Was sind 50K DM aus 1981 (in einen Neubau investiert) heute Wert ?

  • Das ist zwar etwas offtopic, aber irgendwie auch nicht:

    Derzeit steht der teure Führerschein im Focus der Öffentlichkeit. Ich habe 1982 dafür 800 DM bezahlt. Sind die heutigen 3.000 EUR unter den o. g. Gesichtspunkten wirklich zu teuer? Gefühlt war das für mich als Schülerin (ohne Papa zahlt) ebenso eine Riesensumme, für die ich endlos jobben musste.

  • Danke für die Antworten.

    Wie zuvor gefragt geht es um das Erbe.

    Wir wollen das Geldvernögen aufteilen. Hier sind die 50tsd DM gesondert zu behandeln.

    Das Geld wurde in ein Haus in einem Kurort investiert im Speckgürtel der SAP mit Bahnanschluß.

    Ist denn vertraglich oder in einem Testament o.ä. geregelt, dass die 50.000 DM beim Erbe "gegengerechnet" werden sollen? Oder waren die damals eine Schenkung an die Schwester ohne Bedingungen und ihr möchtet das jetzt einfach unter Geschwistern so behandeln, weil ihr es fairer findet?

    Kommt das jetzt erst auf den Tisch oder warst Du auch damals eingebunden? Ich vermute mal, Du hast keine Schenkung in gleicher / ähnlicher Höhe erhalten (ggf. auch über Jahre verteilt)? Manchmal gibt es ja durchaus auch Eltern, die z.B. dem einen Kind etwas zum Haus dazu geben, dafür dem anderen Kind mal ein Auto bezahlen oder über Jahre jeden Monat Geld zuschießen, Wocheneinkäufe bezahlen etc..., so dass im Ergebnis der eine vielleicht gar nicht soviel weniger bekommen hat als der andere, auch ohne große Einmal-Schenkung.

  • Derzeit steht der teure Führerschein im Focus der Öffentlichkeit. Ich habe 1982 dafür 800 DM bezahlt. Sind die heutigen 3.000 EUR unter den o. g. Gesichtspunkten wirklich zu teuer? Gefühlt war das für mich als Schülerin (ohne Papa zahlt) ebenso eine Riesensumme, für die ich endlos jobben musste.

    1982 für den Führerschein rund 800 DM (≈ 409 €) bezahlt.
    Rechnet man das mit Inflation hoch, wären das heute etwa 1.000 €.
    Der aktuelle Durchschnittspreis liegt aber bei rund 3.000 € – also real etwa dreimal so viel wie damals.

    Auch im Verhältnis zum Einkommen ist der Führerschein teurer geworden:
    Früher musste man etwa 66 Arbeitsstunden, heute rund 120 Stunden investieren.

    Die Gründe liegen weniger in „Abzocke“, sondern in mehr Regulierung, längeren Prüfungen, höheren Fahrzeug- und Versicherungskosten sowie allgemein gestiegenen Löhnen und Energiepreisen.

    Fazit:
    Ja, der Führerschein ist heute real teurer – aber vor allem, weil Sicherheits- und Ausbildungsstandards stark gestiegen sind. Nicht bloß, weil Fahrschulen „mehr kassieren“.

  • Das gilt nach meinem Kenntnisstand nur für die Erbschaftssteuer.

    Daa gilt auch fürs erbe

    § 2325 BGB Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Schenkungen

    Zitat

    (3) Die Schenkung wird innerhalb des ersten Jahres vor dem Erbfall in vollem Umfang, innerhalb jedes weiteren Jahres vor dem Erbfall um jeweils ein Zehntel weniger berücksichtigt. Sind zehn Jahre seit der Leistung des verschenkten Gegenstandes verstrichen, bleibt die Schenkung unberücksichtigt.

  • Recht und Gerechtigkeit hin oder her, es geht wohl in diesem Fall um den familiären Frieden. Also sollte eine Lösung gefunden werden, womit alle leben können. Wie in vielen Fällen hilft da ein Tisch mit Stühlen, ein offenes Gespräch mit einer für alle Beteiligten akzeptablen Lösung. Im Normalfall wirft jeder seine Vorstellungen in den Ring und man trifft sich nahe der Mitte.

  • Schon irgendwie amüsant, was einige hier alles in die Eingangsfrage hineininterpretieren. Man muss ja nicht gleich von sich selbst auf andere schließen. – Soweit ich weiß, ging es nur darum:

    Welchen Wert stellt heute dieser Betrag in Euro dar ?

