Ehevertrag Die Ehe vertraglich regeln? Was dafür spricht

Expertin für Recht - Dr. Britta Beate Schön
Dr. Britta Beate Schön
Finanztip-Expertin für Recht

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Ehevertrag kann sinnvoll sein, wenn Ihr die Folgen Eurer Ehe individuell regeln möchtet, statt Euch auf die gesetzlichen Vorschriften zu verlassen. Das geht vor der Hochzeit aber auch nachträglich.
  • In vielen Fällen braucht Ihr keinen Ehevertrag. Denn die gesetzlichen Regelungen bieten einen fairen und guten Schutz für den finanziell schwächeren Partner.

So gehst Du vor

  • Mit unserer Checkliste findet Ihr heraus, ob Ihr einen Ehevertrag benötigt.

Checkliste Ehevertrag

  • Falls einer von Euch in Zukunft eine Immobilie erben wird, kann ein Ehevertrag sinnvoll sein.
  • Wenn sich einer von Euch hauptsächlich um die gemeinsamen Kinder kümmert, könnt Ihr im Ehevertrag festlegen, dass derjenige im Fall einer Trennung länger Unterhalt bekommt als gesetzlich vorgesehen.
  • Damit ein Ehevertrag wirksam ist, müsst Ihr zu einer Notarin oder einem Notar.

Ihr wollt heiraten und fragt Euch: Brauchen wir einen Ehevertrag? Keine romantische Frage, aber dennoch wichtig. Um sie für Euch zu beantworten, müsst Ihr wissen, was mit und ohne Vertrag gilt. Wir erklären Euch, wann ein Ehevertrag sinnvoll ist, was Ihr darin regeln könnt und mit welchen Kosten Ihr rechnen müsst.

Was ändert sich, wenn Ihr heiratet?

Jeder, der in einer Beziehung lebt und über eine Heirat nachdenkt, ist vermutlich schon mal über das Thema Ehevertrag gestolpert. Denn der Ehevertrag liegt im Trend: Eine Umfrage unter unseren Lesern und Leserinnen im Juli 2024 ergab: 50 Prozent der unverheirateten Teilnehmer gaben an, dass sie für ihre zukünftige Ehe einen Ehevertrag möchten, aber nur 14 Prozent der verheirateten Teilnehmer hatten tatsächlich einen Ehevertrag. Viele wollen ihn also, aber nur wenige kümmern sich dann auch darum. 

Worum geht es bei einem Ehevertrag genau? Wenn Ihr heiratet, müsst Ihr nicht zwingend einen Ehevertrag schließen. Denn durch die Heirat ändern sich automatisch viele Dinge für Euch – nicht nur steuerlich, auch rechtlich.

Mit einem Ehevertrag könnt Ihr aber eigene Spielregeln festlegen. Damit Ihr beurteilen könnt, ob ein Ehevertrag für Euch sinnvoll ist, müsst Ihr zunächst verstehen, was das Gesetz für alle Ehepaare vorschreibt. Dabei gibt es zwei wichtige Grundsätze.

Ihr lebt dann in einer Zu­ge­winn­ge­mein­schaft 

Ihr lebt durch die Heirat automatisch in einer Zu­ge­winn­ge­mein­schaft. Das bedeutet zum Einen: Auch während der Ehe bleiben Eure Vermögen getrennt. Es gehört also ab der Hochzeit nicht alles Euch beiden gemeinsam. 

Jeder kann auch nach der Hochzeit frei entscheiden, was er mit seinem Geld macht. Davon gibt es nur zwei Ausnahmen: Will einer über sein gesamtes Vermögen verfügen, dann benötigt er die Einwilligung des anderen (§ 1365 BGB). Gehört Dir zum Beispiel eine Immobilie, die fast Dein gesamtes Vermögen ausmacht, kannst Du sie nicht ohne den anderen verkaufen. Der muss einverstanden sein, obwohl ihm das Haus nicht gehört. Auch Haushaltsgegenstände kann einer nur dann verschenken, verkaufen oder wegwerfen, wenn der andere damit einverstanden ist, auch wenn die Dinge ihm selbst gehören (§ 1369 BGB). So steht es zumindest im Gesetz.

