Berechtige Mit-Erbin meldet sich nicht - was kommt auf mich zu?

  • Letztlich sinnvoll dürfte es sein, beide zu beauftragen, im Idealfall in der gleichen Person. Regelmäßig finden sich in auf Erbrecht spezialisierten Kanzleien Notare, so daß das realiter kein Problem ist.

    Da kommt es sehr aufs Bundesland an. In manchen Bundesländern gibt es Anwaltsnotare, in vielen Bundesländern sind Notare und Anwälte komplett getrennt.

  • Die Notare mit denen ich zu tun hatte, waren allesamt kurz angebunden und fehleranfällig in der Willensniederschreibung wenn es "nur" um 5.000 € Gebühren handelte .... soll aber nicht den ganzen Berufsstand über einen Kamm scheren.

    Da kann ich von ähnlichen Erfahrungen berichten, nur dass die Gebühren fünfstellig waren. Ich würde mich zumindest bei einem Fachanwalt beraten lassen, um die verschiedenen Optionen kennen zu lernen. Informationen musste man dem Notar aus der Nase ziehen und waren weder umfassend noch korrekt. Ohne Vorkenntnisse wäre die Lösung suboptimal gewesen.

  • DidiRich In der hier oft geratenen Situation, ein Kind als Alleinerbe einzusetzen, müsste dann aber bei einem handschriftlichen Testament der Umweg über den Erbschein gemacht werden, mit welchem man dann (zumindest hier in Baden-Württemberg) auch direkt zum Grundbuchamt (Amtsgericht) gehen kann um das ändern zu lassen - also ohne Notar.


    Das stimmt, du brauchst keinen Notar, aber du bezahlst für den Erbschein auf Grund eines privatschriftlichen Testamentes, den du beim Amtsgericht Nachlassgericht (oder beim Notar) beantragen kannst und der dann vom Amtsgericht Nachlassgericht erteilt wird, mehr als wenn du dein Testament notariell beurkunden lässt und dann keinen Erbschein benötigst. Nur darauf wollte ich hinweisen.

    Eine Grundbuchberichtigung kann der Erbe im ganzen Bundesgebiet selbst veranlassen, das ist keine Besonderheit von Baden-Württemberg.