Hier beginnt schon dein Irrtum. Niemand wurde betrogen. Man mag zwar das Verhalten des "Bankberaters" als schäbig empfinden, aber wo soll hier eine strafbare Handlung vorliegen? Die alte Dame hat wunschgemäß ein Produkt mit höherem Zinsertrag angeboten bekommen und unterschrieben, dass sie verstanden habe, was sie da kauft. Ich glaube nicht, dass irgendein Staatsanwalt hier nur im Ansatz Betrug erkennen würde. Ggf. wäre es eine zivilrechtliche Frage, ob das Geschäft nichtig ist, da hier die Bank ihren Aufklärungspflichten vielleicht nicht nachgekommen ist. Der Ausgang eines solchen Verfahrens wäre wohl offen.
Ich habe das oben ausführlich dargelegt.![]()