Schließt einer von Euch allein einen Vertrag, dann ist er allein Vertragspartner. Ihr seid als Paar nur gemeinsam in der Verantwortung, wenn Ihr einen Vertrag gemeinsam unterschrieben habt. Hat nur einer von Euch zum Beispiel einen Kredit aufgenommen, ist er allein dafür verantwortlich, das Geld zurückzuzahlen – auch wenn Ihr verheiratet seid. 

Im Fall der Trennung gelten für Euch besondere Regeln

Im Fall der Scheidung wird nach dem Gesetz aufgeteilt, was Ihr während der Ehe erwirtschaftet habt. Eure Zu­ge­winn­ge­mein­schaft wird aufgelöst. Es gibt einen Ausgleich, falls einer während der Ehe mehr an Vermögen erworben hat als der andere. Wie das genau funktioniert, erklären wir im Ratgeber zur Zugewinnausgleich

Auch das, was jeder während der Ehe in die Rente eingezahlt hat, wird gerecht aufgeteilt. Details dazu könnt Ihr im Ratgeber zum  Versorgungsausgleich nachlesen. 

Trennt sich ein verheiratetes Paar, muss der finanziell Stärkere den finanziell Schwächeren monatlich unterstützen. Ob einer von Euch Unterhalt an den anderen zahlen müsste und wie viel, findet Ihr ausführlich in den Ratgebern zum Trennungsunterhalt und zum Unterhalt nach der Scheidung.

All diese Vorschriften für Verheiratete führen im Fall einer Trennung und Scheidung in vielen Familien zu einem gerechten und fairen Ausgleich der Interessen.

Aber vielleicht ist Eure familiäre Situation besonders oder Ihr wollt Euch gegenseitig besser absichern als das im Gesetz vorgesehen ist: Das funktioniert mit einem Ehevertrag, denn damit könnt Ihr die gesetzlichen Regelungen abändern oder sogar ganz ausschließen (§ 1408 BGB).

Dabei seid Ihr flexibel und könnt den Vertrag so gestalten wie Ihr möchtet. Ausgangspunkt ist immer das Gesetz. Passt die gesetzliche Regel für Euch nicht, könnt Ihr sie gemeinsam abändern. Ihr müsst nicht gleich Gütertrennung vereinbaren, sondern könnt auch die gesetzliche Zu­ge­winn­ge­mein­schaft auf Eure Bedürfnisse anpassen. Wie Ihr das im Vertrag genau regeln könnt, erklären wir weiter unten im Ratgeber. Doch bevor Ihr Euch Gedanken über konkrete Regeln macht, müsst Ihr herausfinden, ob ein Ehevertrag in Eurer Situation überhaupt sinnvoll ist.

Wann ist ein Ehevertrag sinnvoll?

Stellt sich die Frage, für wen ein Vertrag zu empfehlen ist. Viele Ehen sehen heute anders aus als die klassische Familie, die der Gesetzgeber vor Augen hatte. Nicht alle Regelungen sind deshalb passend. Dazu sechs typische Familienkonstellationen, in denen ein Ehevertrag sinnvoll sein kann.

1. Du wirst eine Immobilie erben

Wird einer von Euch eine Immobilie erben, kann ein Ehevertrag sinnvoll sein. Erbschaften fallen zwar nicht in den Zugewinnausgleich, die Wertsteigerung der Immobilie hingegen schon. Weil in den letzten Jahren die Immobilienpreise stark gestiegen sind, kann der finanzielle Ausgleich im Fall der Scheidung beträchtlich sein. Die Preise für Wohnimmobilien in den Großstädten haben sich von 2010 bis Mitte 2022 im Durchschnitt mehr als verdoppelt. Danach sind die Preise etwas gesunken, liegen aber Mitte 2024 immer noch auf sehr hohem Niveau. Und eine solche Wertsteigerung fällt nach dem Gesetz in den Zugewinn. Wollt Ihr das nicht, weil der eine vom Erbe des anderen finanziell nicht profitieren soll, könnt Ihr die Regeln der Zu­ge­winn­ge­mein­schaft anpassen und dazu einen Ehevertrag schließen. Welche Möglichkeiten ihr dabei habt, könnt ihr weiter unten lesen.

