Freistellungsauftrag für meine Tochter, wenn ich selbst Depotinhaber bin

  • Hallo Forum,

    ich habe folgende Situation.

    Ich habe für meine Tochter Geld angelegt in einem Minderjährigen Depot / Verrechnungskonto. Meine Tochter wird nun 18 Jahre alt und daher informierte mich die Bank, dass ich ab dem 18. Geburtstag keinen Zugriff mehr auf das Konto habe.

    Das Geld soll meine Tochter allerdings erst im Laufe Ihres Studiums bekommen und brauch so lange auch noch nichts von der Existenz dieses Geldes wissen.

    Mir wurde daher geraten, auf meinen Namen ein getrenntes Verrechnungskonto / Depot anzulegen und das Minderjährigenkonto/Depot vor dem Geburtstag umzuziehen.

    Nun stellt sich die Frage nach der EInrichtung des Freistellungsauftrags, da die Erträge aus dem Depot/Tagesgeldkonto ja meiner Tochter zustehen sollen. Wenn ich nun Konto/Depotinhaber dieses Kontos bin, kann ich dann dennoch den Freistellungsauftrag meiner Tochter ausnutzen?

    Wie müsste ich die Konstellation gestalten, dass dies möglich ist?

  • Das Geld gehört deiner Tochter. Du darfst ihr weder die Existenz verschweigen noch darfst Du es Dir selbst ungefragt zurück schenken (was Du machst, wenn Du es auf dein Depot umziehst).

    Es ist schlicht zu spät. Geschenkt ist geschenkt und das bedeutet spätestens ab 18 alleiniger Zugriff und Kontrolle der Person, der es gehört.

  • Das mit dem Freistellungsauftrag der Tochter dürfte nicht funktionieren, spätestens in Kombination mit dem Wunsch, dass sie selber gar nichts davon weiß. Denn wenn sie selber diesen mal geltend machen sollte, auch nur teilweise, dürfte sie ja mitbekommen, dass davon ein Teil schon benutzt würde. Oder soll sie auch nichts von der Existenz eines Finanzamtes wissen? :/

  • Ich habe für meine Tochter Geld angelegt in einem Minderjährigen Depot / Verrechnungskonto. Meine Tochter wird nun 18 Jahre alt und daher informierte mich die Bank, dass ich ab dem 18. Geburtstag keinen Zugriff mehr auf das Konto habe.

    Das Geld soll meine Tochter allerdings erst im Laufe Ihres Studiums bekommen und brauch so lange auch noch nichts von der Existenz dieses Geldes wissen

    Das sind leider zwei Dinge, die sich gegenseitig ausschließen.

  • Das Geld soll meine Tochter allerdings erst im Laufe Ihres Studiums bekommen und brauch so lange auch noch nichts von der Existenz dieses Geldes wissen.

    Mir wurde daher geraten, auf meinen Namen ein getrenntes Verrechnungskonto / Depot anzulegen und das Minderjährigenkonto/Depot vor dem Geburtstag umzuziehen.

    Nun stellt sich die Frage nach der EInrichtung des Freistellungsauftrags, da die Erträge aus dem Depot/Tagesgeldkonto ja meiner Tochter zustehen sollen. Wenn ich nun Konto/Depotinhaber dieses Kontos bin, kann ich dann dennoch den Freistellungsauftrag meiner Tochter ausnutzen?

    Ein "bisschen Schenken" geht nicht, das haben leider mache Eltern oder Großeltern nicht verstanden. Sie meinen, man könne das Geld jederzeit zurückholen.
    Das Geld ist geschenkt und damit ist deine Tochter "Gläubiger" geworden. Wenn du das Vermögen jetzt auf dein eigenes Depot übertragen willst, dann benötigst du dazu die Zustimmung des Vormundschaftsgerichtes. Diese Zustimmung wirst vermutlich NICHT bekommen.
    Wenn du jetzt das Vermögen jetzt einfach auf dein Depot/Konto umbuchst, dann ist das ganz einfach gesprochen "Diebstahl" oder "Unterschlagung".

