Ehegattensplitting

  • Newb

    Wir sind glaube ich gar nicht so weit auseinander. Ich bin definitiv für die Beibehaltung des Ehegattensplittings. Dieses hat aber leider (auch durch diverse Gesetzesänderungen in der Vergangenheit) mittlerweile ein paar Schwachstellen. Das Stichwort hier ist die Bedarfsgemeinschaft.

    So lange beide Partner etwas verdienen, ist ja alles gut und schön. Klar profitiert ein verheiratetes Paar mit unterschiedlichem Einkommen vs. einem unverheirateten Paar mit der gleichen Einkommensverteilung. Dies kann man durchaus auch mit dem Vorsorgeausgleich im Scheidungsfall begründen.

    Ja - da sind wir einig. Ich bringe hier nochmal uns als Beispiel. Wir haben deutliche Einkommensunterschiede. Wir haben unser ganzes Leben als Wirtschaftseinheit geplant. Insbesondere auch die Immobilienfinanzierung so gerechnet, dass wir auch mit einem Gehalt irgendwie über die Runden kommen würden. Selbst wenn ich arbeitslos werde - (Durch KI mag das bei mir schneller passieren, als mein Brutto vermuten lässt) - könnten wir mit ihrem Gehalt auskommen. Das funktioniert aber nur mit Ehegattensplitting. Ohne, keine Chance.

    Ich weiss, ein Bestandsschutz ist angedacht, aber bloß weil ich nicht betroffen wäre, ändert das ja nicht meine Meinung.

    Und als jemand der lange in sein Humankapital investiert hat, trifft mich die zeitliche Nichtbetrachtung der Steuerprogression, Kitabeiträge, geringere Rentenansprüche etc. sowieso recht hart. Aber am Ende ist das Jammern auf hohem Niveau.


    Das Splitting aber mit einer generellen "Einstandspflicht" für den Ehepartner zu begründen ist mittlerweile aber leider sehr schwach. Wenn ein Ehepartner nicht arbeiten will oder kann, hat dieser Partner keinen Anspruch auf irgendeine Form der Grundsicherung. Dies gleicht der Vorteil des Splittings entsprechend aus, da steuerlich ein gleiches Einkommen bei beiden Ehepartnern unterstellt wird.

    Bei einem unverheirateten Paar gibt es auf Grund der Bedarfsgemeinschaft aber ebenfalls keinen Anspruch auf irgendeine Grundsicherung, weil der Lebenspartner hier ja einspringen kann. Es erfolgt aber keine steuerlichen Entlastung, da steuerlich weiterhin die tatsächliche Einkommensverteilung herangezogen wird.

    Und genau das ist der Punkt, wo ich das Splitting kritisiere.

    Und da hast Du einfach Recht mit der Kritik. Ich hatte das schonmal geschrieben, aber ich wüsste nicht wie man das besser gestalten könnte. Splitting bei unverheirateten Paaren führt vermutlich zu Steuerspar-WGs. Und nur bei der Ehe hat der Staat ein einklagbares Recht auf die Einstandspflicht. Auch über die Trennung hinaus.

  • Unterstellung. Wer weiss, ob die Angestellte bisher glücklich mit ihrer Stelle/Chefin/Arbeit war. Das Wesentliche ist immer noch das:

    Wenn sie ihre Erwerbsarbeit ausweitet, schrumpft der Splittingvorteil und vom Mehrverdienst bleibt netto nur wenig übrig. Mehr Erwerbsarbeit lohnt sich daher finanziell oft nicht.

    Noch mal (Learning is all about Repetition :) ) : der sogenannte "Splittingvorteil" existiert, damit ein Paar, welches eine ungleiche Einkommensverteilung hat, nicht gegenüber einem, welches exakt gleichviel verdient, benachteiligt wird. Ergo: es ist kein Nachteil, wenn sich die Gehälter eines Paar annähern. Das (steuerliche) Resultat, wenn der geringer verdienende Partner 100 € mehr verdient, ist exakt das gleiche, als ob der höher verdienende Partner eben diese 100 € mehr bekommt.

