Achso hast du das gemeint. So war es nicht gedacht, schon eine gute Ehe und der Mann spielt nicht nur Golf sondern bringt sich natürlich auch ein und man führt zusammen ein gutes, normales Leben und Ehe. Bloß das der Mann nicht ackern muss. (Die Frau auch nicht unbedingt, aber tendenziell halt mehr ohne Vermögen selbst wenn sie vom Mann etwas mit profitieren kann)
Einschätzung zum Zugewinnausgleich – männliche Perspektiven gefragt
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Same_but_different -
23. März 2026 um 13:55 -
Erledigt
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Gesetzliche Regelung ist Zugewinngemeinschaft!
Das möchte er aber nicht, will dir weniger geben.
Du willst verzichten, weil du auch ein schlechtes Gewissen hast und um auch nach der Trennung noch ein gutes Verhältnis zu behalten.
Was sollen dir die anwesenden Männer raten?
Sollen sie dir raten, wie viel du verzichten sollst um seine Laune stabil zu halten?
Keine Ahnung!
Ich kann dir sagen, dass die meisten vermutlich gar nicht verzichten würden.
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Ich hab als Mann bereits ein fettes Depot bei Eheschließung, Arbeite dann nicht/kaum und leb hauptsächlich vom Depot. Sie arbeitet voll und spart sich während der Ehe noch was zusammen da sie noch nicht viel vorgesorgt hat.
1.) Bekomme ich dann bei einer Scheidung die Hälfte ihres während der Ehe gesparten Geldes? (Mein Depot Zugewinn hab ich ja zum Leben benutzt)
2.) findet ihr das dann fair?Dein Depot Zugewinn schuldest du ihr natürlich trotzdem bei Scheidung weil es ja ein Zugewinn ist unabhängig davon ob du ihn ausgegeben hast oder nicht. Wäre zumindest meine Interpretation.
Same_but_different Ich kann dir auch nur raten dich an das zu halten was vereinbart wurde. Lass dich da auf nichts ein. Du wirst es bereuen bzw. dir ewig Vorwürfe machen. Diese Entscheidungen rückgängig zu machen ist schwer. Ihr habt entschieden, keinen Ehevertrag zu machen also gilt das ganz normale gesetzliche Vorgehen wie hier schon angesprochen.
Vielleicht noch eine andere Perspektive. Wir sind nicht verheiratet und ich verdiene deutlich mehr als meine Freundin. Wir haben keine Kinder und sind nur für uns selbst verantwortlich. Wir leben zusammen und stehen für einander ein. Bedeutet, wenn sie mal finanzielle Probleme hat springe ich ein, andersrum genauso. Wenn mir was zustoßen sollte, wäre sie abgesichert. Es gibt jeweils ein Testament und eine Vorsorgevollmacht.
Wir teilen unsere Fixkosten 50/50 obwohl ich deutlich mehr verdiene. Das haben wir so abgesprochen. Tatsächlich hätte ich mit anderen Lösungen auch ein Problem weil ich sonst keine Motivation hätte deutlich mehr zu leisten/zu arbeiten.
Nun sind wir nicht verheiratet und haben sonst auch keine Verträge. Wenn wir uns trennen sollten, bleibt meins meins und ihrs ihres. Solange wir aber zusammen sind ist für mich völlig klar, dass ich insgesamt mehr zu unserem Leben beitragen muss finanziell (im Urlaub, beim Essen etc.). Wir leben allerdings auf kleinem Fuß. Ich spare deutlich mehr aber denke sie immer mit. Ich würde nicht aufhören zu arbeiten und mir ein schönes Leben machen während sie sich kaputt macht...
Ich würde erst aufhören wenn es für uns beide reichen würde. Zum Glück habe ich sie auch dazu bringen können, breit zu investieren und sie ist da auch hinterher beim Thema Vermögensaufbau.
Sie weiß aber auch bei einer Trennung gibt es nichts. Das ist für mich auch so in Ordnung gerade weil wir keine Verantwortung tragen.Ich finde diese Dinge müssen klar geregelt sein. Sind sie es nicht hat man leider Pech gehabt. Was fair ist, regelt dann das Gesetz.
