Wechsel des ETF auf denselben Index (Vanguard > Invesco)

  • Das sehe ich dabei als Problem. Meinetwegen könnte auch die Bank eine Rechnung stellen. Dann hätte ich Zahlungsziel und könnte alles punktgenau zahlen.

    Das Zahlungsziel besteht und ist gesetzlich festgelegt: 2.1. jeden Jahres.

    Die Rechnung bekommst du erst im Nachhinein.
    Aber du kannst dir ausrechnen/ausrechnen lassen wieviel du vorhalten, also puntgenau am 2.1. jeden Jahres auf dem Verrechnungskonto haben soltest.
    Der Näherungswert lt. Finantip ist glaube ich 33€ pro 10.000€ Aktien-etf.

  • Wenn du genau gerechnet/abgezählt hast, läßt du kein Geld 1 Monat lang liegen.
    Wenn es am 2.1. drauf ist, wird es auch mit Wert 2.1. abgebucht. Nur der Abrechnungsvorgang wird einen Monat später durchgeführt. Du hast da nur fiktiv Geld liegen, das du eigentlich schon längst bezahlt hast.

    Danke! Das war mir nicht bewusst. In diesem Jahr lag noch genug Geld auf dem Verrechnungskonto von vorherigen Ausschüttungen. Tatsächlich ist mir nicht aufgefallen, dass bereits VOR der Abrechnung Ende Januar gebucht wurde. Dann erübrigt sich natürlich das Problem.

    Wenn Du das richtige Depot hast, dessen Verrechnungskonto zum fraglichen Zeitpunkt nicht die nötige Deckung aufweist, meldet die Bank diesen Umstand dem Finanzamt, das Dich dann auffordert, Deine Kapitalerträge zu deklarieren. Ist es das, was Du gern möchtest?

    Das wäre mir lieber. Aber so ist es nun Mal. Ich weiß nicht welche Bank das wie handhabt aber ich werde das wohl hin bekommen das nötige Geld dort hin zu schrieben.

  • Das wäre mir lieber. Aber so ist es nun Mal. Ich weiß nicht welche Bank das wie handhabt aber ich werde das wohl hin bekommen das nötige Geld dort hin zu schrieben.

    Vorsicht, die von Achim Weiss beschriebene Methode beschreibt einen Zahlungsverzug, den die Bank nicht einziehen kann und gibt dann die Forderung an das FA weiter.
    Das wird wahrscheinlich nicht ohne Verzugszinsen oder irgendwelche Gebühren gehen. => also das würde ICH nicht provozieren.

  • Danke! Das war mir nicht bewusst [nämlich die Wertstellung 02.01.]. In diesem Jahr lag noch genug Geld auf dem Verrechnungskonto von vorherigen Ausschüttungen.

    Wieviel Steuer auf Vorabpauschale hat Dir die Bank überhaupt abgezogen? Du sprichst von Ausschüttungen. Wenn Du Ausschütter im Depot hast, ist das Thema Vorabpauschale für Dich nicht oder so gut wie nicht relevant.

    Die Buchungspraxis ist schon ärgerlich. Bei mir wurde die Steuer auf die Vorabpauschalen am 27. und 28.01. gebucht - allerdings mit Wertstellung 02.01.

    Wer das Verrechnungskonto zum Depot knapp führt und auch keine regelmäßigen Ausschüttungen bekommt, mag von dieser Sollbuchung überrascht werden. Selbst wenn er den Kontostand dann umgehend ausgleicht, zahlt er dennoch ggf. Überziehungszinsen für fast einen Monat, weil die Wertstellung der Buchung halt immer zurückdatiert wird.

  • Das Zahlungsziel besteht und ist gesetzlich festgelegt: 2.1. jeden Jahres.

    Die Rechnung bekommst du erst im Nachhinein.


    Es widerspricht jeglicher üblichen Geschäftspraxis, dass Abbuchungen erfolgen, ohne dass zum Zeitpunkt des Zahlungsziels die genaue Höhe bekannt und mitgeteilt ist.

    Es wäre so leicht für die Banken, diese Info im Onlinebanking bereitzustellen.

  • Es widerspricht jeglicher üblichen Geschäftspraxis, dass Abbuchungen erfolgen, ohne dass zum Zeitpunkt des Zahlungsziels die genaue Höhe bekannt und mitgeteilt ist.

    Es wäre so leicht für die Banken, diese Info im Onlinebanking bereitzustellen.

    Ich stimme Dir völlig zu.