    Wenn das zuvor erwähnte Paar, wo auf einmal der Mann befördert wird und damit ein höheres Gehalt erzielt, sich entscheidet, dass die Frau ihre Arbeitszeit reduziert, dann ist dies offenbar dem Gedanken geschuldet, dass das gemeinsame Einkommen so ausreicht, es hat nichts mit einer weniger lohnenden Arbeit der Frau zu tun. Die Erhöhung der Steuer ist einzig und allein durch das zusätzliche Gehalt des Mannes verursacht...

    Ich bin ernsthaft am rätseln, warum dieser Sachverhalt, selbst wenn man "Nebenschauplätze" wie Sozialabgaben und Steuerklassen außen vor lässt, so schwierig zu verstehen ist. Vermutlich ist die Multidimensionalität des Sachverhalts nicht für alle intuitiv...

  • Wenn sie gemeinsam statt 100+40 TEUR nun 110+40 TEUR verdienen, dann zahlen sie mehr Steuern, weil sie 150 TEUR statt 140 TEUR verdienen und zu versteuern haben. Das Splitting soll jetzt aber etwas ausgleichen, dass es nicht 75+75 TEUR ist. Vorher hat es ausgeglichen, dass es nicht 70+70 TEUR ist. Das ist also überhaupt nicht vergleichbar. Die Referenz ist jetzt eine andere.

    Danke dafür! Wollte exakt das gleiche jetzt schreiben. Das kann ich mir jetzt sparen ^^

  • Ich hatte gestern mal erwähnt, dass ich es durchaus unfair finde, dass das Splitting nur auf die Einkommensteuer und nicht auf die SV Beiträge angewendet wird. Das führt ja bei ungleichen Einkommen tatsächlich zu mehr netto. Das hat mich irgendwie beschäftigt und ich hab es mal mit der KI diskutiert, bis die zumindest recht begeistert von dem Vorschlag war. Ich teile mal die Zusammenfassung der KI. Würde mich hier über Input freuen und fände das tatsächlich eine sehr sinnvolle Anpassung.


    Pragmatischer System-Fix: Trennung von Steuer- und Sozialrecht

    Das Kernproblem der Debatte ist nicht das Steuer-Splitting an sich, sondern die fehlende Beitragsgerechtigkeit in der Sozialversicherung. Hier ist ein rein mechanischer Lösungsansatz:

    • 1. Einkommensteuer (Bleibt unangetastet): Das Splitting bleibt. Die Ehe wird steuerlich weiter als gemeinsame Wirtschaftseinheit betrachtet (gleiches Haushaltsbrutto = gleiche Einkommensteuer).
    • 2. Sozialabgaben (Neu: 50/50-Splitting): Für die Berechnung der Sozialabgaben wird das Haushaltseinkommen fiktiv halbiert. Aus einem 120k/0k-Paar wird für die Sozialkassen ein 60k/60k-Paar. Der Hauptverdiener finanziert aus seinem Steuervorteil die vollen Sozialbeiträge des Partners mit.
    • 3. Deckelung für Arbeitgeber: Der Arbeitgeberanteil bleibt strikt auf das reale Individualgehalt (bzw. dessen Beitragsbemessungsgrenze) gedeckelt. Unternehmen haben null Zusatzkosten. Die Differenz für den Partner trägt das Paar aus eigener Tasche.
    • 4. Abwicklung (Batch-Prozess): Keine neue monatliche Lohnbürokratie. Die Verrechnung (Steuererstattung vs. SV-Nachzahlung) erfolgt einfach automatisiert über die jährliche Einkommensteuererklärung.

    Der systemische Hebel: Mehreinnahmen für die Kassen

    Das Modell führt zu massiven Mehreinnahmen für die Sozialkassen. Gehaltsbestandteile, die bisher beim Hauptverdiener oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) abgabenfrei waren, werden nun durch das Splitting beim Partner voll beitragspflichtig:

    • Rentenversicherung: Deutliches Beitragsplus. Der nicht oder in Teilzeit arbeitende Partner baut sich automatisch echte, eigenfinanzierte Rentenpunkte auf (löst das Problem der Altersarmut ohne staatliche Zwangserziehung).
    • Kranken- und Pflegeversicherung: Das Milliardenloch der beitragsfreien Familienversicherung für Ehepartner wird geschlossen. Es fließen nun echte, einkommensabhängige Beiträge auf das gesplittete Gehalt.
    • Arbeitslosenversicherung: Auch hier entstehen zusätzliche Beitragseinnahmen, die das System stabilisieren.

