Tipp: Spar doch mal 2 Jahre 2000€ pro Monat. Dann hast Du mehr Eigenkapital UND kannst besser abschätzen, ob Du das 30 Jahre lang machen willst.
Immobilienkredit ohne Eigenkapital
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TB92 -
20. August 2025 um 21:15 -
Unerledigt
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Tipp: Spar doch mal 2 Jahre 2000€ pro Monat.
Das wird bei 2.500 EUR netto an Gehalt kaum gehen.
Im Grundsatz finde ich die Idee aber schon richtig, mal auszutesten, wie sich eine Rate für einen Immobilienkredit anfühlen würde.
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Die eine Hälfte würde ich durch Mieteinnahmen generieren und die andere Hälfte würde ich tragen.
Gehe ich da zu blauäugig an diese Sache heran und übersehe da einen wesentlichen Punkt?
Ein Beispiel aus meinem Vermieterdasein: Mieter lässt weitere Personen ungefragt in der Wohnung wohnen, Parkett zerstört, Wände, Türen, Zargen alles gelb vom Rauch, Bad u. Küche auch viel defekt. Dazu mehrere Monate keine Miete und Nebenkosten. Anwalt, Gerichtskosten, Nerven, Gesundheit. Räumungsklage. Das alles ging gut 2 Jahre. Nach erstem Titel stirbt der Mensch. Zakk 50.000 von meiner zukünftigen Rente weg.
Kannst du so etwas aus deiner Berechnung stemmen?
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Daß ich bereits die Idee (aus Nr. 1) für völlig unrealistisch halte, hatte ich schon in Nr. 6 kurz dargestellt.
Solche Horrorgeschichten kursieren ja immer wieder (womit ich Deine Geschichte in keiner Weise anzuzweifeln wage):
Ein Beispiel aus meinem Vermieterdasein: Mieter lässt weitere Personen ungefragt in der Wohnung wohnen, Parkett zerstört, Wände, Türen, Zargen alles gelb vom Rauch, Bad u. Küche auch viel defekt. Dazu mehrere Monate keine Miete und Nebenkosten. Anwalt, Gerichtskosten, Nerven, Gesundheit. Räumungsklage. Das alles ging gut 2 Jahre. Nach erstem Titel stirbt der Mensch. Zakk 50.000 von meiner zukünftigen Rente weg.
Kein einziges solches auch nur annähernd vergleichbares Beispiel aus meinem langjährigen Vermieterdasein: Aus über vier Jahrzehnten und mit aktuell knapp 90 vermieteten Wohneinheiten.
Passen Objekt, Mietpreis und insbesondere Lage, kann man sich in der Regel den/die Mieter aussuchen (bzw. von dem zwischengeschalteten Makler aussuchen lassen - aus meiner Sicht die deutlich besserer Variante). Natürlich kann immer fast alles passieren - aber nach meinem Erfahrungen läuft die ganz überwiegende Anzahl aller Mietverhältnisse völlig stressfrei.
Ohnehin wäre in der Konstellation
Mein Vorhaben wäre, ein Zweifamilienhaus zu kaufen und einen Stock als Wohnung zu vermieten.
ganz besondere Sorgfalt bei der Mieterauswahl angezeigt. Zudem wäre man auch "sehr nahe dran", um unangenehme Entwicklungen sofort erkennen und ggf. direkt darauf reagieren zu können.
Habe so was noch nie praktiziert aber nach meiner (groben) Erinnerung könnten da zudem mietrechtliche Sonderregelungen greifen ("erleichtertes Kündigungsrecht des Vermieters bei Zweifamilienhäusern ober bei Einliegerwohnung, beim dem der Vermieter ohne Angaben eines besonderen Grundes mit einer verlängerten Frist kündigen kann, sofern er im selben Haus wohnt; § 573a BGB (?))
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Daß ich bereits die Idee (aus Nr. 1) für völlig unrealistisch halte, hatte ich schon in Nr. 6 kurz dargestellt.
Solche Horrorgeschichten kursieren ja immer wieder (womit ich Deine Geschichte in keiner Weise anzuzweifeln wage):
Kein einziges solches auch nur annähernd vergleichbares Beispiel aus meinem langjährigen Vermieterdasein: Aus über vier Jahrzehnten und mit aktuell knapp 90 vermieteten Wohneinheiten.