2. Du bist Unternehmerin oder selbstständig

Einer von Euch ist selbstständig, hat ein Unternehmen, eine Kanzlei oder Praxis. Steigt das Unternehmen im Wert, muss der eine im Fall der Scheidung den anderen auszahlen. Steckt der Zugewinn aber vor allem in der Firma oder Praxis, kann es sein, dass ein Kredit nötig ist, um den Zugewinnausgleich an den anderen zahlen zu können. Das kann die Existenzgrundlage gefährden. Eine typische Situation für einen Ehevertrag.

3. Ihr arbeitet beide und Kinder sind kein Thema

Steht Ihr beide finanziell auf eigenen Beinen, sind Kinder kein Thema mehr und erleidet niemand durch die Ehe berufliche Nachteile, dann ist der vom Gesetzgeber vorgesehene Versorgungsausgleich sowie Zugewinnausgleich eigentlich nicht notwendig. Ein Ehevertrag kann deshalb sinnvoll sein.

Aber: Die Verhältnisse in einer Ehe können sich ändern. Wird einer von Euch krank, kann ein finanzieller Ausgleich im Fall der Trennung wichtig werden. Zudem gibt es eher selten Paare, die finanziell vollkommen gleichberechtigt sind. Oft ist einer finanziell in einer schwächeren Position. Ihr solltet Euch deshalb gut überlegen, ob Ihr auf diesen Schutz verzichten wollt.

4. Für Dich ist es die zweite Ehe

Warst Du schon einmal verheiratet und hast Kinder aus der ersten Ehe, dann möchtest Du sie vielleicht durch die zweite Ehe finanziell nicht schlechter stellen. Oft wollen Partner auch aus den Erfahrungen mit der ersten Scheidung lernen, Streit vermeiden und deshalb einen Ehevertrag mit klaren Regelungen schließen.

5. Du hast viel Vermögen, Dein Partner aber nicht

Hat einer von Euch wesentlich mehr Vermögen als der andere, kann ein Ehevertrag sinnvoll sein. So kann der wohlhabende Ehegatte vermeiden, dass der andere ihn nur heiratet, um bei einer Scheidung versorgt zu sein. Oder andersherum: Der weniger wohlhabende Partner will den Eindruck vermeiden, er heirate nur, um ausgesorgt zu haben. Damit versichert Ihr Euch, dass Ihr Euch nicht wegen des Geldes heiraten wollt.

6. Ihr habt verschiedene Nationalitäten oder lebt im Ausland

Habt Ihr verschiedene Staatsangehörigkeiten, dann gilt für Eure Ehe das Recht des Aufenthaltslandes oder des Staates, in dem Ihr beide zuletzt gemeinsam gelebt habt – so ist es jedenfalls in Deutschland. Einige Staaten wenden allerdings immer ihre Gesetze an, egal welche Staatsangehörigkeit die Eheleute haben, zum Beispiel die USA. Es ist ratsam, per Ehevertrag zu regeln, welches Recht für die Ehe gelten soll. Das ist auch wichtig für Deutsche, die im Ausland leben.

Unser Podcast zum Thema

Wann braucht Ihr keinen Ehevertrag?

Viele Paare brauchen keinen Ehevertrag. Wollt Ihr heiraten, verheiratet bleiben und gemeinsam Kinder haben, entspricht Eure Ehe dem Ideal des Gesetzgebers. Einer von Euch wird wegen der Kinderbetreuung in aller Regel beruflich zurückstecken, auch wenn Ihr das eigentlich vermeiden wollt. Der Gesetzgeber will genau diesen Ehegatten schützen, der wegen der Kinder Abstriche im Beruf in Kauf nimmt, und für einen gerechten Ausgleich sorgen. 

Bei Schulden - Geht es nur darum, dass der eine nicht für die Schulden des anderen aufkommen will oder soll, ist ein Ehevertrag nicht nötig. Gesetzlich vorgesehen ist: Solange Ihr nicht ausdrücklich für die Schulden mitunterschrieben habt, wie zum Beispiel, wenn Ihr ein gemeinsames Girokonto eingerichtet habt, haftet Ihr nicht für die Schulden des anderen.