    Fazit: Maximale Wahlfreiheit bei der Lebensgestaltung der Ehepartner bleibt erhalten. Gleichzeitig wird die ungerechte Quersubventionierung des Einverdienermodells durch die Solidargemeinschaft komplett beendet.

  • Es scheint da manches schief zu laufen bei der KI. Woher kommt eigentlich der Input ?? Woher weiß die KI dieses Zeug ?


    Meine KI hat steuerneutral gleich ein Modell entwickelt, wie die durch das Adeneuer-Ehegattensplitting frei werden Mittel sofort zur Entlastung bei der Einkommensteuer eingesetzt werden können.

    🔹 Grundidee

    • Ehegattensplitting abschaffen
    • Stattdessen: individuelle Besteuerung + Steuerbonus für alle Erwerbstätigen bis 100.000 €

    🔹 Erwerbsbonus

    • Max. 2.500 € pro Person/Jahr
    • Voll bis ca. 20.000 € Einkommen
    • Dann linear sinkend
    • Ab 100.000 € = 0 €

    🔹 Finanzierung

    • Wird vollständig aus den bisherigen Kosten des Splittings (~20–25 Mrd. €) bezahlt
    • → aufkommensneutral


    🔹 Ziel

    👉 Förderung von Arbeit statt Ehe

    👉 Mehr Fairness & weniger Fehlanreize

  • britty

    Hier wurde schon oft genug erklärt, wie das Splitting funktioniert und wo der Unterschied zu den Lohnsteuerklassen ist. Scheinbar willst du es aber nicht lesen oder verstehen. Der von dir immer wieder erwähnte Splittingvorteil entsteht lediglich gegenüber nicht-verheirateren Paaren. Bei einem verheirateten Paar mit gemeinsamer Veranlagung (und nur das greift das Splitting) ist es einfach eine Gleichbehandlung von gleichem Familieneinkommen. 100k Familieneinkommen sind 100k Familieneinkommen. Egal ob 50/50, 70/30 oder 100/0. Die Steuerlast ist bei verheirateten Paaren IMMER identisch.

    Das Beispiel von Tomarcy zeigt eher ein anderes Thema auf. Hier wird das Splitting und die Steuer als Ausrede genutzt. Im Grunde reicht den Ehepartnern aber das bisherige Einkommen und die Partner wollen zusammen gar nicht mehr. Da stellt sich mir aber die Frage, wieso der Mann dann die Stelle als Abteilungsleiter angenommen hat. Oder hat die Frau ihn evtl. sogar dazu gedrängt, weil sie keinen Bock auf Arbeiten hat und somit einfach die Stunden reduzieren kann.


    Newb

    Eure Situation ist gar nicht so anders als unsere. Meine Frau verzichtet auf einen ordentlichen 5-stelligen Bruttobetrag im Jahr durch die Teilzeit. Sie kann aber auch theoretisch recht problemlos zurück auf eine Vollzeitstelle gehen. Beim Hauskauf war es uns damals auch wichtig, dass ein Gehalt die Raten tragen kann. Primär mit Blick auf die geplanten Kinder, aber auch als Absicherung. Wenn ich also meinen Job verlieren würde, kann ich mich um die Kinder kümmern und sie geht Vollzeit arbeiten. Da hilft das Splitting auf jeden Fall.

    Ich wäre übrigens sogar bereit auf weniger Stunden zu gehen, wenn sie mehr arbeiten will. Das geht bei mir aber leider nicht so einfach und zum anderen ist meine Frau absolut einverstanden mit unserer Situation. Zumal der einzige Unterschied zur Zeit vor den Kindern ist, dass sie weniger Rentenpunkte sammelt. Diese werden aber durch zusätzliche Altersvorsorge an anderer Stelle ausgeglichen. Und alles wird aus dem Familieneinkommen finanziert, da gibt es kein "Deins und Meins". Lediglich die eigenen Dinge (Klamotten, Urlaub alleine, Essen gehen mit den Freunden, sonstige Spaßveranstaltungen) zahlt jeder von seinem eigenen Konto, welches aber auch mit gleichen Beträgen aus dem Familieneinkommen gefüttert wird (haben vor den Kindern ähnlich viel verdient).