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Wenn die Zusammenveranlagung fällt, dann nehmen die Eheschließungen sicher auch ab.
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Du sagst, ihr beide habt ein ähnliches Gehalt, wenn beide Vollzeit arbeiten. Wegen der Kinder hast du in der Ehe zurückgesteckt und nur Teilzeit gearbeitet und Elternzeit genommen.
Wie war in dieser Zeit die Aufteilung des gesamten Monatseinkommens in mein, dein, unser? Hattest du auf genauso viel Geld zur freien Verfügung wie er? Oder habt ihr beide gleich viel auf das Gemeinschaftskonto eingezahlt (wie vor den Kindern), sodass ihm deutlich mehr Geld blieb zum Sparen/Investieren?
Mein größer Fehler war, dass ich mein Geld lange nicht investiert hatte. Erst seit 5 Jahren kümmere ich mich darum. Rund 20 Prozent meines Vermögens ist Rendite. Ich hatte in den ersten Jahren der Ehe aber auch kaum etwas sparen können durch Elternzeit/Teilzeit und damals noch niedriges Gehalt. Es war so wenig, dass ich mich nicht getraut hatte, es anzulegen. Im Nachhinein hätte ich viel mutiger sein sollen.
Auf der anderen Seite hatte mein Mann auch viel früher und mehr zur Seite legen können und hatte damit auch genügend "Spielgeld", um mutiger zu sein. Finde ich.Fair wäre eine Aufteilung, die beiden gleich viel Geld zugesteht. Irgendwie muss die unbezahlte Carearbeit erledigt werden. Wenn du das nicht übernommen hättest, hätte auch er beruflich zurückstecken müssen. Falls er damals meinte: Das habe ich mir erarbeitet, also gehört es mir (und nicht uns), ist diese Einstellung zutiefst unfair.
Es sind EURE Kinder, die dadurch entstehenden Belastungen solltet ihr gemeinsam ZU GLEICHEN TEILEN tragen.
Zusätzlich sind dir durch deinen Verdienstverzicht auch Reduzierungen bei den Rentenansprüchen entstanden. Auch hier hätte Ausgleich stattfinden sollen, z.B. dir ermöglichen stattdessen mehr privat vorzusorgen. Bei einer Scheidung soll dies durch die Umverteilung der Rentenpunkte berücksichtigt werden.
Meine (weibliche) Meinung, mit Familie, ohne Scheidungserfahrung:
Wenn nicht grundsätzlich unterschiedliche Meinungen bezüglich Sparen/Investieren vs. Konsum bestehen, sind die bestehenden gesetzlichen Regeln fair, gerade für Familien mit Kindern. Denn sie gleichen die Nachteile aus, die durch Kindererziehung, unbezahlte Carearbeit, Teilzeit etc. entstehen. Lass dir nichts anderes einreden.
Kämpfe für deine Rechte, für deinen Anteil des Zugewinns und für deinen Anteil an den Rentenpunkten. Du hast durch deine Carearbeit (und den Job) einen ebenso wichtigen Beitrag zum ehelichen Vermögen geleistet wie dein Mann durch seinen Job.
Lass dich nicht erpressen und die Kinder als Druckmittel missbrauchen. Dein Entgegenkommen wird nie groß genug sein, wird nicht zu "Frieden" und "Trennung in Freundschaft" führen. Er wird immer noch verletzt sein, nur ggf. das Gefühl haben, dass er sich rächen konnte für die Trennung.
Deine Kinder sind alt genug, haben vielleicht selbst schon mal Liebeskummer gehabt. So können sie vielleicht schon nachvollziehen, wieso ihr zur Zeit nur schwer miteinander reden könnt und ggf. schlecht über den anderen redet. Schwer ist es für die Kinder sicher trotzdem, aber vielleicht sind sie weniger empfänglich für Manipulationsversuche und Stimmungsmache.