Bei Erbschaft - Wird einer von Euch während der Ehe eine größere Erbschaft machen, ist das auch nicht unbedingt Anlass für einen Ehevertrag. Ererbtes oder geschenktes Vermögen wird nicht als Zugewinn ausgeglichen. Anders bei einer Immobilie, die im Wert steigen kann. Das ist sogar ein typischer Fall, in dem ein Ehevertrag sinnvoll sein kann. 

Mit unserer Checkliste könnt Ihr herausfinden, ob für Euch ein Ehevertrag sinnvoll ist.

Checkliste Ehevertrag

Seid Ihr Euch immer noch nicht sicher, ob Ihr einen Ehevertrag benötigt, wendet Euch an ein Notariat an Eurem Wohnort. Ihr könnt auf der Website der Bundesnotarkammer nach Notaren vor Ort suchen.  

Wie schließt Ihr einen Ehevertrag?

Es reicht nicht, wenn Ihr gemeinsam einen Ehevertrag entwerft und unterschreibt. Er ist in der einfachen Schriftform nicht wirksam. Weil die Regelungen massive wirtschaftliche und rechtliche Folgen haben können, muss ein Ehevertrag von einem Notar oder einer Notarin beurkundet werden (§ 1410 BGB).

Nach einer Vorbesprechung, in der beide Partner anwesend sind, erstellt der Notar einen Entwurf für Euren individuellen Ehevertrag. Dann solltet Ihr Euch genug Zeit nehmen, den Entwurf zu prüfen und Euch alles genau zu überlegen. Und erst dann geht es zur Unterschrift ins Notariat.

Könnt Ihr einen Ehevertrag nachträglich machen?

Ihr könnt jederzeit einen Ehevertrag machen – auch nach der Heirat (§ 1408 Abs. 1 BGB). Ihr müsst das nicht rund um die Hochzeit erledigen. Da habt Ihr wahrscheinlich genug andere Dinge im Kopf. Ihr solltet allerdings wissen: Wenn Ihr einen Ehevertrag möchtet, dann solltet Ihr das lieber zu Beginn der Ehe machen. Nachdem Ihr Jahre miteinander verheiratet wart, gerät das Thema Ehevertrag oft aus dem Blickfeld. Wenn es bei Euch in der Ehe schon kriselt, ist es wahrscheinlich nicht mehr so leicht, die andere Person von einem Ehevertrag zu überzeugen. 

Lässt sich Euer Ehevertrag wieder ändern? 

Ein einmal geschlossener Ehevertrag ist nicht in Stein gemeißelt. Ihr könnt ihn nachträglich ändern und anpassen. Dafür braucht ihr allerdings wieder einen Notar. Eine Änderung des Ehevertrags ist vor allem dann sinnvoll, wenn sich eure familiäre Situation anders entwickelt hat, als Ihr es damals gedacht hattet.

Ein Beispiel: Bei Unterzeichnung des Ehevertrags gingen Claus und Dorothee davon aus, dass sie während der Ehe weiter voll arbeiten wollen. Kinder wollten sie nicht. Deshalb verzichteten sie gegenseitig auf den Versorgungsausgleich und Ehegattenunterhalt. Später bekamen sie ein Kind, und Dorothee setzte längere Zeit im Beruf aus. In einem solchen Fall kann es sein, dass eine Berufung auf den Ehevertrag unwirksam ist, eben weil sich die Verhältnisse grundlegend geändert haben. Das ist dann auch eine Gelegenheit, den Vertrag anzupassen.

Was kostet ein Ehevertrag?

Was Ihr für einen Ehevertrag zahlen müsst, hängt davon ab, ob Ihr nur zu einem Notar geht oder auch eine anwaltliche Beratung wollt. Notwendig ist der Weg in die Anwaltskanzlei eigentlich nicht, da Notare neutral beraten müssen. Zusätzlicher Kostenvorteil beim Notar: Die Beratung und Vertragserstellung sind in der späteren Beurkundungsgebühr enthalten.

