Vorsicht vor dem neuen AV-Depot!

  • Schalke schon mal nicht. ;)

    Das ist noch nicht hinreichend sicher. Vielleicht fordert der (möglicherweise) designierte Zweitligameister den kommenden (ebenfalls schon designierten) Erstligameister ja zum direkten Duell.

    Früh morgens um 4.30 h auf halbwegs halbem Wege, also im Stadion des dann möglicherweise bereits (aus der Drittliga) abgestiegenen FC Schweinfurt 05.

    Um es abzukürzen, gleich im direkten Duell, auf 11 Meter Schussdistanz, Nachladen nicht gestattet. Zunächst 5 Schützen, bei gleicher Letalität Weiterballern bis zum bitteren Ende, notfalls bis zur letzten Patrone.

    Als Schiedsrichter von oben wird beiderseits Uns Uwe akzeptiert, ihm zur Seite stehen Franz B. aus M. und Rolf R. aus G.

    Der VAR bleibt außen vor, denn sonst wäre die Entscheidung noch vor Sonnenaufgang massiv gefährdet.

    Dem DFB wird nichts übrig bleiben als das Ergebnis anzuerkennen, denn zumindest die unterlegene Mannschaft dürfte Mühe haben, in der nächsten CL-Saison elf Spieler aufzubieten, die noch bzw. wieder laufen können.

    Auch das kleinere von zwei Übeln kann ein größeres sein.

  • Hm, jetzt wird es aber theoretisch...

    So eine Begegnung würde man doch eher High Noon ansetzen, oder nicht?


    Zur Steuerfrage sei noch angeführt, dass die Rente (auch wenn sie 3K monatlich beträgt) nur anteilig zu versteuern ist. Wobei Steuern ja ein meiner Meinung nach überbewertetes Thema sind und das Ausmaß an Schnappatmung regelmäßig nicht rechtfertigen.

  • sollte bitte einfach nochmals präzisieren, was genau er meint und eine Quelle angeben

    Google liefert mit auch ohne KI folgedes:

    Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge - Bundesfinanzministerium - Service
    Mit dem Gesetzentwurf soll die steuerlich geförderte private Altersvorsorge grundlegend reformiert werden. Ziel ist es, ein kostengünstiges, einfaches,…
    www.bundesfinanzministerium.de

    Dort dürfte der Regierungsentwurf relevant sein. Da der Bundesrat anscheinend noch nicht zugestimmt hat, muss man sich die Sachen (derzeit gültiger Gesetzestext und der noch nicht gültige neue) selber zusammen würfeln.

    Altersvorsorge-Depot beschlossen, Verbesserung bei Frühstartrente
    Das Bundeskabinett hat den Gesetzesentwurf zur Reform der privaten Altersvorsorge beschlossen – und ein Eckpunktepapier zur Frühstartrente. Bei beiden Themen…
    www.finanztip.de

    Interessant für die Auszahkungsphase in 20-20000 Jahren scheint insb. Artikel 7 ab Seite 21 ff des Regierungsentwurfes sein.

    Da steht, soweit ich das überblickt, bei nahezu allen Auszahloptionen, dass der zum Beginn der Auszahlungsphase verfügbare Betrag auch für die Auszahlung zur Verfügung stehen muss (ggf. auch "nur" für 10-20 Jahre). Das kann/muss man durchaus als Garantieprodukt in der Auszahlungsphase werten, dernn warum sollte jemand mein Risiko tragen, dass der Markt morgen um 50% fällt und dort 10 Jahre bleibt?

    Neben der lebenslangen Leibrente soll es auch noch eine bis 85 begrenzte geben, ggf. auch nur mit 80% des zu Beginn verfügbaren Depotwertes. Und der Auszahlungsbeginn kann von 65 bis 70 gewählt werden. Da muss der weltweite Aktienmakrt also mal wieder >5 Jahre im Minus sein, damit das wirklich relevant ist. Mehr wird man erst wissen, wenn es konkrete Produkte für die "unabhängig vom Geschlecht berechnete Altersversorgung" (bekannte Benachteiligungen werden selbstverständlich beibehalten) gibt.