  • Ich versuche es nochmal:


    Es gibt keinen guten Grund, warum das 40/20-Paar steuerlich besser gestellt sein sollte als das 30/30-Paar.

    Wenn beide Paare insgesamt gleich viel verdienen, ist ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit identisch und genau daran sollte sich Besteuerung eigentlich orientieren. Beim Ehegattensplitting entsteht der Vorteil nur deshalb, weil die Einkommen unterschiedlich verteilt sind: Je größer die Differenz, desto stärker wirkt der Progressionsausgleich.

    Das führt aber zu einem schiefen Anreiz: Es belohnt nicht mehr Arbeit oder höhere Gesamtleistung, sondern eine ungleiche Aufteilung der Erwerbsarbeit. Im Extremfall wird es für den geringer verdienenden Partner (oft die Frau) sogar unattraktiver, die Stunden zu erhöhen, weil der zusätzliche Verdienst höher besteuert wird.

    Das 30/30-Paar ist also nicht „weniger leistungsfähig“ als das 40/20-Paar – es wird nur durch die Systematik des Splittings benachteiligt. Genau deshalb wird das Modell ja auch oft kritisiert.

    Kann es sein, dass Yoga bisher unbekannte Nebenwirkungen hat?

  • Dein Vorschlag ist super unfair, da er das 30/30h Paar noch weiter bevorteilen würde als das 40/20h Paar. Aber Dir das zu erklären, ist anscheinend ein Kampf gegen Windmühlen.

  • Das ist halt hart Anti-Ehe, Anti-Familie und Verantwortungsgemeinschaft. Auf Teufel-komm-raus Menschen in Arbeit drängen zu wollen und darauf angewiesen sein zu müssen anstatt sich auch auf die Familie verlassen zu dürfen, ist gerade zu abstrus und widerspricht den Werten unseres Landes seit seiner Gründung. Nichts anderes gilt für einen beschränkten Tätigkeitsumfang, ggf. auch aus gesundheitlichen oder ähnlichen Gründen ohne dafür Sozialleistungen in Anspruch nehmen zu können/wollen/müssen o.ä.

    • 2. Sozialabgaben (Neu: 50/50-Splitting): Für die Berechnung der Sozialabgaben wird das Haushaltseinkommen fiktiv halbiert. Aus einem 120k/0k-Paar wird für die Sozialkassen ein 60k/60k-Paar. Der Hauptverdiener finanziert aus seinem Steuervorteil die vollen Sozialbeiträge des Partners mit.

    Hier müsste geprüft werden, ob der Splitting-Vorteil die zusätzliche Belastung durch die SV ausgleicht. Ansonsten wäre es so, als ob der eine Ehepartnern den anderen Partner beschäftigt und quasi als Arbeitgeber auftritt (schließlich zahlt er auch den AG-Anteil). Im Vergleich zu einem 50/50-Ehepaar dürfte die Gesamtabgabenlast dadurch steigen (ohne es jetzt genau durchgerechnet zu haben, da die SV-Abgaben ja auch eine steuerreduzierende Wirkung haben). Außerdem darf das Ehepaar dadurch natürlich nicht stärker belastet werden als das unverheiratete Paar. Sprich die SV-Beitrage dürfen maximal dem Splittingvorteil entsprechen. Ansonsten wird es bald keine Ehen mehr geben.


    • Kranken- und Pflegeversicherung: Das Milliardenloch der beitragsfreien Familienversicherung für Ehepartner wird geschlossen. Es fließen nun echte, einkommensabhängige Beiträge auf das gesplittete Gehalt.
    • Arbeitslosenversicherung: Auch hier entstehen zusätzliche Beitragseinnahmen, die das System stabilisieren.

    Hier stellen sich mir noch zwei Fragen.