    Stell dir vor, du bekommst -von wem auch immer- einen Geldbetrag geschenkt und der Schenker holt sich das Geld zu einem späteren Zeitpunkt einfach wieder zurück ohne dich zu fragen.
    Sollte deine Tochter dahinter kommen, dann könntest du ein echtes Problem bekommen...

    Sinnvoller ist es, du besprichst das mit deiner Tochter und vermittelst ihr Finanzbildung.

  • Mir wurde daher geraten, auf meinen Namen ein getrenntes Verrechnungskonto / Depot anzulegen und das Minderjährigenkonto/Depot vor dem Geburtstag umzuziehen.

    Hat man Dich beim Anlegen dieses Depots wirklich so schlecht beraten? Bzw. wird man beim Eröffnen eines solchen Depots online / ohne Bankberater nicht explizit über die Eigentumsverhältnisse aufgeklärt und muss ggf. mehrmals etwas anklicken um zu bestätigen, dass man es verstanden hat?

  • Mir wurde daher geraten, auf meinen Namen ein getrenntes Verrechnungskonto / Depot anzulegen und das Minderjährigenkonto/Depot vor dem Geburtstag umzuziehen.

    Wer hat Dir das geraten? Das ist vermutlich strafbar. Auf den Namen Deiner Tochter angelegtes Geld gehört Deiner Tochter (auch schon vor dem 18. Geburtstag). Ab dem 18. Geburtstag darf sie darüber frei verfügen.

    Das Geld soll meine Tochter allerdings erst im Laufe Ihres Studiums bekommen und brauch so lange auch noch nichts von der Existenz dieses Geldes wissen.

    Das wird nicht klappen. Ich an Deiner Stelle würde mich mit der Tochter mal zusammen hinsetzen und über Finanzen sprechen, ihr erklären, dass Du für sie Geld angelegt hast, dass sie auf dieses Konto jetzt mit 18 Jahren Zugriff bekommt, und was Du Dir vorgestellt hast, wofür das Geld gedacht ist. Es ist ihre Entscheidung, was sie mit dem Geld macht, aber das heißt ja nicht, dass ihr da nicht vernünftig darüber reden könnt und sie - nur weil sie von dem Geld erfährt - es sofort auf den Kopf hauen wird.

  • Wer hat Dir das geraten? Das ist vermutlich strafbar. Auf den Namen Deiner Tochter angelegtes Geld gehört Deiner Tochter (auch schon vor dem 18. Geburtstag). Ab dem 18. Geburtstag darf sie darüber frei verfügen.

    Ich spare mir zusätzliche Hinweise zur Strafbarkeit (betrifft dann auch die Bank).

    Mir geht es eher um das Menschenbild, dass da dahinter steht:

    Schenken gibts nur mit Kontrolle…

  • Ich werfe noch schnell ein, dass geschenkte Geld "fürs Studium" NICHT die Unterhaltspflicht während der Erstausbildung ersetzt. Das vergessen meiner Erfahrung nach auch viele, die "nur so halb" geschenkt haben.

  • Ich werfe noch schnell ein, dass geschenkte Geld "fürs Studium" NICHT die Unterhaltspflicht während der Erstausbildung ersetzt. Das vergessen meiner Erfahrung nach auch viele, die "nur so halb" geschenkt haben.

    Man könnte noch darüber streiten, ob es nicht eher aktives Verdrängen ist statt Vergessen.

  • Ein "bisschen Schenken" geht nicht, das haben leider mache Eltern oder Großeltern nicht verstanden. Sie meinen, man könne das Geld jederzeit zurückholen.

    Dabei ist das ja wirklich nicht so schwer zu verstehen. Vielleicht sollte man anstelle komplizierter juristischer Belehrungen Eltern, die ein Konto oder Depot auf den Namen des Kindes eröffnen, einfach mal per Klick bestätigen lassen, dass sie das folgende Sprichwort gelesen, verstanden und verinnerlicht haben:

    "Geschenkt ist geschenkt - wiederholen ist gestohlen!"

    ^^