Hallo zusammen,
1981 haben meine Eltern meiner Schwester und deren Mann zum Hausneubau 50.000 DM gegeben.
Dies wurde auch schriftlich festgehalten.
Welchen Wert stellt heute dieser Betrag in Euro dar ?
-> 25.000 Euro
Danke
+
Grüße Hajooo
Hallo zusammen,
1981 haben meine Eltern meiner Schwester und deren Mann zum Hausneubau 50.000 DM gegeben.
Dies wurde auch schriftlich festgehalten.
Welchen Wert stellt heute dieser Betrag in Euro dar ?
-> 25.000 Euro
Danke
+
Grüße Hajooo
Hallo,
was ist denn der Hintergrund bzw. warum ist das wichtig?
Wenn es um einen Zugewinnausgleich geht, gibt es Tabellen dafür.
Hallo Hajooo,
der offizielle Umrechnungskurs von DM zu Euro beträgt 1 € = 1,95583 DM. Daher entsprechen die 50.000 DM von 1981 rechnerisch exakt 25.564,59 € – deine Angabe mit „25.000 €“ passt also ziemlich gut. Das ist aber nur der nominelle Wert.
Wenn du wissen willst, wie viel Kaufkraft diese 50.000 DM heute hätten, musst du die Inflation seit 1981 berücksichtigen.
Die durchschnittliche Inflationsrate in Deutschland lag seit 1981 bei ca. 2,3 % pro Jahr.
Formel: 25.565 € × (1,023)⁴⁴ ≈ ca. 92.000 €
Das bedeutet: Um heute die gleiche reale Kaufkraft wie 1981 mit 50.000 DM zu haben, bräuchtest du rund 90.000 bis 95.000 €.
Viele Grüße!
Ergänzend zu Beitrag von Einundzwanzig kannst Du auch den folgenden Inflationsrechner nutzen.
Inflationsrechner
Hi,
wenn man es ganz offiziell und seriös machen möchte, zum Beispiel wegen Wertsteigerung beim Zugewinnausgleich bei Scheidung,. nimmt man die Tabellen zur Indexierung der Bundesbank.
Meine Wette: aus 50.000 DM in 1981 sind in 2025 circa 112.000 Euro geworden.
Wenn es sich um einen just aufgetauchten Vertrag handelt, der nun im Rahmen von z.B. einer Erbschaft gegengerechnet werden soll, kann man wohl nur den heute gültigen normalen Umrechnungspreis veranschlagen. Siehe Beitrag 3
Wenn es sich um einen just aufgetauchten Vertrag handelt, der nun im Rahmen von z.B. einer Erbschaft gegengerechnet werden soll, kann man wohl nur den heute gültigen normalen Umrechnungspreis veranschlagen. Siehe Beitrag 3
Jurastudium?
In diesem Beitrag wird es relativ gut erklärt, bitte nicht vom Beispiel des Goldbarrens verwirren lassen:
Nein, wäre nur meine ganz persönliche Meinung.
Ich habe nach deiner Nachfrage mal die KI befragt:
Zitat
Im rechtlichen Sinn (z. B. bei Schenkungsanrechnung im Erbrecht oder Zugewinnausgleich) ist in Deutschland zunächst immer der Nominalbetrag maßgebend, also 25.564,59 Euro.
Eine Anpassung an die Kaufkraft erfolgt nur, wenn es explizit vereinbart wurde oder wenn ein Gericht den „wirtschaftlichen Gleichwert“ beurteilt (z. B. bei Pflichtteilsberechnung oder Ausgleich unter Geschwistern), dann kann die Inflationsanpassung relevant sein.
Zitat Ende
Kann richtig sein, kann falsch sein. Ohne Expertise bringt die Aussage einer KI wenig Mehrwert.
Ich habe nach deiner Nachfrage mal die KI befragt:
was ist denn der Hintergrund bzw. warum ist das wichtig?
Das würde ich auch gerne verstehen. Davon hängt ggf. auch ab, wie man rechnet (rechnen kann / darf / muss).
1981 ist jetzt 44 Jahre her. Warum wird das jetzt plötzlich relevant?
Im Übrigen ist es eine völlige Milchmädchenrechnung, dass Ganze rein bezogen auf die Inflation zu betrachten.
Deine Schwester hatte ja 1981 die Möglichkeit das Geld zu investieren. In diesem Fall in eine Immobilie.