    Zum einen gibt es dann eine Ausnahme für Elternzeit (oder zumindest die Zeit des Elterngeldbezugs)? Hier soll ein Partner ja bewusst nicht arbeiten gehen, sondern sich um die (meist nicht anders abzubildende) Betreuung des neuen Mitbürgers kümmern.

    Und zum anderen die Frage, was dann im Fall von Arbeitslosengeld (AG1 !) oder Krankengeld (außerhalb Lohnfortzahlung) passiert. Muss dann trotzdem der (hoffentlich temporäre) Alleinverdiener noch zusätzliche SV-Beiträge zahlen, während hier unverheiratete Paare von Beitragsfreiheit profitieren?

  • Hier müsste geprüft werden, ob der Splitting-Vorteil die zusätzliche Belastung durch die SV ausgleicht. Ansonsten wäre es so, als ob der eine Ehepartnern den anderen Partner beschäftigt und quasi als Arbeitgeber auftritt (schließlich zahlt er auch den AG-Anteil). Im Vergleich zu einem 50/50-Ehepaar dürfte die Gesamtabgabenlast dadurch steigen (ohne es jetzt genau durchgerechnet zu haben, da die SV-Abgaben ja auch eine steuerreduzierende Wirkung haben). Außerdem darf das Ehepaar dadurch natürlich nicht stärker belastet werden als das unverheiratete Paar. Sprich die SV-Beitrage dürfen maximal dem Splittingvorteil entsprechen. Ansonsten wird es bald keine Ehen mehr geben.

    Was den AG Anteil angeht, könnte man ihn auch weglassen und einfach die Leistung entsprechend reduzieren. Nach meinem Verständnis wäre das 50/50 paar dann exakt genauso gestellt wie das 120/0 Paar. Abgesehen von den AG Beiträgen. Aber wenn man die als Lohnbestandteil versteht, ist es auch fair.


    Hier stellen sich mir noch zwei Fragen.

    Zum einen gibt es dann eine Ausnahme für Elternzeit (oder zumindest die Zeit des Elterngeldbezugs)? Hier soll ein Partner ja bewusst nicht arbeiten gehen, sondern sich um die (meist nicht anders abzubildende) Betreuung des neuen Mitbürgers kümmern.

    Und zum anderen die Frage, was dann im Fall von Arbeitslosengeld (AG1 !) oder Krankengeld (außerhalb Lohnfortzahlung) passiert. Muss dann trotzdem der (hoffentlich temporäre) Alleinverdiener noch zusätzliche SV-Beiträge zahlen, während hier unverheiratete Paare von Beitragsfreiheit profitieren?

    Unterjährig bleibt auch beim Elterngeld alles wie gehabt. Wird erst mit der Einkommenssteuer glatt gezogen. Dann haben halt fiktiv beide 50% der Lohnersatzleistung erhalten und beide 50% des Lohns.

    Da beide in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, hätten auch beide entsprechend anteilig Anspruch auf entsprechende Leistungen bei Arbeitslosigkeit.


    Abschließend: Das wäre kein Muss. Nur wer sich für die Zusammenveranlagung entscheidet, sollte dies auch konsequent bei den SV tun

  • Das Ehegattensplitting begünstigt vor allem Paarkonstellationen, in denen ein Partner nahezu das gesamte Haushaltseinkommen erbringt und der andere Partner maximal einen Minijob hat. Zumeist hat die Ehefrau das geringere Einkommen. Wenn sie ihre Erwerbsarbeit ausweitet, schrumpft der Splittingvorteil und vom Mehrverdienst bleibt netto nur wenig übrig. Mehr Erwerbsarbeit lohnt sich daher finanziell oft nicht.

    Ich frage mich langsam, was am Ehegattensplitting so schwer zu verstehen ist. Da sollte doch eigentlich, wie es einmal ein ehemaliger SPD-Politiker ausdrückte, Volksschule Sauerland ausreichen. Nachdem es hier ja schon Dutzende Beiträge gibt, die einfach und verständlich erklären, wie es funktioniert, sollte es doch selbst dem Begriffstutzigsten klar sein.