    Also entspannt euch mal wieder ;)

    Das wertvollste Produkt, das man sich mit Geld kaufen kann, ist ein leerer Kalender.

  • Recht und Gerechtigkeit hin oder her, es geht wohl in diesem Fall um den familiären Frieden. Also sollte eine Lösung gefunden werden, womit alle leben können.

    Eine vergleichbare Situation habe ich auch hinter mir., allerdings stand der familiäre Friede noch nicht auf dem Spiel. Drei Geschwister (2xM, 1xF) sind gesetzlich Erbberechtigte nach dem Tod ihrer Mutter. Es gab kein veritables Testament, aber die damals einvernehmliche Lösung, dass der eine Sohn von der Mutter Mitte der 1980er Jahre 50.000 DM zur Mitfinanzierung seines EFH erhalten hatte. Seine beiden Geschwister, deren eigene, später zu ca. 70% fremdfinanzierte EFH noch gar nicht angedacht waren, erklärten sich einverstanden mit der allerdings nicht schriftlich fixierten Vereinbarung, dass die 50 TDM "später" verrechnet werden sollten.

    Besagter Bruder hatte während der Bauphase einen schweren, unverschuldeten Verkehrsunfall, von dem er sich nie wirklich erholt hatte. Trotzdem schafften seine Frau und er es, den Bau zu vollenden.

    Vor 12 Jahren starb die Mutter. Sie hatte kein Testament hinterlassen, aber eine Willenserklärung, dass diese 50.000 DM beim Erbe berücksichtigt werden sollten.

    Wie in vielen Fällen hilft da ein Tisch mit Stühlen, ein offenes Gespräch mit einer für alle Beteiligten akzeptablen Lösung.

    In diesem Fall gab es vor dem offenen Gespräch zu sechst noch ein vorheriges Gespräch zu viert, nämlich der beiden anderen Geschwister samt ihren Ehepartnern. Einer dieser vier - ich gebe zu, ich war es - hatte im Vorfeld eine Berechnung angestellt, was aus diesen 50 TDM aus 1985 bis 2013 geworden wäre, wenn man sie von Jahr zu Jahr nach dem sogenannten Diskontsatz verzinseszinst hätte.

    Schnell wurde klar, dass bei stringenter Anwendung dieser Berechnung der betreffende Bruder vom "Resterbe" um die 70 T€ keinen Cent erhalten hätte, sondern seinen Geschwistern noch jeweils einen vierstelligen Betrag hätte hinblättern müssen.

    Im Normalfall wirft jeder seine Vorstellungen in den Ring und man trifft sich nahe der Mitte.

    In diesem Fall hatten wir uns zu viert ganz schnell geeinigt, dass meine Berechnung zwar rechnerisch richtig, aber sonst für die Tonne war. Also kam es zu folgender (gerundeter) Aufteilung des "Resterbes" von 72.000 Euro:

    Schritt 1: 72.000 € + 25.500 € = 97.500 € insgesamt zu verteilen, also 3 x 32.500 €

    Schritt 2: Von den 72.000 € gehen an die beiden Geschwister je 32.500 €, insgesamt 65.000 €

    Schritt 3. die restlichen 7.000 € erhält derjenige, der von der Mutter den einvernehmlichen Bauzuschuss in den 1980ern erhalten hatte.

    Damit konnten alle leben, und zwar ausdrücklich auch die beiden Angeheirateten der nicht verunglückten Geschwister. Und bis heute gab es dazu auch keinen "Knaatsch" unter den Sechsen, inzwischen leider nur noch Fünfen..

    Ob das der "Normalfall" ist, muss allerdings in Frage gestellt werden, wenn man so mitkriegt, was in anderen Fällen abgeht. Da ist der schöne Begriff "Erbauseinandersetzung" ja noch eine euphemistische Umschreibung der realen Sach- besser Krachlage. X(

    Auch das kleinere von zwei Übeln kann ein größeres sein.

  • Wie zuvor gefragt geht es um das Erbe.

    Wir wollen das Geldvernögen aufteilen. Hier sind die 50tsd DM gesondert zu behandeln.

    Das Geld wurde in ein Haus in einem Kurort investiert im Speckgürtel der SAP mit Bahnanschluß.

    Zuerst muss man den genauen Text des damaligen Schriftstücks erfahren, nur dan kann man die Frage beantworten.

    Und eins kann man gleich sagen, der heutige Hauswert spielt keine Rolle, selbst wenn das so verfasst worden wäre.