Für die Beurkundung eines Ehevertrags fällt eine doppelte Gebühr an (Anlage 1 Nr. 21100 Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG)). Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Geschäftswert des Ehevertrags. Das bedeutet: Je mehr Vermögen Ihr habt, desto teurer wird auch Euer Ehevertrag. Schulden könnt Ihr abziehen. Hier eine Übersicht zu den Notargebühren:

Quelle: § 34 Abs. 3 Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG), Auszug aus Tabelle B (Stand: 17. Juli 2024)

Noch ein Beispiel: Elke und Frank haben 80.000 Euro gespart. Eine einfache Gebühr beläuft sich auf 219 Euro. Für die Beratung und Beurkundung stellt der Notar eine doppelte Gebühr in Rechnung, also 438 Euro. Hinzu kommen Auslagen und Mehrwertsteuer, so dass Elke und Frank etwa 530 Euro für einen Ehevertrag zahlen müssen.

Entscheidet Ihr Euch nach der Beratung gegen einen Ehevertrag, müsst Ihr nur eine einfache Gebühr für die Beratung zahlen. 

Tipp: Je früher Ihr einen Ehevertrag macht, desto günstiger sind in der Regel die Gebühren, zumindest wenn Ihr zu Beginn der Ehe noch kein großes Vermögen habt.

Falls Ihr kompliziertere Fragen klären müsst und Ihr Euch zusätzlich für eine anwaltliche Beratung entscheidet, müsst Ihr Euch neben den Notarkosten auf Anwaltsgebühren einstellen, wie die folgende Übersicht zeigt.

Quelle: Auszug aus Anlage 2 zu § 13 Rechts­an­walts­ver­gü­tungs­ge­setz (RVG) (Stand: 17. Juli 2024)

Die Gebühr wird je nach Schwierigkeit der Rechtsfragen mit einem Gebührensatz zwischen 0,5 und 2,5 multipliziert – dabei kommt es auf den Einzelfall an. Im Schnitt zahlen Paare für die anwaltliche Beratung eines Ehevertrags eine 1,5-fache Gebühr.

Was lässt sich beim Zugewinnausgleich ändern?

Was könnt Ihr nun durch einen Ehevertrag konkret ändern? Ihr könnt den Zugewinnausgleich anders regeln, ihn ganz ausschließen oder modifizieren.

Was bedeutet Gütertrennung?

Wollt Ihr im Fall einer Scheidung keinen Zugewinnausgleich, könnt Ihr eine sogenannte Gütertrennung vereinbaren. Dadurch bleibt nicht nur das jeweilige Vermögen der Ehegatten getrennt, es werden auch Zugewinne und Wertsteigerungen nicht ausgeglichen.

Aber: Stirbt ein Ehepartner, erbt im Fall der Gütertrennung der andere Ehegatte nur ein Viertel des Nachlasses. Die Vorteile der Zugewinnausgleich bei der Erbschaftsteuer gehen dabei verloren. Ob in Eurem Fall eine Gütertrennung oder eine sogenannte modifizierte Zu­ge­winn­ge­mein­schaft sinnvoller ist, solltet Ihr mit der Notarin oder dem Notar klären.

Wie könnt Ihr die Zu­ge­winn­ge­mein­schaft anpassen?

Ihr könnt die Zu­ge­winn­ge­mein­schaft nach Euren Bedürfnissen modifizieren. Ihr könnt zum Beispiel festlegen, dass der Zugewinnausgleich erst durchgeführt wird, wenn Eure Ehe einige Jahre bestanden hat. So könnte eine Formulierung lauten:

„Ein Zugewinnausgleich findet nicht statt, wenn unsere Ehe zwischen Eheschließung und Rechtshängigkeit eines Scheidungsantrages, der zur Scheidung führt, nicht länger als fünf Jahre gedauert hat.“

Ihr könnt im Ehevertrag auch vereinbaren, dass der Zugewinn nur teilweise ausgeglichen werden soll. So könnt Ihr etwa bei einer Erbschaft, die während der Ehe einem Ehegatten zufällt, zwischenzeitliche Wertsteigerungen zum Beispiel von Immobilien vom Zugewinnausgleich ausnehmen.

Ist einer von Euch Unternehmer, könntet Ihr das Betriebsvermögen vom Zugewinnausgleich ausnehmen. So bleibt die Firma im Fall einer Scheidung außen vor. 

Ihr könnt den Zugewinnausgleich auch deckeln, indem Ihr vereinbart, dass der Anspruch auf Zugewinnausgleich in der Höhe begrenzt wird, zum Beispiel auf maximal 200.000 Euro.