    Trotzdem behauptest du wiederholt Dinge, die einfach nicht stimmen. Beim Ehegattensplitting ist es völlig egal, wer von beiden mehr verdient. Verdient z.B. der Mann 60000 EUR und die Frau 40000 EUR jährlich, zahlen die beiden exakt die gleichen Steuern, egal ob der Mann nun 70000 EUR und die Frau 40000 EUR oder der Mann weiterhin 60000 EUR und die Frau nun 50000 EUR verdient. Was ist daran so schwer zu verstehen?

    Man kann diese Diskussion hier auch kurz zusammenfassen:

    Was ist das?! #katzen #voiceover #lustigetiere #lustigekatzen

  • Fakten statt Pfründeschutz:

    Das Ehegattensplitting begünstigt vor allem Paarkonstellationen, in denen ein Partner nahezu das gesamte Haushaltseinkommen erbringt und der andere Partner maximal einen Minijob hat. Zumeist hat die Ehefrau das geringere Einkommen. Wenn sie ihre Erwerbsarbeit ausweitet, schrumpft der Splittingvorteil und vom Mehrverdienst bleibt netto nur wenig übrig. Mehr Erwerbsarbeit lohnt sich daher finanziell oft nicht.

    Das entspricht halt einfach schlicht und ergreifend nicht den Fakten. Es geht schon los, dass die Leute Steuerklasse und festgesetzte Steuer durcheinander wirbeln. Die Steuerklasse hat keine Auswirkung auf die tatsächliche Steuerbelastung. Es ist in jeder Ehe möglich die Steuerklasse 4 mit Faktor zu wählen. Dabei wird schon im Wege der Lohnsteuer das Verhältnis gleichmäßig aufgeteilt. Wenn man in der Ehe natürlich strikt trennt, der Mann in 3 die dicke Kohle schiebt und die Frau 20 Stunden in der Woche in Steuerklasse 5 arbeiten geht und man das ganze nicht zusammen führt, dann entsteht da eine Schieflage. Das hat aber nichts mit der effektiven Steuerlast zu tun, sondern ist Augenwischerei. Dass das in manchen Ehen zu Schieflagen führt, ist nicht nur im Kern, sondern zu 100% ein Problem der Leute, die sich für oder gegen eine Steuerklasse entscheiden und für oder gegen finanziellen Ausgleich oder Gemeinschaftskonto.

    Bei Ehegatten kommt es am Ende des Tages auf die Höhe des zu versteuernden Einkommens an. Da ist es am Ende (sprich: Steuerbescheid) vollkommen egal, ob die Frau nun 15.000 € verdient oder der Mann nen besser bezahlten Job bekommt, der ihm 15.000 € mehr einbringt.

    Das Problem ist, dass die meisten Leute keine Ahnung von Steuern haben (und von Psychologie). Vorallem in der Politik konnte ich nur mit dem Kopf schütteln, als der Ampelvorschlag kam die Steuerklassenkombi 3 und 5 abzuschaffen und 4 mit Faktor "einzuführen". 4 mit Faktor gibt es schon ewig. Wegfall 3 und 5 hätte bei Familien mit Alleinverdienern zumindest im Lohnsteuerabzug zu unnötiger Schieflage geführt übers Jahr gesehen.

  • Das entspricht halt einfach schlicht und ergreifend nicht den Fakten. Es geht schon los, dass die Leute Steuerklasse und festgesetzte Steuer durcheinander wirbeln. Die Steuerklasse hat keine Auswirkung auf die tatsächliche Steuerbelastung. Es ist in jeder Ehe möglich die Steuerklasse 4 mit Faktor zu wählen. Dabei wird schon im Wege der Lohnsteuer das Verhältnis gleichmäßig aufgeteilt. Wenn man in der Ehe natürlich strikt trennt, der Mann in 3 die dicke Kohle schiebt und die Frau 20 Stunden in der Woche in Steuerklasse 5 arbeiten geht und man das ganze nicht zusammen führt, dann entsteht da eine Schieflage. Das hat aber nichts mit der effektiven Steuerlast zu tun, sondern ist Augenwischerei. Dass das in manchen Ehen zu Schieflagen führt, ist nicht nur im Kern, sondern zu 100% ein Problem der Leute, die sich für oder gegen eine Steuerklasse entscheiden und für oder gegen finanziellen Ausgleich oder Gemeinschaftskonto.

