Ich glaube, er spielt darauf an, dass hier fleißig während der regulären Arbeitszeit geschrieben wird
Woher weiß er, wer wann „reguläre Arbeitszeit“ hat?
Ich glaube, er spielt darauf an, dass hier fleißig während der regulären Arbeitszeit geschrieben wird
Woher weiß er, wer wann „reguläre Arbeitszeit“ hat?
Ja, hier. Und jetzt?
Ich habe mich nur darüber gewundert, dass niemand meine Kriik daran teilt, dass die BBGs für die Sozialvrsicherungsabgaben und die Stufen der Lohnsteuersätze für die Einkomensteuer unterschiedlich behandelt werden, wenn es um jährliche Anpassungen geht. Ich dachte, hier sind vielleicht eher/mehr Leute im Forum, deren Einkommen hauptsächlich auf Kapitaleinkommen basiert und die daher eine andere Sichtweise haben.
ZitatDas bringt zwei gesellschaftliche Probleme mit sich: Wenn die Grenze für den Spitzensteuersatz langsamer steigt als die Durchschnittseinkommen und vor allem langsamer als die Grundfreibeträge am unteren Ende des Steuertarifs, dann stauchen sich immer mehr Menschen in den mittleren Bereichen und immer mehr rutschen in den Spitzensteuersatz, obwohl sie kaum mehr als der Durchschnitt verdienen. „Da hat der Gesetzgeber im Grunde über 20 Jahre sehr fahrlässig gehandelt“, sagt Hüther, „er hat diesen Stauchungs- oder Aufbläheffekt des Steuertarifs zugelassen, sodass wir diese unfairen Effekte im unteren und mittleren Bereich haben. Das kann nicht Sinn des Steuersystems sein.“
Welchen Durchschnittssteuersatz habe ich eigentlich, wenn mein letzter Euro erstmalig mit Spitzensteuersatz belegt wird?
Die Tabelle, die ich auf Anhieb gefunden habe, sagt:
66.500 EUR:
Grenzsteuersatz 42%
Durchschnittssteuersatz 26%
Oder anders herum: ab 64.000 Euro zahlst Du bei Lohneinkommen mehr als 25% durchschnittlichen Steuersatz:
Bzw. Wer mehr als 64.000 Euro mit Kapitalerträgen erwirtschaftet - und nicht gleichzeitig Eigentümer aller Firmen ist, in die er investiert ist - zahlt prozentual weniger Steuern darauf, als wenn er die entsprechende Summe als Arbeitseinkommen erwirtschaftet hätte.
Ich glaube, er spielt darauf an, dass hier fleißig während der regulären Arbeitszeit geschrieben wird
Deswegen hat er den Post um 12:06 in der Mittagspause abgesetzt
Bzw. Wer mehr als 64.000 Euro mit Kapitalerträgen erwirtschaftet - und nicht gleichzeitig Eigentümer aller Firmen ist, in die er investiert ist - zahlt prozentual weniger Steuern darauf, als wenn er die entsprechende Summe als Arbeitseinkommen erwirtschaftet hätte.
bzw ein Eigentümer einer GmbH zahlt auf. Den Gewinn seiner Firma mehr Steuern als ein Eigentümer einer Personengesellschaft.
Alles anzeigenWelchen Durchschnittssteuersatz habe ich eigentlich, wenn mein letzter Euro erstmalig mit Spitzensteuersatz belegt wird?
Die Tabelle, die ich auf Anhieb gefunden habe, sagt:
66.500 EUR:
Grenzsteuersatz 42%
Durchschnittssteuersatz 26%
Deswegen ist eine Flattax von 25 % eine wirklich extreme Mehrbelastung für kleine und mittlere Einkommen.
Verstehen aber auch die meisten nicht, selbst die nicht, die heute viel weniger Steuern zahlen.
Ich habe mich nur darüber gewundert, dass niemand meine Kriik daran teilt, dass die BBGs für die Sozialvrsicherungsabgaben und die Stufen der Lohnsteuersätze für die Einkomensteuer unterschiedlich behandelt werden, wenn es um jährliche Anpassungen geht. Ich dachte, hier sind vielleicht eher/mehr Leute im Forum, deren Einkommen hauptsächlich auf Kapitaleinkommen basiert und die daher eine andere Sichtweise haben.
Achso, ja, ich merke das immer mal wieder an, z.B. auch das, was Referat Janders sagte, dass der Spitzensteuersatz bei einem Einkommen von 66 k€ für den ersten Euro anfällt und das wahrlich kein Spitzeneinkommen ist sondern knapp über dem Durchschnitt einer Vollzeittätigkeit.
Ich rege mich darüber nicht mehr auf, in Deutschland bekommt man dann den Shitstorm der Neider, wenn man über dem Durchschnitt verdient und bestimmte Politiker fühlen sich dann noch mehr eingeladen, abzukassieren.
[..] dass der Spitzensteuersatz bei einem Einkommen von 66 k€ für den ersten Euro anfällt und das wahrlich kein Spitzeneinkommen ist sondern knapp über dem Durchschnitt einer Vollzeittätigkeit. [..]
Das sagte er glaube ich gerade nicht. Der Spitzensteuersatz fällt ab dem 1 Euro oberhalb der aktuellen Grenze dafür an. (2025 = 68481 € meine ich)
Edit: Und nebenbei ist auch "nur" das zu versteuernde Einkommen die Maßgabe. Meistens (wann überhaupt?) also nicht das Monatsbrutto auf der Gehaltsabrechnung.
