Moin Zusammen,
im Rahmen der aktuellen Abrechnung der Vorabpauschale (VAP) v.a. bei thessaurierenden Fonds/ETFs bin ich auf folgendes persönliches Szenario/Gedanken gestossen, wo mir die steuerliche Betrachtung nicht ganz klar ist bzw. ob ich das richtig zu Ende denke.
Konkret:
Wir besparen für und auf den Namen unseres Kindes seit der Geburt ein ETF-Depot mit v.a. ausschüttende ETFs. Beim Finanzamt haben wir eine NV-Bescheinigung (Nichtveranlagungs-Bescheinigung) angefordert und diese beim Broker/Depot-Bank hinterlegt. Die Ausschüttungen (Kapitalerträge) sind somit steuerfrei, gehen auf das Verrechnungskonto und werden im Sparplan wieder neu angelegt. Die Idee: Reduzierung der Kursgewinne in der Zukunft, sobald die NV-Bescheinigung (Ausbildung/Beruf) wegfällt und somit Steueroptimierung: bei Veräusserung niedrigerer Kursgewinn = niedrigere Steuerlast.
Bisher waren die jährlichen Ausschüttungen immer höher als der Basisertrag. Es fiel keine VAP an. Dies war dieses Jahr für 2025 erstmalig anders und für praktisch alle ETFs wurde eine VAP berechnet und ausgewiesen, die ebenfalls durch die NV-Bescheinigung kompensiert wurde.
Jetzt zur Frage:
Profitieren wir jetzt sozusagen 2x von der NV-Bescheinigung bzw. reduzieren so die zukünftigen Kapitalerträge und somit auch die darauf anfallende Kapitalertragssteuer (1x bei den Ausschüttungen und 1x durch den Wegfall der Steuer auf die VAP) ? Bei zukünftigen Veräusserungen von ETF-Anteilen würde die Bank doch die bereits "abgegoltene" Steuer auf VAP bei der Berechnung der Besteuerung auf die Kursgewinne berücksichtigen ?
Ich bin wirklich kein Steuerfuchs, sondern versuche einfach nur ein wenig die "Steuern zu steuern".
Für eure Einschätzung und Rückmeldung zu diesem Gedankenexperiment im Voraus besten Dank. Vielleicht verfolgt der eine oder andere hier im Forum eine ähnliche Anlagestrategie für "die Kleinen"...
LG Finanzschlumpf