Wenn Du 1981 nix bekommen hast, hattest Du auch keine Möglichkeit dieses Geld zu investieren.
Das nennt man dann Opportunitätskosten bzw. -verluste. Einfach mal angenommen, Du hättest 1981 50.000 DM von Deinen Eltern bekommen und in einen MSCI World ETF (den es seinerzeit nicht gab!) investiert, wären da bis heute > 1.3 Mio. € draus geworden. ![]()
Daher immer meine Empfehlung: Wenn Eltern 'gerecht' schenken wollen, immer zu gleichem Zeitpunkt die gleiche Summe schenken. Dann kann sich nachher niemand beschweren oder fühlt sich übervorteilt.
Nein, es ist keine Milchmädchenrechnung, die Rechtsprechung hebt ab auf die Indexierung der Inflation, aber nicht auf Wertsteigerung. Es hätte ja auch Verluste bei einer Immobilie etc geben können, das wäre dann von Nachteil für den Nichtbeschenkten.
Siehe mein Link zum Anwalt oben.
Nein, es ist keine Milchmädchenrechnung, die Rechtsprechung hebt ab auf die Indexierung der Inflation, aber nicht auf Wertsteigerung. Es hätte ja auch Verluste bei einer Immobilie etc geben können, das wäre dann von Nachteil für den Nichtbeschenkten.
Siehe mein Link zum Anwalt oben.
Wie die Rechtsprechung das macht ist das eine, wie es "gerecht" ist oder sich jedenfalls anfühlt etwas ganz anderes.
Und darum ging es monstermania - wenn beide zum selben Zeitpunkt genau den gleichen Betrag bekommen, hat es jeder selbst in der Hand, was er/sie mit dem Geld macht oder auch nicht (ein Haus kaufen, aufs Sparbuch legen, auf Weltreise gehen, im Casino verjubeln, in einen Welt-ETF investieren usw...). Dann kann keiner sagen "aber wenn ich vor 30 Jahren das Geld bekommen hätte, hätte ich x damit gemacht und hätte jetzt Vermögen y, das ist viel mehr als nur dieser Betrag + Inflationsausgleich."
Nein, es ist keine Milchmädchenrechnung, die Rechtsprechung hebt ab auf die Indexierung der Inflation, aber nicht auf Wertsteigerung.
Es ging mir bei der Darstellung der Opportunitätskosten nicht darum irgendwelche rechtlichen Ansprüche daraus ableiten zu wollen.
Einfach nur damit man sieht, dass die Inflation nur eine Seite der Betrachtung ist.
Wie es dann dann rein rechtlich und moralisch gerecht ist, sind ohnehin verschiedene Dinge.
Das Recht ist halt eine Norm, das Gericht bewertet natürlich jeden Fall einzeln, die höheren Instanzen und das Gesetz erst recht müssen allgemeine Linien ziehen, können nicht so ins Detail gehen.
Danke für die Antworten.
Wie zuvor gefragt geht es um das Erbe.
Wir wollen das Geldvernögen aufteilen. Hier sind die 50tsd DM gesondert zu behandeln.
Das Geld wurde in ein Haus in einem Kurort investiert im Speckgürtel der SAP mit Bahnanschluß.
Ich gehe davon aus, daß man unter Geschwistern grundsätzlich eine friedliche Einigung erzielen möchte, ohne emotionale Belastung. Ist bei Geld nicht immer einfach. Viel Erfolg dabei!
Geschenke egal ob sach oder geldwerte, älter als 10 Jahre sind beim Erben rechtlich egal und bleiben unberücksichtigt
Ihr könnt dass natürlich zwischenmenschlich in der Familie selbst lösen.
Ich würde den Umrechnungskurs der weiter oben bereits genannt wurde ansetzen, also die 25560€
Hallo zusammen,
1981 haben meine Eltern meiner Schwester und deren Mann zum Hausneubau 50.000 DM gegeben.
Dies wurde auch schriftlich festgehalten.
Wurde auch schriftlich festgehalten, dass du (später?) einen (gleichwertigen) Anspruch geltend machen kannst?
Falls nein - wie sieht das deine Schwester?
Wenn ich an deiner Stelle wäre, würde ich das Gespräch suchen und ihr anbieten, das Ganze über die Inflationssteigerung hochzurechnen, denn das klingt für mich "fair".
Da bei Geld die Freundschaft (und Verwandtschaft) bekanntlich oft aufhört, kann es durchaus sein, dass sie es komplett anders sieht - viel Erfolg!