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Die Reformen des Eherechts seit der Nachkriegszeit beginnend ab den 1950er Jahren haben im Kern den Schutz der Frau, genauer damals den Schutz der Hausfrau und Mutter zum Gegenstand gehabt. Sie sollte rechtlich innerhalb der Ehe gleichgestellt sein (Reform des Eheinnenrechts, vgl. § 1356 BGB), gerade nicht mehr im Zweifel in einer gescheiterten Ehe gefangen bleiben (Reform des Scheidungsrechtes; Abschaffung des Verschuldens- und Einführung des Zerrüttungsprinzips) und im Falle der Scheidung nicht vermögens- und versorgungslos bleiben (Reform des Scheidungsfolgenrechts einschließlich Versorgungsausgleichs (VersAusglG)).
Wenn diese "Zwecke" bei dieser Ehe gerade vorliegen, nämlich dass die Ehefrau wenigstens teilweise Hausfrau und Mutter war, dann entspricht dies gerade den Konstellation, die der Gesetzgeber im Sinne hatte und schützen wollte. Allenfalls kann bei Doppelerwerbstätigkeit eine Anpassung des Versorgungsausgleich auf die Zeiten in Betracht kommen, in denen ein Ehepartner wegen der Betreuung eines Kindes seine Arbeitszeit reduziert hat. Das ist aber etwas, dass regelmäßig vor der Eingehung der Ehe geklärt werden sollte.
Scheidungsfolgen können auch im Scheidungsverfahren selbst noch abweichend zu Protokoll geregelt werden. Dies die sonst notwendige notarielle Beurkundung, § 127a BGB. Das erfordert aber, dass beide Ehepartner mit einem eigenen Anwalt vertreten sind.
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... sind die bestehenden gesetzlichen Regeln fair, gerade für Familien mit Kindern. Denn sie gleichen die Nachteile aus, die durch Kindererziehung, unbezahlte Carearbeit, Teilzeit etc. entstehen.
So isses. Zwar weibliche Meinung, aber in einer mit einem 0815-Ehemann vergleichbaren Situation: als kleine Selbständige immer von morgens bis abends geschuftet, auch an Wochenenden und Feiertagen, während Göttergatte lange nur teilzeitbeschäftigt war, aber z.B. Einkauf+Kochen so gut wie komplett übernommen hat. Ohne das wäre ich verhungert oder hätte wg. irrsinniger Kosten für Lieferservice etc. nur wenig zurücklegen/investieren können. Natürlich war das was wert und natürlich würde ihm von unserem Vermögenszuwachs die Hälfte zustehen, egal auf wessen Konten sich das Vermögen verteilt.
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mirsan Da ich den 2. Teil deines Textes nicht akzeptiere, der unter jedem Post von dir wiederholt wird, verpasse ich dir bis auf Weiteres einen Balken.
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Zugewinngemeinschaft.. okay.
Dann mal eine Frage:Ich hab als Mann bereits ein fettes Depot bei Eheschließung, Arbeite dann nicht/kaum und leb hauptsächlich vom Depot. Sie arbeitet voll und spart sich während der Ehe noch was zusammen da sie noch nicht viel vorgesorgt hat.
1.) Bekomme ich dann bei einer Scheidung die Hälfte ihres während der Ehe gesparten Geldes? (Mein Depot Zugewinn hab ich ja zum Leben benutzt)
2.) findet ihr das dann fair?Ich finde, ob man das als moralisch fair empfindet hängt ja stark davon ab, warum einer weniger verdient und gespart hat. In deinem Fall würde ich das auch nicht unbedingt als fair empfinden und deshalb einen Ehevertrag mit Gütertrennung machen.
Das hat aber nichts mit dem Geschlecht zu tun, sondern mit der Frage ob ein Partner weniger arbeitet um sich um den gemeinsamen Haushalt und die gemeinsamen Kinder zu kümmern also unbezahlte Care Arbeit für beide verrichtet, oder einfach nur mehr Freizeit haben möchte und in dieser Zeit nichts tut, was auch dem anderen nützt.