    Im Bürokratiewunderland Deutschland ist das aber offensichtlich selbst mit Computerunterstützung nicht zu machen. Ich habe da mal nachgefragt und zur Antwort erhalten, daß der Dienstleister, der die offiziellen Kurse bereitstelle, diese erst gegen Mitte Januar liefere (Wohlgemerkt: den offiziellen Kurs des Papiers nicht vom 02.01. des laufenden Jahres, sondern des Vorjahres!).

    Das müßte doch früher gehen, dachte ich mir.

    Aber das war zu kurz gedacht.

    Ein weiteres Kriterium ist ja der Jahresschlußkurs (oder meinetwegen auch der Kurs des Jahresanfangs des laufenden Jahres, ich weiß das nicht so genau). Es könnte ja sein, daß die Börsen gesunken wären oder nur unter dem Rahmen des Basiszins gestiegen, so daß sich die Vorabpauschalen nicht am Basiszins orientieren, sondern darunter liegen. Vermutlich braucht der Dienstleister zwei Wochen, um diese Kurse festzustellen und um zu prüfen, ob diese höher oder tiefer liegen als die Kurse des Beginns des vergangenen Jahres.

    Auf einer ähnlichen Ebene liegt die Tatsache, daß Banken regelmäßig ein Vierteljahr oder mehr für die Ausstellung der Steuerbescheinigung brauchen. Spätestens mit dem 11. Januar des Folgejahres sind alle Buchungen des Vorjahres fix und in ihrer Höhe bekannt.

    Das Finanzamt läßt es zu, Buchungen um den Jahreswechsel im Zeitraum von +/- 10 Tagen zum Jahr zu buchen, zu dem sie gehören, etwa eine Gehaltszahlung für den Dezember, die bei den blitzschnellen deutschen Banken erst am 02.01. des Folgejahres verbucht wird, noch ins Vorjahr zu rechnen.

    Doch dann beginnt die offensichtlich hochaufwendige Arbeit des Zusammenstellens der Daten, die dann satte 3 Monate in Anspruch nimmt.

    In meiner internen Buchhaltung sind all solche Daten laufend klar. Der November ist fast abgeschlossen: Börsen werden nicht mehr öffnen in diesem Monat, Erträge gab es mit einer Ausnahme in den letzten Tagen des Monats nicht. Der letzte zum November gehörige Ertrag wird im Lauf der kommenden Woche verbucht werden. Ich brauche keine drei Monate für meine jeweilige Bilanz.

    Aber ok: Ich bin halt kein begeisterter Anhänger deutschen Behördenwirkens (das sich nicht nur in echten Amtsstuben, sondern in verblüffendem Maß auch in der Wirtschaft findet).

    :)

  • Na? Schwirrt Dir der Kopf?

    Mir noch nicht ;) Denn ich habe mir bislang nicht die Mühe gemacht, dieses ganze "Thesaurierer vs. Ausschütter Steuer-Ding" zu durchdringen. Kann mir mal jemand sagen auf welchem "Nerd-Level" wir uns da bewegen? Lohnt es sich, sich damit tiefer auseinanderzusetzen. Oder bewegen wir uns im Renditevorteil eher ein paar Stellen hinter dem Komma und es ist den Zeitaufwand nicht wert?

  • Mir noch nicht ;) Denn ich habe mir bislang nicht die Mühe gemacht, dieses ganze "Thesaurierer vs. Ausschütter Steuer-Ding" zu durchdringen. Kann mir mal jemand sagen auf welchem "Nerd-Level" wir uns da bewegen? Lohnt es sich, sich damit tiefer auseinanderzusetzen. Oder bewegen wir uns im Renditevorteil eher ein paar Stellen hinter dem Komma und es ist den Zeitaufwand nicht wert?

    Ich bin da auf deinem Verständnis-Level und vermute genau das ;)

  • Ich habe mir bislang nicht die Mühe gemacht, dieses ganze "Thesaurierer vs. Ausschütter Steuer-Ding" zu durchdringen. Kann mir mal jemand sagen, auf welchem "Nerd-Level" wir uns da bewegen?

    Ich habe das vor Monaten mal vorgerechnet.

    Bisher galt: Kauf Thesaurierer, Du sparst Dir die Wiederanlage der Ausschüttungen (weil die bei einem Thesaurierer automatisch erfolgt) und Du hast damit automatisch eine nachgelagerte Besteuerung, von der alle Welt bezüglich Altersvorsorgesparen redet.

    Das hat sich mit dem Investmentsteuergesetz punktuell geändert, nämlich ausschließlich für Fonds, nicht für Aktien. Jetzt gilt: Bei Fonds wird über die Haltedauer laufend ein gewisser Teil des Ertrags vorab besteuert, wobei die Steuer auf ausschüttende Fonds dagegengerechnet wird.

