Aktuelle BU nur bis 60

  • Hallo zusammen,


    folgende Ausgangslage. Die BU meiner Frau wurde bis zum Alter von 60 abgeschlossen. Sie ist Fachkrankenschwester in der Psychatrie im Krankenhaus.

    Aktuelle Absicherung liegt bei 2400€. Monatlicher Beitrag: 130€. Bei Abschluss arbeitete sie noch in Vollzeit, daher die relativ Hohe Versicherungssumme. Aktuell in Teilzeit liegt das Netto bei 1400€.


    Ein kompletter Neuabschluss wird wahrscheinlich sehr teuer (Alter 43). Wäre hier eine Zusatz-BU mit ca. 600€ sinnvoll? Die aktuelle BU kann nicht bis 67 verlängert werden.


    Danke für eure Hilfe und Ratschläge

    Michi

  • Hallo.

    In den nächsten 17 Jahren einen Puffer für 3 Jahre Überbrückung bis Rente zu schaffen, sollte möglich sein.

    Wenn die BU vorher eintritt, dann solltet Ihr bei den genannten Werten auch in der Lage sein, entsprechende Rücklagen zu bilden.

    Meine Vermutung wäre, dass die oben genannten Alternativen leichter zu realisieren wären als die Variante, nach einer neuen BUV (ggf. mit Ausschlüssen) zu suchen.

    Ggf. kann Dr. Schlemann dazu noch eine Einschätzung liefern.

  • In den nächsten 17 Jahren einen Puffer für 3 Jahre Überbrückung bis Rente zu schaffen, sollte möglich sein.

    In der Vergangenheit wurden diese Versicherung sehr häufig bis 60 abgeschlossen, weil man davon ausging, dass zu diesem Zeitpunkt bei normalen Lebensverhältnissen das „Gröbste“ erledigt wurde.

    Kinder aus dem Haus, Immobilie abbezahlt etc.

    Das hatte natürlich Gründe, weil gerade der Versicherungsschutz zwischen dem 60. und 67. Lebensjahr (früher natürlich 65) für die Versicherungen intern sehr teuer ist.

    Mit einer Begrenzung auf 60 Jahre konnte man so den Kunden einen optisch günstigen Preis anbieten.

    Heutzutage hat sich offenbar auch eine Art „Angstindustrie“ gebildet. Da muss man alles bis zum Exzess absichern und natürlich auch einen vorzeitigen Renteneintritt bis 67 ausgleichen für die Altersvorsorge.

  • Alle Risiken kann man auch sowieso nicht absichern.

    Die Lücke zwischen 60 und 67 sollte auf dem Schirm sein, aber deswegen muss man sich auch nicht verrückt machen.

    Ich habe auch schon BUs gesehen die nur bis zum 55igsten Lebensjahr gehen, da stand der Abschluss der Versicherung ganz klar im Vordergrund.

    Sich ein ordentliches Polster aufbauen, das im besten Fall gar nicht gebraucht wird, und einen früheren Austritt aus dem Erwerbsleben ermöglicht ist ja sowieso nicht verkehrt.

    Meine BU geht auch nur bis 60. Mal sehen was dann ist wenn ich erstmal 60 bin.

  • Jop, genau das redet der Finanzprodukteverkäufer einem ein :)

    Ist natürlich für die Versicherung günstig, wenn die Zeit mit dem höchsten Risiko nicht mehr versichert ist. Auf der anderen Seite...eine Berufsunfähigkeit mit 63 ist halt ein sehr viel geringeres Risiko als eine mit 43...da ist der Vermögensaufbau fast vollständig durch und die Belastungen (Immokredit, Kinder) sind in der Regel schon weg.

  • Aktuelle Absicherung liegt bei 2400€. Monatlicher Beitrag: 130€. Bei Abschluss arbeitete sie noch in Vollzeit, daher die relativ Hohe Versicherungssumme. Aktuell in Teilzeit liegt das Netto bei 1400€.

    ich kenne natürlich deine Vertragsbedingungen nicht, aber evtl willst du mal nachschauen, ob deine Frau nicht ÜBERversichert ist.