Es ist auch möglich, dass Ihr eine abweichende Quote vereinbart. Eigentlich bekommt im Fall der Scheidung jeder die Hälfte dessen, was der andere während der Ehe erwirtschaftet hat. Stattdessen könntet Ihr vereinbaren, dass im Fall der Trennung zum Beispiel nur ein Viertel oder ein Achtel des Wertunterschieds auszugleichen ist. Die Ausgleichzahlung wird dadurch kleiner.

Tipp: Um später Streit darüber zu vermeiden, wie hoch das Anfangsvermögen war, solltet Ihr den Wert des Anfangsvermögens dokumentieren und im Vertrag festlegen. Auch wenn Ihr Euch gegen einen Ehevertrag entscheidet, ist es hilfreich, zu Anfang der Ehe aufzuschreiben, wer wie viel Geld oder Vermögen hat. Diese Aufstellung solltet Ihr beide unterschreiben.

Was könnt Ihr zum Unterhalt regeln?

In der Praxis kämpfen Ehepaare oft um Unterhaltsansprüche, zum Beispiel weil der eine nicht in der Lage ist, für sich selbst zu sorgen. Etwa weil er die Kinder betreut, weil er krank oder zu alt ist, um selbst genug Geld zu verdienen. Mit einem Ehevertrag könntet Ihr solche Streitigkeiten vermeiden und klare Regeln zum Ehegattenunterhalt festlegen.

Könnt Ihr Unterhaltsansprüche ausschließen?

An einen Unterhaltsausschluss nach einer Scheidung könnt Ihr denken, wenn Ihr beide genug verdient oder anderweitig versorgt seid. Ihr dürft im Ehevertrag allerdings nicht auf Trennungsunterhalt für die Zeit zwischen Trennung und Scheidung verzichten. Das wäre unzulässig. Verzichtet ein Ehegatte vollständig auf nachehelichen Betreuungsunterhalt, obwohl er sich um die gemeinsamen Kinder kümmert, könnte das auch unwirksam sein.

Bei überdurchschnittlich hohen Einkünften eines Partners kann es ratsam sein, einen Unterhaltsanspruch in der Höhe zu begrenzen.

Könnt Ihr Unterhaltsansprüche erweitern?

Ihr könnt durch den Ehevertrag auch vereinbaren, dass Ihr zum Beispiel wegen der Betreuung eines gemeinsamen Kindes über das dritte Lebensjahr des Kindes hinaus Unterhalt zahlt. Der finanziell schwächere Partner wird dadurch stärker geschützt als im Gesetz vorgesehen. So könnte eine Erweiterung lauten (Auszug aus einem Muster-Ehevertrag):

„Der Basisunterhalt wegen Betreuung eines Kindes wird verlängert auf einen Zeitraum bis zur Vollendung des 14. Lebensjahrs des jüngsten gemeinschaftlichen Kindes. In diesem Zeitraum besteht keine Erwerbsobliegenheit.“

Was könnt Ihr beim Versorgungsausgleich ändern?

Der Gesetzgeber hat im Versorgungsausgleichsgesetz geregelt: Bei einer Scheidung werden die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften zur Hälfte jeweils dem anderen gutgeschrieben. Das Gesetz unterscheidet nicht danach, ob der Ausgleichsberechtigte auf die Rentenzahlungen tatsächlich angewiesen ist.

Könnt Ihr auf den Versorgungsausgleich verzichten? 

Habt Ihr beide bereits ausreichende eigene Rentenansprüche erworben, könntet Ihr den Versorgungsausgleich ausschließen. Dadurch erleidet keiner von Euch einen Nachteil. Wer den Versorgungsausgleich ausschließt, kann eine Scheidung erheblich beschleunigen. In manchen Fällen kann der Versorgungsausgleich sogar ungerecht sein.

Beispiel: Antonia ist selbstständig, verdient gut, zahlt aber während der Ehe nicht in die Ren­ten­ver­si­che­rung ein. Sie hat zwar Vermögen, aber nur geringe Rentenansprüche erworben. Kümmert sich der Ehemann Burkhard neben seinem Teilzeitjob während der Ehe um die Erziehung der Kinder, zahlt er in die gesetzliche Ren­ten­ver­si­che­rung ein. Bei einer Scheidung müsste er seine geringen Rentenansprüche auch noch mit Antonia teilen. Das Ergebnis kann ungerecht sein. Antonia könnte auf den Ausgleich verzichten.