    Bei Ehegatten kommt es am Ende des Tages auf die Höhe des zu versteuernden Einkommens an. Da ist es am Ende (sprich: Steuerbescheid) vollkommen egal, ob die Frau nun 15.000 € verdient oder der Mann nen besser bezahlten Job bekommt, der ihm 15.000 € mehr einbringt.

    Das Problem ist, dass die meisten Leute keine Ahnung von Steuern haben (und von Psychologie). Vorallem in der Politik konnte ich nur mit dem Kopf schütteln, als der Ampelvorschlag kam die Steuerklassenkombi 3 und 5 abzuschaffen und 4 mit Faktor "einzuführen". 4 mit Faktor gibt es schon ewig. Wegfall 3 und 5 hätte bei Familien mit Alleinverdienern zumindest im Lohnsteuerabzug zu unnötiger Schieflage geführt übers Jahr gesehen.

    Du bist Profi, erinnere ich mich da richtig?

  • Das Problem ist, dass die meisten Leute keine Ahnung von Steuern haben (und von Psychologie). Vorallem in der Politik konnte ich nur mit dem Kopf schütteln, als der Ampelvorschlag kam die Steuerklassenkombi 3 und 5 abzuschaffen und 4 mit Faktor "einzuführen". 4 mit Faktor gibt es schon ewig. Wegfall 3 und 5 hätte bei Familien mit Alleinverdienern zumindest im Lohnsteuerabzug zu unnötiger Schieflage geführt übers Jahr gesehen.

    Was löst Dein Kopfschütteln hier aus? Ich finde 4 mit Faktor den viel eleganteren Weg und hätte den Wegfall von 3/5 begrüßt. Bei einem Paar mit einem Einkommen 50k und 20k wäre der Liquiditätsunterschied doch gerade mal unter 50€ im Monat. Oder geht's Dir darum, dass 4/4 Faktor immer beantragt werden muss?

  • Was löst Dein Kopfschütteln hier aus? Ich finde 4 mit Faktor den viel eleganteren Weg und hätte den Wegfall von 3/5 begrüßt. Bei einem Paar mit einem Einkommen 50k und 20k wäre der Liquiditätsunterschied doch gerade mal unter 50€ im Monat. Oder geht's Dir darum, dass 4/4 Faktor immer beantragt werden muss?

    Es wurde von der Ampel so dargestellt, als ob 3/5 der letzte Mist ist und 4 mit Faktor der heilige Gral. Und dass 4 mit Faktor "neu" wäre. In der Alleinverdienerkonstellation ist 4 mit Faktor nicht anzuwenden. In der Praxis würden viele Paare aber tatsächlich 4 mit Faktor wählen, statt 3 und 5, weil das oft zu Nachzahlungen führt, mit denen keiner rechnet. 4 mit Faktor ist halt mehr Arbeit und anfälliger für Fehler

  • Es wurde von der Ampel so dargestellt, als ob 3/5 der letzte Mist ist und 4 mit Faktor der heilige Gral. Und dass 4 mit Faktor "neu" wäre. In der Alleinverdienerkonstellation ist 4 mit Faktor nicht anzuwenden. In der Praxis würden viele Paare aber tatsächlich 4 mit Faktor wählen, statt 3 und 5, weil das oft zu Nachzahlungen führt, mit denen keiner rechnet. 4 mit Faktor ist halt mehr Arbeit und anfälliger für Fehler

    Ui, mir war garnicht klar, das 4 mit Faktor in der Alleinverdienerkonstellation garnicht so einfach möglich ist. Das ändert meine Sicht der Dinge. Aber das ließe sich ja ändern.

    Weil 3/5 hat ja tatsächlich gewisse Nachteile.

  • Ui, mir war garnicht klar, das 4 mit Faktor in der Alleinverdienerkonstellation garnicht so einfach möglich ist. Das ändert meine Sicht der Dinge. Aber das ließe sich ja ändern.

    Weil 3/5 hat ja tatsächlich gewisse Nachteile.

    Für einen Ausgleich zwischen zwei Gehältern reicht ein Gehalt nicht, irgendwie logisch ^^

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