    Zahlt denn die Versicherung im Falle einer BU tatsächlich die versicherten 2.400, obwohl deine Frau real nur 1.400 bekommen hat? Evtl zalst du eine Prämie (130) und bekommst gar nicht die Gegenleistung? Und falls deine Frau nicht plant, in späteren Jahren (sind ja noch 17 Jahre versichert) wieder auf Vollzeit umzusteigen, könntet ihr den Vertrag ggf runterstufen, und das freiwerdende Geld anderweitig anlegen?

    Wie schon von anderen geschrieben, denke auch ich nicht, dass ihr mit 100% Absicherung bis zur Rente planen (und bezahlen) müsst (hängt natürlich auch stark von eurer zukünftigen finanziellen Situation ab)

  • Aktuelle Absicherung liegt bei 2400€. Monatlicher Beitrag: 130€. Bei Abschluss arbeitete sie noch in Vollzeit, daher die relativ Hohe Versicherungssumme. Aktuell in Teilzeit liegt das Netto bei 1400€.

    Die sog. "Annahmerichtlinien" der Versicherungsgesellschaften sehen i.d.R. vor, dass nur ca. 60% des aktuellen Bruttoeinkommens (was meistens ungefähr dem Nettoeinkommen entspricht) abgesichert werden können. Insofern sehe ich - ohne Aufgabe von Teilen der bestehenden Absicherung - leider keine Möglichkeit, mit einer zusätzlichen BU Lücken zu schließen.

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Es ist durchaus üblich das die BU vor der Rente endet, denn die letzten paar Jahre lassen sich immer irgendwie überbrücken.

    In den nächsten 17 Jahren einen Puffer für 3 Jahre Überbrückung bis Rente zu schaffen, sollte möglich sein.

    Meine BU geht auch nur bis 60. Mal sehen was dann ist wenn ich erstmal 60 bin.

    Aus diesen Statements lese ich die Annahme heraus, dass die BU erst eintritt, wenn man 55 / 60 / 65 o.ä. ist. Wenn man bis dahin fleißig gearbeitet hat, mag das mit dem Überbrücken klappen. Nicht jedoch, wenn man "morgen" (mit 30, 35, 40 oder 50) berufsunfähig wird, dann gerade so über die Runden kommt und kaum Puffer zum Sparen hat. Das wird leider häufig übersehen.

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • ich kenne natürlich deine Vertragsbedingungen nicht, aber evtl willst du mal nachschauen, ob deine Frau nicht ÜBERversichert ist.

    Zahlt denn die Versicherung im Falle einer BU tatsächlich die versicherten 2.400, obwohl deine Frau real nur 1.400 bekommen hat?

    Der Gedanke der "Überversicherung" ist der BU fremd. Es gibt in der BU auch kein "Bereicherungsverbot", wie es § 200 VVG für die Krankenversicherung formuliert. Außerdem ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung keine Schadensversicherung, sondern eine sog. Summenversicherung. Das heißt wenn man eine bestimmte BU Höhe korrekt versichert hat, wird dieser Betrag im Fall der BU auch geleistet, unabhängig davon, wie hoch zu diesem Zeitpunkt das Einkommen ausfällt. Siehe "Überversicherung? Gibt es ein 'Bereicherungsverbot'?" auf unserer Website. :)

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Aus diesen Statements lese ich die Annahme heraus, dass die BU erst eintritt, wenn man 55 / 60 / 65 o.ä. ist. Wenn man bis dahin fleißig gearbeitet hat, mag das mit dem Überbrücken klappen. Nicht jedoch, wenn man "morgen" (mit 30, 35, 40 oder 50) berufsunfähig wird, dann gerade so über die Runden kommt und kaum Puffer zum Sparen hat. Das wird leider häufig übersehen.

    Der Punkt ist grundsätzlich berechtigt, aber in diesem speziellen Fall (Einkommen aus Vollzeit abgesichert, lfd. jedoch Teilzeit) ist die Absicherung mutmaßlich ausreichend, um aus der Zahlung entsprechende Rücklagen zu bilden, um die Lücke zu überbrücken.