Zweiteres ist auch völlig in Ordnung, aber dann würde ich halt nur mit Ehevertrag heiraten.
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Hier geht’s nur um das Bild des bösen Mannes und Fairness wird mit ist Gesetz und Zugewinngemeinschaft abgetan, Wer sich trennt ist auch egal, Schuldfrage wird nicht gestellt.
nein, es geht darum dass sich ein Paar trennt und nun der per Gesetz vorgesehene Ausgleich von einem der beiden verweigert wird.
Das sich solche Konstellationen meist in der Form darstellen: der Man hat das Geld, die Frau hat die Kinder, ist leider traurige Realität, aber nicht gottgegeben. Gesellschaftliche Normen, Karrierechancen und Genderpaygap, familiäre Erwartungen usw führen häufig dazu, dass sich Paare auf diese Aufteilung einlassen. Und damit ergeben sich dann im Laufe der Jahre finanzielle Ungleichgewichte.
aber dann würde ich halt nur mit Ehevertrag heiraten.
theoretisch ja, aber praktisch schwierig: was packe ich denn in den Vertrag, wenn ich noch gar nicht weiss wie sich unser gemeinsames Leben entwickeln wird?
Was es bedeutet Kinder zu haben war uns bei der Hochzeit ja bloss aus dem Fernsehen bekannt. Wie sich unsere jeweiligen Interessen/Hobbies entwickeln werden wussten wir nicht. Wie es sich anfühlt, dass mein Gehalt sich im Laufe der Jahre vervielfacht hat, während meine Frau ihres nur geringfügig steigern konnte und dann viele Jahre gar nichts verdient hat. Wie verändert sich das Konsumverhalten, wenn wir die ersten 10k oder 100k oder 1 Mio im Depot haben?
Rückblickend weiss ich natürlich, was ich hätte reinschreiben müssen um mir für die heutige Situation einen Vorteil zu verschaffen - das ist aber weder realistisch, noch wäre es fair gewesen.Zum Glück hält unsere Ehe nun schon seit 30+ Jahren, den Rest schaffen wir auch noch 😉
Und ich weiss auch, das viele Ehen geschieden werden, aber ich glaube nicht, dass die Chancen besser werden, wenn jede(r) nur so halb kommittet ist.
So, und nun muss ich beim Kochen helfen 😜
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Zum Glück hält unsere Ehe nun schon seit 30+ Jahren, den Rest schaffen wir auch noch 😉
Wir sind im Jahr 42 und ab und an darf ich auch allein kochen.
Meistens hat es geschmeckt, sagt die beste Ehefrau von allen. -
theoretisch ja, aber praktisch schwierig: was packe ich denn in den Vertrag, wenn ich noch gar nicht weiss wie sich unser gemeinsames Leben entwickeln wird?
Hierzu der Hinweis, dass Eheleute bei beiderseitigem Einverständnis jederzeit einen Vertrag mit sich schließen bzw. einen bestehenden ändern können. Wenn man es nicht tut, hat man halt den staatlichen Standardvertrag. Oder um es anders zu sagen: Unterlassen ist auch eine Handlung.
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Ich meine anfangs gelesen zu haben, dass ein gemeinsamer Anwalt angestrebt wird.
Tu das nicht. Mein Ex hat mir das damals wegen Kostenersparnis auch schöngeredet. Bei der ersten wichtigen Frage meinerseits sagte der Anwalt: vor Gericht könne er nur eine Person vertreten, für die andere Person (mich) würde jemand in Vertretung kommen. Ich musste also die Hälfte zahlen und wurde nicht beraten. Am Ende ein Fiasko.
Witzig, wie unterschiedlich die Erfahrungen sein können … bei meiner Scheidung gab es nur einen Anwalt, klar, vor Gericht einen zweiten, weil es so sein muss, und dass haben beide von der Scheidung Betroffene als sehr positiv empfunden. Und sparsam. Überhaupt war es eine sehr harmonische Scheidung und solche sind die günstigsten …
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