Das sagte er glaube ich gerade nicht. Der Spitzensteuersatz fällt ab dem 1 Euro oberhalb der aktuellen Grenze dafür an. (2025 = 68481 € meine ich)
Edit: Und nebenbei ist auch "nur" das zu versteuernde Einkommen die Maßgabe. Meistens (wann überhaupt?) also nicht das Monatsbrutto auf der Gehaltsabrechnung.
Das ist eine Frage der Argumente.
Viele verstehen nicht, wie das Steuersystem funktioniert und denken, dass sie z.B. mit einem Einkommen von 66 k€ den Spitzensteuersatz auf das gesamte Einkommen zahlen und nicht nur auf den obersten Euro.
Sieht man schön an der Debatte über die Flattax 25 %. Das finden viele toll, obwohl sie selbst damit eine höhere Belastung hätten. Kann ich nicht nachvollziehen.
Und das nächste ist dann, dass es um 66 k€ zu versteuerndes Einkommen geht. Ich meine, dass das einem Brutto von 85 k€ (oder sogar mehr) entspricht und v.a. die Sozialversicherungsabgaben den Unterschied machen.
Aber auch ein Brutto von 85 k€ ist kein Spitzeneinkommen, besonders nicht, wenn man in Frankfurt oder München eine Familie zu versorgen hat.
Spitzensteuersatz hat ja nichts mit Spitzenverdiener zu tun, auf wenn das wegen gleicher Wortbestandteile immer durcheinander geworfen wird.
Spitzensteuersatz hat ja nichts mit Spitzenverdiener zu tun, auf wenn das wegen gleicher Wortbestandteile immer durcheinander geworfen wird.
Ursprünglich war das mal anders, wo vermutlich auch der Begriff entstanden ist:
"Der Spitzensteuersatz trifft Steuerpflichtige, die das 1,9-fache des durchschnittlichen Bruttogehalts aller Arbeitnehmer in Deutschland erhalten. Im Jahr 1965 lag der Wert beim 15-fachen, 1980 beim 5-fachen, 1990 beim 3,2-fachen und 2000 beim 2,6-fachen. Sofern statt des Jahresbruttogehalts aller Arbeitnehmer nur das Gehalt von in Vollzeit tätigen Arbeitnehmern herangezogen wird, beträgt die Relation heute sogar lediglich rund 1,5 zu eins."
https://www.iwkoeln.de/studien/martin-beznoska-tobias-hentze-belastungswirkungen-fuer-verschiedene-haushaltstypen.html
Da kommt dann das zum Tragen, was oben erwähnt wurde - die Steuerkurven werden nicht an Gehaltsänderungen angepasst.
Wenn ich persönlich kein Unternehmen bin, dann zahle ich keine Körperschaftssteuer.
Oder zahlt mein Sohn Einkommenssteuer, nur weil sein Taschengeld aus dem versteuerten Einkommen seiner Eltern gezahlt wird?
Genau genommen, "zahlen" die meisten Bürger gar keine Steuern, denn die Steuern werden meist von Unternehmen abgeführt.
Ausnahmen sind KFZ Steuer, Hundesteuer und Grundsteuer.
Alles andere geht nicht vom Konto runter.
"Der Spitzensteuersatz trifft Steuerpflichtige, die das 1,9-fache des durchschnittlichen Bruttogehalts aller Arbeitnehmer in Deutschland erhalten. Im Jahr 1965 lag der Wert beim 15-fachen, 1980 beim 5-fachen, 1990 beim 3,2-fachen und 2000 beim 2,6-fachen.
Habe mir den Link jetzt nicht angeschaut, aber die Absenkung des Spitzensteuersatzes ( von 53% auf 42%) hatten die auf dem Schirm als sie den Satz zusammengezimmert haben?
Ich glaube nicht, dass wir hier Fahrlässigkeit unterstellen können. Es ist schlicht und einfach für den Staat sehr bequem, wenn er die Steuern über die kalte Progression erhöht statt über eine explizite Steuererhöhung.
Genau genommen, "zahlen" die meisten Bürger gar keine Steuern, denn die Steuern werden meist von Unternehmen abgeführt.
Der Staat hat sich hier bei der Besteuerung von abhängig beschäftigten Menschen den Arbeitgeber zum Knecht gemacht.
Ebenso verfahren die Großkirchen, wenn sie sich für die Einziehung der „Kirchensteuer“ der Finanzverwaltung gegen Entgelt bedienen.
„Zahlen“ bedeutet nicht unbedingt, selbst etwas zu überweisen.
„Zahlen“ bedeutet nicht unbedingt, selbst etwas zu überweisen.
Das ist im Steuerrecht falsch.
Habe mir den Link jetzt nicht angeschaut, aber die Absenkung des Spitzensteuersatzes ( von 53% auf 42%) hatten die auf dem Schirm als sie den Satz zusammengezimmert haben?
Soweit ich den Artikel gelesen habe, verraten sie das nicht.
Aber die Änderung vom 15fache auf das 1,5fache bekommt man auch nicht weg, wenn die die Änderung des Spitzensteuersatzes nicht berücksichtigt haben und man ihn nachträglich reinrechnen würde.