  • Wenn ich es richtig lese, fühlt ihr euch derzeit "überversichert" mit dem Vertrag.

    Guckt mal in euren Vertrag rein, ob und wenn ja, welche Versicherungssumme ihr bei Beitragsfreistellung bereits erreicht habt.

    Vielleicht ist in ein paar Jahren die Versicherungssumme hoch genug, das ihr die Beiträge euch sparen könnt und mit der Höhe der (hoffentlich nie notwendigen) Zahlung klar kommt.


    Keine Empfehlung, nur ein Denkanstoß zur Risikoabwägung!

    Wichtig: Beitragsfreistellung, nicht Kündigung. Das vergisst ein Finanzproduktverkäufer manchmal...

  • Danke Dr. Schlemann mit dem Hinweis zum Thema Überversicherung.

    Die aktuelle BU ist eine Investment Berufsunfähigkeitsversicherung. Laufende Überschüsse gehen in den Templeton Growth (ISIN: LU0114760746).

    Die Versicherungssumme startete bei 600 mit 10% Beitragsdynamik, um die Rente schnell hoch zu bekommen. Gedeckelt bei 30.000 EUR Jahresrente. Ab dann erfolgt keine Dynamik mehr. Das wäre noch eine Erhöhung, dann würde diese Schwelle überschritten werden.

    Der Investment Anteil kann vernachlässigt werden. Wurde damals wohl so verkauft, um die BU schmackhaft zu machen.

    Die Versicherungssumme bei Beitragsfreistellung ist aktuell zu gering.


    Wir werden die BU auf jeden Fall weiterlaufen lassen mit dem aktuellen Monatsbeitrag von 130 EUR und 2400 BU-Rente, da eine neue BU ohne Aufgabe von Teilen der bestehenden Absicherung nicht in Frage kommt.

    Ein Versicherungsvertreter meinte gestern, meine Frau wäre überversichert und würde überhaupt nicht diese 2400 BU-Rente erhalten können. Er kam dann mit einer Grundfähigkeitsversicherung statt der BU, und diese BU zu kündigen. Für uns keine Option.

  • Der Punkt ist grundsätzlich berechtigt, aber in diesem speziellen Fall (Einkommen aus Vollzeit abgesichert, lfd. jedoch Teilzeit) ist die Absicherung mutmaßlich ausreichend, um aus der Zahlung entsprechende Rücklagen zu bilden, um die Lücke zu überbrücken.

    Den Einzelfall kann ich nicht genau genug beurteilen:

    • Kann die Ehefrau mit ihrem deutlich reduzierten Einkommen genügend eigene Rücklagen fürs Alter oder für eine frühere BU bilden?
    • Wer finanziert den Lebensunterhalt?
    • Was ist bei einer Trennung?
    • etc.

    Da es immer viele Mitleser gibt, wollte ich nur auf diesen wichtigen Aspekt hinweisen, damit nicht der Eindruck hängen bleibt "BU bis 60 reicht, weil man bis dahin ja genügend sparen kann".

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Da es immer viele Mitleser gibt, wollte ich nur auf diesen wichtigen Aspekt hinweisen, damit nicht der Eindruck hängen bleibt "BU bis 60 reicht, weil man bis dahin ja genügend sparen kann".

    Als generelle Leitlinie stimmt das natürlich - bis 60 reicht grundsätzlich nicht. (In begründeten Einzelfällen gegebenfalls, aber das will gründlichst geprüft sein.)

  • Ein Versicherungsvertreter meinte gestern, meine Frau wäre überversichert und würde überhaupt nicht diese 2400 BU-Rente erhalten können. Er kam dann mit einer Grundfähigkeitsversicherung statt der BU, und diese BU zu kündigen. Für uns keine Option.

    Bitte solche grundsätzlichen Fragen, direkt mit der Versicherung im Schriftverkehr klären und nicht mit einem „Versicherungsverkäufer“.

    Hierzu hat man die Fachabteilung der Versicherung.

    Hierzu kann man ganz einfach höflich konkret nachfragen, was theoretisch passieren würde, wenn die Ehefrau nun bei ihrer aktuellen Situation berufsunfähig würde.