    Da ich selbst bei einem erträumten steuerfreien Altersvorsorgedepot, bei dem ich meine geförderten Beitträge am Ende sofort auf den Kopf hauen dürfte, 9-14 Jahre vor potentieller Auszahlung sowieso nicht mehr anfangen würde, interesseiren mich weitere Details eines noch nicht gültigen Gesetzes nicht so sehr. Finanztip wird es vermutlich zerpflücken, wenn es mal gültig ist.

  • Dort dürfte der Regierungsentwurf relevant sein. Da der Bundesrat anscheinend noch nicht zugestimmt hat, muss man sich die Sachen (derzeit gültiger Gesetzestext und der noch nicht gültige neue) selber zusammen würfeln.

    Aber selbst wenn die Aussage des TE stimmt, ich finde es schon etwas fragwürdig, sich hier im Forum anzumelden und gleich mal als ersten Post so etwas zu schreiben, ohne jegliche Quellenangabe oder sonstigen Nachweis.

    Das Gesetz ist noch nicht verabschiedet. Und ich will es nicht besser machen als es am Ende womöglich sein wird.

    Siehe zum Thema auch hier in Abschnitt 7: Riester 2.0: So funktioniert das geförderte ETF-Sparen

  • Ich finde jedenfalls weder im Referentenentwurf selbst, noch bspw. im obigen Artikel von Finanztip oder anderen Quellen eine Bestätigung der These des TE, dass zu Beginn der Auszahlphase der ETF gewechselt werden müsse. Der Auszahlungsplan ist nach meinem Verständnis einfach eine dynamische Entnahme mit dem Ziel, dass das Vermögen nicht vor dem 85. Lebensjahr aufgebraucht wird. Die Auszahlung berechnet sich dabei jährlich neu als "aktueller Depotwert geteilt durch die verbleibenden Jahre bis 85", wodurch die Auszahlungen über den Entnahmezeitraum schwanken, das Kapital nicht vorzeitig aufgebraucht wird und der ETF investiert bleibt. Und dies kann - zumindest nach meiner Interpretation - auch weiterhin der in der Ansparphase gewählte Aktien-ETF bleiben.

  • Dort dürfte der Regierungsentwurf relevant sein. Da der Bundesrat anscheinend noch nicht zugestimmt hat, muss man sich die Sachen (derzeit gültiger Gesetzestext und der noch nicht gültige neue) selber zusammen würfeln.

    Der Unterschied zwischen "Gesetzesentwurf vom Kabinett beschlossen" und "Gesetz beschlossen" ist aber jedem hier noch klar, oder?

  • Der Unterschied zwischen "Gesetzesentwurf vom Kabinett beschlossen" und "Gesetz beschlossen" ist aber jedem hier noch klar, oder?

    Vielleicht nicht jedem. Aber selbst unter der Annahme, dass unverändert als Gesetz verabschiedet wird, was derzeit als Entwurf vorliegt: Ich sehe noch immer nicht die Grundlage, auf der unter einem Thread-Titel im Stil der Bildzeitung gewarnt wird.

    Es ist nur ein Schein das das neue Altersvorsorgedepot ohne Garantien arbeitet! In der Auszahlungsphase wird das komplette angesparte Kapital entweder in eine Rentenversicherung oder einen Bankauszahlplan gelegt (beides Garantieprodukte!).

    Ich frage daher erneut ;) Wo steht das?

  • Zur Steuerfrage sei noch angeführt, dass die Rente (auch wenn sie 3K monatlich beträgt) nur anteilig zu versteuern ist.

    Das mag technisch korrekt sein, wir sind aber bei Rentenbeginn jetzt schon deutlich über 80%. Und das bezieht sich auf die erste Rente, jede Erhöhung ist voll steuerpfllichtig. Da wir alle darauf hoffen, möglichst lange zu leben und das gar nicht so kleine Kleinvieh bei den Erhöhungen auch eine Menge Mist macht, werden auch heutige Neurentner in der Regel deutlich über 90% Versteuerung erreichen. Dazu kommt: Das AV-Depot ist aufgrund der langen Anlagezeiträume bei Aktien eher für jüngere Semester interessant. Meinereiner mit projiziertem Renteneintritt 2054 wird nur einen besseren Rundungsfehler steuerfrei haben.