Besprecht die Risiken einer solchen Vereinbarung und lasst Euch verschiedene Varianten vorschlagen. So könnte ein Verzicht auf Versorgungsausgleich formuliert sein (Auszug aus einem Muster-Ehevertrag):

„Für den Fall der Scheidung unserer Ehe schließen wir den Versorgungsausgleich aus. Der Notar hat uns über das Wesen des Versorgungsausgleichs und über die Folgen seines völligen Ausschlusses informiert. Uns ist bekannt, dass damit ein Ausgleich der in der Ehezeit erworbenen Versorgungsanrechte wegen Alters oder Erwerbsminderung nach der Scheidung nicht stattfindet.“

Wann ist ein Ehevertrag unwirksam? 

Nicht alle Eheverträge halten, was sie versprechen. Das gilt für die Fälle, in denen ein Gericht den Ehevertrag für nichtig erklärt, weil zum Beispiel ein Partner schlicht übervorteilt wurde (§ 138 Abs. 1 BGB).

Obwohl ein Ehepaar die einzelnen Scheidungsfolgen ausschließen darf, kann der Vertrag insgesamt nichtig sein, weil er in hohem Maße unfair ist. Der Bundesgerichtshof hat Leitlinien dazu aufgestellt, was in Eheverträgen möglich ist und was nicht (BGH, 11.02.2004, Az. XII ZR 265/02):

  1. Betreuungsunterhalt
    Diesen Anspruch auf Unterhalt kann ein Ehepaar schon im Interesse der gemeinsamen Kinder nicht insgesamt ausschließen. Er entsteht, wenn der Vater oder die Mutter die Kinder betreut und deshalb nicht oder nicht in Vollzeit arbeiten kann.
  2. Unterhalt wegen Alter und Krankheit
    Eheleute können grundsätzlich regeln, dass auch im Fall von Krankheit oder im Alter der eine für den anderen nach einer Scheidung keinen Unterhalt zahlen muss. Das ist zumindest dann rechtens, wenn beide bei Abschluss des Ehevertrages gesund und jung sind.
  3. Versorgungsausgleich
    Im Ehevertrag kann auch der Versorgungsausgleich ausgeschlossen sein, also die Aufteilung der Rentenansprüchen zwischen den Ex-Partnern. Ein Komplett-Ausschluss ist kritisch, wenn kein Ausgleich vorgesehen ist, zum Beispiel durch eine Le­bens­ver­si­che­rung oder eine Immobilie. Das gilt insbesondere, wenn das Ehepaar gemeinsame Kinder hat (BGH, 29.01.2014, Az. XII ZB 303/13).
  4. Zugewinnausgleich
    Den Zugewinnausgleich können Eheleute im Vertrag ausschließen. Das vertraglich auszuschließen, ist am wenigsten kritisch.
  5. Gesamtschau
    Selbst wenn die einzelnen Regelungen im Ehevertrag jede für sich betrachtet zulässig sind, kann der Vertrag dennoch insgesamt unwirksam sein, insbesondere wenn er den einen Partner einseitig benachteiligt (BGH, 15.03.2017, Az. XII ZB 109/16). Dabei ist auch wichtig, wie der Vertrag zustande kam, ob beide auf Augenhöhe den Vertrag besprochen haben oder ob eine Person in die Vertragsverhandlungen gar nicht einbezogen war. Eine große wirtschaftliche Abhängigkeit oder Unerfahrenheit in geschäftlichen Dingen sind Indizien dafür, dass der Vertrag insgesamt unfair und nichtig ist. An die Stelle des Vertrages treten dann die gesetzlichen Regelungen.

Übrigens: Notare haften, wenn sie einen sittenwidrigen Ehevertrag entwerfen und beurkunden, falls jemand dadurch einen Schaden erleidet. Anders ist es, wenn der Ehevertrag unwirksam wird, weil sich zum Beispiel die Rechtsprechung geändert hat (LG Frankenthal, 26.07.2021 Az. 4 O 47/21).

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