Passen Objekt, Mietpreis und insbesondere Lage, kann man sich in der Regel den/die Mieter aussuchen (bzw. von dem zwischengeschalteten Makler aussuchen lassen - aus meiner Sicht die deutlich besserer Variante). Natürlich kann immer fast alles passieren - aber nach meinem Erfahrungen läuft die ganz überwiegende Anzahl aller Mietverhältnisse völlig stressfrei.
Ohnehin wäre in der Konstellation
ganz besondere Sorgfalt bei der Mieterauswahl angezeigt. Zudem wäre man auch "sehr nahe dran", um unangenehme Entwicklungen sofort erkennen und ggf. direkt darauf reagieren zu können.
Habe so was noch nie praktiziert aber nach meiner (groben) Erinnerung könnten da zudem mietrechtliche Sonderregelungen greifen ("erleichtertes Kündigungsrecht des Vermieters bei Zweifamilienhäusern ober bei Einliegerwohnung, beim dem der Vermieter ohne Angaben eines besonderen Grundes mit einer verlängerten Frist kündigen kann, sofern er im selben Haus wohnt; § 573a BGB (?))
Lieber Sovereign,
den Mieter hat ein Makler ausgesucht. Seine Frau ist gestorben und er abgestürzt. Toll, dass du alles perfekt gemacht hast mit 90 Wohneinheiten. Ich vermiete nur eine und wohne in einer ETW.
Aber das war hier gar nicht das Thema.
Dir weiterhin so viel Glück...
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Lieber Sovereign,
Liebe BirgitN,
den Mieter hat ein Makler ausgesucht. Seine Frau ist gestorben und er abgestürzt.
Verstehe. Wie schon gesagt
Natürlich kann immer fast alles passieren
In dem Kontext
Toll, dass du alles perfekt gemacht hast mit 90 Wohneinheiten
"Perfekt" in Sachen private Finanzen habe ich eher nichts gemacht. Allerdings auch nichts wirklich schlecht. Und es sind auch keine 90 Wohneinheiten sondern nur
knapp 90
In dem Kontext
Aber das war hier gar nicht das Thema.
?
Die Mieter-Horrorstory hatte nicht ich sondern Du (Nr. 24) hier eingeführt ...
Ein Mietausfallrisiko samt entsprechender Rücklagen ist bei Vermietung immer einzukalkulieren (selbst, wenn man nur eine Einheit vermietet). Erst recht dann, wenn die Wohnung nicht lastenfrei sondern finanziert ist.
Dir weiterhin so viel Glück...
Vielen Dank. Mir recht es aber schon, wenn es normal weiterläuft, wie bisher schon.
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Ein Mietausfallrisiko samt entsprechender Rücklagen ist bei Vermietung immer einzukalkulieren (selbst, wenn man nur eine Einheit vermietet). Erst recht dann, wenn die Wohnung nicht lastenfrei sondern finanziert ist.
Genau das wollte ich dem TE nämlich durch das Plaudern aus dem Nähkästchen vermitteln. Es mag ein besonders bescheidenes und seltenes Ereignis sein, aber es kann jeden treffen, insbesondere in der gleichen Konstellation: eine Wohnung bewohnt, die andere vermietet.
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Genau das wollte ich dem TE nämlich durch das Plaudern aus dem Nähkästchen vermitteln. Es mag ein besonders bescheidenes und seltenes Ereignis sein, aber es kann jeden treffen, insbesondere in der gleichen Konstellation: eine Wohnung bewohnt, die andere vermietet.
Verstehe.
Die Auseinandersetzung mit diesem Aspekt (eine Selbstverständlichkeit bei Vermietung) wird dem Fragesteller aber erspart bleiben, weil bei seinen Rahmenbedingungen keine Bank das für den Kauf erforderliche Darlehen für ein Zweifamilienhaus ausreichen wird. Und das hätte auch schon für die Zeit vor Einführung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtline (März 2016) gegolten.
Der Fragesteller TB92 benötigt einen anderen (oder erstmaligen) Plan für seine Finanzen.
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