör Grenzen gesetzt, sonst wird die Grundererbsteuerstelle vom FA hellhörig. Wenn man diesen Weg gemacht nur um Kosten zu sparen, dann ist das letztlich aber auch nicht korrekt und ob solche Menschen dann weniger asozial sind als die mit dem niedrieren Kaufpreis lasse ich mal dahingesetellt. Es fehlte damals auch das Unrechtbewusstsein weil das einfach noch weitverbreitet war.

    Woher weiß ich das alles?? Ich hatte in dieser Zeit ja eine Immobiiienfirma und vermittelte jede Woche Kaufveträge die bekanntlich beim NOTAR abgeschlossen werden. Üblicherweise ist der Makler bei dieser Beurkundung dabei zumal man damals anschließend die Parteien noch zum scbwäbischen "Rostbraten" eingeladen hat.

    Was glaubt Du lieber DidiRich warum mir die Parteien oft gesagt habe, ICH, also der Makler, brauche zum Notar NICHT mitzukommen, sie wären sich voll und ganz einig und der Notar wäre nur eine Formsache? Dreimal darfst Du raten? Der Makler sollte ja kein Mitwisser sein.

    Lieber DidiRich, nicht vergessen, ich rede hier von Zeiten vor 30 Jahren und länger. Seit wir Geldwäschegesetz, Kartenzahlunen haben und seit manbei jeden Kauf egal ob beim Autohändler oder im Sternehotel oder in der Designerboutique von über 10.000 Euro die Herkunft des Geldes nachweisen muss, hast sich das alles von selbst erledigt.

    Um auf das THEMA HIER zurückzukommen,

    Du siehst auch heute noch suchen Menschen nach Schlupflöchern wie man zu Lasten des Staates oder einer Versicherung einen Vorteil erzielen kann. Denk an den Milliarden-Betrug mit CUM-EX wo man sich mehrfach dieselbe Steuer zurückerstatten ließ. Die Beispiele könnte ich endlos fortsetzen.

    Es menschelt eben überall.......

    Zum Glück gehören WIR zu den "Guten"!

    Viele Grüße McProfit