    Das dreht die Bewertung: Vorher waren thesaurierende Fonds steuerlich und vom Ablauf her die bessere Wahl, jetzt sind es ausschüttende Fonds.

    Wirf Dein Excel an, um die Auswirkungen dessen für Deinen Fall auszurechnen! Sie hängen von der Wahl der Parameter ab.

    Lästig ist ohne Frage der Jahreswechsel: Die Vorabpauschale wird ärgerlich spät errechnet, die Steuer darauf dann rückwirkend gebucht. Mal ganz davon abgesehen, daß man den M*st Vorabpauschale im Rahmen der steuerlichen Großwetterlage nachgelagerte Besteuerung für Altersvorsorgevermögen sich sinnvollerweise insgesamt verkniffen hätte, hätte man in Kenntnis der langsam mahlenden Bürokratiemühlen festlegen können, daß der Steuertermin für die Vorabpauschale am 1.2. oder gar erst am 1.3. ist. Dann bekämen die steuerpflichtigen Anleger wie immer sonst vorher die Rechnung, die sie hinterher bezahlen müssen - und nicht umgekehrt.

    Besonders toll ist der kommende Jahreswechsel, und zwar deswegen, weil der Basiszins minimal höher ist als die typische Ausschüttungsquote, die Ausschüttungen somit die Vorabpauschale nicht vollständig abdeckt, so daß auch der Eigentümer eines Ausschütters den nicht abgedeckten Teil der Vorabpauschale zu versteuern hat. Ganz großes Kino!

    Ich lehne mich zurück und lasse die Steuerbürokraten toben. Ich habe mir ausgerechnet, was auf mich zukommt und werde das Geld dafür bereitstellen, ohne dafür einen Kredit aufnehmen zu müssen. Es sieht so aus, als ob mein Depot dieses Jahr im Plus schließen wird (wobei ein beliebiger Stichtag eigentlich irrelevant ist). Daß da einer unablässig in Washington herumtobt, hat für mich größere Auswirkungen als die Feinfiletiererei deutscher Steuerbürokraten. Zahl ich sie halt, die Steuer auf die fürchterliche Vorabpauschale! Im letzten Jahr waren das etwa 0,3% des Depotwerts, in diesem Jahr dürfte es ähnlich wenig sein.

    Die deutsche Steuerbürokratie wieder mit ihren feinst ausgearbeiteten Steuerregeln! Sie werden den deutschen Staatshaushalt nicht retten.

  • Ich habe das vor Monaten mal vorgerechnet.

    Bisher galt: Kauf Thesaurierer, Du sparst Dir die Wiederanlage der Ausschüttungen (weil die bei einem Thesaurierer automatisch erfolgt) und Du hast damit automatisch eine nachgelagerte Besteuerung, von der alle Welt bezüglich Altersvorsorgesparen redet.

    Das hat sich mit dem Investmentsteuergesetz punktuell geändert, nämlich ausschließlich für Fonds, nicht für Aktien. Jetzt gilt: Bei Fonds wird über die Haltedauer laufend ein gewisser Teil des Ertrags vorab besteuert, wobei die Steuer auf ausschüttende Fonds dagegengerechnet wird.

    Das dreht die Bewertung: Vorher waren thesaurierende Fonds steuerlich und vom Ablauf her die bessere Wahl, jetzt sind es ausschüttende Fonds.

    Wirf Dein Excel an, um die Auswirkungen dessen für Deinen Fall auszurechnen! Sie hängen von der Wahl der Parameter ab.

    Danke für die Erläuterung :) Ich gehe mal in mich ob es mir das wert ist, Excel zu bemühen. Oder ich warte bis zur nächsten Änderung der Steuergesetzgebung. Mein ETF-Depot besteht nun seit 2007 und hat somit schliesslich so schon einiges an steuerlichen Veränderungen erlebt.
    Vielleicht findet Friedrich Merz ja einen neuen Bierdeckel :/

  • Danke für die Erläuterung :) Ich gehe mal in mich ob es mir das wert ist, Excel zu bemühen. Oder ich warte bis zur nächsten Änderung der Steuergesetzgebung. Mein ETF-Depot besteht nun seit 2007 und hat somit schliesslich so schon einiges an steuerlichen Veränderungen erlebt.

    Es lohnt wohl meistens nicht, sein Depot aus der obigen Überlegung heraus umzureißen. Das mache ich auch nicht. Aber bei Neuinvestitionen würde ich Ausschütter kaufen (so es denn welche gibt, beim ACWI kenne ich keinen).