    Wobei Steuern ja ein meiner Meinung nach überbewertetes Thema sind und das Ausmaß an Schnappatmung regelmäßig nicht rechtfertigen.

    Ja und nein. Steuern sollten nicht dazu verleiten, ein schlechtes Produkt nur wegen der Steuerersparnis zu kaufen. Eine bessere Bruttorendite schlägt fast immer. Aber letztendlich muss so eine geförderte AV besser dastehen als das rein private Depot, sonst wird wieder ein Rohrkrepierer draus. Und da Steuern der hauptsächliche Unterschied zwischen einem geförderten und ungeförderten Produkt sind, werden sie auch zum entscheidenden Hebel.

  • Ich sehe noch immer nicht die Grundlage, auf der unter einem Thread-Titel im Stil der Bildzeitung gewarnt wird.

    Ohne Gewähr, aber nach dem, was ich bisher gesehen und gelesen habe, soll der Auszahlungsbetrag jedes Jahr neu festgelegt werden - auf Basis der Entwicklung des Kapitalmarkts. Das ist zwar kein Beleg, aber zumindest ein Hinweis darauf, dass es gerade nicht so ist, wie der TO meint.


    Das wäre übrigens gerade ein Unterschied zur geschmähten BILD … die mag zwar reißerisch sein, weil sie halt auch eine Boulevardzeitung ist, Faktenfehler unterlaufen ihr aber selten.

  • Steuern sollten nicht dazu verleiten, ein schlechtes Produkt nur wegen der Steuerersparnis zu kaufen.

    Eben das ist bei Riester aber breitbandig passiert, und bei diesem AV-Depot wird es genauso sein.

    Letztendlich muss so eine geförderte AV besser dastehen als das rein private Depot, sonst wird wieder ein Rohrkrepierer draus. Und da Steuern der hauptsächliche Unterschied zwischen einem geförderten und ungeförderten Produkt sind, werden sie auch zum entscheidenden Hebel.

    Letzteres erwarte ich. Ich rechne damit, daß dieses AV-Depot ein ähnlicher Rohrkrepierer wird wie die Riesterrente.

    Man könnte das so einfach haben! Man könnte einfach ein Sperrdepot einrichten, auf das man einzahlen kann, aber vor dem z.B. 65. Lebensjahr nichts herunterholen. Wer es schafft, über Jahrzehnte diszipliniert zu sparen, wird auch im Ruhestand diszipliniert sein und das Geld nicht verprassen. Aber das glaubt die Obrigkeit ihren Untertanen halt nicht, also müssen wieder Kontrollmechanismen her bis zum Abwinken.

  • Ich rechne damit, daß dieses AV-Depot ein ähnlicher Rohrkrepierer wird wie die Riesterrente.

    Du hast doch mehrfach zurecht geschrieben, man solle sich jetzt noch gar nicht dazu äußern und lieber mal abwarten, was für Produkte angeboten werden.

    Dann warte doch einfach ab, bis sich spätestens Ende 2026 der Nebel lichtet.

    Und wer weiß: vielleicht ist Achim Weiß dann sogar kurz vor Torschluss noch bei einem Produkt dabei. Vielleicht sogar beim einfachen Produkt der Obrigkeit….

  • Ohne Gewähr, aber nach dem, was ich bisher gesehen und gelesen habe, soll der Auszahlungsbetrag jedes Jahr neu festgelegt werden - auf Basis der Entwicklung des Kapitalmarkts. Das ist zwar kein Beleg, aber zumindest ein Hinweis darauf, dass es gerade nicht so ist, wie der TO meint.

    Das ist auch mein Verständnis. Also eine dynamische Entnahme, bspw. als Auszahlungsplan eines Aktien-ETF, bei dem die Auszahlung jährlich neu als aktueller bzw. verbleibender Depotwert, geteilt durch die verbleibende Laufzeit bis 85 berechnet wird. Dadurch ist einerseits sichergestellt, dass das Kapital nicht vor dem 85. Lebensjahr aufgebraucht wird, andererseits schwanken die Entnahmeraten aber über den Entnahmezeitraum.